Ausgabe 
25.1.1889
 
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Hitze, da eine Ablehnung desselben irrige Anschauungen beim Bundesrathe über die Stellung des Hauses erwecken kann. Wenn das Haus fest auf seinen früheren Be- ' schlüssen stehe, werde sich auch der BundeSrath fügen. |

Abg. Meister (Soc.) erklärt sich ebenfalls für den Antrag Hitze, man müsse ; noch weiter gehen und die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren ganz verbieten, 5 die Haus-Industrie aber müsse ebenfalls der Conttole der Fabrik-Jnspectoren unterstellt ""^Nach einem Schlußwort des Abg. Schmidt-Elberfeld (dfr.) für den Antrag Baumbach und des Abg. Winterer (Els.) für den Antrag Hitze wird die Abstimmung über die Resolution Baumbach ausgesetzt, der von dem Abg. Hitze beantragte Gesetz- Entwurf kommt demnächst zur zweiten Berathung.

Das Präsidium erbittet und erhält die Ermächtigung, Sr. Maiestat zum Geburts­lage die Glückwünsche des Hauses darzubringen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Tagesordnung: Etat (Zolle und Ver- trauchssteuern).

Schluß 51/2 Uhr.__

Telegraphische Depeschen.

Wolff's tclcgr. Corrcspou»cm-Burea«.

Berlin, 23. Januar. Der Kaiser hat für den Admiral Monts eine dreitägige Trauer der Marineosfictere angeordnet.

Berlin, 23. Januar. Der Bundesrath hielt am 22. d. M. unter dem Vorsitz des Viceplätioenten des Staatsminlsteriums, Staaissecretärs des Innern 0. Bötticher, eine Plenarsitzung ab. In derfilden gab der Vorsitzende zunächst unter allgemeiner Zustimmung dem tiefen Bedauern über den Verlust, welchen der Bundesrath durch den Tod des commandirenden Admirals Grafen von Monts erlitten hat, Ausdruck. Sodann wurde über den Entwurf eines Gesetzes, betr. den Schutz der deutschen Jn- teresien und Bekämpfung des Sclaoenhandels in Ostafrika, Beschluß gefaßt. Dem Entwürfe wurde die Zustimmung ertheilt. Mlt der bereits erfolgten Ueberweisung des Gesetzentwurfs für Elsaß - Lothringen, betreffend die Kosten für den Elementar­unterricht, an die Ausschüsse für Rechnungswesen und für Elsaß - Lothringen, erklärte sich die Versammlung einverstanden und übergab den Entwurf eines Gesetzes für Elfaß- Lotbringen über das Hebammenwesen den Ausschüssen für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen zur Dorberathung.

Berlin, 23. Januar. Die Reichstags Commission für die Altersversicherung hat das Alter für den Rentenbezug ohne Nachweis der Erwerbsunfähigkeit auf das 65. anstatt das 70. Lebensjahr festgesetzt. ,

Berlin, 23. Januar. Das Abgeordnetenhaus fetzte in der heutigen Sitzung die erste Berathung des Staatshaushaltsetats fort. An der Debatte nahmen Theil die Abgeordneten Graf von Ltmburg-Stirum, Rickert, von Benda, Freiherr von Zedlitz und Saatler. Es wurden einige Theile des Etats der Budgetcommtssion überwiesen, die übrigen zur zweiten Lesung im Plenum gestellt. Mehrere Rechnungsoorlagen wur­den an die Budgetcommtssion, das Gesetz über die Erleichterung der Volksschullasten an eine 14gliedrige Commission verwiesen. Die nächste Sitzung, in welcher das Polizei- gesetz, Stempelsteuergesetz, Reliktengesetz zur Berathung kommen, findet morgen um ^^Bremerhaven, 23. Januar. Der Norddeutsche LloyddampserNürnberg" ist heute Nachmittag mit den für Apia bestlmmten Ersatzmannschaften von hier ab- aegangen.

