die Wirkung gehabt, daß in Orten, die früher von Bränden sehr stark hetmaesucht waren, die Brandschäden sich auffallend vermindert haben, denn die „Herren Brandstifter" sind seitdem ihrer Sache nicht mehr so sicher wie vordem gewesen. Die erwähnte Einrichtung ist daher auch von den öffentlichen Soctetäten anderer Provinzen in Aus- stcht genommen, und es wäre dringend zu wünschen, daß die Privatgesellschaften diesem Beispiele folgen möchten. Einmal würde dies im öffentlichen Interesse des Feuerversicherungswesens, sodann aber auch im Interesse der Privatgesellschaften liegen. Geschieht dies nämlich nicht, so werden die öffentlichen Societäten die von ihnen eingeführte Reform sofort zu Ungunften ihrer Concurrenz ausbeuten und die Privatgesellschaften verdächtigen, daß diese zur Entdeckung und Verhütung von Brandstiftungen nichts thun.
Potsdam, 20. August. Se. Majestät der Kaiser wohnte heute Nachmittag, von Sr. K. Hoheit dem Prinzen Friedrich Leopold und dem Prinzen Friedrich von Hohen- zollern begleitet, dem Adlerschießen der Offictere des 1. Garderegiments zu Fuß im Katharinenholze bet. Den ersten Preis erhielt Lieutenant Graf von Saurma-Jeltsch von der 4. Compagnie, den zweiten Preis erhielt Hauptmann von Reibnttz von der 8. Comvagnie.
Frankfurt a. M», 20. August. Binnenschifffahrts-Congreß. An dem heute stattgehabten Festbanket nahmen auch der Vicepräsident des Staatsministertums, Staatsminister v. Bötticher, und der Oberpräsident Graf Eulenburg Theil. Staats- mtnister o. Bötticher brachte den Toast auf Se. Majestät den Kaiser, Oberpräsident Graf Eulenburg einen Toast auf die beim Congresse vertretenen Herrscher und Regierungen aus. Daran schlossen sich weitere Toaste auf den Congreß und dessen Ehrenpräsidenten, sowie auf die Vertteter der auswärtigen Regierungen.
Amerika.
Newyork, 20. August. Der Dampfer „Liberia", von Newyork nach Stettin in Fahrt, Hal bet Neu-Schottland Schiffbruch gelitten. Alle an Bord sind gerettet.
Telegraphische pepeschen.
Wolff'- telegr. Eorrespondenr - Bureau.
Berlin, 21. August. Der „Nat.-Ztg." zufolge sandte der russische Kaiser dem Kaiser Wilhelm sein Bildntß mit einer eigenhändigen Widmung, worin er ihm das Bild als Andenken an die schönen Tage von Peterhof anzunehmen bat.
Friedrichsruh, 21. August. Der italienische Ministerpräsident Crispi traf um 9 Uhr 15 Min. Abends mittelst Extrazugs über Büchen-Lüneburg hier ein. Er wurde von dem Reichskanzler und dessen Schwiegersohn, dem Grafen Rantzau, auf das Herzlichste empfangen. Fürst Bismarck geleitete Crispi am Arme in seinen bereitstehenden Wagen. Graf Rantzau bestieg mildem Gefolge Crtspi's ein zweites Gefährt.
Paris, 21. August. Die Sitzungen der gestern zusammengetretenen General- räthe wurden heute eröffnet. Präsident Carnot empfing im Laufe des Vormittags eine Deputation der Generalräthe des Setne-Marne-Departemcnts, welche eine Ergebenheitsadresse überreichte. Carnot dankte für diesen Schritt, in welchem er einen energischen Protest gegen die Umtriebe sehe, die dahin gerichtet seien, das Land zu zersplittern, das doch so sehr der Ruhe und der Einigung bedürfe. Der Präsident versicherte gleichzeitig, die Regierung sei aber fest entschlossen, den gesetzlichen Institutionen des Landes Achtung zu verschaffen.
