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05/12/1889 Erstes Blatt
 
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Nr. 284. Erstes Blatt. Donnerstag den 5. December

1889

Der Lietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener AnmiktenVtLIter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

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Aints- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren,

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Amtlichem Theil.

Gießen, den 30. November 1889. Betreffend: Die Ernennung von Vertrauensmännern für die Berufsgenoffenfchaften.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden deS Kreise».

Wir benachrichtigen Sie, daß

1) der Vorstand der Ziegeleiberussgenoffenschaft, Sek­tion XII zu Wiesbaden zum Vertrauensmann für den Kreis Gießen den Herrn Otto Böing in Bud-Nauheim und zu besten Stellvertreter den Herrn W. Schneider in Ranstadt,

2) der Vorstand der Knappschafts-Berufsgenossenschaft zu Berlin zum Vertrauensmann für den Kreis Gießen den Herrn Berginspector Müller zu Weckesheim i. Wetterau und zu dessen Stellvertreter die Herren 1) Markscheider Chr. Keller zu Gießen, 2) Gewerke S. Pa scoe zu Gießen, 3) Berg- verwalter Reinhard zu Hessenbrückerhammer bei Laubach ernannt hat.

Zugleich machen wir Sie wiederholt darauf aufmerksam, daß in Gemäßheit des § 54 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 dem Vertrauensmann bezw. dessen Stellvertreter von der Einleitung jeder Unfalluntersuchung (§ 53 des Ge­setzes) rechtzeitig Kenntniß zu geben ist.

v. Gagern.

Gießen, den 3 December 1889. Betreffend: Maßregeln gegen das Zigeunerwefen- Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an Großh. Polizeiamt Gießen, die Großh. Bürgermeistereien deS Kreise- al- Lrealpolirei- dehorden und die Großh. Gendarmerie des

Kreise-.

Da wir die Erfahrung gemacht haben, daß den in unserer Verfügung vom 10. October d. I. (Gießener Anzeiger Nr. 241) enthaltenen Vorschriften nicht genügend entsprochen wird, neh­men wir Veranlassung, auf die gedachte Verfügung nochmals hinzuweifen und Ihnen deren strengste Durchführung zur Pflicht zu machen.

Es gilt dieses insbesondere bezüglich des zweiten Absatzes der Verfügung vom 10. October d. I., wonach Sie in allen Fällen, in denen von Zigeunern LS^ndergewerbscheine vorgezeigt werden, aus letzteren die genaue Angabe der In­haber, Ort und Zeit der Ausstellung und die Be­zeichnung der au-stellenden Behörde auszuziehen und unverzüglich uns benchtlich mitzutheilen haben.

v. Gagern.

politische Ueversicht.

Gießen, 4. December.

Zur Angelegenheit des Socialistengesetzes findet sich in derPost" eine anscheinend officiöse Miltheilung, aus welcher zwischen den Zeilen herausgelesen werden kann, daß der Reichs­kanzler noch nicht zu Zugeständnissen bezüglich des Socialisten­gesetzes geneigt ist, so daß der schließliche Ausgang dieser Frage noch immer abzuwarten bleibt.

Die erneut sich geltend machende Bewegung unter den Bergleuten in Westfalen und im Saargebiete zieht immer weitere Kreise und es ist nicht unwahrscheinlich, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres einen abermaligen Ausstand der Bergleute hervorruft. Die Bergleute des Saar-Revieres wollen dieser Tage eine Deputation nach Berlin senden, welche daselbst an allerhöchster Stelle die Beschwerden der Berg­arbeiter vortragen soll; der Kaiser hat sich bereit erklärt, die Deputation zu empfangen.

Die deutschen Weißbücher über Afrika jagen sich jetzt förmlich. Soeben ist wiederum eine derartige Actensammlung veröffentlicht worden und enthält dieselbe theils Berichte des Premierlieutenants v. Gravenreuth über die allgemeinen Ver­hältnisse im deutschostafrikanischen Küstengebiete und über die Kämpfe, welche seine Truppe im October mit Buschiri und den räuberischen Mafiti-Negern zu bestehen hatte, theils Mel­dungen des Reichscommissars Wißmann über seine Expedition nach Mpwapwa und die Beruhigung der Landschaft Useguha.

