Nr. 2S Erstes Blatt. Sonntag den 29. Januar 188L.
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bur.au. Schul st raße 7. schein, täglich mtt Ausm.hm- des Montags. Arch sWso
Amtlicher Hfieil.
Gefunden: 1 Cylinderuhr, 1 Uhrkette, 1 Brille, 2 Messer, 1 Paar Handschuhe, 1 Stempel, 1 kath. Katechismus, 1 Packet Tabak.
Zugelaufen: 1 gelber Dachshund.
Gießen, am 28. Januar 1388. Großherzogliches Polizemmt Gieße«.
Fresenius.
Politische Ueberfkcht.
Gießen, 28. Januar.
Die Nachricht, daß in San Remo demnächst wiederum eine Berathung ärztlicher Autoritäten zur Abgabe eines definitiven Gutachtens über die Krankheit de» deutschen Kronprinzen stattfinden würde, soll nicht begründet sein. Wenigstens äußert stch in letzterem Sinne das „British Medical Journal", welches bekanntlich von Sir Msrell Mackenzie mit Vorliebe zu Preßveröffent- lichungen benutzt wird und bezeichnet das genannte Blatt auch die Meldungen deutscher Blätter, wonach eine besondere Operation beim Kronprinzen zur Beseitigung abgestorbener Knorpelstückchen in Aussicht genommen als mindestens versrüht. Dagegen bestätigt das „B. M. I.", daß Dr. Mackenzie in diesen Tagen wieder in San Remo eintreffen wird und fugt es dieser Mittheilung hinzu, daß die Rückkehr Sir Morell's nicht darauf hindeute, als ob das gegenwärtige Befinden des Kronprinzen dazu angethan sei, Besorgniß einzuflüßen.
Endlich liegt über die Höhe der Summe, welche die Durchsührung des Wehrgesetzes erfordert, eine Mittheilung von competenter Seiten vor. Wie der preußische Kriegsminister bet der zweiten Berathung des Wehrgesetzes in der bett. Reichstags-Commission erklärte, wird sich die Forderung aus 280 Millionen Mark belaufen, und zwar für Waffen, Munition, Felbge- räthe, Ausrüstung, Kleidung, Verpflegungskosten, Sanitätrwesen und Bureau- kosten. Eine Spec'aliflrung der Ausgabe hielt der Minister, entgegen den aus der Commission geäußerten Wünschen, aus verschiedenen Gründen nicht für opportun und muß demnach abgewartet werden, inwieweit die Plenarverhandlung Aufklärung bringen wird.
Bei der Eröffnung des württembergischen Landtages am Donnerstag hielt Präsident Hohl in der zweiten Kammer eine Ansprache, die mit warmempsundenen Worten der Krankheit des deutschen Kronprinzen gedenkt und die Hoffnung des württembergischen Volke» auf die baldige Wtedergenesuvg des hohen Kranken ausorückt.
Während die russische Regierungspresse fortgesetzt von friedlichen Versicherungen überfließt, verlautet im seltsamen Gegensätze hierzu von Mobtli- sirungs-Vsrbereitungen Rußland». Laut Tagesbefehl des Kriegsministers erhalten fämmtliche Local - Brigade - Verwaltungen, ausgenommen die 2., 7. und 21., einen Generalstabs-Officier zugetheilt, ausdrücklich zu der Ausgabe, das Material zur Vorbereitung einer Mobilmachung auszuarbeiten, die „tactischen Uebungen" der Reservebataillone zu leiten u. s. w. Ferner soll im Februar in Petersburg eine Conserenz der Vorstände der Mobilisations-Abtheilungen aus den Beztrks- stäben stattfinden. Sollte man hier die ersten Anfänge einer wirklichen Mobtli- sirung Rußlands vor sich haben?
lieber die Wiederaufnahme der abgebrochenen Verhandlungen bezüglich des französisch-italienischen Handelsvertrages verlautet noch nichts Bestimmtes. Es heißt nur, daß Herr Flourens, der französische Minister des Auswärtigen, von den Bevollmächtigten Frankreichs zu den Handelsvertrags- Verhandlungen ergänzende Berichte eingeforoert habe und sich erst nach Eingang derselben über die Fortsetzung der Besprechungen entscheiden werde. Falls diese Entscheidung bejahend aussM, stellen es Pariser Meldungen als wahrscheinlich hin, daß die weiteren Unterhandlungen in Paris stattfinden werden.
Deutschland.
