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Mr. 2. Donnerstag den 3. Januar 1889.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Mo«rtagS<

Bnri t Schul st raße 7.

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Schasräude in Geilshausen.

Bekanntmachung.

Unter der Heerde des Schäfers Ludwig Wießner zu Gellshausen ist der Ausbruch der Räude festgestellt worden. Die Heerde des Schäfers Heinrich Wießner daselbst war in letzterer Zeit mll der räudekranken Heerde in Berührung und hat deshalb als räudeverdächtig zu gelten Uebdr beide Heerden wird hierdurch die Gemarkungssperre verfügt. Die Ausführung von Schafen ist nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mit unserer vor­gängigen Erlaubniß zulässig. Zuwiderhandlungen unterliegen der gesetzlichen Strafe.

Gießen, den 31. December 1888. ' Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Betreffend: Schafräude zu Lumda.

Bekanntmachung.

Aus der Schafheerde zu Allertshausen, unter welcher der Ausbruch der Räude sestgestellt worden ist, waren vor Kurzem einige Schafe der Heerde ru Lumda zugetrieben worden. Die Schafheerde zu Lumda hat deshalb, wenn auch die fraglichen Schafe inzwischen wieder nach Allertshausen verbracht worden sind, als räudeverdächtig zu gelten. Es wird daher über die Heerde zu Lumda die Gemarkungtzsperre hierdurch verfügt. Die Ausführung von Schafen ist nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mit unserer vorgängigen Erlaubniß zulässig. Zuwiderhandlungen unterliegen der gesetzlichen Strafe

Gießen, am 31. December 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Betreffend: Schafräude in Allertshausen.

Bekanntmachung.

Unter der Heerde des Schäfers Heinrich Hillgärtner zu Allertshausen ist der Ausbruch der Räude festgestellt worden. Die Heerde des Schäfers Georg Grreb daselbst war in letzterer Zeit mit der räudekranken Heerde in Berührung und hat deshalb als räudeverdächtig zu gelten lieber beide Heerden wird hierdurch die Gemarkungssperre verfügt. Die Ausführung von Schafen ist nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung und nur mst unserer voraänaiam Erlaubniß zulässig. Zuwiderhandlungen unterliegen der gesetzlichen Strafe. ö

Gießen, am 31. December 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v.Gag e r n.

Nr. 44 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 27. d. M., enthält:

(Nr. 1835.) Gesetz, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wllhelms I. Vom 23. December 1888.

(Nr. 1836.) Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Besnqniß zur Führung der Bundes­flagge vom 25. October 1867. Vom 23. December 1888. * ' b P 9 e

(Nr. 1837.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 18. December 1888

(Nr 1838.) Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lotbrinaen

vom 27. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 57). Vom 22. December 1888. $

Nr. 45 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 28. d. M., enthält:

(Nr. 1839.) Zusatzvertrag zu dem Handelsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz vom 23. Mai 1881. Vom 11. November 1888.

Gießen, am 31. December 1888. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Klagen und sonstige Erklärungen und Anträge sind bei unseren Gerichtsschreibereien an allen Wochentagen, Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr vorzubrmgen. Wer einen Richter sprechen will, ohne vorgeladen zu sein, hat sich Mittwochs Vormittag einzufinden.

Gießen, den 29. December 1888. Großherzogliches Amtsgericht.

. .________________________________ Langsdorfs. ____________________

2ln die Großh. Bürgermeistereien Daubringen, Klein-Linden, Mainzlar, Oppenrod und Staufenberg.

Wir ersuchen Sie wiederholt um, nunmehr umgehende, Einsendung der Brandkataster.

Gießen, den 31. December 1888.

Großherzogliches Steuer-Commissariat Gießen.

Süfsert.

Politische Ueberficht.

Gießen, 2. Januar.

