Nr. 295. Zweites Blatt. Mittwoch den 18. Dcccmbcr
1889
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An die Großb Bürgermerftereiev des DistrictSeinnehmereii'ezi ks Treis a d. L.
Unser Bureau befindet sich jetzt Löberftrasve 6 unterer Stock (in der Nähe des Gymnasiums) Gießen, den 16. December 1889 Grobherzogliche Districts-Einnehmerei Treis a- d. L. Fischer.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 15. December. Bei der Zweiten Kammer der Stände ist folgender Antrag des Abg. Heinzerling auf Erhöhung der vor das Gesetz vom 30. Juni 1886, das Civildiener-Wittwen-Jnstitut betr., fallenden W i t t w e n - und Waisen geh alte eingebrachr worden. Durch das Gesetz vom 30. Juni 1886, das Civildiener-Wittwen Jnstitut betr., wurden die Verhältnisse der Wittwen und Waisen der Civil- staatSdiener einer dnrchgreisenden Neuregelung unterworfen. Man ging dabei von der Ansicht au5; daß die bis dahin bestandenen gesetzlichen Bestimmungen der Neuzeit nicht mehr entsprächen und daß insbesondere für eine Besserstellung der Wittwen und Waisen gesorgt, werden müsse. Diese Gesichtspunkte fanden sowohl in der Vorlage der Großh. Regierung, wie in den Ausschußberichten der beiden Kammern bestimmten Ausdruck, in den Vollversammlungen der letzteren erlangte daS Gesetz bereitwilligst Annahme. Naturgemäß bezog sich das neue Gesetz nur auf die Zukunft, d. h. diejenigen Ehefrauen und Kinder von Civilstaatsdienern, welche erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ihren Ernährer verlieren würden, nicht auch auf diejenigen, welche ihn zu dieser Zeit bereits verloren hatten. Die letzteren verblieben einfach in dem durch die frühere Gesetzgebung begründeten, im Vergleich zum neuen Gesetze wesentlich ungünstigeren Verhältniß. Es leuchtet nun aber ein, daß die Gründe, welche für eine Besserstellung der Wittwen und Waisen der Civilstaatsdiener von der Zeit der neuen Gesetzgebung ab sprachen, in gleichem Maße für die Wittwen und Waisen älteren Datums gelten müssen, ja daß die Wittwen auS dieser Zeit wegen ihres höheren Alters und der dadurch begründeten Abnahme der Erwerbsfähigkeit sogar noch höheren Anspruch auf Berücksichtigung als die jüngeren Wittwen erheben können. Allerdings kann nun hier nicht durch nachträgliche Einbeziehung in daS Gesetz geholfen werden, da dieses letztere von ganz anderen Grundlagen als die frühere Gesetzgebung ansgeht. Wohl aber ist der Frage der Erhöhung der älteren Wittwen- und Waisengehalte grundsätzlich näher zu treten und dadurch dem durch die unausgesetzte Steigerung aller Lebenserfordernisse immer dringender hervortretenden Bedürfnisse jener Klasse der Staatsangehörigen einigermaßen gerecht zu werden. In welcher Weise diese Maßregel finanziell im Einzelnen durchzuführen sei, kann zunächst der Prüfung der Großh. Staatsregierung anheimgegeben werden. Hiernach richte ich an die Kammer den Antrag: Großh. Staatsregierung um eine Vorlage zu ersuchen, wonach die Wittwen- und Waisengehalte aus der vor dem Gesetze vom 30. Juni 1886, das Civildiener- Wittwcn-Jnstitut betreffend, liegenden Zeit in entsprechender Weise erhöht werden.
Darmstadt, 15. December. Jubiläum. Gestern Abend wurde im Hotel „Zum Prinzen Carl" das 25jährige Jubiläum deS Herrn Robert Lautz als Vertreter der Stadt gefeiert. An der Tafel nahmen etwa 68 Personen Theil, darunter 24 Eollegeu des Gefeierten, eines altbewährten nationalgesinnten Biedermannes im vollsten Sinne des Wortes. Mehrere Redner ließen seinen Verdiensten die gebührende Würdigung widerfahren, worauf der Jubilar in herzlichster Weise dankte.