Paris, 23. Januar. Die Meldung einzelner Blätter, daß dem Herzog von Aumale seitens der Regierung die Rückkehr nach Frankreich gestattet werden dürfte, wird dementirt. t ,

London, 23. Januar. Eine Meldung des CorrespondenzbureausCentral News", wonach die englische und die amerikanische Regierung in der Samoa-Angelegen- hett gemeinsam vorgehen würden, wird vom Bureau Reuter als unbegründet bezeichnet. Die britische Regierung bat sich bisher der amertkontschm gegenüber hinsichtlich der jüngsten Ereigniffe auf Samoa überhaupt nicht ausgesprochen.

Petersburg, 23. Januar. DasJournal de St. Petersburg", durch Artikel eines Wiener militärischen Blattes veranlaßt, spricht seine Genugthuung aus, daß in Wien die Dinge jetzt entgegenkommender aufgefaßt werden als vor einem Jahre. Ebenso äußert rs seine Befriedigung über den Bericht desDaily Telegraph", welcher den friedlichen Gesinnungen des Kaisers Gerechtigkeit widerfahren läßt. Wenn es gelänge, diese Anschauung in den conservattoen Kreisen mehr zur Geltung zu bringen, so würde man sich dazu beglückwünschen können. Rußland bleibe der Freundschaft treu und sei immer bereit, volle Gegenseitigkeit bei guten Beziehungen walten zu lassen.

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Laie wohl mit diesem Wort verbinde daß ein Gesetz ein Nachschlagebuch für alle Rechtsfragen sei, daß es der Rechtsahnung, dem von dem Billigkeitsgefühl vielfach beeinflußten Rechtsgefühl des Volkes entspreche sei der Entwurf nicht und könne es nicht sein. In dem Sinne aber, daß das Gesetz mit dem Character und der Sitte des Volkes, mit der geläuterten Rechtsanschauung, rote Rechtswissenschaft und Recht­sprechung der Gerichte sie herausgestellt haben, im Einklänge steht, sei das Gesetz aller­dings volksthümlich. Seine Ausdrucksweise sei klar und verständlich, Fremdwörter vermeide es. Daß das Gesetzbuch nicht in allen deutschen Rechtsaebieten gleichmäßig beurtheilt werde, erkläre sich aus der Vielgestaltung des deutschen Rechts. Die germa­nische Rechtsanschauung habe von jeher für die höchste Mannigfaltigkeit prioatrechtlicher Verschiedenheiten Raum gehabt. Der Gebirgsbewohner habe vielfach andere Reckts- bedürfnisse als der Bewohner des platten Landes, der Süddeutsche andere als der Norddeutsche. Der Anwaltstand, der, weil er unmittelbar mit dem Volke verkehre und ihm die ursprüngliche Anschauung des Rechtsuchenden kund werde, vornehmlich in der Lage sei, ein Urtheil abzugeben, habe im Großen und Gailen nicht negative, sondern freudig anelkennende Kritik geübt. Eine Reihe von Gutachten sei bereits erstattet; auch einer unserer Mitbürger, Mitglied der vom Anroaltstande eingesetzten Begutachtungs-Commission, Herr Rechtsanwalt Dr. Reatz, habe verdienstvolle Arbeiten geliefert. Die seitherizen und gegenwärtigen Rechtszustände bezeichnet Redner als eigentlich unerträgliche. Schon ein Blick in die nächste Umgebung zeige die Zerissenheit des Rechtszustandes und die hierdurch erzeugte Dunkelheit der Rechtsverhältnisse. An der Darstellung des Rechts einzelner Ortschaften und Territorien erläuterte Redner die Mannigfaltigkeit der geltenden Rechte. "Reben den localen Unterschleden der Geltungsgebiete habe oftmals das nämliche Recht verschiedene Entwickelung genommen, namentlich die Bildung von Gewohnheitsrechten geduldet, so das Solmser Landrecht. Die vielfach verbreitete Meinung, daß das neue Rechtsbuch diesenMosaik" von Rechten beseitige und ein vollständiges neues bürger­liches Recht geschaffen werden solle, sei leider nicht begründet. Neben dem neuen Gesetz bleiben 3 große Rechtsmassen theils ganz unberührt, theils nur in Einzelnheiten be­troffen, bestehen: Handelsrecht mit Wechselordnung, Verstcherungs- und Verlagsrecht, dann Reichsgesetze, ferner im Partikularreckt das Wasser«, Mühlen , Forst-, Jagd-, Fischtreirecht, das Recht der Regulirung bäuerlicher und gutsherrlicher Verhältnisse, Fideicommtß-, Lehn- und Enteignungsrecht, das Recht hes Wildschadensersatzes u. a. m. N cht erschöpfend geregelt sei das Recht der Personenoereine und Stiftungen, vieles sei der Landesgesetzgebung überwiesen, große Reichsansführungsgcsetze seien geplant. Von Hauptgrundsätzen des Entwurfes wolle Redner hervorhebtN das Prinzip bet Formfreiheit, die Zulassung der Analogie, die Urthetlsfällung nach dem Geiste der Rechtsordnung, die Verweisung auf das Ermessen des Richters. Ties seien Brücken vom Juristenrecht zum Volksrecht. Nickt genug könne betont und gelobt werden die Bestimmung des Entwurfs über die Ermittelung des Inhalts von Ver­trägen; S 359 des Entwurfs verweise in dieser Richtung auf Verkehrssitte, auf Treue und Glauben. Aus Grund dieser Bestimmung könne die Erkenntniß des Vertragstnhalts geschöpft werden aus dem frischen Quell des Volks- und Verkehrs­lebens, von hier werde eine selbständige Recktsentwicklung ihren Ursprung nehmen, Grundsätze über Treue und Glauben würden sich abklären und zu Rechtsnormen sich verdichten, roenn auch der Entwurf in 8 2 die Bildung von Gewohnheitsrechten verbiete. Als ein hoher Vortheil von idealer Bedeutung stelle das neue Rechtsbuch sick bar, indem es ein neues Band um die deutschen Stämme scklinge; der Bau deutscher Rechtseinheit, begonnen schon früher und gesördkrt durch die Reichs­justizgesetze, werde, wenn auch nicht vollendet, doch um ein gewaltiges Stück der Voll­endung näher gebracht durch dieses G.setz. Der Reichseinheit müsse die Rechts­einheit folgen, das Zustandekommen des Gesetzes sei von eminenter nationaler Be­deutung Jeder Patriot müsse ernsthaft wünschen und das Seine dazu thun, daß das Werk gefördert werde. Wie das Schicksal des Entwurfes im Wetteren sich gestalte, stehe noch nicht fest. Voraussichtlich werde eine zweite Commission ihn. unter Ver­wendung des von der Kritik gelieferten Materials nachprüfen und sodann die Vorlage an den Reickstag gelangen. Baldiges Zustandekommen sei nöthig, weil die Gesetzgebung in den Bundesstaaten stocke.

