Nr. 81 Freitag den 5. April 188V
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Baeeaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf
Bekanntmachung.
Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1888 bis dahin 1889 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswaisenkaffe eingegangen.
Man bringt dies mit herzlichem Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, am 1. April 1889 Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
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Gemeinden.
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Gemeinden.
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Gemeinden.
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Gemeinden.
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Uebertrag:
56.17
Uebertrag:
338.40
Uebertrag:
394.23
i
Albach
2.30
21
Gießen
215.09
41
Lieh
24.11
61
Rodgen
__
2
Allendorf a. d- Lahn
2.50
22
Göbelnrod
1.32
42
Lindenstruth
365
62
Röthg-s
3
Mendorf a. b- Lba.
-.74
23
Großen-Buseck
5.42
43
Lollar
1.39
63
Rüddingshausen >.
—.81
4
Allertshausen
1.70
24
Großen-Linden
2.19
44
Londorf
-.47
64
Ruttershausen
1.62
5
Alten-Buseck
2.88
25
Grünberg
6.36
45
Lumda
— —
65
Saasen
2.11
6
Annerob
12.25
26
Grüningen
1.53
46
Mainzlar
4.20
66
Stangenrod
1.27
7
Bellersheim
6 —
27
Harbach
-.63
47
Münster
1.60
67
Staufenberg
3.69
8
Beltershain
1.69
28
Hattenrod
—.50
48
Muschenbeim
-.80
68
Steinbach
5.85
9
Bersrod
2.16
29
Hausen
—44
49
Rieder-Bessingen
—.35
69
Steinheim
2 60
10
Bettenhausen
—.76
30
Heuchelheim
1.65
50
Ronnenroth
1.15
70
Stockhausen
1.70
11
Beuern
10.33
31
Holzheim
1-50
51
Obbornhofen
—.10
71
Trais-Horloff
6.25
12
Birklar
1.26
32
Hungen
5.18
'52
Ober-Bessingen
1-
72
Treis a. d- Lda-
2.14
13
Burkhardsfelden
1.46
33
Inheiden
7.37
53
Ober-Hörgern
5.52
73
Trohe
-.50
14
Glimbach
1.80
34
Kesselbach
——.—
54
Odenhausen
1.50
74
Utphe
1.54
15
Daubringen
1.58
35
Klein-Linden
1.94
55
Oppenrod
1.29
75
Dillingen
2.26
16
Dorf-Gill
-.60
36
Langd
6 64
56
Queckborn
1.—
76
Watzenborn mit Steinberg
7 79
17
Eberstadt
3.32
37
Lang-Göns
7.94
57
Rabettshausen
1.20
77
Weickartshain
1.50
18
Ettingshausen
-- —.
38
Langsdorf
4.81
58
Reinhardshain
319
78
Weitershain
—- —
19
Garbenteich
2.84
39
Lauter
■ . ■ ■ —
59
Reiskirchen
2.20
79
Wieseck
13.25
20
Geilshausen
—.—
40
Leihgestern
11.72
60
Rodheim
1.11
80
Winnerod
—.—
zu übertragen:
56.17
zu
übertragen:
338.40 1 A
zu übertragen:
394.23
Zusammen:
449.11
Bekanntmachung.
Gelegentlich des am 2. l. Mts. dahier abgehaltenen Viehmarkts ist auf der Viehrampe der Main-Wefer-Bahn ein rothes Mutterkalb zurückgeblieben, dessen Eigenthümer sich bis jetzt nicht gemeldet hat. Derjenige, welcher berechtigte Ansprüche an fragliches Kalb machen zu können glaubt, wird ausgefordert, dies innerhalb 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde zu thun, widrigenfalls das Kalb als gefundener Gegenstand betrachtet werden wird. 2807
Gießen, am 4. April 1889. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Darmstadt, 3. April. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Secondlieutenant der Reserve Weber vom 2. Grotzh. Infanterie- Regiment Nr. 116, sowie den Kreisbauassessor Zimmer von Gießen.
Darmstadt, 3. April. Seine Köntgl. Hoheit der Grotzherzog haben Aller- gnüdigst geruht:
Am 23. v. Mts. dem Oberförster der Oberförsterei Grünberg, Forstinspektor Ferdinand Vtgeltus, das Ritterkreuz 1. El affe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Deutscher Reichstag.
51. Plenarsitzung. Mittwoch, den 3. April 1889, 12 Uhr.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt das Wort der Staatssecretär des Reichs- rnarineamts Heusner: Ich darf voraussetzen, daß die Nachricht von dem Unglück, das unsere Schiffe bei den Samoainseln betroffen hat, bekannt sein wird. In der Nacht vom 16. zum 17. März sind drei unserer Schiffe durch einen Orkan und andere elementare Ereignisse beschädigt. Zwei dieser Schiffe sind sicher verloren, das dritte ist vielleicht noch zu retten, aber jedenfalls schwer beschädigt. Leider ist hierbei eine große Anzahl unserer Mannschaft dem Unglück zum Opfer gefallen und ich hoffe in Ihrem Sinne zu sprechen, wenn ich der Theilnahme und dem Mitgefühl mit den Hinterbliebenen dieser Männer Ausdruck gebe. (Bravo!) Diese Leute haben erneut ein Beispiel treuer Pflichterfüllung gegeben und ihr Leben gelassen in dieser Pflichterfüllung gegen Kaiser und Reich. Die Thatsache aber legt der Marine Pflichten auf; sie ist sich dieser Pflichten voll bewußt und wird denselben Rechnung tragen*. Es entstand die Frage, ob nicht durch dieses Unglück die Lage der Deutschen in Samoa gefährdet sein könnte. Ich habe in dieser Beziehung keine Besorgniß, denn einmal sind die Europäer in Samoa stark genug, um den Eingeborenen Widerstand zu leisten, und sodann hat der älteste Offizier der Marinestation in seinem Telegramm keine Andeutung in dieser Beziehung gemacht; auch wäre das englische Schiff „Caliope" wohl dort geblieben, wenn Gefahr drohte. Nähere Andeutungen hierüber werden mit dem gegenwärtig dort angelangten deutschen Postdampfer zu erwarten sein. Nähere Nachrichten, als bisher veröffentlicht, sind vor dem 15. d. Mts. nicht zu erwarten. Die Frage, ob der -Ersatz ernster militärischer Machtmittel nöthig ist, ist sofort erwogen, doch wird es kaum nöthig sein, mit großen militärischen Machtmitteln aufzutreten. Ich führe dies nur an, damit auS der Nachricht, daß die amerikanische Regierung bedeutende Machtmittel dort entfalte, keine falschen Schlüsse gezogen werden. Es sind unsererseits bereits Anordnungen getroffen, um in kürzester Zeit Schiffe von der Stärke der früheren nach dort zu entsenden. (Zustimmung.)