Genf, 21. August. Um Mitternacht brach in der Sttaße hinter dem Bahnhofe eine Feuersbrunst aus, welche acht Wohnhäuser, sieben Magazine und viele Nebengebäude zerstörte. Der Schaden ist sehr erheblich. Menschenleben sind nicht zu beklagen.
Capstadt, 21. August. Der Volksraad des Oranje - Freistaates ist zu einer außerordernltchen Sitzung zusammengetreten. Der Regierungssecrelär Blignaki wurde zum interimistischen Präsidenten ernannt. Der Präsident des höchsten Gerichtshofes, Reitz, ist als Candidat für die Präsidentschaft aufgestellt worden.
Lokales.
Gießen, 22. August. Ueber die Beförderung von Postsendungen an Soldaten während der Herbstübungen theilen wir in Nachstehendem die allenthalben gegebenen Rathschläge mit: Das Postamt des Garnisonortes ist genau unterrichtet, an welchen Postorten die beiheiligten Truppentheile sämmtliche Postsendungen während der Zeit der Herbstübungen an den einzelnen Tagen in Empfang nehmen, ferner, welche Personen von den betreffenden Truppentheilen in der Garnison zurückbleiben und schließlich, welche Personen bei den Wachcommandos nach anderen Garnisonen commandirt find. Hieraus geht hervor, daß die Garnison-Postanstalt in der Lage ist, alle Postsendungen ohne jede Verzögerung an das Manöoerfeld nachzusenden. Es empfiehlt sich also, auf den Postsendungen an Soldaten, welche an den Herbstübungen betheiligt sind, nicht die in kürzerer Zeit wechselnden Marsch-Quartiere, sondern den Garnison-Ort der betreffenden Truppentheile als Bestimmungsort anzugeben. Auch ist empfehlenswerth, auf beregten Sendungen außer Charge, Familiennamen, Compagnie, Escadron, Batterie und Bataillon resp. Regiment noch den Vornamen (wenn nöthig auch die Bezeichnungen, ob z. B. Schulze I oder II), ferner auf der Rückseite der Briefe Name und Wohnort des Absenders anzuführen. Bemerkt sei noch, daß für die gegen ermäßigtes Porto beförderten Soldatenpackete ohne Werthangabe bei Nach- oder Rücksendung Porto nicht in Ansatz kommt. Die Abholung der Postsachen von den Postanstalten findet im Manöver so zeitig wie möglich statt, auch die Vertheilung an die Empfänger wird ohne Verzögerung vorgenommen. Die Nachsendung von Zeitungen rc. ist besonders von den betreffenden Personen schriftlich beim Garnison Postamte zu beantragen. Für diese Nachsendung ist eine geringe Gebühr zu entrichten.
Gießen, 22. August. Denjenigen, welche die z. Z. in München stattfindenden großen Ausstellungen, die Kunstausstellung, die Kunstgewerbeausstellung und die Ausstellung von Maschinen für das Kleingewerbe besuchen wollen, diene zur Nachricht, daß am Samstag den 8. September d. I. wieder ein Sonderzug ab Ostbahnhof Frankfurt nach München befördert wird. Zu diesem Zuge werden Retourbillets mit 14tägiger Gültigkeit ausgegeben. Die Rückfahrt muß mit Ablauf des 21. September beendigt sein und es kann daher ein jeder Zug mit entsprechender Wagenclasse benutzt werden. Die Billetpretse sind um 50pCt. ermäßigt und betragen ab Frankfurt für 1. Classe 37,60 Jt, 2. Classe 26,30 «4L, 3. Classe 14 JL, ab Hanau für 1. Classe 35,90 JL, 2. Classe 25,20 JL, 3. Classe 13,40 JC
Gießen, 22. August. Durch Comitobeschluß ist das für nächsten Sonntag pro- jektirte Sommerfest des hiesigen RadfahroereinS bis auf Weiteres verschoben. Die anhaltende ungünstige Witterung macht es unmöglich, die Fahrbahn in Stetn's Garten so herzustellen, daß dieselbe zu dem vorgesehenen Kunst- und Wettfahren benutzt werden kann.
Gießen, 22. August. Vorgestern wurde ein Mann aus Gießen wegen Sittlichkeits-Vergehen verhaftet.
