Ausgabe 
8.10.1889
 
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Nr. 284.

Dienstag den 8. October

1889.

tz-iehener

Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Gießen. .

Vrrreaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.

Amtlicher Hßeil.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn, Durch die Post bezogm vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr. Gießen, den 5. Octsber 1889.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an dt« Srotzherzoglich«« Bürg-rm-lftsreie« des Artif«*.

Wir fordern Sie unter Bezugnahme auf Art. 11 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 (Reg.-Bl. S. 453) hierdurch auf, das Brandkataster Ihrer Gemeinden mit dem Gemeinderath zu durchgehen und insoweit sich hierzu Anlaß bietet, die Gebäudebesitzer unter Hinweisung auf Artikel 178 des Polizeistraf­gesetzes zur Stellung von Anträgen auf Versicherung neuer Gebäude oder auf Erhöhung oder Herabminderung der Versicherungsanschläge solcher Gebäude, welche in ihren Hauptdimensionen wesentlich erweitert oder verringert worden sind, zu veranlassen, auch diesen Anträgen entsprechend das gesetzliche Verfahren einzuleiten und uns die entstehenden Verhandlungen demnächst vorzulegen.

Ueber das Ergebmß jener Durchgehung wollen Sie alsbald und ohne die Erledigung des Declarationsverfahrens abzuwarten, berichten, dabei aber zugleich angeben, inwieweit die Gebäudeeigenthümer Ihrer Aufforderung zur Stellung von Versicherungsanträgen Folge geleistet haben.

______________________________________________v Gagern.___

Bekanntmachung.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den Kreis Gießen

1) der Vorstand der Speditions-, Speicheret- und Kellerei-Berufsgenossenschast den Herrn August Schlessinger von Gießen zum Vertrauensmann und den Herrn Wilhelm Wallenfels daselbst zu dessen Stellvertreter,

2) der Vorstand der Tabak-Berufsgenoffenschaft den Herrn Louis Emmelius in Firma Karl Emmelius in Gießen zum Vertrauensmann und den Herrn Louis Wallenfels in Firma Fr. Bender u. Co daselbst zu dessen Stellvertreter,

3) der Vorstand der Berussgenoffenschast der chemischen Industrie den Herrn G. Throm in Gießen zum Vertrauensmann und den Herrn Theodor Münch in Firma Trapp und Münch zu Friedberg zu dessen Stellvertreter,

4) der Vorstand der Südwestdeutschen HolzberusSgenossenschast den Herrn Christian Reiber in Firma Wilh. Reiber in Gießen zum Vertrauens» mann und die Herren Ph. Sondermann in Alsfeld und W. Grandhomme in Schotten zu dessen Stellvertreter ernannt hat.

Gießen, am 1. October 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__v. Gagern._________________________________________________________

Statut,

§ i.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen ver­pflichteten Wiegmeister gewogen werden. Außer dem Wiegmeister oder dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht auf der Waage zu wiegen.

§ 2.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verkäufer) direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn der Wiegmeister der Auffor­derung nicht entspricht, so ist sich an die Großh Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthigensalls Großh. Kreisamt Anzeige erstatten wird.

§ 3.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlä«fenden Ordnungs-Nummern anzugeben sind:

a) der Ort des Wieggefchäfts,

b) der Name des Verkäufers,

c) Datum der Verwiegung,

d) die Art der gewogenen Gegenstände, e) das Gewicht der einzelnen Gegenstände, f) der Betrag der erhobenen Wieggebühren.

§ 4.

Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen dem Eintrag ins Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszustellen, aus dem sowohl das Gesammt- gewicht der einzelnen verwogenen Gegenstände als auch der erhobene Gebühren­betrag zu ersehen ist.

Gießen, am 4. October 1889.

' § 6.

Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vorbemerkten Wieggebühren, ohne besondere Vergütung, an den Wiegmeister oder dessen Stellvertreter aus­zubezahlen.

Dieselben erhalten für ihre Bemühungen entsprechende Vergütung aus der Gememdekasse-

§ 7.

Am Schlüsse jeden Halbjahres und zwar Ende September und Ende März hat der Wiegmeister im Tagebuch sowohl das Gewicht der gewogenen Gegenstände, als auch den erhobenen Gebührenbetrag zu summiren, das Tagebuch abzuschließen und dem Ortsvorftand zur Einsicht vorzulegen. Der Bürgermeister fertigt aus dem vorgelegten Tagebuch eine Einnahme-Anweisung in runder Summe, deren Richtigkeit durch den Ortsvorstand zu bescheinigen ist; worauf die erhobenen Wieggebühren dem Gemeinde-Einnehmer in Einnahme decretirt und von dem Wiegmeister ausbezahlt werden.

§ 8.

Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt und von dem Kreisamt verpflichtet und unterliegen als Gemeindebeamten den für solche geltenden Disciplinarvorschriften.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

die Benützung der Gememde-Uiehwaage ?u Ettingshausen betreffend.

Mit Genehmigung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Jusnz vom 28. September l. I. zu Nr. M. I. 24779 und unter Zustimmung des Kreisausschuffes des Kreises Gießen wird wegen Benützung der Gemeinde-Viehwaage zu Ettingshausen bestimmt:

Gebührentarif.

§ 5.

An Wieggebühren sollen erhoben werden:

A. Von hiesigen Einwohnern:

I. Von jedem Stück Vieh oder Gegenstand bis zu 100 Kilo 10 H

»- ii H h » ii ii über 100

aufwärts........20

B. Von Ortsfremden:

I. Von jedem Stück Vieh oder Gegenstand bis zu 100 Kilo 15 H

H- n H ti h H ii über 100 aufwärts....... 30

Bekanntmachung.

Herr Landwirthschastslehrer Leit Higer von Alsfeld wird

Sonntag den 13. Oetober d. I., Nachmittag- 3 Uhr,

in dem Saale des Herrn Konrad Weil III. zu Lang-Göns einen Vortrag über Samenwechsel, Saatgutzucht und Saatmethode halten.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins und Kränzchens und alle Freunde der Landwirthschast werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister zu Lang-Göns und deren benachbarte Orte werden hierdurch ersucht, auf recht zahlreichen Besuch der Versammlung hin­zuwirken.

Gießen, den 5. October 1889. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Jost, Regierun^rath.