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Namen Anderer lauteten. Die Ausstellungsleitung hat ferner bekanntlich im Interesse der Arbeiter ermäßigte Eintrittskarten zur Benutzung für Arbeiter und deren Familien ausgegeben und zwar indem sie dieselben in größeren Mengen an Fachoeretne, Kranken­kassen u. s. w. abgibt. Ist es nicht, so fragen Berliner Blätter, ein arger Mißbrauch, wenn wiederholt Herren und Damen der besten Stände mit diesen Karten, deren Inhalt lautet:Giltig für Arbeitnehmer!" an den Eingängen der Ausstellung erscheinen und wenn solche Billets sogar von Herrschaften präsenttrt werden, die in eleganten Equipagen vorgefahren kommen.

Dieser Tage verhandelte auf dem Markte zu Libau eine Dame mit einer Bauersfrau um den Preis einer Henne. Als sie endlich einig geworden, der Kauf- schtlltng bereits etngehändigt war und die Käuferin die Henne an sich nehmen wollte, stellte sich heraus, daß dieselbe während des Feilschens ein Et gelegt hatte. Es ent­steht nun die Rechtsfrage: Wem gehört das Et? Wird das Et als direct zur Henne gehörig oder als von der Henne unabhängiger Gegenstand für sich betrachtet ? Von juristischer £>eite geht derLibauer Zeitung" über diese Rechtsfrage nachstehende Zu­schrift zu: Es kann Keinem Zweifel unterliegen, daß das ungelegte Et (fruotus in- eeparatue) in jedem Falle als unbedingt zur Henne gehörig betrachtet werden muß, während es nach seiner Absonderung etwas von der Henne Verschiedenes wird. Juristisch wäre also die Frage zu entscheiden, ob schonwährend des Feilschens" die Henne selbst als bereits gekauft zu betrachten ist? In diesem Falle gehört das Ei dem Käufer, andernfalls dem Verkäufer. Nun ist frelltch in den verschiedenen Rechts­geschäften das Moment der Willensüberetnftimmung (consentio) die Hauptsache. Das Geschäft ist gemacht, sobald die Contrahenten übereinsttmmen. Im Alltagsleben ist das Moment der Übergabe (traditio) bedeutend mehr bestimmend als das der Ueber- emstimmung. Es unterliegt für den Juristen keinem Zweifel, daß tn unserem Falle die Henne erst nach vollzogener llebergabe tn das Etgenthumsrecht des Käufers über- geht. sollte z. B die Henne bereits nach abgeschlossenem Geschäft, aber vor der Ueber- gabe durch einen Umstand nicht in den Besitz des Käufers übergehen können, so hat dieser nach dem jus strictum nur das Forderungsrecht auf die Aequioalenz, nicht aber auf das Kaufobject selbst. Die Henne gehört also während des Feilschens dem Ver­käufer und mit ihr natürlich auch das in Frage stehende Ei.

sWas Berlin an Schönheitsmitteln verbraucht.) Eine junge Dame halte sich, 10 schreibt man derTägt. Rundschau", kürzlich die Aufgabe gestellt, zu erkunden, wie viel an Schönheitsmitteln täglich in Berlin von den Damen verbraucht wurde. Die großen kosmetischen Handlungen gaben ihr bereitwillig die gewünschte Auskunft und es stellte sich heraus, daß bei den bekannten diesbezüglichen Geschäften in Berlin zusammen täglich gekauft werden: 202 Kilo Puder, 117 Roth, 61V« Augen­brauenfarbe, 50 Lippenpomade, 29V« Glycerin und 15 Kilo Gold-Cream. Der Jahres­bedarf beträgt demnach 73,730 Kilo Puder, 42,705 Kilo Roth, 23,356 Kilo Augen- brauenfarbe, 18,250 Kilo Lippenpomade, 10,865 Kilo Glycerin und 5775 Kilo Gold-Cream.

