Nr. 3«
Dienstag den 12. Februar
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
«"«au, S ch u lst r a ß e 7. Erscheint tagt.» mtt Ausnahme des Montags. ggSSa
Amtlicher HHeit.
Bekanntmachung.
Die über die Gemarkung Lumda wegen Verdachts der Schafräude verhängte Sperre wird, nachdem Krankheitserscheinungen inzwischen sich nicht gezeigt haben, hierdurch aufgehoben.
Gießen, am 7. Februar 1889. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
___________v. Gagern.___________________________________
Bekanntmachu ng^
Der Stadtvorstand zu Lauterbach beabsichtigt, mit dem am 20. Mai d. Js. daselbst stattfindenden Prämienviehmarkte eine Verloosung von Vieh landwirthschaftlichen und HauSgeräthen zu veranstalten. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose ä 60 ausgegeben werden dürfen und mindestens 65% de» Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberbessen ist gestattet.
Gießen, am 7. Februar 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__v. Gagern.__________
Bekanntmachung.
Die der Landwehr 2. Aufgebot- angehörigen Mannschaften de- Veurlaubtenstande- werden hiermit aufgefordert, zweck» Aufnahme der Muster für schriftliche Meldungen in die Militärpäffe und Belehrung über die in den Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes eingetretenen Änderungen sich gelegentlich — spätestens jedoch bis zum 1. April d. I. — persönlich zu ihrem Bezirksfeldivebel zu begeben und den Militärpaß mitzubrir.gen. t.
Gießen, den 7. Februar 1889. Caspary,
Oberst-Lieutenant Z. D. und Kommandeur des Landlvehr-Bezirks Gießen-
Betreffend: Revision der Hypothekenbuchsührung.
An sämmtlrche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Gießen.
Wir werden in Kürze mit Revision der Hypothekenbücher beginnen, und weisen Sie an, die Ihnen oblieg^de Vorrevision alsbald in Gemäßheit des Ministerial-Ausschreibens vom 27. Mai 1887 vorzunehmen. y—-
Fragliches Ausschreiben lautet: ' ’ *
Nach bestehender Anordnung haben die Ortsgerichte jährlich bis zu einem von den Amtsgerichten zu bestimmenden Zeitpunkte die seit der letzten
gerichtlichen Revision der Hypothekenbücher stattgehabten Einträge und Löschungen nebst Register, soweit dies ohne die amtsgerichtlichen Acten möglich
ist, einer Revision zu unterwerfen, und die dabei gefundenen Mängel zu berichtigen, auch die etwa nicht genügend geordneten Acten instruttions-
gemäß zu ordnen.
Die Amtsgerichte haben die Ortsgerichte vor Beginn der amtsgerichtlichen Revision entweder durch ein Circular oder bei Anberaumung des Revisionstermins auf die vorstehend erwähnte Verpflichtung hinzuweisen, dabei aus die Mängel, welche vorzugsweise durch die orts gerichtliche Revision zu beseitigen sind (mangelnde Beglaubigungen und fehlende Unterschriften, fehlende oder wesentlich mangelhafte Einträge von Hypotheken oder Löschungen im Register, mangelhafte Abschrift der amtsgerichtlichen Verfügungen, wie Auslassungen von Worten, unrichtige Angabe des Datums der gerichtlichen Verfügungen und unterlassene Unterstreichung desselben, sowie nicht instructionsgemäß vollzogene Löschungen) ausdrücklich aufmerksam zu machen und zu bemerken, daß die schuldvoll unterlassene Berichtigung derartiger Mängel angemessener Ahndung (mit Verweis und selbst mit Geldstrafe) unterliege.
Indem wir diese Vorschriften, welche-nicht genügend befolgt zu werden scheinen, in Erinnerung bringen, bestimmen wir zugleich, um ihre bessere Befolgung zu sichern, daß die Ortsgerichte über die jedesmalige Vornahme der ihnen obliegenden jährlichen Revision ein Protokoll aufzunehmen haben, au» welchem ersichtlich sein muß, daß, wann und in Gegenwart welcher Ortsgerichtsmitglieder, sowie bezüglich welcher Einträge die Revision vorgenommen wurde.
Gießen, am 8. Februar 1889. Grobherzogliches Amtsgericht Gießen.
__________________________Stammler.________________________________
A« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks mit Ausnahme von Gießen.
Die Ihnen dieser Tage zugehenden Patente wollen Sie ausfertigen, mit den beigeschlossenen Marken bekleben und letztere entwerthen- Die Patente find sodann unterschrieben und nach den Nummern wieder gehörig geordnet bis längsten- 13. März hierher zurückzusenden.