Der Vortrag wurde seitens der Versammlung mit Beifall aufgenommen, dem Redner von dem Vorsitzenden gedankt und der Wunsch ausgesprochen, daß dem Verein mehrere solche interessante Vorträge geboten werden möchterr.

(Musikalisches.) Unsere Landsmännin Fräulein Marie Wittich, groß- herzogl. Hofopernsängerin in Schwerin, hat jetzt für das am 17. Februar d. I. stalt- findende 5. Ccmcert des Concertoereins ihre Mitwirkung bestimmt zugesagt und wird unter Anderem die große Arte der Elisabeth aus Wagner'sTannhäuser" singen..

Gießen, 24. Januar. Trotz mehrfacher empfindlicher Bestrafungen im vorigen Jahre machen sich bet den eben stattfindenden Versteigerungen wieder sogenannte Marder bemerkbar; so wurden dieser Tage einem Manne 12 Stück von demselben ersteigerte Porzellanteller gestohlen. Darum Achtung auf die ersteigerten Gegenstände.

Gieße«, 24. Januar. (Kaisers Geburtstags Zu Ehren des Geburtstages Sr. Majestät des deutschen Kaisers Wilhelm II. findet schon am Samstag im hiesigen Realgymnasium eine allgemeine Schulfeier statt. Dieselbe besteht in einer entsprechenden Ansprache mit abwechselnd folgenden patriotischen Gesängen und Gedichten. Hieran reiht sich ein Spaziergang sämmtlichcr Klaffen.

