Ausgabe 
18.12.1889 Zweites Blatt
 
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der Schlachtplan entworfen. Der Herr Referendar bat den allen Herrn, folgendes Schriftstück mit seinem Namen zu unterzeichnen:Herrn N. N. in N. Hierdurch mache ich Ihnen die kurze Mittheilung, daß, wenn Sie niich nicht innerhalb acht Tagen voll und ganz mit meiner Forderung von 1000 Reichsmark befriedigen, ich klagbar gegen Sie vor­gehen werde."Aber, Junge", ries der Onkel,das geht ja nicht, so viel ist mir der Kerl ja selbst mit den Zinsen und Zinseszinsen nicht schuldig."Laß mich nur machen! Dafür bin ich Jurist!" und der Brief wurde ab­geschickt. Mit nächster Post kam von demfaulen Kunden" die empörte Antwort:Herr, wie können Sie solche un­verschämte Wucherzinsen verlangen? Jetzt bekommen Sie gar nichts. Sie haben mir nur fünfhundert Mark geliehen. Nehmen Sie sich in Acht, daß ich Sie nicht verklage." So, lieber Onkel," sagte der hoffnungsvolle Jüngling, jetzt hast Du Deine Schuld-Anerkennung- nun klage los!" und 8 Wochen später hatten sie ihr Geld.

Eineblutige" Anekdote von dem jüngst verstorbenen Professor v. Bolkmann erzählte Professor Busch, der Director des zahnärztlichen Jnstituis zu Berlin, dieser Tage in seiner Vorlesung über allgemeine Chirurgie. Er sprach von den Transfusionen", den Einspritzungen, welche man Leuten, die große Blutverluste erlitten haben, zu machen pflegt, und zwar nut Blut üoÄ einem. Menschen, dem man zur Ader läßt. Früher nahm man das Blut von Schafen dazu, richtete jedoch damit den größten Schaden an und so sprach sich der verstorbene Gelehrte höchst treffend hierüber folgendermaßen aus:Zu den Transfusionen mit Lammblut sind drei Schafe nothwendig: das eine, welches das Blut liefert, das zweite, welches die Transfusion macht, und das dritte, welches sich so behandeln läßt."

Lingesandt.

Gießen, 16. December. Erwiderung. In der vorletzten Nr. des Anzeigers hat einEingesandt" anscheinend unter dem frischen Eindruck des Wormser siädtschen Spiel- und Festhauses zu Gunsten eines ähnlichen Werkes für Gießen einen schwungvollen Appellan den Opfermuth, die Selbstverleugnung und den Patrio­tismus unserer Bürgerschaft, an das Bewußtsein der höheren Auf­gaben der Neuzeit" gerichtet. Wir wollen dem Allen nicht gerade widersprechen, möchten aber doch empfehlen, für's Erste zu bleiben bei der Erörterung btt demnächst zur Entscheidung drängenden Frage der Verwendung der ehemals vr. Schuler'schen Besitzung.

Denn die Actiengesellschast, welche auf diesem Grundstück eine Tonhalle, größer als alle unfere Säle erbauen, und das Ganze einer nebenbei erst zu gründenden Bürgergesellschaft nutzbar machen wollte, ist eben trotz des Wormfer Beispiels nicht zu Stande gekommen; vielleicht weil es an dem nöthigenidealen Sinn und Opfermuth" gefehlt, vielleicht aus anderen Gründen. Immerhin aber haben die dreißig Herren, welche die Schüler'fche Besitzung zunächst auf eigene Rechnung und Gefahr gekauft, um dieselbe danach zur Verfügung der Actiengesellschast zu halten, dem drohenden Verkauf des Ganzen an einen Speculanten vorausgeben lassen eine Verkaufsofferte an die Stadt, bei deren Annahme diese Herren im Einzelnen und Alle zusammen jedenfalls mehr (19000 Mk.) verlieren würden als bei jeder anderen Verwerthung. Nur an zwei Bedingungen ist die Offerte geknüpft: daß das Anwesen die nächsten fünfzehn Jahre zur Verfügung einer bis dahin etwa sich bildenden Saalbaugefellschaft gehalten, und der Park vor dem Wohngebäude als solcher erhalten werben soll.

Soll die Stadt die Offerte annehsmen oder nicht;' vorausgesetzt, daß weitere Kreise ihr zum Erwerb des Ganzen um den Preis von 60000 Mk. die Summe von 21000 Mk. dazu schenken.