— Gestern Abend fiel ein Kind in einem Hause der Schloßgasse von einem Treppengeländer, wodurch es erhebliche Verletzungen erhielt.
Gießen, 22. August. Die heute Vormittag 10 Uhr eröffnete Ausstellung von Schülerinnenarbeiten des Alice-Frauen-Vereins im Schulhause am Asterweg, zu welcher heute und morgen, Vormittags von 10—12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, der Eintritt gestattet ist, zeigt wieder eine reiche Auswahl der verschiedenartigsten Frauenarbeiten auf dem Gebiete des Kleidermachens, der Stickerei, Strickerei, Wäfcheanfertigung, Wäschereparatur, sowie hübsche Leistungen im Zeichnen.
Vermischtes.
— Die nächste Generalversammlung des Vogelsberger Höhenclub findet am 27. August in Laubach statt.
Mannheim, 20. August. (Streit mit lödtltchem Ausganges In dem benachbarten Orte Neckarau geriethen gestern anläßlich des Kirchweihfestes die etwa sechszehn- jährtgen Buchbinder Peter Schaaf, Fabrikarbeiter Muley und Taglöhner Peter Kohl wegen eines Mädchens in Streit, in dessen Verlauf Peter Kohl seinen beiden Gegnern tödtliche Stiche in die Brust beibrachte. Schaas und Muley brachen schon nach
wenigen Minuten tobt zusammen. Jedoch auch Kohl hat lebensgefährliche Verletzungen von seinen beiden Gegnern erhalten und wird an seinem Aufkommen gezweifelt.
Hamburg, 21. August. „Ein lust'ger Musikante spazierte einst — an der Elbe". So könnte man wohl singen, wenn man die folgende, von den Zeitungen gebrachte Nachricht lieft: Nachdem bereits vor einigen Tagen mitgetheilt worden, daß von Schiffern ein junges Krokodil, welches von einem in der Elbe liegenden Schiffe entschlüpft war, gefangen worden, werden neuerdings polizeilicherseits die Badenden gewarnt, indem 13 Stück l’/z Meter lange Krokodile von einem Schiffe in die Elbe gelangten.
— Die Frechheit der Berliner Spitzbuben grenzt an's Unglaubliche. Zu btm in der Zionskirchstraße wohnenden Grünkramhändler K. kam am Freitag Vormittag ein Mann in der Mitte der zwanziger Jahre und fragte K., ob er nicht gesonnen fei sich sogleich durch eine kleine Fuhre zwei Mark zu verdienen; als der Händler dies bejahte, wurde er mit dem Fuhrwerk nach einem Nebenhause bestellt. Nachdem er dort etngetroffen, brachte der Besteller unter Mithilfe eines anderen Mannes neun Säcke aus dem Hause und lud dieselben auf den Wagen mit dem Auftrage an K., die Ladung nach der Gartenstraße zu fahren. Als K. vor dem betreffenden Hause eintraf, wurde er schon von den Beiden erwartet; diese trugen nun die Säcke bis auf einen in das Haus, während der Handelsmann K. bei seinem Gefährt Wache halten mußte und ließen sich dann nicht wieder sehen. Ein kleiner Knabe überbrachte dem wartenden K. einen Zettel, den er von einem Unbekannten an der Jnvalidenstraßen-Ecke zur Besorgung an K. erhalten hatte. Der Zettel enthielt die Worte: „Lieber Grünkramroland! fahre nu mann zuhause, den Saag möjen se vor de mühe behaldten. Die eckernen Brieder!" Beim Lesen dieser Zeilen überkam K. eine düstere Ahnung, er rannte in das Haus und wurde jetzt erst gewahr, daß dasselbe noch einen zweiten Ausgang nach der Bergstraße hat. In seiner Behausung eingetroffen, sah er, daß er um neun Sack Kartoffeln auS seiner Remise bestohlen worden; er selbst war also noch den Gaunern zum Tran-port des Gutes behilflich gewesen.