Gieße«, 24. Januar. Nach dem Verwaltungsberichte Großh. Bürgermeisterei Gießen besuchten im Schuljahre 1887/8 von den städtischen Unterricktsan st alten das Realgymnasium in 9 Klaffen: im Sommer 224, im Winter 224 Schüler, die Realschule in 7 Klassen : im Sommer 198, im Winter 195 Schüler, die Vorschule zu den beiden genannten Schulen in 3 Klassen: im Sommer 163, im Winter 159 Schüler, die höhere Mädchenschule in 7 Klassen: im Sommer 239, im Winter 218 Schülerinnen, die erroeiter te Volksschule für Mädchen in 5 Klassen: im Sommer 147, im Winter 146 Schülerinnen, die Vorschule zu den beiden letztgenannten Schulen in 3 Klassen: im Sommer 192, im Winter 192 Schülerinnen, die Stadtknabenschule in 8 Klassen, darunter die Klassen V, VI, VII und VIII in je zwei Abtheilungen: im Sommer 733, im Winter 700 Schüler, die Stadtmädchenschule in 8 Klassen, darunter die Klassen III, IV, V, VI und VII in je zwei Abtheilungen: im Sommer 794, im Winter 802 Schülerinnen. 5 geistig zurückgebliebene Kinder erhielten besonderen Unterricht. Die obligatorische Fortbildungsschule wurde im Winter 1887/8 von 258 Schülern be­sucht. Der Unterricht wird in 12 Klassen (11 Abend- und 1 Tagesklasse) ertheilt, letztere wurde von 26 Schülern besucht, die Abends in ihren Geschäften unabkömmlich waren. Dem Berufe nach waren die Fortbildungsschüler 201 Handwerker, 27 Kauf­leute, 13 Kellner, 3 Schreiber, 4 Fabrikarbeiter, 10 Ausläufer und sonstige Arbeiter. Der Gesundheitszustand in den städtischen Schulen war während des Schuljahrs ungünstiger wie im Vorjahre. Es kamen Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diph- theritis vor. Todesfälle unter den Schülern ereigneten sich 11. Der sonntäg­liche Feierabend für Lehrlinge wurde durchschnittlich von 55 Lehrlingen besucht. Die Zahl der in die Kleinkinderschule aufgenommenen Kinder im Alter von 2V2 bis 6 Jahren betrug im Sommer 1887 190, im Winter 1887/8 213 Kinder. Die Hand werker sch ule des Localgewerbvereins besuchten insgesammt 281 Schüler. Die Industrieschule für Mädchen (Aliceoerein für Frauenbildung und Erwerb) wurde im Jahre 1887/8 von 160 Schülerinnen besucht.

Gieße«, 22. Januar. In der gestrigen, gut besuchten Monatsoersammlung des freisinnigen Vereins sprach Herr Rechtsanwalt Grünewald von hier in dretviertel- stündtgem Vortrag über den Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Thatsache, daß mit Beginn des Jahres 1888 nach langer, mühevoller Arbeit die Com­mission nach erster Lesung das neue Rechtsbuch vorgclegt habe, bedeute einen wichtigen Markstein in der Geschichte deutscher Rechtsentwickelung. Der Bedeutung des Entwurfs gerecht zu werden, sei im Rahmen des Vortrags nicht möglich. Redner beabsichtige nur, über die Aufnahme zu referiren, die seit seinem Erscheinen der Entwurf bet Juristen und Laien gefunden habe, sowie eine Scizzirung des Umfangs der Rechts- gebiete, die der Entwurf betreffe und ferner der Hauptgrundsätze zu geben, in welchen das Gesetzbuch errichtet sei. Eine ganze Scala der Empfindungen habe bereits Aus­druck gefunden, von der höchsten Bewunderung für das vollendete Werk bis zur abfälligsten Kritik, die völlige Beseitigung des Entwurfs verlangte, seien Stickmen namhafter Juristen laut geworden. Der schwerwiegendste Vorwurf, den man gegen das Gesetz erhoben habe, fei der, daß er nicht volksthümlich sei. Diesen Vorwurf könne Redner für tegrünoet nicht erachten- Volksthümlich in dem Sinne, den der

Vermischte s.

