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Nr. 160. Samstag den 13. Juli 1889,

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh», Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Srrreaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme, des Montags.

Betreffend: Den Termin für die Einsendung der Gemeinde-Rechnunzen.

Gießen, am 11. Juli 1889.

Betreffend: Den Termin für die Einsendung der Kirchenrechnungen.

Gießen, am 11. Juli 1889.

Gießen, den 12. Juli 1889.

Süffert

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Mllitärdienst im Herbst 1889.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:

Darmstadt, den 6. Juli 1889.

2) Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

Großh. Priifuugs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: vr. Zeller.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commis­sion nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- ort hat.

auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein;

c. ein Unbescholtenheit szeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; ,

d. ein selbstgeschriebener Lebens lauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits ftüher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten- heitszeugniß beizulegen.

Aoqq m ' YqqäV YkItT"1-------*****/ v die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November

Iööö Regierungsblatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß.

Q de« P rüfungstermins, sowie der Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf specielle

Ladung kann nicht gerechnet werden. ' r

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die «rotzherzeglichen Bürgermeistereien des Kreises.

m x Bezugnahme aus unser Ausschreiben vom 11. Juni 1885 - Amtsblatt Nr. 4 beauftragen wir Sie, sobald der Gemeinde-Einnehmer die

Rechnung der Gemeinde für 1888/89 an Sie abgeliefert hat, uns hiervon Anzeige zu erstatten.

, n. , sofern der für die Ablieferung der Rechnung an Sie bestimmte späteste Termin Ende September von dem Rechner nicht eingehakten werden

sollte, haben Sie an uns am 1. October zu berichten.

. v. Gagern.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

d- Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden,

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die evangelischen Kirchenvorstände de- Kreises.

Der späteste Termin für die Ablieferung der Kirchenrechnung an Sie ist auf Ende August festgesetzt. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß dieser Termin häufig von den Kirchenrechnern nicht emgehalten wird, die rechtzeitige Ausstellung und Prüfung der Rechnung aber für den geordneten Geschäfts­betrieb aller bethelligten Behörden nothwendig ist, sehen wir uns veranlaßt, Ihnen aufzugeben, die erfolgte Abgabe der Rechnung für 1888/89 uns spätestens (ns zum 1. September b I anzuzeigen, ev. zu berichten, daß der Kirchenrechner den festgesetzten Termin nicht eingehalten hat.

v, /Sofern von Ihnen Nachweisungen über an den evang. Centralkirchenfonds abzuliefernde Ueberschüffe aus vacanten Pfarrbesoldungen einzureichen sind,

haben Sie diese Nachweisungen Ihren obigen Berichten anzuschließen. 0 '

Für diejenigen Kirchensonds, welche dreijährige Rechnungsperiode haben, fällt die Berichterstattung felbstverständlich weg.

_____________________________________________v. Gagern.

Betreffend: Sterblichkeiis-Statistik. Gießen, am 12. Juli 1889.

Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen

a« die Großh. Bürgermeistereien Alt««- Stift cf, lvelter-hain, BerSrod, Göbelnrod, Sich, «taufenberg, TraiS-Horloff.

Wir ersuchen um umgehende Einsendung der Sterblichkeitsnachweise für die Monate Mai und Juni 1889.

__________________________________________:__Vr. Köhler.__

Das Großherzogliche SteueEommifsariat Gießen

an die Großherzoglichen Ortsgerichts-Vorsteher de- Bezirk-.

sendung ^erdmch "erinnert^^^' roe^e ^en ^ou* und Cultur- Veränderungsverzeichnissen noch im Rückstände sind, werden an eine umgehende Ein-

r r Diejenigen jungen Lertte, welche beabsichtigen sich der im Herbst 1889 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung

L. k * .x * /r .rr . . spätestens bis ,um 1. August 1889

bet der unterzeichneten Commission emzureichen.

Volitifche Rundsähau.

Gießen, 12. Juli.

Mit freudigem Jnterresse folgt das deutsche Volk der gegenwärtigen »ordlan^s- fahrt seines Kaiser-, welche dem erlauchten Monarchen fast mit jedem Tage immer größere und eigenartigere Schönheiten der felsumgürteten Westküste Norwegens er­schließt. Namentlich bildete einen Glanzpunkt der Kaiserreise aus dieser Woche der Besuch des ungemein malerisch am Sogne-Fjord gelegenen Gudwangen, woselbst der deutsche Kaiser, mit seiner AachtHohenzollern" von Bergen kommend, am Mittwoch

eintraf und bis diesen Freitag zu verweilen gedachte. Die Ankunft auf den Lofoten, dem eigentlichen Reiseziele des Kaisers, soll am 20. d. M. erfolgen, worauf am 23. Juli der Antritt der Rückreise vor sich gehen soll. Am 30. d. beabsichtigt der Kaiser schon wieder in Wtlhelmshafen zu sein, um hier der feierlichen Nagelung der dem zweiten Seebatatllon verliehenen Fahne betzuwohnen.

Noch steht die bedeutsame Reise Kaiser WUHelms nach England erst bevor und schon wird bestimmt von wetteren ausgedehnten Reisen berichtet, die der hohe Herr in Begleitung seiner erlauchten Gemahlin im Herbste zu unternehmen gedenkt. Dieselben gelten zunächst einem erneuten Besuche Italiens und Roms, doch wird der