Amts- und Anzeigebtatt für den Kreis Gießen.
1889.
Vureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Vf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf
Amtlicher Hßeil.
Betreffend: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. Gießen, 28. September 1889.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an bi« Grotzh,rzog»tchen Bürgevmatstsreien d«s »rttftl.
Nachstehend bringen wir einige für Sie wesentliche Bestimmungen der Verfügung Gr. Ministeriums in obiger Angelegenheit vom 4. Mai d. I. unter dem Anfügen zu Ihrer Kenntniß, daß wir bei etwaigen weiteren Anordnungen wegen der Maul- und Klauenseuche auf gegenwärtige Verfügung Bezug nehmen werden. v. Gagern.
Die polizeiliche Grlaubniß zur Au-führung von Vieh aus dem Seuchenorte und dessen Feldmark (Abs. 2 des § 64 der Reichsinstr.) darf nur ertheilt werden auf Grund einer Seitens des beamteten Thierarztes an die betreffende Polizeibehörde abgegebenen schriftlichen Erklärung, daß eine Ver- Weppung der Seuche durch den beabsichtigten Transport des Viehs zur Schlachtstätte überhaupt oder unter Beobachtung der in der abgegebenen Erklärung bezeichneten Vorsichtsmaßregeln nicht zu besorgen sei. Den von der Ortspolizeibehörde auszustellenden Erlaubnißschein, welcher neben genauer Bezeichnung der wegzubringenden Thiere den Zweck des Transports, sowie die Frist, innerhalb deren der Transport vollzogen sein muß, den Ort, an dem die Schlachtung stattfinden soll, und die zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln angeben muß, hat der Führer der Thiere während des Transports mit sich zu führen.
Verbreitet sich die Maul- und Klauenseuche innerhalb einer Gemeinde auf mehrere Gehöfte, so hat das Kreisamt alsbald Anordnung zu treffen (§ 20 U -x'80eP' daß .aus den dem Seuchenorte benachbarten, der Gefahr der Verbreitung der Seuche nach den Verkehrsverhältniffen ausgesetzten, namentlich zu bezeichnenden Gemeinden Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen zum Zwecke der Veräußerung nur ausgesührt werden dürfen, wenn der Führer derselben em thierärztliches Zeugniß aufweisen kann, in welchem bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich feit mindestens sieben Tagen in seuchenfreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben.
Die erwähnten thierärztlichen Zeugnisse sind fünf Tage gültig. Dieselben müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transporürenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuftihrenden Schafe, Schweine und Ziegen.
Die fraglichen Zeugnisse können außer von dem beamteten Thierarzte auch von einem von der Polizeiverwaltungsbehörde hierzu besonders ermächtigten Thterarzte ausgestellt sein. In Ermangelung eines Dienstsiegels des betreffenden Thierarztes müssen die Zeugnsffe von der Ortsbehörde beglaubigt sein.
Die erforderten thierärztlichen Zeugnisse hat der Besitzer auf seine Kosten zn beschaffen.
Die Kreisveterinärärzte haben für die behufs Ausstellung der fraglichen Zeugnisse vorzunehmenden Untersuchungen eine Gebühr nicht zu beanspruchen, sondern neben etwaiger Wegvergütung nur die Taxe für das auszustellende Zeugniß (pos. VI c 11 1, und VII a 7 der Medicinaltaxe) zu liquidiren-
Betreffend: Schafräude zu Rüddingshaufen.
Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Schafräude unter der Heerde des Schäfers Gert zu Mddingshausen feflgestellt worden ist, haben wir die Sperre über Diese Heerde verfugt. Gestattet rst die Ausiuhr von Schafen nur mit unserer jedesmaligen besonderen Erlaubniß und nur zum Zweck des sofortigen Abschlachtens. Dre Heerde des re. Gert darf nur die ihr von der Großh. Bürgermeisterei zugewiesene Weidefläche beweiben.
Gießen, am 28. September 1889. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
____________________________ v. Gagern._________________
Betr.: Maul- und Klauenseuche zu Londorf und Keffelbach. ~
Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche nunmehr auch in dem Gehöft des Daniel Appel zu Londorf sestgestellt worden ist ordnen wir unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 27. l. Mts. - Kreisblatt Nr. 226 - gemäß § 20 des Reichs-Viehseuchengesetzes weiter an, daß 'aus den Gemeinden All«ndorf «. d. Lda. »nd-Odenhausrn Rindvieh, Schafe Schweme und Ziegen zum Zwecke der Veräußerung nur ausgeführt werden dürfen, wenn der Führer derselben ein thierärztüche« Zeugniß aufweisen kann, in welchem bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens 7 Tagen in seuchenfreiem Zustand an dem Ort der Untersuchung befunden haben.
Gießen, den 28. September 1889. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v Gagern.
Deutschland.
Berlin, 28. September. Der frühere Director der Gewehrfabrtk in Spandau, Oberstlteutenant Habrecht, sowie Premierlieutenant Wiedemann, der zur Dienstleistung bei dieser Gewehrfabrik commandtrt war, halten sich seit längerer Zeil in Steyr auf, um die bei der österreichischen Werndl'schen Waffenfabrtk von der deutschen Regierung bestellten Gewehre abzunehmen. Außer diesen beiden Offizieren sind noch mehrere Büchsenmacker von deutschen Truppenthetlen nach Steyr gesandt worden.