Darurstadt, 27. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 25. Januar den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Gießen, Wilhelm Müller, zum Landgertchtsrath bei dem Landgericht der Provinz Oberhessen, sowie den Amtsrichter bet dem Amtsgericht Butzbach, WUHelm Wehner, zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Gießen, — beide mit Wirkung vom Tage des Dienstantritt» zu ernennen;
an dems. Tage den Gerichtsaffeffor Johannes Wagner in Friedberg zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht Lorsch zu ernennen.
Stalim.
San Remo, 27. Januar. Heute Vormittag herrschte Sommerwetter. Der Kronprinz machte in Folge dessen eine Ausfahrt. Am Nachmittag zog ein leichtes Gewitter mit Regen herüber. Am Abend ist der Großherzog von Hessen nebst Tochter eingetroffen. (Fr. Ztg.)
Genua, 27. Januar. Der Großherzog von Hessen und die Prinzessin Irene find heute Mittag hier angekommen und von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Heinrich empfangen; dieselben reiften um 2 Uhr Nachmittags nach San Remo wetter.
Deutscher Reichstag:
23. Sitzung vom 27. Januar 1888.
Eingegangen: Nfachtragsetat.
Auf der Tagesordnung: Erste Berathung des Socialistengesetzes.
Abg. Singer (Soc.): Das Gesetz, durch das die besten Bürger des Landes betroffen würden, sei in illoyalster Weise ausgeführt worden. Dasselbe sei gegen die Socialdemokraten aus Grund von Verbrechen hin erlassen worden, welche die Socialdemokraten nie gebilligt hätten. Das Socialistengesetz habe nicht die Socialdemokratie beschränkt, nicht die Bestrebungen getroffen, die man treffen wollte; das Socialistengesetz habe aber den Anarchismus erzeugt, die Väter des Socialistengesetzes seien die Väter des Anarchismus. Nichts habe jede Autorität mehr untergraben können, wie dieses Gesetz. Achtung vor der Autorität könne nur bestehen, wo Gerechtigkeit bestehe; die Handhabung des Socialistengesetzes widerstreite aber den Grundsätzen der Gerechtigkeit. Das beweise der Fall Jhrtng-Mahlow. Anstatt des Beamten, der so schwer belastet war, wurden die Zeugen gegen denselben unter Anklage gestellt. Nicht wegen der Schufterei werde Anklage erhoben, sondern wegen Beamtenbeleidigung. Das Wunderbare sek, daß Jhring-Mahlow noch immer im Amte sei und es genau so treibe wie vorher, wie der Posener Socialtstenproceß beweise. Da spielt er seine Rolle gemeinsam mit einem ebenbürtigen Genossen Naporra. Das Socialistengesetz habe großes Elend geschaffen. Leute, denen man nichts Anderes zur Last legen könne, als für ihre Ueberzeugung mannhaft etnzutreten, seien ruhelos herumgehetzt worden, wie Keßler, Christensen u. s. w. Das Socialistengesetz werde auch gegen Solche angewendet, die man aus anderen Gründen gern los werden möchte, als wegen socialdemokratischer Anschauungen. Als er aus Berlin ausgewiesen worden, hätte er sich sagen können, daß .. seine Ausweisung wegen Entlarvung des Systems Puttkamer verdient habe. Aber man habe einen Restaurateur Jacobi ausgewiesen, blos weil er der Polizei nicht genehm war und sein Lokal für socialdemokratische Versammlungen zur Verfügung stellte. Ebenso sei der ausgewiesene Baumeister Keßler kein Socialoemokrat; er habe nur die Bewegung der Maurer um Verbesserung ihrer Löhne unterstützt. Das genügte zu seiner Ausweisung. Das Gesetz diene nicht zur Unterdrückung der Socialdemokratie, sondern zur Unterdrückung des Arbeiterstandes. Man habe demselben jede Freiheit geraubt. Die anarchistischen Verbrechen würden durch die Polizei ausdrücklich gefördert, wofür er den Nachweis liefern könne. Es sei das geschehen durch Polizeirath Krüger und Polizetrath Hacke in Berlin. Die Berliner Polizei habe einen Agenten Schröder auf Empfehlung des Anarchisten Kaufmann in Dienst genommen. Bei diesem Schröder sei Dynamit gefunden worden; von diesem Funde könne er hier die Hülse einer Dynamitpatrone vorzeigen. Dieser Schröder habe zu Verbrechen aufgereizt und an Conferenzen theilgenommen, welche die Ausführung von anarchistischen Verbrechen