Cocoks mmö prot>itt3ieUcs.
Gießen, 17. December.
— Die Nummerirung der Häuser, die wir für selbstverständlich halten, kann ihre allgemeine Einführung erst von dem ersten Jahre der französischen Revolution her datiren und feiert in diesem Jahre ihr hundertjähriges Jubiläum. Tic Republikaner führten 1780 die Nummerirung behufs leichterer Vertheilung der Steuern allgemein ein, wenn auch anfangs in gerade nicht allzu praetischer Weise, indem man von einem Punkte ausgehend, die Nummern durch alle Straßen der Districte, in die die Stadt eingetheilt war, fort» führte. Erst später folgten die Versuche, jede Straße für sich zu nummeriren.
— Am 11. d. Mts., Morgens zwischen 6 und 7 Uhr, wurden mehreren Knechten auf dem Friedelhäuser Hof die Schränke gewaltsam erbrochen und die Kleider im Werthe von 160 Mk. gestohlen. Der Verdacht fiel auf einen ehemals horten in Diensten gestandenen Knecht Carl Nuff von Sulzbach in Württemberg, welcher sich Abends vorher ein» Ön und in einer Scheuer übernachtete. Einer der nen eilte dem Diebe auf einem Wagen nach und holte denselben zwischen Fronhausen und Nieder-Walgern ein, lud ihn zum Mitfahren ein, welcher Einladung er auch gleich zusagte. Da der Dieb nicht ahnte, daß der Fuhrmann einer der Bestohlenen sei, warf er seinen Sack mit den gestohlenen Effecten auf den Wagen und stieg ein. Kaum auf dem Wagen niedergelassen, wurde er von dem Fuhrmanne an der Kehle erfaßt mit den Worten . „Du Spitzbub, Du hast ja meine Hose und Stiefeln an, Du hast uns bestohlen?" band ihn sofort mit einer Kette an den Wagen fest und brachte ihn so nach her Bürgermeisterei Fronhausen, von wo er des nächsten Tages in das hiesige Provinzial - Arresthaus ab- geltesert wurde. Ueber den vorliegenden Fall hat die hiesige Gensdarmerie Anzeige bei der Großh. Staatsanwaltschaft erhoben.
Darmstadt, 13. December. Nach einem von dem Ministerium des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, ausgegebenen Amtsblatt soll bei der Ueberwachung der Gefangenen der Behandlung jugendlicher Gefangenen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. So ist nach der Ausnahme solcher Gefangenen dem Geistlichen der Confession, welcher der Gefangene angehört (bei Untersuchungsgefangenen nach vorgängiger Ermächtigung durch den Untersuchungsrichter) durch entsprechende Mittheilung Gelegenheit zum Besuche des Gefangenen zu geben. Ferner ist der betreffende Gefangene von dem Verwalter des Provinzialarresthauses bezw. von dem Gesangenenwärter des Haftlocals täglich mindestens einmal zu besuchen. Endlich sollen es sich die Vorsteher her Provinzialstrasarresthäuser unh Haftlocale angelegen sein lassen, geeigneten Falls hurch eigene Belehrung aus hie sittliche Besserung jugenhlicher Gefangenen hinzuwirken.
Mainz, 15. December. Hier sinh hiefer Tage neue Münzen in heu Verkehr gekommen unh zwar Zweimarkstücke unh Fünfmarkstücke, welche aus her einen Seite has Bilhniß Kaiser Wilhelms II. zeigen unh auf her anheren Seite in her Mitte has Reichswappen, umgeben von hen Wappen herjenigen 12 Stähle, hie Kaiser Wihelm währenh seiner Reisen im Jahre 1888 besucht hat. Runhum sinh hie Worte zu lesen: „Die Reise Seiner Majestät Kaiser Wilhelm II." Diese Zweimarkstücke, welche nur in beschränkter Zahl geschlagen würben, gelten jetzt noch im Hanhel 8 Mk. per Stück.
