Ausgabe 
1.12.1889 Zweites Blatt
 
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Erwiderung

Als ich kürzlich aus die in einer öffentlichen Versammlung gegen mich erhobenen Angriffe Öffentlich entaeanete, aalt es mir nur um Eines. v .

Ich wünschte meinen Mitbürgern ein unbefangenes Urtheil über Grund oder Ungrund der mir gemachten Vorwürfe möglich zu machen.

Darum meine Antwort und darum die Veröffentlichung der Aktenstücke.

Irgend etwas abzuschwächen an dem Gewichte meiner rein sachlichen Darlegungen und Belege wird meinem Angreifer nicht gelungen sein, aus das persönliche Gebiet folge ich ihm heute |o wenig

dem bereits Besprochenen habe ich deshalb in dieser Richtung nur noch weniges hinzuzusetzen.

Zu I. Es wird dieZuverlässigkeit" meiner Behauptung, die Stadt habe den Hauptprozeß verloren, angezweifelt. r ,

Zur Begründung wird der lediglich und allein aus die Kostenvertheilung bezügliche Schlußsatz des Urtheils angezogen. Es genügt, die Klagebitte der Stadt hierher zu setzen.

Die Stadt beantragte, das Gericht wolle aussprechen:

daß bei der bevorstehenden Feststellung des Werthes der hiesigen Gasbeleuchtungsanstalt durch Experten gemäß § 3 Absatz 1 des Gasbeleuchtungsvertrages vom 17. September lööa der vom Herrn Beklagten im Betriebe dieser Anstalt erzielte und ,zu erzielende Gesch ästsgewinn nicht in Anschlag zu bringen und die Ausgabe der Experten demgemäß zu begrenzen sei."

Die Stadt war der Kläger, von ihr ging der Angriff aus, sie ries das Schiedsgericht an, sie verlangte Ausscheidung des Erträgnißwerthes aus deü verschiedenen Factoren, die denwahren Werth bestimmen. .,

Das Gegentheil entschieden die Richter, die Stadt unterlag mit ihrem Begehren, der Erträgnißwerth mußte mitberücksichtigt werden.

Daß ich die mir damals mehrsach von solchen, die mit der Sache besaßt waren, Leautzerte Auf­fassung, die Stadt schulde mir, abgesehen von Grund und Baulichkeiten, nur den Werth der Gassaorr alsaltes Eisen", abwehren, und es schließlich aus die schiedsrichterliche Entscheidung ankommen lasten mußte, war für mich gewiß sehr peinlich. Allein es war meine sehr ernste und, da das in dem Werk befindliche Capital nur zum kleineren Theile mir gehörte, in keinem Falle zu umgehende Mcht.

Zu II. Es scheint mir, daß zu der hier besprochenen Frage der Herr Angreifer s°elbst, ins­besondere an der im Drucke gerade herausgehobenen Stelle, darthut, daß Berechnung des geschäft­lichen Werthes und Forderung von mir in Gegensatz gestellt waren.

Es ist und bleibt eine Unwahrheit, daßich meine Forderung aus eine Million berechne , worunter nichts anderes verstanden werden konnte, als daß ich eine Million gefordert hatte.

Hier bin ich indeß veranlaßt, einige in der Erklärung von deren Verfasser noch angeführte Ziffern aus dem aus Wunsch der Stadt übergebenen Schätzungsmaterial in ihrer richtigen Bedeutung sestzustellen, weil daran in dieser Erklärung gemäkelt wurde. .

Es bestand dieses Material in Zusammenstellungen der wichtigsten der mannigfachen Factoren, die den Werth einer Gasanstalt bedingen. - ~ ,x

Die erste stellte aus den betr. Bestimmungen in den Beleuchtungsvertragen einer großen Anzahl anderer Städte fest, daß als der Ertragswerth im Mittel ungefähr das 1 Drache des Ertrages betrachtet werde.