Schweiz.
Bern, 13. Zull. Die unter dem 10. d. M. vom Bundesrath an die deutsche Regierung gerichtete Note constatirt, daß der Poltzeicommissar Wohlgemuth von den schweizerischen Behörden nicht in eine Falle gelockt, sondern daß er verhaftet und auS- gewiesen worden sei, well er in der Schweiz Unruhen angestiftet habe, und daß ein freundlicher, gegenseitiger Meinungsaustausch über diese Thatsachen volle Klarheit verbreitet haben würde. Der Bundesrath glaube im Interesse beider Länder zu handeln, wenn er seinen Entschluß bekunde, jeder künstlichen oder wirklichen Agitation auf Schweizer Gebiet ein Ende zu bereiten. Der Bundesrath bedauert, daß durch die deutsche Note dem Wortlaut des Artikels 2 des Niederlassungsvertrages eine unerwartete Auslegung gegeben werde, von der bisher nie die Rede gewesen sei. Die Botschaft des Bundesraths an die Bundesversammlung, betreffend den Niederlassungsvertrag, der Bericht der Commission des Ständeraths, sowie die Denkschrift des deutschen Reichskanzlers an den Reichstag vom 18. November 1876 bewiesen übereinstimmend, daß der Vertrag blos die Bedingungen habe feststellen wollen, unter welchen der Aufenthalt und die Niederlassung in dem einen Staate den Angehörigen des anderen Staates gestattet werden müsse. Die Denkschrifl des Reichskanzlers besage officiell, daß Art. 2 des Niederlassungsvertrags bestimme, welche Ausweisschriften der Deutsche auf Erfordern beizubringen habe, um sich in der Schweiz niederlassen zu dürfen. Die Worte „auf Erfordern" zeigten, daß die schweizerischen Behörden diese Schriftstücke zu fordern nicht verpflichtet seien. Dies zeige auch die Geschichte der Unterhandlungen, welche den Abschluß des Niederlassungsoertrags herbeigeführt hätten. Die Fassung des Art. 2 sei von den schweizerischen Bevollmächtigten selbst beantragt worden, um zu betonen, daß die Deutschen sich den schweizerischen Gesetzen über die Fremdenpoltzet zu unterwerfen hätten. Der Bundesrath könne sein Befremden nicht unterdrücken, wenn behauptet werde, Deutschland habe durch den Vertrag die Schweiz binden wollen, den deutschen Unterthanen, welche mit den dortigen Behörden nicht im Frieden lebten, Aufnahme zu gewähren. Diese Absicht sei niemals ausgesprochen worden und widerspreche dem Geiste des Vertrages, welcher die Niederlassung erleichtern wolle. Der Bundesrath weise daher den Vorwurf zurück, als hätte er den Vertrag nicht beobachtet und spreche der deutschen Regierung das Recht ab, den Vertrag als hinfällig zu erklären, weil er von der Schweiz nicht erfüllt sei. Von den Schweizer Bürgern, die sich in Deutschland niedergelassen, sei auch nicht immer ein Leumunds- zeugniß gefordert. Der Bundesrath habe sich mehrmals über den Niederlassungsvertrag ausgesprochen, durch Kreisschreiben in den Jahren 1880 und 1881 und in Geschäftsberichten, welche sämmtlich der deutschen Gesandtschaft übermittelt worden seien. Die kantonalen Behörden thäten wohl daran, mit Bezug auf die Ausweisschriften der Fremden strenge zu verfahren, um das Eindringen zweideutiger Elemente zu verhindern. Der Bunkesrath nehme gerne Akt davon, daß künftig die kantonalen Behörden mit größerer Strenge auf die Beibringung eines Leumundszeugnisses bringen dürften, ohne daß die Kaiserlich deutsche Regierung sich für ein milderes Vorgehen verwende. Der Bundesrath habe niemals beabsichtigt, die Zulassung Deutscher tn die Schweiz von dem Placet der Kaiserlich deutschen Regierung abhängig zu machen. Die Schweiz würde eine