Donnerstag den 16. Mai
Nr. 118.
1889.
Hichemr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«°
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst
Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrtagS
ivrrrearrr Schulstraße 7.
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Ermittelungen der den Vergütungen für Fourage und Landlieferungen der Gemeinden zu Grunde zu legenden Durchschnittrpreise.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat April 1889 für be* Lieferungsverband Gießen für 100 kg betragen: Hafer 15 «x 80 H; Heu 7 40 Stroh 7 «X
Gießen, am 13. Mai 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________________________von Gagern.__________________________________________________
Bekannt«» chung.
Die Provinlial-Fohleuweide bei Merlau beginnt in diesem Jahr am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Rette, sowie mit Gesundheitsschein von Grobherzoglicher Bürgermeisterei oder Veterinärarzt abgelrefert und den letzten September d. I. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß. ,
Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weidefutter auf circa 34 Hektaren, ber trockenem Wetter Kleegras oder ber nassem Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück V/2 Pfund Hafer aus der Vereinskaffe. Jeder Befitzer kann jedoch Haferzusatz in: Natur oder durch SEzahlung geben lassen.
Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 Jü 04 $ oder pro Tag 32 und muß tue Hälfte beim Erntrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. I. an die Verwaltung resp. Großh. Baurath vr. Dieffenbach in Grünberg bezahlt werden. Allensallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse sein Fohlen zu jeder Zett zurücknehmen uno bezahlt dann nur die benutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über i1/* Jahr alte Hengste, welche die anderen Thiere stören, können ausgeschlossen werden. Sonstige Auskunft ertheilt der genannte Großh. Baurath Dieffenbach.
Friedel Hausen, den 1. Mai 1889. ^er Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.
Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Deutscher Reichstag.
67. Plenarsitzung. Dienstag, den 14. Mai 1889, 12 Uhr.
Das Haus tritt in die Tagesordnung ein: Erste Berathung des vom Abgeordneten Dr. Brömel (dfr.) eingebrachten Gesetzentwurfes, betr. die Abänderung des Vereinszollgesetzes. Der Antragsteller hat diesen Antrag zurückgezogen und beantragt dafür die Annahme fol- gender Resolution zu beschließen: die Reichsregierung zu ersuchen, eine Ergänzung des § 12 des Vereins-Zollgesetzes vom 1. Juli 1869 in Erwägung zu ziehen, durch welche die Publikation von Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnifies im Centralblatte für das deutsche Reich innerhalb einer ausreichenden Frist gesetzlich vorgesehen wird.
Mit dieser Resolution zugleich wird der Antrag v. Benda (nl.) diskutirt: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, behufs einheitlicher und beschleunigter Entscheidung von Tarifstteitigkeiten die Errichtung eines Reichszolltarifamtes in Erwägung zu ziehen.
Ferner werden mit diesen Gegenständen zugleich diskutirt mehrere Petittonen, das amtliche Waarenverzeichniß betreffend, welche die Commission theils durch Uebergang zur Tagesordnung, theils durch Ueberweisung an die Regierung zur Berücksichtigung zu erledigen beantragt, und endlich Petittonen um Aufhebung des Zolles auf Fuselöl, welche der Regierung zur Erwägung überwiesen werden sollen.
Abg. Dr. Brömel (dfr.) begründet seinen Anttag und befürwortet mehrere der Petitionen. Die Behandlung der Tarifangelegenheiten im Bundesrathe entspreche nicht den Jntereffen des Handels, da beim Bundesrathe das Geheimniß der Acten und der Drucksachen so sttenge verwahrt werde, daß keiner der Interessenten davon etwas erfahre; nur Herr Dr. Schweinburg erhalte, wie man annehmen müsse, durch eine Art zweiten Gesichts, Kenntniß von diesen Dingen und es werde sich vielleicht für die kaufmännischen Behörden die Erwägung empfehlen, ob nicht die Informationen des Herrn Dr. Schweinburg gegen eine zu vereinbarende Entschädigung zu erwerben seien. Während Zolländerungen im Auslande, in der Negerprovinz Liberia und in Nicaragua durch die Presse bekannt gemacht worden, erfährt man von Aenderungen des Waarenverzeichnisses in der Presse nichts.
