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375 Procent des bisherigen Satzes unterliegen. Bezüglich der Stundung der Nach­steuer endlich soll der Bundesrath ermächtigt sein, weitergehende Erleichterungen ein- rrcten zu lassen. ^^^r-Halle (frs.) wendet sich gegen die Commissionsvorschläge, welche das Publikum mit Zweifelsfragen überschütteten. Die Nachsteuer habe für eine Kategorie Vortheile, für die andere Nachtheile im Gefolge. Hätte man von der Nach­steuer überhaupt abgesehen, so würden sich die Gegensätze abgemildert haben. Man sollte daher die Nachsteuer streichen und gewisse Productionsbeschränkungen einsühren.

Abg. v. Hell dorff (cons.) giebt zu, daß die Nachsteuer ihre Schwierigkeiten habe und daß man mit derselben vorsichtig sein müsse; man könne sie aber nicht fallen lassen, um einen Uebergang zu schaffen. Wolle man davon absehen, so würde das sehr bedeutende Nachtheile im Gefolge haben. . ,

Finanzminister o. Scholz vertheidigt gleichfalls dre Nachsteuer, verspricht aber, daß dieselbe mit möglichster Schonung gehandhabt werden solle. Die Commission habe die Nachsteuerfrage zu einer glücklichen Lösung gebracht; er bitte, derselben zuzu- . stimmen. , u .

Abg. Dr. Witte (frs.) beantragt die Einschiebung folgender Bestimmung:Die Entrichtung der Nachsteuer liegt bem Inhaber des nachsteuerpflichtigen Branntweins ob. Für Branntwein, welcher auf Grund von Verträgen, die nachweislich vor dem 7. Juni d. I. abgeschlossen sind, in der Zeit vom 1. October bis 31. Tecember d. I. an einen anderen Inhaber übergeht, ist d.e Nachsteuer vom Käufer zu erheben, wofern der Verkäufer diesen Branntwein am 1. October d. I. bei der Steuerbehörde anmeldet. Der Nachweis kann durch alle in der deutschen Civilproceßorduung zugelassenen Beweis­mittel erbracht werden." .. r r

Abg. v. Huene (Centr.) erklärt die Nachsteuer für ein nothwendlges Uebcl und beantragt anstattMengen von nicht mehr als 10 Liter" von der Nacvsteuer zu be­freien:Branntwein im Besitz von Gewerbetreibenden, welche die Erlaubnitz haben, Kleinhandel mit Branntwein zu treiben und ein Lager nicht über 1000 Liter besitzen, die Menge von 500 Litern in jedem einzelnen Falle, in allen übrigen Füllen nur Branntwein in Mengen nicht über 10 Liter."

Abg. Dr. Miquel (natlib.) spricht seine Genugthuung darüber aus, daß der Minister eine nicht-bureaukralische Ausführung der Nachsteuer zugesagt habe. Er könne nur wünschen, daß der Minister seine Auffassung bis in die untersten Ausführungs­behörden dringen lassen und derselben durch ausreichende Instructionen Nachdruck gebe. Er befürwortet den Antrag Brehm, wonach u. A. von der Nachsteuer befreit sein soll Branntwein in Mengen von nicht mehr als 40 Litern, welche sich im Besitz von Wirthen oder Branntweinhändlern befinden oder 10 Liter im Besitz von anderen Haus­haltungsvorständen."

Abg. Dr. Lieber (Centr.) beantragt, den Kreis der von der Nachsteuer befreiten Branntweine um zwei Kategorien zu erweitern und zwar umdiejenigen Bestände von Branntwein, welche nachweislich vor dem 7. Juni d. I. auf Lieferung bis 31. Decbr. d. I. verkauft sind, sowie die Lagerbestände ber ßiqueurfabrifanien, Destillateure, Gaft- unb Schankwirthe an fertigem Trinkbranntwein, Liqueur, Rum, Arrac und Cognac, insoweit diesilben nachweislich das Matz der regelmäßigen Bvrrälhe nicht übersteigen."

Angenommen werden die Anträge Boehm (40 Liter im Besitz von Wirthen, 10 im Besitz von Privaten nachsteuerfrei) und Witte und damit der erste Theil des S 43, b. i. die Bestimmungen über die Nachsteuer.

Der zweite Theil des § 43 betrifft die provisorische Verdreifachung ber Maisch­raumsteuer.

Abg. Dr. Meyer-Halle (frs.) spricht sich gegen diese Erhöhung aus und befür­wortet die Annahme des folgenden Zusatzes:Insbesondere kann der Bundesrath den Melassebrennereien, soweit abgeschlossene Verträge dazu Anlaß geben, die Brennerei über das vorbezeichnete Maß hinaus und zu dem einfachen Maischbottichsteuerbetrag gestatten."