Wir bejahen die Frage, nicht vom idealen Standpunkt Ihres Eingesandt" aus, sondern als Realisten. Zweierlei kann bet An­nahme der Offerte eintreten: entweder das Beoürfniß eines Tonhalle­oder Theaterbaues wird in den nächsten fünfzehn Jahren so lebhaft, oder die Entwickelung unserer Stadt so glücklich, baß wirklich zur Ausführung geschritten und dafür der Schüler'fche Garten um 60000 Mk. wieder beansprucht wird, dann darf sich die Stadt gratu- ltren, durch ihr Eingreifen zur rechten Zeit jenen Platz nicht nur, sondern mit ihm auch den Glauben an drn künstlerischen Sinn ihrer Bevölkerung gerettet zu haben; oder aber der Gedanke des Tonhalle­baues hat in den nächsten fünfzehn Jahren noch immer nicht ge­nügend Wurzel geschlagen, oder es hat sich zu feiner Ausführung ein anderer Bauplatz gefunden, dann hat die Stadt jür ihre Zwecke einen werthvollen Complex, im Mittelpunkt ihres künftigen Bildes, zu Eigen erhalten.

Zu Eigen"? hören wir fragen, wenn sie doch den Park vor dem Hauptgebäude als solchen erhalten muß. Allerdings, denn wir wüßten kaum ein anderes städtisches Eigenthum zu nennen, das so febr Gemeingut der ganzen Bürgerschaft ist, wie eine schöne öffent­liche Gartenanloge. Wenn btefir Park von ber Hand unser es Stadt gärtners gepflegt, wenn in ihn jene schönen Teppichbeete verlegt werden, die in den offenen Anlagen nur zu leicht zum Opfer böser Hände, unbeaufsichtigter Hunde werden, und wenn der Verfchönerungs- verein darin durch Anbringung zahlreicher Bänke und Lauben feine dankenswerthe Wirksamkeit einmal auch Denen zu Gute kommen läßt, welche nicht immer erst außerhalb der Stadt gehen können, dann wird unser Gießen einen Stadtgarten besitzen, ber im Ver­ein mit unseren übrigen städtischen Anlagen noch mehr dazu beb nagen wird, den Reiz und die Anziehungskraft unserer Stadt auf Fremde zu erhöhen. Solche Ideale, deren Verwirklichung sich bezahlt macht, darf ja wohl auch der Realist verfolgen, wenn er zudem be­denkt, daß heutzutage in der städtischen Entwickelung nicht mehr nur das Unerläßliche geleistet, nein, daß Wasser, Luft und Licht und Alles, was des Körpers und des Geistes Wohl befördert, reichlich hiveingetragen werden muß in die alten, neu aufblühenden Städte, und die Steuerzahler werden dafür auch im Nothfall ein^ kleines Opfer nicht scheuen: die kleinen Zähler voran, denn ihnen und ihren Frauen und Kindern, die des eigenen Gartens entbehren, käme ja dock vor Allem ein solcher Garten zu Gut, und die größeren Zähler, nun die haben ja als Garantie oder Actienzetchnen schon be­wiesen, daß sie für solche Tinge zu haben sind.

Aber der Garten als solcher ist doch mit 60000 Mk. zu theuer bezahlt! Gewiß, wenn die Stadt für das Wohngebäude und feine Zubehör gar keine Verwendung, keinen Miether fände. Wir aber meinen nicht einmal, daß die Stadt baffelbe einem Privaten ver- mielhen sollte, höchstens ben wie Sachkundige versichern vor­züglichen Keller. Wohl aber winden wir uns freuen, wenn an­geblich nach einem Vorschlag unseres Herrn Bürgermeisters die jetzigen Wohnräume für Schulzwecke verwerthet würden; nicht für die Volksschule, welche ja bald ihren zweiten Neubau bekommen soll, wohl aber für die Alice- bezw. Handwerkerschule, die beide zusammen derzeit in dem Ebel'schen Hause am Asterweg wirklich unwürdig zu­sammengepfercht sind. Während andere Städte unseres Landes, Darmstadt und Offenbach voran, ihre Handwerkerfchulen hegen und pflegen, müssen in Gießen wiederholt Schüler wegen absoluten Raummangels abgewiesen werden; wie schön, wenn die Altce- schule nun im Schüler'schen Hause untergebracht, ber Han bwerkerschule aber baS ganze Haus am Asterweg über­lassen werben könnte!

