Mr. IST Freitag dm 17. Juni !»♦
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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da eine Reihe von Eingaben aus Öberhessen gleichen Betreffes beantragt Großh. Regierung wolle die Prüfung der Frage in findet einstimmige Annahme. Der fernere Antrag des Aus-
Tragweite informirt, vorliegen.
Der Ausschuß Erwägung ziehen.
Finanz«Minister Weber erklärt, wenn es sich hier nicht um ein Präjudiz von sehr großer Tragweite handele, so würde er sehr gerne bereit sein, die Zustimmung der Negierung zu erklären. Es würde dieses aber zu Eonsequenzen führen, welche man im allgemeinen Interesse des Landes nicht gutheißen könne, wenn man das Prinzip annehme, das der Abg. Ellenberger aufgestellt habe; dann müßte man auch alle bereits von den Gemeinden geleisteten Beiträge zu Staatsbauten zurückzahlen.
Er könne sich mit dem Antrag nicht einverstanden erklären.
Der Ausschuß beantragt den Gesuchen keine Folge zu geben.
Dieser Antrag wird mit allen gegen 5 Stimmen angenommen.
Die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern.um Bewilligung von 8900 JL zum Zweck der Verbesserung bestehender Einrichtungen in dem Gymnasialgebäude zu Darmstadt zu Lasten der Ueberschüsse der Hauptstaatskasse findet, nachdem Großh. Staatsrath Knorr v. Rosenroth die absolute Rothwendigkeit der beantragten Verbesserungen dem Hause dargelegt, ohne wesentliche Debatte die Genehmigung des Hauses.
Hiernach folgt:
Antrag der Abgg. Freiherr v. Rabenau, Schröder und Möhn, Herabsetzung der Stempel und Gebühren auf Immobilien und Hypotheken betr.
Die Abg. Schröder und Möhn weisen auf die Mißstände hin, welche durch die jetzigen hohen Tarife entstanden sind. Auch seien die Tarifsätze nicht genügend präctsirt, so daß sehr oft diese verschieden ausgelegt würden.
Minist.-Rath Becker erklärt, die Regierung habe sich der Angelegenheit wann angenommen und einer eingehenden Erwägung unterzogen, es seien jedoch eine Reihe neuer Gesichtspunkte hinzugetreten, daß man die Erhebungen noch nicht als abgeschlossen betrachten könne. Auch sei die Großh. Staats-Regierung noch nicht über die volle
Darmstadt, 15. Juni. S-. König!. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht:
Am 11. Juni den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Homberg, Aloys Hüiling, aus sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. Juli 1887 an, in den Rich.'stand zu versetzen.
— Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht:
Am 11, Juni den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Herbstein, Theo- dor Becker, zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Homberg a./O., mit Wirkung vom 1. Juli l. Jr. — und den Gerichtsschreiber > Aspiranten Philipp Knterim zu Vilbel zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Herbstein, mit Wirkung vom 1. Juli l. Js. - zu ernennen. c ~ n,
— Durch Entschließung Großh. Ministeriums der Innern und bet Justrz vom 11. Juni 1887 wurde der Amtsanwalt Georg Olt in Groß - Uyrstadl zum Hilfrgerichtrschreiber bei dem Landgericht der Provmz Oberheffen ernannt.
— In den Ruhestand wurde verletzt: Am 9. Juni der Werkmeister an dem Arbeitrbause zu Dieburg, Adam Otto, aus sein Nachsuchen.
Darmstadt, 15. Juni. (Militärdienst - Nachrichten.) Es wurden: Clausius, Garnisons-Pfarrer in Mainz, vom 1. Juli d. I». ab mit der ge- setzlichen Pension in dm Ruhestand versetzt; W i e g m a n n, Zahlmeister vom Füsilier-Bataillon des 2. Großh. Hess. JnpRegtr. (Großherzog) Nr. 116, zur Großh. Hess. Train-Compagnie versetzt.
Darmstadt, 15. Juni. (Hessischer Landtags Voraussichtlich zum vorletztcnmalc hat sich die zu--i:e Kammer zu einer achttägigen Sitzung am heutigen Tage noch einmal zusammengesunden. . . , lf .
Nach Verkündigung einer Reihe neuer Einläufe und der Recommunicationen der ersten Kammer tritt das Haus in die Besprechung, evenl. Beantwortung der Interpellation des Abg. Wasserburg, Einführung des directen Wahlrechts bei den Land- tagswahlen betr.
Staatsminister Finger erklärt, die Großh. Regierung sei nicht gewillt, dem Hause eine diesbezügliche Vorlage zu machen, da der nahe Schluß des Landtages beoorstehe und daß ferner bei den großen Städten ein allgemeines Bedurfniß nicht zu ^age ö^te^qerbur0 b^auert, daß der Herr Staatsminister seine Interpellation nicht in dem Sinne beantwortet hat, wozu er sie gestellt habe. Er habe nicht gefragt, ob die Großh. Regierung auf diesem Landtage oder auf dem nächsten der Angelegenheit nähertreten wolle, für ihn sei es nur von Werih, zu wissen, ob die Großh. Regierung das schon auf dem 24. Landtage gegebene Versprechen, „diese Modification in Erwägung zu ziehen", auch halten wolle und dem nächsten Landtage Vorlage machen werde.