Am Neujahrstage Vormittags fand im Weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin, der bekanntlich nur bet besonderen Anlässen benutzt wird, große Gratu­lationscour vor dem Kaiserpaare statt. Eine zahlreiche und glanzende Ver­sammlung war es, die den kaiserlichen Majestäten ihre Glückwünsche anläßlich des Jahreswechsels darbrachte und bestand sie aus den p.cußischen Ministern, den Ver­tretern der Retchsämter, den Spitzen der Behörden, den Präsidien des Reichstages und Ler beiden Häuser des preußischen Landtages, den Mitgliedern des Bundesrathes, den deutschen Corpscommandeuren, der Generalität u. s. w. Dagegen wurden die am Berliner Hofe beglaubigten Botschafter zur Abstattung ihrer Neujahrsglückwünsche vom Kaiser und der Kaiserin in einer besonderen Audienz empfangen. Es ist noch nicht bekannt, ob Kaiser Wilhelm beim Neujahrsempfange politische Aeußerungen hat fallen lasten; sein verewigter Großvater, Kaiser Wilhelm I., pflegte, wie erinnerlich, beim Neujahrsempfange der Generalität der allgemeinen Lage mit einigen Worten zu gedenken.

In kommender Woche beginnt im Reichstage wiederum die infolge der Weih- machrspause unterbrochen gewesene Thätigkett. Besondere Aufmerksamkeit werden die Verhandlungen der alsdann zusammenttetenden Retchstagscommtssion zur Vorberathung oer Altersverstcherungsvorlage auf sich ziehen. In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß auch bet günstigem Verlaufe die Berathungen frühestens zu Ostern zu Ende kommen können. Die Fractionen stehen meist noch in sich ziemlich gespalten da und sind sich über ihre Haltung gegenüber den wichtigsten Bestimmungen der Vorlage »och immer einigermaßen unklar. Als die entscheidendsten Punkte dürften zunächst die

Organisation Reichsanstalt, territoriale Versicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften und das Quittungs.'uch in den Vordergrund treten. In letzterer Hinsicht sind Vor­schläge zu erwarten, weiche die Gefahr beseitigen, daß das Quittungsbuch zu einer mißbräuchlichen Ueberwachung der Arbeiter verwendet werden könnte, lieber die Aus­sichten, das Gesetz noch in der gegenwärtigen Session zu Stande zu bringen, läßt sich zur Zeit noch nichts sagen.

DieKöln. Ztg." läßt sich aus Berlin melden, daß von der Einbringung einer Nachtragsforderung für militärische Zwecke im Reichstage Abstand genommen worden sei. Die Meldung läßt es unentschieden, ob unter der Nachtragsforderung, von der die Regierung angeblich absehen will, diejenige für die Artillerie zu verstehen ist, doch wird man hierüber hoffentlich ilb Bestimm.eres erfahren.

lieber den Gesundheitszustand unter den Offizieren wie Mannschaften des deutschen BlokadegeschwaderS in Ostafrika sind in letzter Zeit einigermaßen be­unruhigende Nachrichten etngegangen. Zunächst sind 3 Offiziere und 1 Zahlmeister des Geschwaders wegen stärkerer Erkrankung nach Deutschland zurückbeordert worden, während sich der Ersatz für dieselben bereits auf dem Wege nach Sansibar befindet. Auch von den Mannschaften des Geschwaders ist ein nicht unerheblicher Procentsatz am ostafrikantschen Fieber erkrankt und soll dasselbe durch die Landungstruppen an Bord der einzelnen Schiffe verschleppt worden sein. Einstweilen sollen die erkrankten Ge­schwader-Mannschaften nach Sansibar gebracht werden, woselbst sich ein deutsches Hospital befindet und wo außerdem deutscherseits umgehend ein Lazareth angelegt werden wird. lieber die Lage in dem aufständischen Küstengebiet von Sansibar sind noch immer keine neueren Nachrichten von Belang eingetroffen. Dagegen hat sich die portugiesische Regierung jetzt dm Blokademaßregeln Deutschlands und Englands vollständig ange--