bezweckte. Eine gleiche provokatorische Thätigkeit habe der gleichfalls in Diensten der Berliner Polizei stehende Gießer Haupt geübt. — Redner macht Mittheilung von einer Correspondenz, die er und Bebel mit dem Polizeihauptmann Fischer in Zürich geführt. Singer und Bebel haben sich oanach von dem genannten Polizeihauptmann bestätigen lassen, daß Schröder und Haupt im Dienste der Berliner Polizei standen, mit Anarchisten Beziehungen unterhalten haben und provokatorisch aufgetreten seien. Bestätigt wird u. A., daß Poltzeirath Krüger dem Haupt schrieb, er wisse, das nächste Attentat gegen den Zaren werde von Genf ausgehen, darüber brauche er Berichte. — Auch der Hauptmann v. Ehrenberg habe ähnliche Dienste geleistet wie Schröder und Haupt. Die Berliner Polizei sei die Centralstelle für das internationale Spitzelthum. Die Soctaldemokralen hätten durch Einbringung ihres Arbeiterschutzgesctzentwurfs bewiesen, daß sie sich auf den Boden des heutigen Staates stellten und auf friedlichem Wege Reformen erstrebten. Die Haltung der Socialdemokraten seit 10 Jahren gebe keinen Grund für das Gesetz und könne dessen Verlängerung nicht rechtfertigen. Das Gesetz soll noch verschärft werden. Es sei noch eine Bestimmung über die Expatriirung ausgenommen, die sich wohl die verbündeten Regierungen nicht recht überlegt haben. Glaube man denn, daß sich das die anderen Staaten gefallen lassen würden, daß sie die aufnehmen würden, die man aus Deutschland ausweise? Zur Begründung des Gesetzes sei auf das Ueberwiegen einer radikalen Richtung in der Socialdemokratie hingewiesen worden. Die Socialdemokratie sei aber niemals einiger gewesen als auf dem St.Gallener Socialiftentage. Es sei auf das Telegramm um Begnadigung der Chicagoer Anarchisten hingewiesen woroen. Das Ersuchen sei im Namen der Menschlichkeit, nicht infolge einer Solidarität mit den Anarchisten gestellt worden. Die Socialdemokraten hätten sich mit ihrer Anschauung in dieser Hinsicht in guter Gesellschaft befunden. Die Socialdemokratie sei unvergänglich. Die ganze Socialreform sei nichts weiter als eine verbesserte Armenpflege. Daneben würden «die Lebensmittel unablässig vertheuert. Auf dieses Gesetz gebe es nur eine Antwort, sofortige Ablehnung. Eine solche Gesetzgebung sei eine Schande. (Der Präsident ruft den Redner wegen diese» Ausdrucks zur Ordnung.) Die Folgen würden auf die zurückfallen, welche die Verlängerung beschließen.
Minister v. Puttkamer: Die Socialdemokratie sei für die Verbrechen, welche mit zum Erlaß des Gesetzes geführt haben, allerdings indirect verantwortlich. Es sei bei den Socialdcmokraten gewissermaßen zur fixen Idee geworden, daß die Polizei Verbrechen anstifte, um Mittel zu gewinnen, gegen die Socialdemokratie vorzugehen. Allerdings sei es unbedingt erforderlich, daß die Regierung Mittel habe, den verbrecherischen Plänen nachzugehen und sie aufzuspüren. Wer diese Mittel nicht gestatten wolle, der möge die Verantwortlichkeit für die Sicherheit des deutschen Reiches übernehmen. Daß die Leute, welche für diesen Dienst gewonnen werden, namentlich im Auslande, nicht immer Anspruch auf den Titel eines Gentleman haben, sei selbstredend. Sie würden bezahlt und leisteten dafür ihre Dienste. Ganz falsch sei, daß die Polizei verbrecherische Handlungen prooociren laffe. Er verlange von jedem Mitglied des Hauses, dem Worte eines ehrlichen Mannes Glauben zu schenken. Was den Schutzmann Jhring anlange, so sei derselbe ein gewissenhafter und pflichttreuer Beamter gewesen. Der Zeuge Christensen, der in zweiter Instanz freigefprochen worden, weil ihn das Gericht als glaubhaft befunden, habe kurz darauf in Sachsen versucht, Soldaten durch Hetzschriften von ihrer Pflicht abwendig zu machen. Der andere Zeuge des Herrn Singer sei kurze Zett darauf wegen Meineids zu Zuchthaus verurthetlt worden. Wären diese That- sachen dem Landgericht 1 zu Berlin bekannt gewesen, so würde das Urthcil wohl anders ausgefallen sein. Ebenso unbegründet wie die Angriffe auf Jhring seien die An-