Staatsminister Finger: Die Regierung werde bei geeignetem Zeitpunkte der Frage nähertreten, augenblicklich könne aber die Frage nicht zum Austrag gebracht roerden, da, wie der Herr Abgeordnete selbst wisse, ein Gegenstand in der Verhandlung sich befindet, welcher vorher zur Erledigung gebracht werden müsse.
Abg. Ellenberger constatirt, daß auf dem früheren Landtage nicht etwa eine Majorität für diesen Antrag gestimmt habe, sondern diese Abstimmung sei nur durch ein Mißverständniß heroorgerufen Morden; viele Abgeordnete hätten protokollarisch ihre Abstimmung wieder zurückgezogen. Es sei dieses damals keineswegs der Ausdruck der Kammer gewesen.
Abg. Wasserburg gibt seinem Bedauern noch Ausdruck, daß Städte wie Mainz mit 30,000 Einwohnern nur durch zwei Abgeordnete vertreten sei, während beispielsweise Alsfeld mit 6000 Einwohnern durch einen Abgeordneten im Hause vertreten werde. Er hält dieses Verhältniß für ein Unrecht und bittet um Aenderung dieses Zustandes.
Hiermit ist die Diskussion geschlossen.
Es folgt die Berathung über die Mittheilung Großh. Staatsministeriums, die Nachweisungen der Staats-Einnahmen und -Ausgaben in der Finanzperiode 1879—82 betreffend.
Staatsminister Finger erklärt, die Großh. Regierung werde Ruckleitung der den Standen s. Z. vorgelegten Nachweisungen veranlassen und dem nächsten Landtage nochmals die durch Art. 68 der Verfassungsurkunde vorgeschriebene Vorlage bezüglich der Einnahmen und Ausgaben des Staates in der Finanzperiode 1879—82 machen.
Der Ausschuß beantragt:
1. die Kammer wolle nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen erklären, daß sie die Großh. Oberrechnungskammer für verpflichtet halte, die Nachweisungen, welche über Domanial- und Staatsoermögen und über Verwendung der bewilligten Staatsgelder nach Art. 9 und 68 der Verfassungsurkunde zu geben sind, in der von der Großh. Negierung vor Erlaß des Gesetzes vom 14. Juli 1879 geübten Weise zu liefern.
2. Die Großh. Regierung zu ersuchen, die vorliegenden Nachweisungen aus der Finanzperiode 1879—82 zur entsprechenden Vervollständigung an die Großh. Oberrechnungskammer zurückzugeben.
Diesem Anträge schließt sich die Kammer einstimmig an.
Staatsminister Finger gibt noch die Erklärung, es könnte etwa scheinen, die Oroßh. Ober-Rechnungskammer habe sich geweigert, die gewünschten Nachweisungen zu geben. Dieses sei keineswegs der Fall, sie werde diese vielmehr demnächst dem Hause vorlegen.
Es folgt Berathung über den Antrag Möhn auf Vorlage eines Gesetz-Entwurfes, die Abänderung des Art. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1885, das Brückengeld bei Mainz betr. Diesem Gesetz-Entwurf soll noch hinzugefügt werden: Befreit vom Brückengeld bei Mainz sind die Fuhren zur Abholung und zum Transport von Kehricht und sonstigen Düngermassen. Die Großh. Negierung ist geneigt, einen diesbezügl. Gesetz-Entwurf ins Auge zu fassen und beantragt der Ausschuß, die Kammer wolle sich dem Antrag des Adg. Möhn anschließen. Die Kammer beschließt einstimmig in dieser Weise.
Zu dem 3. Punkt der Tagesordnung: Berathung über die Bitte der Gemeinden Alten-Buseck, Trohe und Rödgen um Erlaß der noch restirenden Beiträge zu den Gelände-Erwerbungskosten für den Bau der Oberheff. Eisenbahnen ergreift der Abg. Ellenberger das Wort. Er betont, nachdem man in anderen Theilen des Landes angefangen habe, den Gemeinden Beitragsschulden für Staatsbauten abzunehmen, sei es auch billig, daß man daran denke, den hier in Frage kommenden Gemeinden ihre Beitragslasten abzunehmen. Er berufe sich auf die Bewilligung von 150,000 an die Gemeinden Trebur und Astheim.
Dieser Antrag , schusses, die Angelegenheit für erledigt zu erklären, wird nach einem energischen Protest des Abg. Rabenau mit allen gegen 11 Stimmen verworfen.