Mörlenbach im Weschnitzthale, 20. August. Eine überaus heitere Episode aus dem Bauernleben erfreut gegenwärtig unsere ganze Umgegend. In einer Nachbargemeinde trauerte kürzlich die hübsche Kuh eines Landwirths und verschmähte jede Nahrung. Zärtlich besorgt um daS gefährdtte Leben des werthvollen Viehs, entschloß man sich endlich zur Consultation eines Thierarztes. Derselbe eilte pflichtgetreu und dienstbeflissen zu seinem Patienten, führte denselben zur genauen Untersuchung aus dem etwas düsteren Stalle in den Hofraum und band ihm hier den — Maulkorb ab, den das liebe Kühlein noch von der letzten Feldarbeit her trug. Der todtkranke Patient war nun furirt!
— („Als Kinderwärterin nicht verläßlich.") Aus London wird über folgenden, auch für Deutschland lehrreichen Proceß berichtet: Vor 10 Tagen kam die Kinderwärterin des Kaufmanns Dovin mit ihrem Pflegling heim. Sie schob das Kind bei ihren Ausgängen stets in einem Handwägelchen vor sich her; als sie dasselbe auf den Arm nahm, fiel aus den Windeln ein nett zufammengefalteter Brief, der als Aufschrift die Worte „Für die Herrin" trug. Die romantisch angelegte, noch in jugendlichem Alter stehende Kinderwärterin componirte sich im Fluge, daß irgend wer in die schöne Frau vom Hause verliebt sei, ihr auf diese Weise ein Geständniß mache, und in ihrem Innern dachte sie, es geschehe dem Herrn, der ein solcher Grobian sei, schon recht» wenn sich die Frau einen Liebhaber nehme. Voll Diensteifer benützte sie die erste Gelegenheit, um Mrs. Dovin den Brief zuzustecken. Ueberrascht öffnete die junge Frau das Schreiben, der Inhalt war folgender: „Wissen Sie, zärtliche Mutter, auf welche Weise Ihr Kind außer dein Hause behütet wird? Ihre Kinderwärterin spaziert mit ihren Freundinnen umher, schiebt das Wägelchen einfach unter einen Baum, Baby aber kann sich todtschreien. Niemand kümmert sich darum. Zum Beweise, daß ich nur ein Menschenfreund und kein Verleumder bin, habe ich diese Epistel auf der Decke Ihres Kindes geschrieben, sie dann unter die Windeln versteckt, ohne daß mich Jemand gehindert. Wie aber, wenn ich ein Bösewicht gewesen, der Baby ein Leid zugefügt?" Mrs Dovin eilte, den Brief ihrem Gatten zu zeigen, dieser beruhigte sie und ersuchte sie, ihm das Weitere zu überlassen. An einem der nächsten Tage machte die Kinderfrau wie gewöhnlich ihre Promenade mit dem Kleinen, in der Dämmerung kehrte sie heim, bald darauf ertönte im Flur ein markerschütternder Schrei. Mrs. Dovin und ihr Gatte, sowie die Dienerschaft eilten hinab, sie fanden die Kinderfrau an allen Gliedern zitternd, 'bleich vor Entsetzen, in ihren Händen hielt sie eine große Puppe, gekleidet in Babys Wäsche und Deckchen. Schluchzend sank sie zu Füßen der Herrschaft, der Herr ergriff sie am Arme und geleitete sie in's Zimmer. Zu ihrer unbeschreiblichen Freude fand sie Baby ruhig schlummernd im Ruhebett liegend. Von fürchterlicher Angst erlöst, jubelte sie hoch auf, doch alsbald wurde die reine Seligkeit dadurch getrübt, daß sie ein Constabler auf die Polizei brachte. Bei der gegen die Kindeswärterin stattgehabten Verhandlung erzählt Mr. Dovin mit bebender Stimme dem Richter, daß er vollkommen Zeit gefunden, einen Kleiderwechsel zwischen seinem Kinde und der mitgebrachten Puppe vorzunehmen, ohne daß sich die Wärterin auch nur nach ihrem Pflegling umgewendet. Er sagt: „Böse Menschen und Thiere hätten mein Kind anfallen können und Niemand wäre zu seinem Schutze bereit gewesen. Ich verlange die strengste Bestrafung dieses Weibes." Die Kinderfrau, eine hübsche Person- Namens Ann Dyle, weiß nicht das Geringste zu ihrer Entschuldigung vorzubringen, sie muß anerkennen, daß sie für geringe Mühe guten Lohn und gute Verpflegung hatte, nur bitte sie, den Schreck zu bedenken, als sie die Puppe sah, dies sei schon genügende Strafe gewesen. In Erwägung des fürchterlichen Schmerzes, den ihre Leichtfertigkeit hätte den liebenden Eltern verursachen können, verurtbeilt der Richter Ann Dyle zu 4 Monaten Zwangsarbeit und nebenbei wird auf Befehl in ihr Dienstbuch die Bemerkung eingetragen: „Als Kinderwärterin nicht verläßlich."