Finanzminister v. Scholz erwidert, daß die Erhöhung der Maischbottichsteuer eine nothwendige Ergänzung ber Nachsteuer sei, auf die nicht verzichtet werden könne.

Abg. v. Huene (Centr.) beantragt, ber Bestimmung über bie Betriebs- beschrankung ber Brennereien bis zum 30. September hinjazufügen:unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 2, Abs. 2 (Abstufung der Verbrauchsabgabe)."

Abg. Witte.(frs.) will auch Qualitätsbrennereien und Melassebrennereien von der Betriebsbeschränkung ausgenommen haben und beantragt ferner folgenden Zusatz: Soweit Brennereibesitzer nachweislich vor dem 7. Juni d. I. von ihrer Production ouf Lieferung bis 1. October b. I. zu festen Preisen verkauft haben, soll denselben ber Brennereibetrieb in dem dazu erforderlichen Umfange zu dem bisherigen Maischraum- J Steuersätze von 16,01 JL gestattet werden."

Abg. Racke (Centr.) befürwortet Streichung der Maischbottichsteuer-Erhöhung «ent. wünscht er, daß die erhöhte Steuervergütung auch für Branntwein zu gewerb­lichen Zwecken gemährt werde.

Abg. Dr. Lieber (Centr.) beantragt:Soweit Brennereibesitzer nachweislich erst zu erzeugenden Branntwein vom 7. Juni d. I. bis 1. October d. I. zu festen Preisen verkauft haben, bleibt ihnen ber Betrieb ihrer Brennerei in dem bazu erforder- lichen Umfange zu bem bisherigen Satze der Maischbotlichsteuer gestattet." Ferner: Zu dem bisherigen Satze der Maischbottichsteuer ist ber nach vorstehender Vorschrift beschränkte Betrieb auch denjenigen landwirthschaftlichen Brennereien gestattet, welche Getreide verarbeiten und in einem Jahre nicht mehr als 150 Hectoliter reinen Alkohols erzeugen."

Abg. Spahn (Centr.) beantragt, daß die Betriebsbeschränkung und die Ver­dreifachung der Maischbottichsteuer vom 1. Juli d. I. ab eintreten soll.

Angenommen werden die Anträge Spahn, Racke (betreffs Gewährung erhöhter Steueroergütung auch für zu gewerblichen rc. Zwecken verwendeten Branntwein), Huene, ber zweite Theil bes Antrags Lieber unb Dr. Meyer, der letztere mit der Modification, daß anstattMelassebrennereien"Brennereien" gesetzt wird.

Mit vorstehenden Abänderungen wird auch der zweite Theil des § 43 an­genommen.

Aus Antrag der Abgg. v. Huene, Buhl, v. Kardorff und Helldorff roird folgender § 44a angenommen:

Der Bundesrath ist ermächtigt, für eine von ihm festzusetzende Uebergangs- zeit alle im Interesse der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes noth- wendigen Erleichterungen unb Ausnahmebestimmungen anzuordnen. Der Bundesrath ist ferner ermächtigt, für den Fall, daß die im $ 44, Abs. 1 vorbehaltene Zustimmung eines nicht zur Branntweinsteuer-Gemeinschaft gehörenden Bundesstaates nicht zum 1. October 1887 erfolgt, die dann zur entsprechenden Einführung dieses Gesetzes erforderlichen Uebergangs- besttmmungen mit dem betreffenden Staate zu vereinbaren."

Abg. Dr. Meyer-Halle beantragt die Aufnahme folgender Bestimmung:Bei Lieferungsgeschäften über Spiritus, die vor Verkündigung dieses Gesetzes abgeschlossen sind und nach dem 1. October d. I. zur Erfüllung kommen, darf die Lieferung zu steuerfreiem Lager erfolgen, sofern nicht eine entgegengesetzte Absicht der contrahirenden Parteien nachgewiesen wird."

Nach längerer Diskussion zieht Abg. Dr. Meyer seinen Antrag für die zweite Lesung zurück, um denselben zur dritten Lesung wieder einzubringen.

Damit ist die Berathung der Branntweinsteuervorlagc erledigt.

Die Sitzung wird auf Abends 8 Uhr vertagt.

Telegraphische Depeschen.

Wolff's telegr. Correspondenz - Bureau.

Berlin, 15. Juni. Das Befinden des Kaisers ist gut; er hat die Nacht gut geschlafen.

Der Kaiser empfing gestern Nachmittag den Prinzen Wilhelm, sowie den General'Lieutenant Hahnke, welcher den Prinzen Wilhelm am Donnerstag Mittag über Wilhelmshaven nach England begleitet. Die Prinzen Wilhelm und Heinrich fahren über Wilhelmshaven auf dem AvisodampferBlitz", die Prin­zessin Wilhelm und die Erbprinzesstn von Meiningen fahren am Freitag über Brüssel nach England.