Zum Schluß der heutigen Tagesordnung steht die Vorlage Großh. Staats- ministeriums, den Gesetzentwurf die Abänderung des Art. 84 der Verfaffungsurkunde betr. und der Antrag des Abg. Wasserburg, die Immunitäten der Abgeordneten betr.
Die Abgg. Metz und Wasserburg halten den Gesetzentwurf für nicht ausreichend, um die Immunität der Abgeordneten zu schützen.
Staatsminister Finger ekklärt, der Gesetzentwurf fei noch den für den Deutschen Reichstag geltenden Bestimmungen abgefaßt.
Die Beschlußfassung über das Gesetz wird auf Antrag des Abg. Osann und nachdem sich die Kammer mit dem Antrag einverstanden erklärt hat, ausgesetzt.
Morgen: Sitzung.
Leipzig, 14. Juni. Hochverrathsproceß. Im weiteren Verlaufe der heutigen Verhandlung erfolgte noch die eingehende Vernehmung der Angeklagten Jordan, Trapp, Schiffmacher und Reybel. Alle vier Angeklagten bekennen, Beiträge an die Patrioten- liga geleistet zu haben, Trapp und Schiffmacher außerdem auch Subscriptionslisten ber Liga vertrieben zu haben. Alle behaupteten aber, dadurch nicht Mitglieder der Liga geworden zu sein und überhaupt nichts Strafbares gethan zu haben, da sie keinen gefey- widrigen Zweck der Liga kennen.
Leipzig, 15. Juni. Heute wurde die Beweisaufnahme zu Ende geführt. Angeklagter Humbert aus Metz räumt ein, dreimal je 20 Frcs. Beitrag an die Patriotenliga gezahlt zu haben; er habe dann aber, als er in Zeitungen gelesen, daß der Statthalter Fürst Hohenlohe auf das Bedenkliche, hingewiefen, wenn Elsaß-Lothringer Mitglieder der Liga würden, seinen Austritt erklärt. Die ärztlichen Sachverständigen erklären den Angeklagten zwar für etwas geistesschwach, aber nicht für unzurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes. Angeklagter Freund bekennt zwar, 10 Francs an die Patriotenliga entrichtet zu haben, aber nur zu dem Zwecke, um dafür zwei Medaillen der Liga zu erhalten, für die er als Münzenliebhaber Interesse gehabt habe; derselbe bestreitet entschieden, deutschfeindlich zu fein und von dem Zwecke der Patriotenliga etwas gewußt zu haben.
Der als Zeuge vernommene Polizeiinspector Zahn aus Straßburg erklärte, ein Franzose, dessen Namen er jedoch nicht nennen wolle, habe ihm, resp. seiner vorgesetzten Behörde aus freiem Antriebe eine Liste der in den Reichslanden ansässigen Mitglieder der Patriotenliga eingehändigt; diesst Franzose habe einen Freund in dem Pariser Bureau der Patriotenliga gehabt. — Morgen Vormittag um 9 Uhr beginnen die Plaidoyers.
Berlin, 15. Juni. Der „Kreuz-Ztg." zufolge hat der Polizeipräsident in Frankfurt a. M., v. Hergenhahn, seinen Abschied erbeten; an seine Stelle wird der Reichstags-Abgeordnete Landrath v. Köller treten. Für das Polizei- Prästdium von Stettin soll der Landrath Gras Schwerin in Aussicht genommen sein.
Köln, 15. Juni. Die „Köln. Volks-Ztg." meldet aus Paris: Der Nuntius Ruffo Seilla bestätigte auf seiner Durchreise nach London, der Papst denke nicht daran, mit dem Leoninischen Stadttheil sich zu begnügen; er verlange nach wie vor die ganze Stadt Rom zurück.
Reichstag.
P. Berlin, 15. Juni 1887.
(43. Sitzung.)
Eingegangen: Ergebnisse der Enquete über die Sonntagsruhe.
Die zweite Berathung der Branntweinsteuervorlage wird bei den Bestimmungen über die Nachsteuer fortgesetzt.
Die Commission (Referent Abg. Gamp) schlägt vor, daß aller am I. Octbr. o.^. innerhalb des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft befindliche Branntwein einer Nachsteuer von 30 Pfg. pro Liter reinen Alkohols unterliegen soll. VonderNachsteuer frei sollen sein: Branntwein zu gewerblichen rc. Zwecken, Branntwein in Jungen b zu 10 Liter, Branntwein, der nachweislich zu dem erhöhten äoW Don IZoM , 180 JL eingeführt ist. Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes bis um 30. ©eptbr soll der Betrieb jeder Brennerei mit Ausnahme der HefebrennerE und die Maischbottichsteuer verdreifacht, dementsprechend dieElportbomnea ton auf 48,03 «X pro Hectoliter festgesetzt werden. Hefebrennere.en ollen nu Erhöhung der Maischbottichsteuer um 100, andere Getreidebrennerelen einer solchen um