vertragsmäßige Einschränkung gewisser Souveränetätsrechte nie zugeben, und zu diesen Rechten gehöre das Asylrecht. Diese Grundsätze würden auch bei Abschluß eines neuen Niederlassungsvertrags mit Deutschland für den Bundesrath maßgebend sein. Der Bundesrath erkenne alle internationalen Pflichten bezüglich revolutionärer und anarchistischer Bestrebungen an. Er werde in der Schweiz keine Handlungen dulden, welche mit dem Völkerrecht und den zwischen allen Staaten geltenden Rücksichten in Widerspruch ständen, und gebe damit dem Willen des Schweizer Volkes Ausdruck. Gegenwärtig werde, Dank den in den letzten Jahren getroffenen Maßregeln, kein bekannter Führer der anarchistischen und revolutionären Bewegung in der Schweiz geduldet. Die von der Bundesversammlung ist der letzten Session beschlossene Centralstelle für politische Polizei werde die Ueberwachung und Verfolgung aller unerlaubten, gefährlichen, die internationalen Beziehungen bedrohenden Kundgebungen erleichtern. Der Bundesrath hege die Zuversicht, durch diese Auseinandersetzungen die Kaiserliche Regierung beruhigt und überzeugt zu haben, daß keine Veranlassung vorliege, avtzer- ordentliche, den Znteressen beider Staaten zuwiderlaufende Maßregeln zu ergreifen. Der Bundesrath bestehe um so mehr mit Festigkeit daraus, daß seine Rechte geachtet werden, als er den festen Willen habe, internationale Verpflichtungen genau zu erfüllen, namentlich Deutschland gegenüber, mit welchem er stets beflissen gewesen sei, die besten Beziehungen zu unterhalten.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Korrespondenz-Bureaa.
Paris, 14. Juli. Bet einem gestern in Saint - Fargean stattgehabten Bou- langisten-Bankett brachte Därouldde einen Toast auf die Vielkandidaturen aus und ließ in feiner Rede erkennen, daß Boulanger sich in allen Arrondissements von Paris als Candidat aufftellen lassen werde. — In dem nahe bei Grenoble gelegenen Orte Moirans stieß gestern ein Güterzug mit einem Personenzuge zusammen. Wie es heißt, sollen mehrere Personen getödtet und viele verwundet sein.
Paris, 14. Juli. Heute Vormittag sand vor der Statue der Stadt Straßburg auf dem Eintrachtsplatze die von den Boulangisten veranstaltete Kundgebung statt. Den Theilnehmern war von dem anwesenden Polizeicomissär jede Rede und Aeußerung ausdrücklich untersagt worden. Gleichwohl wurde von Därouldde, der von den boulan- gistischen Deputirten und einer größeren Menschenmenge umgeben war, laut ausgerufen : „Es lebe der General!" Der Polizeicommissär wollte infolgedessen Deroulöde verhaften, letzterer leistete aber Widerstand und erklärte, eine Verhaftung sei ungesetzlich. Als der Polizeicommissär darauf Däroulöde am Arme ergriff, stürzte sich die umstehende Menge auf den Polizeicommissär und entriß ihm seinen Gefangenen, der sofort einen Wagen bestieg und sich nach den Redactionsbüreaux der Zeitungen begab. Der Polizeicommissär wurde durch herbeigeeiltes Polizeipersonal aus den Händen der Menge befreit.
Paris, 14. Juli. Die Mitglieder der Patriotenliga gaben heute Mittag Tsrouldde und Laguerre ein Festesten bei Bonvalet (Boulevard Temple), das von etwa 100 Personen besucht war und ohne bemerkenswerthen Zwischenfall verlief.
PariS, 14. Juli. Die heutige Truppenreoue in Longchamps verlief trotz wiederholter heftiger Regengüsse glänzend. Präsident Carnot wohnte derselben bei und wurde sowohl bei der Revue wie bei der Hinfahrt und Herfahrt mit Hochrufen auf die Republik und auf die Truppen begrüßt.