DerReichs-Anz." meldet: Bei fortdauernder Abnahme der bisheri­gen Krankheits.Erscheinungen wurde der Kaiser gestern durch Hinzutreten eines Schnupfens belästigt. Der Kaiser suhlt sich in Folge der bisherigen Vorgänge etwas angegriffen und empfindet daher fortdauernd das Bedürsniß nach Ruhe.

Madrid, 15. Juni. In der Kammer wurde seitens eines Depulirten ein Antrag auf Erhebung eines Zuschlagszolles auf fremden Alkohol eingebrachr.

London, 15. Juni. Die DicbtVictoria und Albert" traf mit der kronprmz ichm Familie gestern Absno in Sheermß ein und wtudr mit 25 Salut- fcl'llssen begrüßt. Heute früh erfolgte die Landung und bie We terreise mit Sonderzug via London nach Norwood.

Petersburg, 15. Juni. Nach derMost. Ztq." beendete die Com» Mission die Revision der Zolltarifs Arbeiten nach der Erhöhung des Einfuhrzolls auf V -umwollenaarn und Stärke.

Riga, 15. Juni Die Mitglieder des Mitauer Hauptmannsgerichts, Hauptmann v. Medem, die Assessoren v. Medem, v. Lieven, v. B'.estnghos wur­den laut Senatsukas abgef.tzt.

Lokale».

Gießen, 15. Juni. Die Sitzungen des Schwurgerichts ber Provinz Ober- Hessen vom zweiten Quartal 1887 sind wie folgt anberaumt:

Montag den 20. Juni Vormittags 9 Uhr: Anklage gegen Mathias Harrtzen- röder von Herbstein wegen Todtschlags. Anklagevertreter: Herr Erster Staats­anwalt Jöckel; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Lauer.

Dienstag den 21. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Heinrich Finker- nagel von Köddingen wegen Meineids. Anklagevertreter: Herr Staatsanwalt Seeger; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Dr. Reatz.

Mittwoch den 22. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Löb Grünebaum von Rendel wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit. Anklagevertreter: Herr Staats­anwalt Theobald; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Grünewald.

Donnerstag den 23. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Georg Diemer von Romrod wegen Meineids. Anklagevertreter: Herr Erster Staatsanwalt Jöckel. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Dr. Schwarz.

Freitag den 24. Juni Vormittags 8 Uhr, und Samstag den 25. Juni Vor­mittags 8 Uhr: Anklage gegen Joseph Klein V., Georg Gottfried Mahl unb Martin Wilhelm Dickenberger von Ilbenstadt wegen Meineids. Anklagever­treter: Herr Staatsanwalt Seeger; Vertheidiger: die Herren Rechtsanwälter Dr. Gutfleisch, Weid:g und Curtmann.

Montag den 27. Juni Vormittags 9 Uhr: Anklage gegen Gemeinde-Einnehmer Georg Friedrich Rausch von Höchst a/N. wegen Verbrechens im Amte. Anklchze- vertreter: Herr Staatsanwalt Seeger; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Grünewalds

Dienstag den 28. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Konrad Mar- steller Ehefrau von Grüningen wegen Meineids. Anklagevertreter: Herr Staats­anwalt Theobald; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Katz.

Mittwoch den 29. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Heinrich Wilker von Rainrod wegen Brandstiftung. Anklagevertreter: Herr Staatsanwalt Seeger.. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Barth.

Donnerstag den 30. Juni Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Heinrich Seiu von Ruppertsburg wegen Meineids. Anklagevertreter: Herr Staatsanwalt Theobald; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Batst.

Freitag den 1. Juli Vormittags 8 Uhr: Anklage gegen Johann Konrad Linn VIII. von Romrod wegen Meineids. Anklagevertreter: Herr Erster Staats­anwalt Jöckel; Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch.

, Nächsten Sonntag wird, da unsere Regimentsmusik auswärts beschäftigt ifU die hier im guten Andenken stehende Capelle der 13er Husaren aus Bockenheim in Stein's Garten ein großes Concert veranstalten, worauf wir Freunde einer guten- Hornmusik schon jetzt aufmerksam machen wollen.

Vermischte-.

Allendorf a./Lda. Ein Müllerssohn bei Allendorf a./Lda. büßte auf schreck liche Weise vergangenen Montag sein Leben ein; der junge Mann wollte einem Freunde im Walde mit einem Pferde Vorspann leisten; beim Anziehen riefe die Kette, das Pferd wurde scheu und ging durch, wobei sich die Kette um den Fuß des Unglücklichen schlang, denselben im rasenden Galopp nachschleifend. Entsetzlich zugerichtet wurde ber junge Mann, nachdem das Pferd zum Srehen gebracht war,' nach Hause getragen, wo er seinen schweren Verletzungen am andern Tag erlag.