Staatssecr. v. Maltzahn verwahrt die verbündeten Regierungen gegen den Vorwurf willkürlicher Auslegung der Zollbestimmungen. Der Anttag Brömel sei unzweckmäßig. Das Waarenverzeichniß habe nicht den Character einer Gesetzesbestimmung und er müsse dagegen protestiren, daß man den Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisies einen gesetzlichen Character gebe.
Nach längerer Debatte werden mehrere Petitionen um Zollherabsetzung für gebogene Reifenstäbe, gebogene Korbweiden und eichene Faßbodentheile der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, während Petittonen, bett, die Zölle auf Flur- und Wandfliesen, Stabholz und Glimmerwaaren durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt werden. Eine weitere Petition um Aufhebung des Zolles auf Fuselöl wird der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Abg. Dr. Brömel (dfr.) zieht hierauf die von ihm beantragte Resolution zurück und bittet den Anttag auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betr. die Aenderung des Zollgesetzes, zu diskutiren. Dieser Antrag enthält in der Form eines Gesetzentwurfs die gleiche Forderung wie die Resolution.
Abg. Klemm-Sachsen (kons.) hat gegen diesen Antrag formell juristische Bedenken und beantragt Vorberathung durch eine besondere Commission von 14 Mitgliedern. Diesem Anttage gemäß beschließt das Haus.
Hierauf begründet Abg. Woermann (nl.) den Antrag v. Benda. Nach längerer Debatte, in welcher die Abgg. Hammacher (nl.), Brömel (dfr.) und v. Cuny (nl.) für, die Abgg. Klemm-Sachsen (cons.) und Windthorst (Ctr.) gegen den Antrag gesprochen, wird derselbe angenommen.
Es folgt die Berathung des von dem Abg. Stöcker-Siegen (kons.) und Gen. gestellten Antrages: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in erneute Erwägung zu nehmen, ob und wie dem Handel mit Spirituosen in den deutschen Kolonien durch Verbot oder Einschränkung wirksam entgegenzutreten sei. Der Antragsteller schilderte die Greuel der Branntweinpest bei den Eingeborenen, wie sie von Miflionaren, Regierungsbeamten und Reisenden beobachtet worden ; es sei eine nationale Ehrenpflicht, diese Eingeborenen gegen eine falsche Civilisation zu schützen. Der Profit heimischer Handelsfirmen darf nicht ausschlaggebend sein; der deutsche Branntweinhandel ist um kein Haar besser als der berüchtigte Opiumhandel in China. Am schlimmsten liegen die Dinge in den deutschen Schutzgebieten Kamerun und Togo. Von den 12 Millionen Gallonen Spirituosen, welche jährlich nach Afrika ausgeführt werden, liefert Deutschland allein 8 Millionen. Wo in den afrikanischen Gebieten der Branntweinhandel gesetzlich geregelt ist, da hat selbst die
Telegraphische Depeschen.
Wolff'ö telcgr. vorrcspondcm-Bureau.
Bßxlin, 14. Mat. Der kommandirende General des 1. Armeekorps, General v. Kleist, wurde unter Belassung seiner Stellung als Chef des Infanterie - Regiments „Graf Dönhoff" zur Disposition gestellt.
— Die türkische besondere Gesandtschaft ist um 12 Uhr 30 Minuten hier etngetroffen. Sie wurde vom Botschafter empfangen und hat im Kaiserhof Wohnung Genommen.
