Ausgabe 
14.5.1889
 
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Nr. LIL Dienstag den 14. Mai 1889.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

*rtant Schulstrotzc 7.^scheint täglich mit Ausnahm- d-s Montag«. gtaMBa^hgg ate!BQ

Amtlicher Hyeil. Bekanntmachung, betreffend den revLdirteu Prämieutarif für die Derffcheruug-anftalt der TiefbawBerufSgenoffenschaft.

Vom 18. April 1889.

Für die Versicherungsanstalt der das Gebiet des Reichs umfassenden Tiefbau-Berufsgenoffenfchast wird an Stelle des unter dem 8. December 1887 bekannt gemachten provisorischen Prämientarifs nach Anhörung des Genoffenschastsvorstandes und nachdem inzwischen auch für die genannte Berufsgenossen- schäft em Gefahrentarif ausgestellt worden ist, der nachstehende revidirte Tarif auf Grund des § 24 des Bauunfallverstcherungsgefetzes hiermit festgesetzt: Revidirter Prämientarif für die Versicherungsanstalt der Tiesbau-Berufsgenossenschaft.

Betriebsarten.

1

1

2

3

Gefahren­klasse.

B

C

2

8

1

4

H H Z3 St

Betrag der für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kom­menden Lohnes zu entrichtenden Prämie.

Straßenreinigung und Unterhaltung, sonstige Erdarbeiten, insbesondere Meliorationsarbeiten, Transport von Erde und anderen Baustoffen, Unterhaltung von Schmuckanlagen, soweit nicht nach Ziffer 2 oder 3 eine höhere Ge­fahrenklasse Anwendung findet...........................

Größere Erdbauausführungen, alle Arbeiten der Handwerker, wie Maurer-, Zimmer-, Dachdecker- rc. Arbeiten, Brunnenbau, Fundirungen, Wasserbauten, Unterhaltung und Reparatur von Mühlengerinnen, Reinigen von Abzugskanälen und Teichen, Dampfwalzenbetrieb, Betrieb von Pumpwerken zu Be- und Entwässerungen, dann von Wasser- und Windmotoren, Herstellung von Steinschlag, Schlackenklopfen, Betrieb von Steinbrüchen . .

Sämmtliche Sprengarbeiten, Stollen- und Schachtbau....................

Lohn- Prozente, welche als Prämie zu entrichten sind.

%

_ nr . , . v . Sonstige Bestimmungen u\t> Erläuterungen.

Jur Arbeiten; welche vorstehend nicht aufgeführt sind, ist der Prämierff atz der Klaffe B zur Anwendung zu bringen.

2) Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit derselbe Arbeiter mit mehreren Arten (Kategorien) von Arbeiten beschäftigt war (z. B. mit Straßen-- relmgung und Steinschlagen), so sind die verschiedenen Arten in der monatlichen Nachweisung besonders anzugeben und für jede Art die verwendeten Arbeitstage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergleiche Anleitung des Reichs-Versicherungsamts, betreffend die Nachweisungen von Regle-Bauarbeiten vom 12. December 1887). Erfolgt eine solche Trennung nicht, so wird bei der Berechnung der Prämie die höchste in Betracht kommende Gefahrenklasse zu Grunde gelegt.

Berlin, den 18. Aprll 1889.

Das Reichs - Berficherrrng-amt.

_____ Bödiker.

Betreffend: Sterblichkeit«.Statistik. Gießen, am 12. Mai 1889.

Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen au di« Großh. Bürgermeistereien Alt-Buseck, Göbelnrod, Lauter, Liudenstruth, Lollar, Muschenheim, Oppenrod, Stockhausen, Treis a. d. Lda., Utphe.

Wir ersuchen um umgehende Einsemdung der Sterblichkeitsnachweise für die Monate März und April 1889. __Dr. Köhler.

Politische Rundschau

. Gießen, 13. Mai.