Wir kommen zum Schluß: nicht als Idealisten, sonbern als Praktiker haben wir bie vorliegenbe, wichtige Frage hier besprochen und als solche kommen wir zu bent Ergebniß: Die fehlenben 21000 Mk. müssen zusammengebettelt unb die Stabt in bie Lage versetzt werben, bas Schüler'sche Anwesen um 60000 Mk. zu er­werben, bie Stabtvertretung aber wird sich den Dank der heutigen Generation, noch mehr aber freilich die Anerkennung der Zukunft sichern, wenn sie zu solcher gemeinnütziger Verwendung den Opfer- muth Einzelner mit dem Entgegenkommen der Gesammtheit lohnt.

Citeratur und Kunft.

Kaufmännische Buchführung von Oskar Klemich, Di- rector der Handelsakademie zu Dresden. Vierte, vermehrte und ver­besserte Auflage. Mik 7 in den Text gedruckten Abbildungen und 3 Wechselformularen. X und 257 Seiten. In Leinwand gebunden. Preis 2 Mark 50 Pf. Verlag von I. I. Weber in Leipzig. Dieses in der bekannten Sammlung von Webers Jllustrirten Kate­chismen soeben in vierter Auflage erschienene Buch enthält außer einer vollständigen Darstellung ber einfachen unb hoppelten Buch­führung auch Die Vorlage einer Buchführung für Hausbesitzer unb ist namentlich für biejenigm bestimmt, welche weder die Muße noch die Absicht haben, die ganze Lehre der Buchführung durchzustudtren, sich vielmehr nur über diesen oder jenen Einzelfall schnell und ohne Mühe unterrichten wollen, was natürlich aus einem sogenannten Schulbuche mit streng verbundener unb untrennbar sich entwickelnber Darstellung herauszuschälen nicht gut möglich ist, währenb oorliegenber Katechismus jeben einzelnen Fall, der einem nicht ganz klar ist, kurz und bestimmt beantwortet. Ein besonderer Vortheil des Buckes, das wir nur empfehlen können, ist die in demselben vorgenommene Ver­deutschung der entbehrlichen Fremdwörter.

Sd?itf#nad?eid?tett.

Bremen, 14. December. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Trave, Eapt. R. Sander, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 4. December von Bremen und am 5. December von Southampton abgegangen war, ist gestern Mittag wohlbehalten in Newyork angekommen.

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Donnerstag den 19. December: Othello. Gewöhnliche Preise.

Freitag ben 20. December geschlossen.

Samstag den 21. December: Hugenotten. Gewöhnliche Preise

Sonntag ben 22. December, Nachmittags 3V-Uhr: Zum letzte« Male: Courier des Ezaaren. Ermäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Carmen. Gewöbnlicke Preise.

Schauspielhaus.

Mittwoch den 18. December: Stützen ber Gesellschaft. Gewöhnliche Preise.

Donnerstag den 19. December geschlossen.

Freitag den 20. December: Schatten. Gewöhnliche Preise.

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^Sonntag den 22. December: Zum ersten Male: Schwieger­mama. Lustspiel tn 3 Auszügen von V. Sardou und R. Deslauder. Deutsck von Schubert. Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr.

Montag den 23. December: Großherzogin von Gerol­stein. Gewöhnliche Preise.

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Butzbach, den 14. December 1889.

Großh. Baubehörde für die Zellenstrafanftalt Butzbach von Riefel. 10016

Mobiliar- Versteigerung. Donnerstag den 19. und Ireitag den 20. December d I., jedesmal von Morgens 9 Uhr an, foll das zu dem Nachlaß der Geometer Wißner Eheleute zu Großen Buseck gehörende Mobiliar, als:

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Großen-Buseck den 16. Decbr. 1889. Großh. Ortsgericht Großen-Buseck.

Stephan. 10020

Mittwoch den 18. dg. Mts.,

Nachmittags 2 Ubr.

in ber früher Bramm'scyen Hofraithe dahier sollen gegen gleich baare Zahlung öffentlich v rsteigert werden:

1 Verücow 2 Kommoden, 2 Kleider- schränke unb sonstigeMobilien, IHobel- bank, 1 Cassaschrank, 1 Ladenschrank, 1 Waage, verschiedener Goldschmuck rc Versteigerung voraussichtlich theilweise bestimmt.

Gießen, den 16. December 1889.

Engel, 10088 Gr. Gerichtsvollzieher

Waaren-VerstergeruAg.

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