Der österreichische Reichsrath ist am Dienstag zusammen- getreten und hiermit hat ein neuer Abschnitt in der inneren Politik Oesterreichs begonnen. Noch vor dem Beginne der parlamentarischen Action haben aber dir Fraktionen der Rechten des Reichsrathes lange Sitzungen abgehalten, da es galt, die

ernstlichen Meinungsverschiedenheiten, welche in der Taaffe'schen Mehrheit aufgetaucht waren, womöglich vor Beginn der neuen Session zu beseitigen. Wenn man dem von den Vertrauens­männern der Clubs der Rechten veröffentlichten (Kommunique glauben darf, haben die gepflogenen vertraulichen Besprech­ungen in der That eineerfreuliche Uebereinstirnrnung aller Fractionen der Rechten in der Auffassung der gegenwärtigen politischen Lage und bezüglich der Thätigkeit in der bevor­stehenden Session" ergeben. Es wäre also imeisernen Ringe" der Mehrheit wieder alles in schönster Harmonie uni) Graf Taaffe kann demnach mit seiner Versöhnungspolitik auch ferner die Völker Oesterreichs beglücken!

Das schweizerische Parlament beschäftigt sich gegenwärtig u. A. auch mit der Frage einer Reform der Wahlgesetzgebung. Es sind in dieser Beziehung verschiedene Vorschläge ausge­taucht, welche alle darauf hinauslaufen, den Minderheiten bei den Nationalrathswahlen ein gewisses Entgegenkommen zu gewähren. Speciell war vom Abgeordneten Curti der Antrag gestellt worden, die Bundesverfassung eventuell dahin abzuändern, daß bei Nationalrathswahlen diejenigen Candi- daten als gewählt zu betrachten seien, welche zwar nirgends eine absolute Mehrheit zu erreichen vermochten, aber in verschiedenen Wahlkreisen doch je 10000 Stimmen erhielten. Der Antrag wurde indessen vom Nationalrathe in der Mvn- tagssitzung nach langen Verhandlungen mit 68 gegen 44 Stimmen abgelehnt.

Der nordamerikanische Kongreß ist am Montag zusammen­getreten ; in der Repräsentantenkammer wurde der Repu­blikaner Reed zum Präsidenten gewählt. Die Botschaft des Präsidenten Harrison hatte der Telegraph bis Dienstag in­dessen noch nicht gemeldet.

Der italienischen Deputirtenkammer wurde vorn Kriegs­minister Bertole Viale ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher 17 !/2 Millionen Frcs. zur Fabrikation des neuen Gewehr­pulvers fordert, daneben verlangte Viale zu Landesverthei- digungszwecken noch einen zweiten Extra-Credit in Höhe von 10 600000 Frcs. Auch der Marineminister forderte verschiedene Credite außergewöhnlicher Natur. Sämmtliche Entwürfe gingen an die Budgetcommission.

Deutscher rreichstug.

28. Plenarsitzung. Dienstag den 3. December 1889, 1 Uhr.

Der Antrag des Abg. Dr. Barth (dsr.) u. Gen. auf Annahme eines Gesetzes zur Beseitigung des obligatorischen Arbeitsbuches für Bergarbeiter wird in erster Lesung berathen.