Wegen des noch vorzunehmenden Unterdrückens ist die Berweudnng von Streusand zu vermeiden.
Gießen, den 10. Februar 1889. Großherzogliches Steuer-Commissariat Gießen.
_______________Süffert.
Deutschland.
Berlin, 9. Februar. Seine Majestät der Kaiser begab sich heute Mittag mit militärischem Gefolge nach Potsdam, um dem 1. Garde-Regiment die neuen Fahnenbänder zu verleihen. Das Regiment war in offenem Carre aufgestellt; der Kaiser, Höchstwelcher die Uniform des Regiments trug, trat in die Mitte des Earr s und hielt eine Ansprache, in welcher derselbe darauf hinwies, daß er vor zwölf Jahren zum ersten Male an dieser Stelle gestanden und den Degen gezogen habe. Das Regiment stamme aus dem Jahre 1688 und zur Erinnerung an diese Säkularfeier seien demselben neue Fahnenbänder gestiftet; das Regiment könne sich mit Recht das erste der Armee nennen, dies habe es im Kriege und Frieden bewiesen. Der Regiments Com- mandeur, Oberst v. Plessen, sprach hierauf Sr. Majestät den Dank aus und schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser, in welches die Truppen begeistert einstimmten, während die Musik die Nationalhymne intonirte. Der Feier wohnten die marokkanische Gesandtschaft und die gesammten Officiercorps der Garnison bei. Nach Abnahme des Parademarsches frühstückte der Kaiser im Regimentshause; die marokkanische Gesandtschaft begab sich zum Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg - Schwerin zum Empfang.
Berlin, 8. Februar. sVerspätet.j Abgeordnetenhaus. Berathung der Eisen- vahnvorloge. Der Minister v. Maybach nahm während der längeren Debatte wiederholt das Wort, um die Vorwürfe betreffs des stattgehabten Wagenmangels zurückzuweisen ; die plötzliche Verkehrssteigerung sei aus Börsenkonjunkturen heroorgegangen und war nicht vorherzusehen. Die Verwaltung hat ihr Möglichstes gethan, um den Uebelständen zu steuern und die neuerlichen Maßnahmen würden zur Verhinderung der Wiederkehr derselben wohl ausreichen.
Berlin, 9. Februar. Die Abgeordneten nahmen in zweiter Lesung die Kron- Dotation nach unerheblicher Debatte gegen die Stimmen der Abgeordneten Richter,
Virchow, Munkel, Langerhans, Hermes, Parisius, Papendiek, Halberstadt und Schmieder an. Hierauf wurde die Berathung der Vorlage, die Sekundärbahnen betreffend, fortgesetzt und dabei zahlreiche lokale Wünsche für Herstellung von Bahnverbindungen ausgesprochen. Sodann wurde die Vorlage der Budaet-Commission überwiesen. Schließlich erledigten die Abgeordneten einen großen Theil des Handels- und Gewerbe-Etats; die für den Unterstaatssecretär des Handelsministeriums geforderte Gehaltserhöhung von 500 v4t wurde abgelehnt.
Nächste Sitzung Dienstag, Vormittags 11 Uhr. — Krondotation, Etats- berathung.
. t — Der „Reichsanzeiger" bemerkt anläßlich der Audienz des Präsidenten Bödiker und des Brauereidirectors Rösicke beim Kaiser, daß dieselben die Audienz nicht nachgesucht hätten, vielmehr vom Kaiser befohlen worden seien, welcher sich über das im Interesse der Arbeiter geplante Ausstellungsunternehmen unterrichten wollte.
Kesternich.
dtst,, 10. Februar. Der „Nemzet" ist ermächtigt zu erklären, daß die Nach- rtcvt, der Ministerpräsident Tisza habe die Demission eingereicht oder beabsichtige demnächst zu demissioniren, völlig unbegründet sei.
Stlttim.
Rom, 8. Februar. Der Maire hatte heute Vormittag eine Deputation beschäf- tigungsloser Arbeiter empfangen und derselben zugesagt, daß angesichts des augenblick- ! i nßcld an großen Arbeiten die beschäftigungslosen Arbeiter mit Erdarbeiten beschäftigt werden würden. Die Zahl der Arbeiter, welche sich gegen 2 Uhr Nachmittags auf Pratri di Castello angesammelt hatten, betrug etwa tausend. Einer der vom Maire empfangenen Delegirten empfahl den Arbeitern, die Maßnahmen der Regierung abzuwurten, andere forderten auf, Barrikaden zu errichten und das Kapitol