14- Juli. Heute früh fand zwischen dem Secretär des opportunistischen Journals „Petit Provencal", Pierotti, und dem Secretär des boulangiftischen Comitä's, Belz, ein Duell statt, bei welchem Pierotti getödtet wurde.
Christiania, 14. Juli. Seine Majestät der Kaiser Wilhelm passirte gestern Kristianssund und traf Abends um 10 Uhr in Trondhjem ein. Heute früh um 6 Uhr beabsichtigte Se. Majestät sich an's Land zu begeben.
Rom, 14. Juli. Der Papst empfing heute den preußischen Gesandten von Schlozer, welcher demnächst seinen Sommerurlaub antritt, in längerer Audienz.
Konstantinopel, 14. Juli. Infolge des Auftretens der Pest in der Provinz Asir beschloß der Sanitätsrath eine zehntägige Quarantäne für alle Provenienzen aus der Provinz Jemen in einem hierzu aufzurichtenden provisorischen Lazareth auf einer in der Nähe von Dschidda gelegenen Insel.
Darmstadt, 15. Juli. Prinzessin Victoria ist in Jugenheim von einer Tochter entbunden rootben. Kaiserin Friedrich mit ihren Töchtern sowie dem Kronprinzen von Griechenland hatten gestern Seeheim besucht und fuhren die Herrschaften Abends nach Homburg zurück.
Lokales.
«teficn, 15. Juli. Das iechsic Concert im 97. D-retnsjahre des Gießener ® E'1» ^te sich den -orherxegangcnen würdig an die Sette. Es war aus-
tchli-ßltch der Kammermustk gewidmet. Die Zuhörerschaft war aus diesem Grund rrnd der großen Hitze wegen srctlich eine wenig zahlreiche.
Schwär, (Pionofoiie), Alphonse Brun (Violine), Louis Noebe (^oloncell) brachten als erste Nummer das Trio in Ee-dur op. 40 von SobanneS Brahms zu Gehör. Die Composition weist große Schönheiten? auf unb behauptet, was ihren musikalischen Werth anbetrifft, durchaus einen Platz neben den Populäreren Werken des Meisters. In der sehr schönen unb buS^ au8fSruna burtb die Frankfurter Künstler machte sie einen bedeutenden Eindruck, der sich leb? hastem Beifall äußerte. Wesentlich kühler war die Aufnahme die das Tria in r mnii °on I. Raff Seitens des Publikums sand. Nur gchel besonders.
n , Herr Schwarz trat auch als Solist auf und zwar spielte er das Impromptu von Franz Schubert und die ungarische Rhapsodie Nr. 11 von Franz Lißt In
Äen rO0en 8 6 fld? bcr $en M Oberst gewandter Virtuose und feinsinniger
... Das Hauptinteresse galt ohne Frage Herrn Adolph Müller, dem trefflidien fihJün-ffr Ist den Gießenern ein alter, lieber Bekannter. Und es erscheint darum r'$or3u0c und die Schönheit seines prächtigen Baritons und seiner F0**1r21 w?tnyn0xa)ei^iEinzelnen heroorzuheben. Mit gewohnter Meisterschaft a ME* d,"-. tieftnnigen „Wanderer" von Schubert (den übrigens auch Fraulein Hermine Spieß vor einiger Zeit hier vorgetragen hatte) die oriaineQe nn- gemeln liebliche Ballade „Tom, der Reimer", von C. Löwe, das reizende Mädchen mit dem rothen Mündchen" und endlich das schwungvolle, herrliche Wanderlied von Robert Schumann. Wohlauf noch getrunken!" Reicher App!^ den fün"k8tSk®?uiu^ben.Um t,erU^i8te fid) n,$‘ ^n' aI9 bis er sich enlschloß, noch ein