Abg. Schmidt-Elberfeld (dsr.) begründet den Antrag. Die Ursachen des großen Bergarbeiterstriks im Mai d. I. findet Redner in dem Gefühl der Abhängigkeit der Arbeiter von dem Unternehmer und dieses Gefühl ist begründet darin, daß die Bergarbeiter verpflichtet sind, ein Arbeitsbuch auf­zuweisen, welches den Unternehmern eine ganz besonders strenge Controlle gewährt. Dieses Arbeitsbuch sei eine Ab­normität, denn die Gewerbeordnung habe für alle anderen Arbeiter die Pflicht zur Führung eines Arbeitsbuches beseitigt und die Einrichtung besteht heute nur auf Grund besonderer, landesgesetzlicher Bestimmungen- sie ist entbehrlich, da die Abkehrscheine, welche auf allen Zechen eingeführt sind, den Unternehmern eine mehr als ausreichende Controle gewähren. Es sei allseitig und auch in diesem Hause anerkannt, daß unter den Zechen ein Abkommen bestehe, wonach nur Arbeiter mit solchen Abkehrscheinen beschäftigt werden, die in einer bestimmten Weise gekennzeichnet sind. So ist es möglich gewesen, einzelne Arbeiter, die sich bei dem Strike in einer den Unternehmern mißliebigen Weise bemerklich machten, mit Abkehrscheinen zu versehen, auf Grund deren sie bei feiner Zeche Arbeit erhalten. Die Vermittelungsversuche der Ver­waltungsbeamten waren vergeblich, die Zechen weigerten sich, einen anderen Abkehrschein auszustellen. Die Folge dieses Zustandes sei, daß das Mißtrauen zwischen Arbeiter und Unternehmer immer größer werde. Die zur Untersuchung der Beschwerden der Arbeiter eingesetzte Commission erweckte auch kein Vertrauen, denn an der Spitze dieser Commission stand ein Beamter, der von vornherein die Meinung aussprach, die Forderungen und Beschwerden der Arbeiter seien unbe­gründet. Das Verhalten der Arbeiter während des Strikes war ein ruhiges und streng gesetzliches, während das Auf­treten der Unternehmer, beispielsweise in derRheinisch-west- phälischen Zeitung", ein wenig entgegenkommendes und pro- vocirendes war. Die Lage der Bergarbeiter sei eine sehr abhängige. Die Arbeitsordnungen sind äußerst strenge und enthalten zahlreiche harte Strafbestimmungen, selbst die Wohl­fahrtseinrichtungen dienen nur dazu, die Abhängigkeit noch

größer zu machen. Für die Lohnzahlungen bestehen Be­stimmungen, die den Arbeiter geradezu rechtlos machen. Die Lohnsrage hat bei dem Strike vielleicht mitgesprochen, aber sie war sicher nicht die einzige Ursache, vielmehr hat das Gefühl des Druckes bei dem Strike mitgesprochen. Auch wäre noch festzustellen, wie hoch sich die Löhne in Wirklichkeit stellten, denn die Zabl derjenigen Arbeiter, welche bei weitem nicht den Durchschnittslohn verdiente, sei sehr groß. In keinem Falle sei die Sttikebewegnng von Außen unter die Arbeiter- getragen. Wenn die Löhne in die Höhe gegangen sind, sv ist das erfreulich, denn die Grubenbesitzer können diese Lohn­erhöhungen sehr wohl zahlen, angesichts der bedeutenden Er­höhung der Kohlenpreise. Bedauerlich sei es, daß die rheinischen Communalbehörden statistische Mittheilungen aus dem Spar­kassenwesen gaben, um nachzuweisen, daß die Lage der Arbeiter eine bessere sei als früher. Dies Ausspielen der Kasse gegen die Sparer sei ungehörig, außerdem beweise sie nichts gegen die Berechtigung der Arbeiterforderungen. Das Ueberstunden- unwesen hat so zugenommen, daß die rheinischen Bergarbeiter 2 Jahre früher invalide werden, als ihre Berufsgenossen in anderen Gegenden. Der Zwang zu solchen Ueberschichten sei ein Contractbruch der Arbeitgeber, ebenso die willkürliche Herabsetzung der Accordsätze. Das Verdienst, den Conflict zwischen den Bergleuten und den Bergwerksbesitzern durch Unterhandlungen beseitigt zu haben, gebühre der deutsch- freisinnigen Partei. Um die sociale Kluft zwischen Arbeit­geber und Unternehmer zu beseitigen, müsse man eine Instanz schaffen zwischen beiden. Das Gefühl der Interessengemein­schaft zwischen den Parteien müsse geweckt werden. Der Arbeitgeber ist dem Arbeiter mehr schuldig als den Lohn.