an. Darmstadt, 23. Januar. Um unsere gesummte Garnison auf ihre Kriegstüchtigkeit prüfen zu können, d. h. um zu sehen, wie rusch sie marschbereit sein kann, befindet sich dieselbe für die Dauer der nächsten 14 Tagen im Allarmzustand. Zu diesem Zwecke hat schon die Allarmirung der Compagnien in sick stattgefunden und steht für heute oder morgen eine Allarmirung des 115. Infanterie-Regiments in Aussicht. Für die näcksten Tage folgt eine Allarmirung der gesummten Gurnison mit Ausmursch und Gefechtsübung.

nn. (Wormser Brückenfrage.) In Angelegenheit des Wormser Brücken­baues fand gestern eine Sitzung des Ministeriums mit dem Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigsbahn statt und sollen in derselben die noch bestandenen Differenzen wegen der Platzfrage und des Hafens rc. zur Erledigung gekommen sein, so daß die Brückenfrage jetzt richtig in Fluß zu kommen scheint.

Frankfurt, 23. Januar. Ausweisungen aus dem Gebiete des kleinen Belagerungszustandes kommen hier sehr selten vor; das Socialistengesetz wird hier überhaupt milde gehandhabt. Der Schneider Trettenbrein, seit 3 Monaten Bockgasse dahier wohnhaft, verheiruthet, indetz kinderlos, wurde wegen socialistischer Umtriebe, verübt in München, ausgewiesen. T.,hat Frankfurt gestern verlassen.

Vor der Strafkammer wurde heute gegen den 25jährigen Schneidergesellen Georg Meier von Waldmünchen wegenTheilnuhme an einer verbotenen geheimen Verbindung (SS 128 f. des Socialistengesetzes) verhandelt. Bei demselben sind Druckschriften, ein Hektograph, Geld rc. gesunden worden, die als verdächtig gelten und auf die sich die Anklage hauptsächlich stützt. M. bekennt, die politischen Ansichten der Socialdemokraten zu theilen, aber nicht mit solchen in Verbindung gestanden zu haben. Die Zeugenaussagen waren von keinem besonderen Belang. Ein Social­demokrat weigerte sich, den Eid zu leisten und wurde, da der Gerichtshof die Ver­eidigung beschloß, wegen seiner Weigerung in eine Geldstrafe von 50 JL. genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte eventuell Verhaftung gefordert, was das Gericht ablehnte. Das Urtheil lautete auf 3 Monate Gesängniß, abzüglich 1 Monat Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate beantragt.

Lahr, 23. Januar, 5.50 N. Soeben wurde Herr Dekan Foerderer, der frühere Landtagsabgeordnete, ermordet in seiner Wohnung aufgefunden. Der Mörder brachte Herrn Foerderer 11 Stiche in die Brust bei.

Karlsruhe, 23. Januar. Zu dem Mord an dem Dekan Foerderer in Lahr werden noch folgende Einzelheiten gemeldet: Der Mord wurde heute Nachmittag 4 Uhr im Studirzimmer des Ermordeten begangen. Der Meuchelmörder, ein katholischer Buchbindergehilfe Adda, ist schon verhaftet. Das Motiv der Unthat ist noch unbekannt.

Foerderer war 1828 geboren; im badischen Landtag vertrat er lange Jahre den < Kreis Haslach-Gengenbach; er gab den ultramvntanenLahrer Anzeiger" heraus. (Der r Mörder spricht, wie dasB. T.-B." angibt, irre, er stellte sich nach verübter That 1 selbst der Polizei. Adda war erst heute Morgen aus dem Gesängniß entlassen, wo er j wegen Umbertreibens drei Tage gesessen hatte.)

Lahr, 23. Januar. Der Mörder des Dekans Foerderer, der erst heute früh ; aus dem Gefängniß entlassen worden war, hatte in der WirthsckaftZum Geist" die Absicht geäußert, er werde jetzt zum Foerderer gehen und ihn ermorden. Dem Dekan legte er in der Studirstube einen Zettel vor, auf welchen hin der Dekan ihm ahnungslos j ein Zwanzigpfennigstück hinschob. In diesem Augenblick brachte ihm der Mörder drei­zehn Stiche mit einem Buchbindermesser bei, so daß Foerderer nach verzweife(zer Gegen--