Ausgabe 
1.12.1889 Zweites Blatt
 
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Die Herren Experten bezifferten diesen Ertragswerth später sogar aus das 16fache bev Ertrages - sie nahmen allerdings für die Zeit nach Ue der gang des Werkes an die Stadt einen wesentlich geringeren Ertrag an, als er vorher war.

Wenn bei Besprechung dieser Ausstellung auch vorwurfsvoll gesagt ist, daß das Erträgnis; anfänglich auf zwischen 55000 und 60000, im späteren Prozeß aber auf nahezu 70000 JL beziffert sei, so ist die naheliegende Erklärung hiervon einfach die, daß ersterer Betrag, wie in dem betr. Schreiben [4] angegeben, das voraussichtliche mittlere Erträgniß aus den Jahren 1881/82, 1882/83 und 1883/84 darstellte, während im Prozesse einmal das Erträgniß des letzten Jahres, 1885/86, als nicht weit von 70000 JC. von meinem Herrn Anwalt angegeben wurde.

Zur Beurtheilung des zweiten wesentlichen Factors der Werthbestimmung, des Bauwerthes, war eine Zusammenstellung der Beschaffungskosten der sämmtlichen einzelnen Bautheile der Fabrik gefertigt worden, die, wie in dem Begleitschreiben erläutert war, für die Gebäude diejenigen Werthe enthielt, mit welchen sie im Brandkataster stehen, für die Apparate die Anschaffungskosten. Diese Zusammenstellnng bezifferte sich auf 499600 Da die Herren Experten bei ihrer Feststellung des Bauwerthes

nicht den Anschaffungspreis, zu dem eine gleiche Fabrik damals zu errichten gewesen wäre, sondern den Bauwerth zu bestimmen hatten, welchen die Anstalt nach ihrer Ueberzeugung in ihrem damaligen Zu­stande hatte, mußten sie natürlich zu einem anderen Resultate kommen,- sie haben an jedem Objekte, je nach dessen Alter, welches ihnen bei jedem einzelnen angegeben war, die nach ihrer Auffassung angemessene Amortisation in Abrechnung gebracht, die bei einzelnen Gebäuden und Apparaten bis zu 50 pCt. des Werthes und mehr angenommen wurde. So bezifferten sie den Bauwerth der Fabrik im dama­ligen Z ustand e auf 320,000 Mark.

Nicht habe ich mich darum in dieser meiner Aufstellung zu meinen Gunsten geirrt.

Ebenso verhält es sich mit der Schätzung des Er t r a g s w e r th e s meinerseits und seitens der Herren Experten. Ich hatte als solchen das^fadje des damaligen tatsächlichen Ertrages angegeben, diese sagten: er ist das 16fache des nach unserer Meinung zukünftigen Er­trages nach Uebergang des Werkes an die Stadt.

Zu III. Es ist und bleibt unwiderlegt, daß das von mir abgelehnte Ansinnen der Zulassung einer Vorabschätzung so ungewöhnlich, als unberechtigt war. In welchem Maße, das zeigt Herrn Director G r o h m a n n s Schreiben.

Zu IV. Es ist und bleibt eine nnzulässige Angriffsweise, aus einem Rechtsstreite, weil man in demselben den Erfolg des Sieges für sich hat, Capital zu schlagen, in der Weise, wie geschehen. Nach meiner Ueberzeugung genügte die von mir abgegebene Erklärung, 4 Monate vor dem 1. October meine definitive Entschließung mitzutheilen, auf alle Fälle aber keine Störung im Betriebe an diesem Termine zuzulassen, vollkommen, um jedes Hemmniß in der Betriebsübernahme auszuschließen.

Zu Y. bemerke ich lediglich, daß, trotz allen Deutelns, die Behauptung bestehen bleibt, daß in unklarer, verschiedenartige Deutung gestattender Form gesagt wurde:Ich habe mit dem Ansehen meines Amtes auf die Schiedsrichter im Processe gegen die Stadt zu wirken vermocht".

Von Schwierigkeiten, die mein Verbleib im Amt als Beigeordneter vor dessen Niederlegung hätte verursachen können, hatte ich keine Ahnung; auch heute bin ich überzeugt, daß, wäre die jetzt geäußerte Meinung meines Widersachers von den Stadtverordneten getheilt gewesen, von irgend einem Mitgliede dieser Corporation mir eine Andeutung in dieser Richtung nicht vorenthalten worden wäre.

Soviel zur Abwehr gegen die Angriffe.

Weil aber aus Anlaß dieser Erörterungen Manche, die den städtischen Angelegenheiten ferner stehen, zu der Meinung kommen könnten, es sei die Erwerbung der Gassabrik seitens der Stadt, so wie geschehen, nicht besonders werthvoll oder Vortheilhaft für dieselbe gewesen, gestatte ich mir noch wenige, nicht gerade zur Abwehr des Angriffs gehörige Worte.

Zur Zeit meines Erwerbs der Gasanstalt war dieselbe ein erträgnißloses, vergeblich von den Unternehmern in den Zeitungen ausgebotenes Werk- auch die Stadt, so groß ihr Interesse an dessen eigenem Besitze war, hatte nicht den Muth, oder besser gesagt, war zu vorsichtig, es zu kaufen.

Ich hatte den Muth, das zu thun, und das Vertrauen, die Anstalt zu heben.

Anfangs noch lange fast ertragslos, später mäßige Verzinsung erreichend, gelangte die Gasfabrik gegen den Vertragsablauf zu hoher Blüthe und Rente und fiel dann der Stadt als gut geordnetes Werk am 1. October 1886 mühelos zu.

Sehr groß sind bereits jetzt für die städtischen Finanzen die Früchte dieser anfangs langsamen Entwicklung.