(Herstellung gemusterter Holzplatten.) Das Verfahren, Flächen- muster auf Holzplatten dadurch zu erzeugen, daß man zuerst Reliefmuster mittelst geherzter Walzen einbrennt und dann die nrcht gebrannten Reliefstellen durch glatte Walzen tn die Grundebene niederdrückt, wurde kürzlich einem Berliner Namens Robert Himmel patenttrt. Man ist dadurch im Stande, zweifarbig gemusterte Holzplatten herzustellen, die das Ansehen einer mit schwarzem oder braunem Holz ausgelegten Holzflache besitzen. Diese Holzplatten werden In der Praxis in bekannter Weise auf die zu fournirenden Möbel oder andere Gegenstände aufgeleimt und können, da das Flachenmuster durch da^ Niederdrücken der erhabenen weißen Stellen vollkommen eben rst, tn bequemer und schöner Weise polirt werden. Genau dasselbe Verfahren kam schon vor längerer Zeit mittelst der von Bernhard Ludwig in Wien erfundenen Pyrotypie tn der Fabrik des Genannten zur Ausführung.

f Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahl- induftneller belief sich die Rohetsenproduction des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat Juni 1889 auf 330 812 Tonnen, darunter Puddelroheisen !Äc>Z?^gelersen 153J43 Tonnen, Bessemerroheisen 32150 Tonnen, Thomasroheisen 107839 Tonnen und Gießereiroheisen 37 480 Tonnen. Die Production im Juni 1888 betrug 350 404 Tonnen, im Mat 1889 306 299 Tonnen. Vom 1. Januar bis 30. Juni 1^9 wurden producirt 2 092 376 Tomren gegen 2 106 714 Tonnen im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Nothwendige Aenderungen im Strafvollzüge.

Der tn Deutschland noch nicht einmal einheitlich geregelte Strafvollzug ist neuer­dings Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit geworden. Den äußeren Anlaß dam gab das neue belgische Gesetz über die bedingte Verurtheilung, das seit Kurzem in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz wird dem Richter in bestimmten Fällen die Ermäch­tigung ertheilt, im öffentlichen Interesse auf die Geltendmachung des dem Staate zustehenden Strafoollzugsrechtes gänzlich oder doch bedingungsweise zu verzichten Der Richter erkennt zwar beispielsweise auf drei Monate Gefängniß, kann aber bestimmen daß die Strafe nicht vollstreckt werde, wenn der Verurthetlte innerhalb fünf Jahren |

rückfällig wird. Läuft die fünfjährige Frist ab, ohne daß sich der Verurteilte straffällig gemacht bar, so gilt die Verurtheilung als überhaupt g^ogen werden. ** fo0ar fpatcr nl$l einmal als strafverschärfend tn Betracht .neP Ma? wird zugestehen müssen, daß diese Art der Strafzumessung und des Voll-

Hfl? ? c 0nbüd)en Prüfung würdig ist. Denn das bisher allgemein Verfahren hat sich als wenig praktisch erwiesen. Man denke nur an die ffiSsSfl0' ^lche das Nationalvermögen durch Unterhaltung der Zuchthäuser und ^stlngnisfe erleidet; häufig genug aber steht die Strafe mit ihren Folgen tn grellem Mtßoerhaltntß zu der vom Richter beabsichtigten Höhe. Das Gefängntßleben ent- Ä0Lbcn' noch einen Funken j)on Ehrgefühl im Leibe hat, es schwächt seine ?^pÜachtung und sein morÄisches Gefühl. Aus der Strafanstalt entlassen kehrt der

Ix rrne c Drück' alsbeschälten" in den Augen seiner Angehörigen seiner Collegen; häufig genug findet er keine Stellung wieder und so, verbittert und durch Noth getrieben, sinkt er von Neuem dem Verbrechen in die Arme.