Gießen, 15. Juli. [Sport] Auf der gestern in Ems abgehaltenen Kaiser- ?«r?ü?°Abl?nges unserer Ruder gesell schäft nicht, den Sieg an ihre Flagge zu heften. H Cd? m ^bnior Sciff und Junioroierer, besetzt unb, da die Lahn
" ?fämal ist um mehr als 2 Booten Platz zu geben, bereits am Samstag o fnoTiS? ^rn- - Kratling startet im Sciff gegen Studiosus Brock- ? r n unterliegt nach scharfem Rennen mit 3 Längen,
ü,^?b^uvter der ersten Brücke eine leichte Collision stattgefunden hatte. Krailing war dadurch vom Hauptrennen am Sonntag ausgeschlossen. Im Vorrennen für bann ®ie^n über Frankfurter Germania nach Belieben und sichert «Ä'Elnähme am Hauptrennen für Sonntag, wo ihm die vorzügliche Mannschaft ^cN^hausen gegenubertrat. - Das Entscheidungsrudern zwischen Gießen und Tn™aen^pCn?9 gestaltete sich zum schönsten und aufregendsten Rennen des nÄ’ ^ Äbnhauser übernehmen durch vorzeitiges Losrudern die Führung, welche sie aber bald an Gießen abgeben müssen, das nach 800 Meter eine Länge Vor- !™?9 e«U"^n, hat, und nach dem Course den Gegner hält, um vor denselben den sJaerw Brückenbogen zu gewinnen. Der Steuermann sieht indessen das Unmögliche
Manooers zu spat ein, und steuert, um eine Collision mit den bart anbrangenbm Sachsenhausern zu vermeiden, nach der äußeren Fahrbahn, wodurch Gießen seinen Vor- prung und noch 3-4 Langen dazu verliert. Nachdem das Gießener Boot wieder einen Cours aufgenommen, legt sich die Mannschaft colossal in die Ruder, Spurt folgt auf Spurt, Zoll für Zoll lauft Gießen auf und scheint das Rennen noch gewinnen zu können. Doch mit Aufbietung aller Kräfte halten die ebenso zähen Gegner den errungenen Vorsprung und gewinnen schließlich mit einer halben Bootslänge. Gießen ruderte brillant und war für dieses Rennen Favorit.
Vermischte-.
dem Prozeß gegen die Inhaber der faditen Firma & Uvbn in Bingen wurde heute Abend von der Strafkammer das Urtheil ocbcn' erkennt Allmann Vater und Sohn des Bankerotts und der Unters
Wägung von Werthpapierm in 12 Fällen, ferner Allmann Sohn des Betrugs in fed?^ Fallen und Allm an n Val er der Unterschlagung ihm als Verwalter anvertrauter Gelder in zwei Fallen schuldig und oerurtheilt Allmann senior zu 1 Jahr und 8U 1/3 3°hr Gefangniß, einschließlich der gegen Beide von dem Land- Ä® ?? erkannten viermonatlichen Gefängnißstrafe. Allmann Sohn wurden 7 Wochen als durch die Untersuchungshaft verbüßt in Anrechnung gebracht. Rach Publika ion des UrtheUs stellte die Staatsanwaltschaft mit Rücksicht auf die erkannte hohe Strafe den Antrag auf sofortige Verhaftung der beiden Verurtheilten, welchem Antrag das Gericht auch nach kurzer Berathung Folge gab.