Berlin, 28. September. Schon vor einiger Zett wurde gemeldet, daß es in der Absicht liege, dem Reichstage eine Vorlage, betreffend die Errichtung von Anstalten zur Prüfung der Handfeuerwaffen zugehen zu lassen, um die Ausfuhr der deutschen Waffenfabriken, die trotz der vorzüglichen Leistungen der letzteren von Jahr zu Jahr zurückgegangen ist, zu fördern. Während nämlich in Belgien und England Revisionsanstalten bestehen, welche der Handfeuerwaffenindustrie dieser Länder einen großen Aufschwung gegeben haben, müssen in Deutschland fabricirte Gewehre mangels eines Attestes über die gute Beschaffenheit der Waffen bei der Einfuhr in das Ausland an Ort und Stelle geprüft werden, wodurch selbstverständlich der Export sehr erschwert wird- Wie wir nun hören, wird a« Dienstag den 15. October unter dem Vorsitz des Geb. Regterungsraths Bartels im Reichsamt des Innern eine aus ungefähr fünfzehn Mitgliedern bestehende Commission zusammentreten, welche sich mit der Berathung Der vorbereitenden Schritte in dieser Angelegenheit befassen wird.
— Die Errichtung einer Brandoersicherungs-Anstalt für die preußischen Staatseisenbahnbeamten ist, wie die „Jurist.-techn. Versicherungszeitschr." mitthetlt, von höchster Stelle genehmigt worden. Der Geschäftsbetrieb der neuen Versicherungsanstalt wird längstens bis 1. Januar 1890 eröffnet werden.
Berlin, 28. September. Die „Post" erklärt auf Grund eingegangener Informationen, die Nachricht, Graf Münster werde von seinem Posten als deutscher Botschafter in Paris zurücktreten, als vollständig aus der Luft gegriffen.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute das Ergebniß der Wahl von nichtständigen Mitgliedern des Reichs-Äersicherungsamtes vom 24. September 1889.
Spandau, 28. September. Heute Vormittag sand in dem hiesigen Feuerwerks- laboratortum auf dem Eiswerder eine Explosion statt. Im Reoistonssaale für Zündhütchenfabrikation fiel ein Kasten mit Zündhütchen herunter und brachte hierdurch eine . Menge der Zündhütchen zur Explosion. Sechs Arbeiterinnen wurden schwer, ein Meister 1
und ein Feuerwerker weniger schwer und etwa 40 Arbeiterinnen leicht verletzt Der Fußboden wurde durchschlagen, doch ist in dem darunter liegenden Saal, der rasch geräumt wurde, Niemand verletzt. Sämmtliche Verletzten wurden mittels Dampfschiffe nach dem hiesigen Krankenhause gebracht, wo ihnen schleunigst ärzlliche Hilfe zu Theil wurde. Seine Majestät der Kaiser, welcher gerade die Schießschule besichtigte wurde von dem Unglücksfalle sofort benachrichtigt. *
München, 28. Siptember. Der Hauptmilitäretat des Königreichs für das Rechnungsjahr 1889-90 ift heute verthM worden. Die Gesammtsumme beträgt wie bereits bekannt geworden, 50,709,696 X und zwar beträgt das Ordinarium 41 687 304 das Extraordinarium 3,595,727 und der Pensionsetat 5,426,665 X Die Milttär- einnahmen zu Gunsten der Centralstaatskasse betragen 459,500 X Für die Friedens- prasenzstärke sind 54,185 Mann zu Grunde gelegt. Die Hauptoeränderunaen sind durch die Neuformation der Artillerie bedingt, welche auch eine einmalige Ausgabe von 1,107 127 X beansprucht, darunter für den Bau von neuen Kasernen in München Würzburg und Nürnberg.
München, 29. September. Die zweite internationale Ausstellung von Post- werthzelchen anläßlich der vierzigjährigen Einführung des Brtefmarkensystems in Deutschland durch Bayern und anläßlich der zwanzigjährigen Einführung der Postkarten ist heute in den Centralsälen des Ausstellungsgebäudes eröffnet worden Die Ausstellung ift sehr zahlreich besucht.
Rosenheim, 29. September. Gestern Abend brach hier eine Feuersbrunst aus, welche zehn Wohnhäuser in Asche legte; viel Vieh und große Futtervorräthe sind vernichtet. v '
Hesterreich.
Wien, 28. September. Nach Mittheilung der „Poltt. Corresp." würde der Kronprinz von Italien an der Hochzeit des Kronprinzen von Griechenland mit der Prinzessin Sophie von Preußen in Athen nicht theilnehmen; den Festlichkeiten würden überhaupt nur Familienmitglieder der verwandten und verschwägerten regierenden Häuser beiwohnen. B
Krankreich.
„ P"is, 28. September General Faidherbe ist gestorben. Die Regierung bcschlost die Beisetzung der Reiche desselben aus Staatskosten im Hnvalidenhause.