— (Aeußerster Neid.) Drei in stetem Hader lebende neidische und zanksüchtige Brüder befinden sich gelegentlich eines Leichenbegängnisses am Friedhof. „Hort, es wäre doch schon, wenn wir auch so eine Erbgruft hätten", bemerkte einer der drei, der bescheidenste und gefügigste. — „Ja Kuchen", entgegnete rasch der andere höhnisch, „damit Du Dich wieder zuerst hineinlegen könntest."
Literarisches.
— In der Bibliothek der GeVarnrntliteratur (Verlag von Otto Hendel in Halle a. d. S.) erschienen soeben: Nr. 231. Engel, Herr Lorenz Stark, geh. 25 J/, in eleg. Ganzleinenband 50 in Prachtband mit Goldschnitt 1,20 JL Nr. 232. Shakespeare, Wintermärchen, geh. 25 eleg. geb. 50 H. Nr. 233. Bürger, Münchhausen, geh. 25 eleg. geb. 50 Nr. 234. Weber's Demokritos, 6. Bdchn., geh. 25 eleg. geb. 50 Nr. 235. Zschokke, Der tobte Gast, geh. 25 eleg. geb. 50 H. Nr. 236. Zschokke, Das blaue Wunder. — Die weibl. Stufenjahre, geh. 25 -3), eleg. geb. 50 Nr. 237. Zschokke, Die Verklärungen, geh. 25 eleg. geb. 50 H. Nr. 238. Weber's Demokritos, 7. Bdchn., geh. 25 H, eleg. geb. 50 Nr. 239, Herder, Ursprung der Sprache, geh. 25 eleg. geb. 50 H. Nr. 240. Goethe, Die Mitschuldigen, geh. 25 eleg. geb. 50 — Der Druck ist, wie bei den früher
erschienenen Bänden deutlich und groß, das Papier gut geglättet und stark, der Preis im Verhältniß zur guten Ausstattung ein erstaunlich geringer. Jeder einzeln käufliche Band ist mit Einleitung und Titelbild versehen. Vollständiges Verzeichniß sendet die Verlagsbuchhandlung gratis und franco.
Handel und Verkehr.
— Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat für die RückfahrtS- karten auf Entfernungen bis 100 Km. die Vergünstigung zugestanden, dos; die Giltig- keitsdauer derselben, die zur Zeit zwei Tage beträgt, auf drei Tage erhöht werde unb daß die Abstempelung der dreitägigen Rückfahrtskarten vor der Rückreise unterbleiben solle. Die am Tage vor dem ersten Weihnachts-, Oster- oder Pfingstfeiertage gelosten Rückfahrtskarten würden somit eine viertägige Giltigkeitsdauer erhalten. — Die Zöglinge der deutschen Cadettenanftalten für Heer und Marine dürfen von jetzt ab"auf sämmtlichen deutschen Bahnen gegen Militärbillete ohne Zuschlag auch die Schnellzüge mit 3. Classe benutzen. — Bei Ausgabe von Bienenfendungen mit Güterzügen ist eS n Zukunft gestattet, je einen Begleiter mitzugeben, welcher auf ein Fahrbillet 3. Classe im Packwagen fahren darf. •