e ?rber auch ihre Kehrseite. Die Kategorie der eben Ge-

^iiderten ist die weitaus bessere Art; für die schlimmere Art hat das Gefängntst Socken. Unsere heutige Humanität hat die Gefängnisse theilwetse ^^"Ierwtrthschaften umgestaltet, an derenSegnungen" theilzunehmen unDetMfers hp^7n^r?ih4ietn-a 5 "ltrebenswerthes Ziel erscheint. Der Arbeitsscheue und Vagabond, £.r n A/Iheit je nachdem friert und hungert, der unreinlich gekleidet ist und der keine Hai, wo er fern Haupt zum Schlaf htnlegt, er findet im Gefängniß alles das eine kleme remltche Zelle, gut gelüftet und im Winter gehetzt, reinliche Kleidung auskömmliche Nahrung bei nicht erdrückender Arbeit; er hat seine Schlaf- und seine nirht S361 etwaiger Krankheit seine Pflege. Alles dies bietet ihm die Freiheit versteht btcfclbe roe0Cn fdner moralischen Verkommenheit nicht gehörig zu benutzen brztehlichen Resultate unserer Zuchthäuser und Gefängnisse sind nicht hoch ?«3^!°0bn; die Fälle, daß Verbrechergebessert" aus den Anstalten heroorgehen, sind

3Mlen; -,Unb auch kein Wunder; eine Massenerziehung bet der durch mögl?chket^^"9 bedingten Absonderung des Einzelnen ist eben ein Ding der Un=

, Diebedingte Verurtheilung^, wie sie in Belgien eingeführt ist, hat dem üblichen ^nLrSUöe 0b6enuber viele Vorzüge. Ihre moralische Wirkung ist durchaus nicht zu unterschätzen, mcht ^eder, der sich etwa aus Leichtsinn, Ueberetlung oder auch aus 9iot& zu schulden kommen läßt wird gleich zu einemBestraften". Allerdings hangt die Verurtheirung wie ein Damoklesschwert über seinem Haupte, aber das wird fi*nn£L^da£V°n rehn gerade die Veranlassung fein, daß der Verurthetlte mehr aus sich achtet und den moralischen Makel wieder abzuwaschen versucht. Fünf Jahre ebr- gewaltigerbAnspörn"^ 93crurtbetlun0 f° gut wie nicht geschehen! Das ist ein

°uch die Rückfälltgkeit härter bestraft werden; die ^Huxa't hat ein Recht, sich dagegen zu verwahren, daß unverbesserliche Taugenichtse ih^r Strafzeit immer wieder gegen sie losgelassen werden. Für Unver­mögen bur 6 bo<^ irgendwo anders noch ein Platz sein, wo sie unter sich bleiben

Giugesandt.

Gießen, 30. Juli.

Im Laden des Herrn Georg Schultheis, Kürschner, Marktstraße 3, ist seit heute eine große Schmetterlingssammlung ausgestellt. Dieselbe, bestehend aus In- und Ausländern, enthalt große Seltenheiten und soll einen Werth von ca. 1000 reprä- fentiren. Wir erlauben uns daher, Interessenten besonders hierauf aufmerksam zu niuu)tn.

Schiffs nachrichten

er d m e n, 30. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer onU b5'fl6apt m* Rtngk, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 20. Juli von Bremen und am 21. Juli von Southampton abgegangen war, ist gestern 7 Uhr Abends wohlbehalten tn Newyork angekommen.

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Donnerstag den 8. August, Nachmittags 2t/2 Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die ! den Johann Schunk Eheleuten in j Gießen gehörigen Immobilien: Flur 34 Nr. 598Via 179 Meter Hof- : raithe zwischen dem Wäldchen und dem Schießbaus,

Flur 34 Nr. 581^/100 363 Meter Grab- ' garten daselbst i

öffentlich meistbietend versteigert werden, j Gießen. 17. Juli 1889.

Großh. Ortsgericht Gießen.

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566 Eichen-Derbstangen von t-7 Meter Länge mit 26,60 fm Inhalt,

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DienStag den 6. August l. I. werden in den Districten Eich­wald, Unterspeierlingskopf, Mönchköpfe, Eisenkaute und Zappenau versteigert: ca. 280 Eicyen-Stämme von 1949 cm Durchmesser und 310 in Länge = 80 fm Inhalt (zu Bau-, Wagner- und Grubenholz tauglich), 209 Hainbuchen-Rollen mit 5,12 fm Inhalt.

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Lich, den 29. Juli 1889.

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Von H. K. Henko. Petersburg 1888.

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