Das Haus tritt hierauf in die Tagesordnung ein. Die Etats-Uebersicht pro 1887/88 wird in dritter Lesung erledigt und sodann in der zweiten Berathung der Alters- i;nb Jnvaliden-Versichcrung fortgefahren. <=> 7a bestimmt: Invalidenrente erhält auch derjenige nicht dauernd erwerbsunfähige Versicherte, welcher während eines Jahres ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen, für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit.
Abg. Bebel (©oej beantragt eine allgemeinere Fassung, wonach Jeder, der vorübergehend erwerbsunfähig ist, soweit er nicht gesetzliche Krankenunterstützung bezieht, die Invalidenrente erhalten soll.
Abg. Schmidt-Elberfeld (bfr.) beantragt, im $ 7a die Worte „eines Jahres" zu ersetzen durch „26 Wochen".
Avg. Buhl (nl.) erkennt das Princip des Antrages Bebel als richtig an, hat aber Bedenken, dasselbe in diesem Gesetze zur Durchführung zu bringen.
Aehnlich äußert sich Staatssecretär von Bötticher, welcher diese Frage beim Krankenkassengesetz geregelt zu sehen wünscht.
Die Abgeordneten Hitze ((Str.), Bebel (Soc.), Singer (e>oc.) treten für den Antrag ein, derselbe wird jedoch abgelehnt und der § 7a in der Commissionsfasfung angenommen.
S 7aa bestimmt, daß ein Rentenanspruch Demjenigen nicht zusteht, welcher die Erwerbsunfähigkeit sich vorsätzlich oder bei Begehung eines durch ftrafgerichtltches Ur- theil festgestellten Verbrechens zugezogen hat.
Adg. Hammacher (nl.) wünscht statt Verbrechens zu sagen „Vergehens".
Bundescommissar Geh. Rath v. Lenthe stimmt diesem Wunsche bei.
Abg. Schrader (dfr.) beantragt den Satz, welcher von der Begehung eines Verbrechens handelt, zu streichen.
Der 8 7aa wird unter Ablehnung des Antrages Schr ad er nach den Commissions- beschlüffen angenommen.
Es folgt 8 7b: derselbe enthält die Bestimmung, daß bei Streitigkeiten zwischen der Versicherungsanstalt und den Krankenkassen, insoweit es sich um Ersatzansprüche handelt, das Verwaltungsstreitverfahren stattfinden soll und wo dasselbe nicht besteht, der ordentliche Richter entscheiden soll.
Hierzu liegt vor ein Antrag Hahn (kons.), welcher das Verwaltungsstreitverfahren beseitigen und die Entscheidung allein dem ordentlichen Richter überlasten will.
Reg.'Commiffär Wor cke widerspricht diesem Anträge, ebenso der Abg. Struck mann (nl.), während der Abg. Rintelen ((Str.) dem Anträge zustimmte. Bei der Abstimmung wird der Antrag abgelehnt und die Commissionsvorlage angenommen.
§ 8 will durch statutarische Bestimmungen für einzelne Bezirke die Rentenzahlung in Naturalleistungen zulasten.
Ein Antrag Weiel (nl.) will diese Bestimmung auf land- und forstwirthschastliche Arbeiter beschränkt wissen.
Der Antrag Bebel (Soc.) will den ganzen Paragraph streichen.
Der Absatz 2 des 8 8 bestimmt, daß gewohnheitsmäßigen Trinkern, denen nach Anordnung der zuständigen Behörde geiftige Getränke in öffentlichen Schankstätten nicht verabfolgt werden dürfen, die Rente ihrem Betrage nach in Naturalleistungen zu gewähren ist.
Abg. Singer (Soc.) beantragt statt „zuständigen Behörde" zu sagen „ordentlichen Gerichte."
Abg. Schrader (dfr.). beantragt, in allen Fällen die Naturalleistung von der Zu stimmung des Empfängers abhängig zu machen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Schrader mit 116 gegen 113 Stimmen angenommen. Im Uebrigen werden alle weiteren Anträge abgelehnt und der § 8 in der Commissionsfassung mit dem Anträge Schrader angenommen.
§ 9 bestimmte, daß wenn der Versicherte ein Ausländer ist, er mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente abgefunden werden kann, falls er seinen Wohnort im deiitschen Reiche aufgiebt.
Abg. Singer (Soc.) befürwortet hierzu den Antrag Bebel, wonach der sechs« fache Betrag der Jahresrente gewährt werben soll.
Abg. Sch vlidt »Elberfeld (bfr.) beantragt, den Paragraph bahin zu fasten, daß Ausländer im gegebenen Falle durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden können. Er