Abg. Leuschner -Eisleben (Rp.) hält die Schilderungen des Vorredners für übertrieben. Der Antrag solle sich doch nicht bloß auf Westphalen beziehen, sondern aus das ganze Deutsche Reich. Der Zweck aber, den die Herren im Auge haben, würde nicht erreicht, eher das Gegentheil. Form und Inhalt der Arbeitsbücher seien nach den verschiedenen Ge­genden auch sehr verschieden, sie beziehen sich auf die Führung des Arbeiters, auf seine Zugehörigkeit zur Knappschastskasse und auf ähnliche Dinge. Die Abkehrzettel seien unerläßlich; unmöglich sei es, dieselben mit geheimen Kennzeichen zu ver­sehen. Die Einrichtung der Hauerprüfung und der Hauer­scheine mache die Abkehrzettel ebenfalls nöthig- sie seien viel weniger im Interesse der Unternehmer vielmehr der Arbeiter eingeführt. Sollte es gelingen, diese Einrichtung zu beseitigen, so würde nicht der Deutschfreisinn, sondern nur die Social­demokratie Nutzen davon haben. Ohne Disciplin ist fein Bergbau möglich - diese muß erhalten werden; wo sie besteht, wird auch stets ein gutes Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber sich entwickeln.

Abg. Dr. Franz ((Str.): Der Abkehrschein der Berg­leute ist nicht zu verwechseln mit dem obligatorischen Arbeits­buche. Dieses läßt durch seine öfteren Eintragungen einen Schluß über den Arbeiter zu, der Abkehrschein dagegen dient dem Arbeiter nur zum Nachweise seiner Legitimation- es bestehe auch bei den Arbeitern keine Unzufriedenheit wegen des Abkehrscheins und der Reichstag werde nicht gut thun, diese Einrichtung zu beseitigen. Sind Mißbräuche bei Aus­stellung der Abkehrscheine vorgekommen, so möge man hier­gegen strenge Strafbestimmungen erlassen. Im nieder­schlesischen Kohlenrevier sind solche Mißbräuche nicht bekannt geworden. Wohl aber versuchten die rheinischen Gruben­besitzer schlesische Bergarbeiter zu bekommen - diese Leute kehrten aber bald unbefriedigt zurück und so verbreitete sich die Strike- bewegung auch über Schlesien. Die Herren in Westphalen sollten deshalb ihre Schuld an dem Hebel anerkennen, denn darin läge der erste Schritt zur Besserung. In Schlesien hat man bald den vollen Frieden gehabt, und wenn nicht das gleiche in Westphalen zu erreichen war, so liegt das nicht an dem guten Willen der Arbeiter. Verwerflich seien die Cartelle zur Aussperrung einzelner Arbeiter. Arbeiterausschüsse bestehen bereits in Schlesien seit längerer Zeil. Hoffent­lich stiftet diese Debatte Frieden und häuft nicht neuen Zündstoff.

Abg. Fr ohme (Soc.) behauptet, daß mit den Abkehr­scheinen ein unerhörter Mißbrauch getrieben werde. In Dortmund wurde an jedem Mittwoch in einem dortigen Hotel eine Versammlung größerer Arbeitgeber abgehalten, in welcher über geheime Zeichen bei den Eintragungen in die Arbeitsbücher berathen wurde, und als diese Zeichen nicht mehr ausreichten, beschloß man das Wortordnungsmäßig" als Kennzeichen der Entlassung anzugeben, wenn der Arbeiter anderweit angenommen werden konnte. Was gegen die rheinischen Arbeiter geschehen ist, verstößt auf das Schwerste gegen Recht, Gesetz und Moral. Maßlose Ausbeutung durch Ueberschichten fei allerdings die Ursache des Strikes gewesen-