Berlin, 14. Mai. Heute Nachmittag 3 Uhr 10 Min. wurde die Deputation der Delegtttm der Knappenvereine aus dem Ruhrkohlenrevter, nämlich die Bergleute Schröder, Bunte und Siegel, im Fahnensaale des Königlichen Schlosses vorn Kaiser empfangen. Nachdem zunächst Bergmann Schroder als Sprecher der Depu^tton Dem Kaiser seinen Dank für die Gewährung der Audienz ausgesprochen, die Gruße der Knappenvereine überbracht und das Wohlwollen des Kaisers für die Wünsche der Arbeiter erbeten hatte, erklärte derselbe auf die Frage des Kaisers, was für Forderungen von den Arbeitern erhoben würden: „Wir fordern nur das, was wtt von unseren Vätern ererbt haben, nämlich eine achtstündige Schicht. Auf die Lohnerhohrmg legen wir nicht denselben Werth. Die Arbeitgeber müssen aber mit uns in Unterhandlung treten: wir sind nicht starrköpfig. Spräche Ew. Majestät nur ein Wort, so würde eS sich gleich ändern und manche Thräne würde getrocknet werden!" Hierauf erwiderte der Kaiser ungefähr Folgendes: „Jeder Unterthan hat, wenn er einen Wunsch oder eine Bitte vorbrtngt, selbstverständlich das Ohr seines Kaisers. Das habe ich dadurch gezeigt, daß ich eurer Deputation gestattet habe, hierherzukommen, damit diese ihre Wünsche persönlich vortragen kann. Ihr habt euch aber in's Unrecht gesetzt, denn die Bewegung ist eine ungesetzliche, schon deshalb, weil ihr die vterzehntägige Kündigungs-
halbcivllisirte Bevölkerung eine Enthaltsamkeitsbewegung hervorgerufen, die von bestem Erfolge begleitet ist, so z. B. in Natal. Möge man bald Schritte thun, um auch für andere Gebiete gleiche Zustände zu erreichen.
qrr; Woermann (nl.) nimmt an, daß der Antrag Stöcker von den Gefühlen der Menschennebe dictirt ist. Dem Anrrag könne man auch zustimmen, er enthalte nichts Neues. Die Regierung wende ihre Aufmerksamkeit diesen Dingen beständig zu. Aber mit rein humanen Ideen kann man solche Fragen nicht erledigen; es kommen auch wirth- schaftliche Jntereffen in Bettacht. Der Import sei zfür viele Tausende Meilen lange Küstensttecken auch nicht so bedeutens denn er vertheile sich auf viele Millionen Einwohner, so daß nur ein geringes Quantum auf den Kopf der afrikanischen Bevölkerung entfällt. Die von Hamburg exportirten Spirituosen zeichnen sich durch ihre Reinheit aus, wie dies auch von den Beamten des ausw. Amtes, die auf diese Dinge genau achten, festgestellt ist. — Von den Vertretern der deuffchen Regierung in Kamerun hat Redner die Auskunft erhalten, daß die dortigen Verhältnisse keinen Anlaß zu Klagen gegeben haben.
Abg. Dr. Windthorst (Ctr.): Deutschland müsse es als seine nationale Aufgabe betrachten, der Branntweinpest in den Colonien entgegenzutreten, er sei hierzu auch sehr wohl in der Lage und es war ein sehr wichtiger Standpunkt, dm der Abg. Miquel zur Frage der Branntweinreinigung beim Branntweinsteuergesetz einnahm. Der Degeneration der eingeborenen Bevölkerung durch de» Branntwein müsse durch internationale Verträge entgegengetteten werden.
Abg. Bebel (Soz.) Bei einem unmoralischen Geschäft kann das wirthschaftliche Interesse nicht in Frage kommen. Es werde von Hamburg das scheußlichste Zeug exportirt, das man einem Menschen nur anbieten kann, das ergebe schon der billige Preis. Obwohl im Princip mit dem Anträge Stocker einverstanden, werde er gegm denselben stimmen, denn der Antrag gehe nicht weit genug, er laste alles beim Alten. Es müsse internationale Regelung verlangt werden. Die Berufung auf das Christen- thum sei unzutreffend; wenn sich eine Religion erfolgreich gegen die Schnapspest erwiesen hat, so ist es der Mohamedanismus. r „, r„ _rI A
Nachdem noch der Abg. v. Kleist-Retzow (kons.) sich für den Anttag erklärt, wird die Debatte geschlossen und nach einem Schlußwort des Abg. Stocker der Antrag desselben angenommen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Stächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Commissionsberichte, kleine Vorlagm.
Schluß 68/4 Uhr.