Ueber das Grubenunglück auf ZecheHibernia" bei Gelsenkirchen ver- öffentlicdt bieK. Z." folgenden Bericht: Das Leid und Elend, die traurigen Scenen, die sich in den Schuppen abspielten, wo die Leichen ber Bergleute nebeneinander auf- gebahrt waren, vermag Niemand zu beschreiben. Der größte Theil ber Verstorbenen stand im üppigsten Mannesalter, lauter kräftige Gestalten hatte das Schicksal hier in wenigen Minuten dahingerafft. Hier suchte der Vater den hoffnungsvollen Sohn, dort wieder einen den theuren Bruder; an einer anderen Stelle erkannte eine junge Frau mit mehreren unmündigen Kindern ihren Gatten und einzigen Ernährer unter den Tobten wieder. Wie viel Jammer durch dieses Unglück wiederum in die Familien der Bergleute gebracht wird, ist unnennbar. Während der Unbeteiligte stiller Zeuge dieser erschütternden ©eenen ber Wiedererkennung ist und tiefbetroffen all bas bittere Weh und Lei^ vor sich sieht, legen die Bergleute benachbarter Zechen, welche in Haufen den kleinen Schacht, bureb welchen bie Leichen gefördert werden, umstehen, angesichts des traurigen Ereignisses eine unheimliche Ruhe an den Tag und unterhalten sich über dies und jenes; wahrscheinlich sind ihre Gemüther durch den fortwährenden Umgang mit der Gefahr abgestumpft, und dadurch, daß sie diesen selben Tod stets vor Augen haben, sind sie unempfindlich gegenüber derartigen erschütternden Ereignissen. Auf den Fremden macht dies einen eigenartigen Eindruck. Da das Flötz 13 am Morgen in Flammen stand, war man gezwungen, dasselbe zuzumauern, da sonst die Bergung d^r in den höher gelegenen Sohlen befindlichen Leichen nicht von Statten gehen könnte^ Um 5 Uhr, als man annehmcu konnte, daß das Feuer, bezw. ber Grubenbrand in sich erstickt sei, fliegen ber Steiger Holte, in besten Revier ber Unfall sich ereignete, mit mehreren anderen Steigern unb etwa 25 Bergleuten hinab, um zu versuchen, die in der 8. Sohle des Flötzes 13 befindlichen Leichen zu bergen. Unter Leitung des Berg- assessors Randebrock begannen nun die Bergungsarbeiten. Nach Beseitigung ber Ver­mauerung bemerkte man, daß das Feucr erstickt sei und sand in der Nähe die Leichen dreier Bergleute. Wir wollen nicht vergessen, zu bemerken, daß ber Dircctor der Hibernia", Herr Naderhos, sofort nach dem Ercigniß 'mit eigener Lebensgefahr und lelbstloser Aufopferung mit feinen Leuten und Mannschaften der benachbarten Zechen iurchtlos üorgegangen ist und versucht hat, den Verunglückten Rettung zu bringen, bis die starken Nachschwaden die Wackeren zwangen, zurückzuweichen. Unter den Tobten befind en sich auch zwei Brüder, Peter unb H. Stracke, welche, nachbem ihre beiden Brüder im vorigen Herbste auf GrubeConsolidation" verunglückt waren, zur Zeche Hibernia" übergingen und nun hier so plötzlich auf dieselbe Weise um's Leben kamen. Die Bergleute Jünge, Stamm und Vollmer, welche noch lebend herausgeschafft wurden, sind im katholischen Krankenhause untergebracht; dem letzteren mußte sofort ein Bein amputirt werden, das andere Bein war gebrochen. Eine Wiedergenesung dieser drei ist fraglich. Daß viele der Todten, die drohende Gefahr ahnend, noch im letzten Augen­blick zu fliehen versucht haben, gebt aus den Körperstellungen hervor, in denen sie auf­gefunden wurden. Mehrere derselben bat der Tod auf der Flucht erreicht. Tie Arme wie abwehrend von sich haltend, die Beine in der Laufstellung und das Gesicht mit dem Ausdruck des Schreckens nach rückwärts gedreht, wurden mehrere vom Erstick­ungstode ereilt. Von den als Todte zu Tage Geförderten hatte einer nur bewußtlos im Starrkrampf gelegen: die frische Luft brachte ihn wieder zur Besinnung und mit mächtigem Sprung entfloh er der Stätte des Elends; man brachte den Unglücklichen nach seiner Wohnung. Wie der Glücksstern über einigen Arbeitern geschwebt, zeigt folgender Fall: Ein Bergmann, welcher mit den Verunglückten eingefahren war, wurde in der Nacht kurz vor 12 Uhr nach Hause gerufen, da seine Frau, bie in gesegneten