Juli. Aus dem Innern der Rochuskapelle sind vor dem Brande noch glücklich bte Heiligenbilder, Gefäße und ein Theil der Bänke gerettet worden, wahrend drei Altäre und die ziemlich werthvolle Orgel vollständig in den ? aufgingen. Nach der durch die Franzosen im Jahre 1795 erfolgten Zerstörung der Rochuskap-Ue wurden die Derbrannten Altäre und die Orgel, sowie di-Kanzel und die Stuhle aus der Eibinger Kirche am 21. Mär, 1814 nach der wieder restaurirten Kapelle gebracht. Die Orgel zählt zu den ältesten Deutschlands. U-ber die Kapelle selbst bringt das „Mainzer Journal« folgende historische Notizen, die für weitere Kreise oon Interesse sein dursten. Aus Beschluß des hiesigen Stadtraths im Pestjahre 1666 gestiftet, wurde die Rochuskapelle am 29. Mai 1677 von dem Mainzer Bischof VolwiuS eingeweiht Bei der Zerstörung von Bingen durch die Franzosen (1689) wurde die spelle auch stark in Niitleidenschaft gezogen und nach vorhergegangener Restauration am 16. August 1698 zum zweiten Male geweiht. 1795 durch die Franzosen abermals in Trümmer gelegt, wurde dieselbe am Himmelfahrttag 1814 von Bischof Calmar von Mainz mit einer großen Feierlichkeit zum dritten Male geweiht. Goethe, welcher bei dieser Feierlichkeit anwesend war, beschrieb dieselbe eingehend. Durch den Dichter angereat, erfanden unb skizzirten dessen Freunde das Bild des h. Rochus, wie er als blühender Jüngling seine Habe vertheilt und von seinem Palaste aus die Pilgerschaft antritt. 5^13 Bild ist bei dem vorgestrigen Brand glücklicherweise gerettet woroen. .. Gingen, 14. Juli. Keine zwei Stunden später, nachdem gestern Abend die Strafkammer des Landgerichts Mainz das Urtheil gegen die Inhaber der famten «anfnrma SWmann publicirt hatte, war die Verhaftung der Verurtheilten schon be- thatigt. Die Flucht befürchtend, hatte die Staatsanwaltschaft unmittelbar, als von ber ©trajfammer berJöe^Iufe auf sofortige Festnahme gefaßt war, das hiesige Amts- ®51 Ltelegraifcb hiervon benachrichtigt, worauf bas Letztere den Gerichtsbeschluß alsbald in Vollzug setzte. Bei dem Erscheinen des mit der Vollstreckung beauftragten Beamten waren die Verurtheilten, die ihre sofortige Verhaftung nicht vermuthm tonnten, auf das Höchste bestürzt und hatte besonders der Kommerzienrath Allmann Vater alle Fassung verloren.
— Frankfurt, 14. Juli. Die Befürchtungen, welche das schwere Gewitter, das vorgestern Abend über unsere Stadt nicberging, wachrief, sind leider begründet gewesen. Mehr als Vs Dutzend Mal hat der Blitz getroffen. Darunter Dreimal die Telephonleitung bezw. einen Blitzableiter, zweimal einen Baum, einmal (in Rtederrad) einen Tanzsaal und einmal 2 Knaben, die sich mit einem Holzwägelchen auf dem Wege von Griesheim nach Niederrad befanden. Die beiden Buben, Schreiner- kbrlinge im Alter von 15 und 16 Jahren aus Schwanheim, hatten sich, als das Wetter sie überraschte, unter einen Apfelbaum geflüchtet, unb das haben sie mit dem Leben bezahlen müssen. Der Blitz fuhr in den Baum und töbtete die Knaben. Die Leichen wurden nach Schwanheim gebracht. Bei Isenburg ging am Freitag Abend ein chweres Hagelwetter nieder. Rudolf Falb hat Recht behalten. Bekannlich wurden vom 12. Juli aus Rußland heftige Erdbeben gemeldet.
München, 13. Juli. Nach einem Privattelegramm des „Fremdenblattes" aus Tegernsee hat sich die bei der Familie des Grafen Drechsel verweilende seit kurzer Zeit verwittwete Lady Acton gestern Mittag aus dem von ihr allein geruderten Boot in dm See gestürzt und ertränkt. Als Ursache der That wird Geistesstörung angenommen.
Schi ffsn ach richte».
Bremen, 12 Juli. [Per transallantischen Telegraph.] Der Schnelldampfer L>aole, Capt. B. Blanke, vom Norddeutschen Lloyv in Bremen, welcher am ?* remen ""d am 5. Juli von Southampton abgegangen war, ist
heute 9 Uhr Morgms wohlbehalten in Newyork angekommen.
. Birnen, *2. Juli. [Per transatlantischen Telegraph.] Der Postdampfer Rhein, Capt. W. Kuhlmann, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 26. Juni von Bremen abgegangen war, ist am 10. Juli 1 Uhr Nachmittags wohlbehalten in Baltimore angekommen.