Frankfurt, 15. December. Böses Blut hat in hen Kreisen her Journalisten unh sonstigen Vertreter her Presse hie Behandlung hervorgerufen, hie gelegentlich her Anwesenheit hes Kaisers hier her Presse zu Theil rourhe. Fast alle hiesigen Blätter bringen heshalb auch ihre gerechte Entrüstung gegenüber Denjenigen zum Aushruck, hie mit hen Anordnungen des Festes nach dieser Richtung hin betraut gewesen. Den Protesten her Presse hat sich nun auch her Frankfurter Journalisten- unh Schriftstellerverein angeschlossen- herselbe hat in seiner letzter Versammlung folgenhe Erklärung beschlossen: Der Frankfurter Journalisten- unh Schriststellerverein gibt seinem Schauern Aushruck, haß hie mit her Anorhnung her Festlichkeiten beim Besuche hes Kaisers betraut gewesene städtische BeHörhc hen Aufgaben unh her Beheutung her Presse unh hes Schriststellerstanhes ein so geringes Verständniß entgegenbringt, daß sie es unterlassen konnte, den Vertretern dieser Stände den ihnen gebührenden Platz im Rahmen der Kaisersestlichkeiten zu geben. Er bedauert dies umsomehr, als er sich bewußt ist, daß nicht nur die hiesige Presse es sich stets zur Pflicht gemacht hat, im Bewußtsein ihres Einflusses und ihrer Bedeutung, sich bereitwillig in den Dienst her Staht unh heren Interessen zu stellen, fonhern auch her Schriftstellerstanh in Franksurt Vertreter Hat, auf hie sowohl unsere Staht, als ganz Deutschlanh mit Stolz blickt. — Im Anschluß an die Wahrnehmung einer ungleichen Behandlung her Presse hier unh in Darmstadt theilen die „N. Hess. VolkSbl." mit, daß Se. Königl. Hoheit her Großherzog bei Gelegenheit hes Kaiserbesuches sein Interesse für hie Presse bethätigt hat, inhem Höchstherselbe hie Weisung ertheilte, hen Berichterstattern hie gewünschten Auskünfte zu ertheilen. Die Presse harf sich hurch hieses ihr von Allerhöchster Stelle bewiesene Wohlwollen in her That geehrt fühlen unh ist es erklärlich, haß unter hiefen Umständen die Berichterstattung zu einer nur angenehmen Pflicht wurde.
Wiesbaden, 14. December. Einem hiesigen Hausbesitzer war gestern auf der Fahrt von Frankfurt nach hier in einem Couvee dritter Klasse eine Geldbörse mit ca. 500 Mk. Inhalt abhanden gekommen, ohne daß sich dieser auch nur irgendwie den Verbleib derselben erklären konnte. „Glücklich ist, wer vergißt, was doch nicht zu ändern ist", dieses war der einzige Trost, der dem glücklichen Verlierer blieb. Nicht wenig erfreut war derselbe daher, als heute früh ein armer Kanonier des Artillerie Regiments Nr. 27 bei ihm vorsprach und ihm die Börse mit ihrem vollen Inhalte überreichte. Wirklich ein ehrlicher Finder in dieser materiellen Zeit.
Berlin. Eine edle Pflanze wurde am letzten Dienstag dem hiesigen Amtsgerichte vorgesührl: Herr Andreas Hoser aus Innsbruck, feines Zeichens Gewohnheitsbettler. Dieser Eigenschaft halber schon ost hinter Schloß und Riegel gesetzt, hatte er diesmal die kaum erlangte Freiheit ebenfalls wieder dazu benützt, rüstig zu fechten, war aber bald dabei ertappt worden- heim hie Polizeibeamten haben ein scharfes Auge für auffällige Erscheinungen. Andrea- Hoser besitzt nämlich eine frappante Gesichtsähnlichkeit — sonst allerhings keine — mit seinem berühmten Namensvetter, hem Sanhwirth von Passeyer, her bekanntlich auch einmal in „Banden lag", aber nicht wegen Bettelei. Der AmtSanwalt hatte ein menschliches Rühren für den interessanten Bettler, er hictirte demselben nur drei Tage Haft.