Mehr und mehr tritt für Deutschland die sich immer ernster gestaltende Strike- vewegung im rheinisch-westfälischen Bergbarrberirke in den Mittelpunkt des Tagesinleresses. Das Blld der Bewegung beginnt bereits bedenkliche revolutionäre Züge aufzuwetsen, wie die neuerlichen blutigen Vorfälle in Bochum und auf Zeche Schleswig" im Dortmunder Kreise bekunden, bei denen das Militär zur Wieder­herstellung der Ruhe abermals von der Schußwaffe Gebrauch machen mußte; an zahl­reichen andern Punkten vermag überhaupt nur die Anwesenheit der Truppen die Strtkendcn im Zaume zu halten. Dabet dehnt sich die Arbeitseinstellung der Bergleute noch täglich aus und umfaßt seit vorigem Freitag auch die Belegschaften der meisten Zechen des Duisburger und Mülheimer Kreises; die Zahl der Strikenden wird zur Zeit auf 75,000 geschätzt. Der durch den Strike bedingte Kohlenmangel wirkt auch immer mehr auf die industriellen Werke im Gebiete der Arbeitseinstellung ein, die theilweise oder auch gänzlich feiern müssen, was speciell von der so hervorragenden Stahl- und Eisenindustrie der Rheinlande und Westfalens gilt; ebenso macht sich der Kohlenmangel für die Eisenbahnen jener Gegend allmälich fühlbar. Bet längerer Dauer droht also der Strike der rheinischen und westfälischen Bergleute sich zu einer ganz unabsehbaren volkswirthschaftlichen Calamität zu gestalten und in den leitenden Berliner Kreisen verschließt man sich durchaus nicht dieser Gefahr. Die am Donners- tag im Reichstagsgebäude unter dem Präsidium des Fürsten Bismarck abgehaltene ; Sitzung des preußischen Staatsministeriums galt ausschließlich der Strikebewegung und : reifte infolge der gefaßten Beschlüsse der Minister des Innern, Herrfurth, nach Dortmund ; ab, wo er am Samstag mit dem ebenfalls dort eingetroffenen Oberpräsidenten ' von Westfalen, v. Hagemeister, und dem Regierungspräsidenten v. Rosen eine Conferenz ! über die Lage hatte. Dieselbe weist insofern eine leise Besserung auf, als in Bochum ; von einer Versammlung der Bevollmächtigten sämmtlicher Bergleute beschlossen worden ist, an der gemeinsamen Forderung einer Abkürzung der täglichen Schichtzeit festzuhalten, j dagegen es hinsichtlich der geforderten 15- bis 20procentigen Lohnerhöhung und der J kleineren Forderungen den einzelnen Belegschaften zu überlassen, sich mit den betreffenden I

Zechenverwaltungen zu verständigen. Indessen hat letzterer Beschluß dadurch wiederum eine bedenkliche Seite erhalten, daß die Arbeit nicht eher wieder ausgenommen werden darf, als nicht sämmtliche Zechen die gestellten Forderungen bewilligt und eine Mit- thetlung in diesem Sinne an die Bochumer Eentralstelle für die Strikenden gerichtet haben. Der Dortmunder Strtke-Ausschuß erbat eine Audienz beim Kaiser, doch ist über den Bescheid noch nichts bekannt. Gerüchtweise verlautet, daß eventuell der Be­lagerungszustand über die ausständischen Grubenbezirke verhängt werden solle, doch hat sich aus den bisherigen Berichten, trotz so mancher ernsten Ausschreitungen, die Roth- Wendigkeit einer so einschneidenden Maßregel kaum ergeben.

Das vom Reichstage fast einstimmig angenommene neue GeriostenschaftSgesetz ist vomReichsanzeiger" veröffentlicht worden.

In Rom ist ein die Niederlage des abyssinischen Heeres in der Entscheidungs­schlacht bet Metemmeh gegen die Derwische oder Mahdisten vom 12. März und di hierbei erfolgte tödtliche Verwundung des Negus Johannes ausführlich schildernder Bericht des Grafen Antonelli, des Specialgesandten Italiens beim Könige Meneltk vorr Schoa, eingetroffen. Der Bericht Antonellt's giebt zugleich über die Bewegungen des genannten bisherigen Vasallenfürsten des Negus nach der Schlacht von Metemmeh Aufschluß. Meneltk besetzte mit seiner 130,000 Mann starken Armee die abyssinische Provinz Wallogalla und ließ sich hier zumKönig der Könige" (Negus Neguschti), also züm Nachfolger des Königs Johannes, ausrufen. Er beabsichtigt, sich in Gondar, der heiligen Stadt der Abyssinier, krönen zu lassen; am 26. März sandte Meneliek Boten an König Humbert ab, um ihm officiell den Tod des Negus Johannes und die hiermit zusammenhängenden Ereignisse mitzutheilen und ihn zu benachrichtigen, daß demnächst eine besondere Gesandtschaft Meneliks in Rom etntreffen würde. Letzteres würde die kürzliche Erklärung Crispt's in der italienischen Deputirtenkammer, daß zwischen Italien und dem König Menelik die besten Beziehungen bestünden, vollauf bestätigen.

In Belgrad sieht man in den nächsten Tagen der Rückkehr des Belgrader Ex- metropoliten Michael aus Rußland entgegen. Michael wurde bekanntlich wegen seiner Umtriebe gegen Milan und dessen Regierung seines Amtes entsetzt und verbannt und daß nun dieser russisch gesinnte geistliche Agitator infolge des Thronwechsels nach