— Was für ein Unheil ein alter Stiefel anrichten kann, zeigt folgender Fall, der sich dieser Tage vor dem Schwurgericht zu Nordhauseu abspielte. Um die Zeit des lieblichen Pfingstfestes schlug der Carouffelbesitzer Fr. König im stillen Dörfchen Berga sein Rundreise-Institut auf, welches sich auch fleißiger Benutzung von Jung und Alt erfreute. Nur ein alter Stiefel, welcher von der Wiese mitten ins Caroussel hineingeworfen wurde, störte die Zufriedenheit deS noch jugendlichen Unternehmers, so daß dieser wuthentbrannt daS corpus delicti ergriff und damit dem vermeintlichen Attentäter, dem zehnjährigen Sohne des dortigen Gemeindedieners, gehörig den Kopf „versohlte". Leider war er aber an den Unschuldigen gekommen und hatte diesem Unschuldigen durch den Schlag eine klaffende Kopfwunde verursacht, die, arg vernachlässigt, laut ärztlichem Gutachten den Tod des Knaben nach sich zog. Der unglückliche, seiner übereilten That geständige Carouffelbesitzer wurde von dem Schwurgerichtshof wegen fahrlässiger Tödtung zu einem Jahre Gesängniß ver- urtheilt.
— 9757 Zeitungen! Die Preisliste des kaiserlichen Post-Zeitungs-Amtes für 1890 ist erschienen. Dieselbe führt auf: 6978 deutsche, 206 dänische, 938 englische, 764 sran- zösische, 177 holländische, 159 italienische, 68 norwegische, 99 polnische, 59 russische, 135 schwedische, 51 spanische, 26 ungarische Zeitungen. Außerdem aber noch solche in armenischer, bulgarischer, eroatischcr, tschechischer, finnischer, griechischer, hebräischer, lithauischer, persischer, portugiesischer, romanischer, rumänischer, ruthenischer, serbischer, slovakischer, slovenischer, türkischer, vlämischer und wendischer Sprache. Jnsgesammt in 30 Sprachen 9757 Zeitungen?
— Der Ichneumon. In einem Eisenbahnwagen, aus der Fahrt von Dresden nach Leipzig, bemerkt ein Herr, daß sich fein Gegenüber wiederholt mit einem kleinen Käfig zu schaffen macht, den er unter dem Sitz verborgen hält. Neugierig gemacht, fragt er schließlich: „Sie haben da wohl ein Thier bei sich?" — „Jawohl? Da drinnen is Sie nämlich ein Ichneumon." — „Ein Ichneumon? Wie sind Sie denn auf die Idee gekommen, sich den anzuschaffen?" — „Das will ich Sie erklären: Ich fahre nämlich auf Besuch zu einem Freund in Leipzig und der hat immer so gräßliche Träume, wo er immerzu Schlangen sieht, und da will ich ihm hen Ichneumon bringen, hamit daß der hie Schlangen fressen soll." — „Ja, aber das sind doch keine richtigen Schlangen?" — „Es is ja ooch feen richtiger Ichneumon- es is ja bloS e Eechhernchen!"
— Wie ein Referendar hundert Mark verdient, das ist eine Geschichte, welche sicherlich zu hen überlieferungswerthesten Merkwürhigkeiten gehört. Der Onkel von besagtem Jünger her Themis hatte vor längerer Zeit, vertrauensselig wie er war, einem Kaufmanne 500 Mk. ohne Schulhschein geliehen. Mit her Freunhschaft war es natürlich hamit zu Enhe. Der Schulhner war inzwischen ein wohlhabender Mann geworden, um so mehr Veranlassung für den Gläubiger, sich angelegent» lichst um sein Geld zu bemühen. Aber alle Mahnungen waren fruchtlos. Halb im Scherz wendete sich her Onkel an seinen juristischen Neffen. „Wenn Du mir has Geld auf die eine ober andere Weise verschaffst, so soll es mir auf | einen Hundertmarkschein nicht ankommen- also nimm 'mal j Deine fünf Sinne zusammen." Am anderen Tage schon war


