unb machte Höchstberselbe Nachmittags eine Spazierfahrt. Um 4 Uhr erscheint ber StaatSsecretär Graf Herbert StSrnarck zum Vortrag.
— Die „Nat.-Ztg." erhielt auf eine Anfrage bei Dr. med. Freund (Wien), „ob jetzt eine neue Behandlungsmethode (Zuckerentziehung) bei Sr. Kaiser!, und Kör.igl. Hoheit dem Kronprinzen angewendet würde uno ob darauf ein besserer Befinorn des Kronprinzen daraus zurückzuführen sei", folgende Antwort: „Die Zütungs-Nachrichten find un-ichttg unb durch diütetische Beschränkungen des Kronprinzen hervorgerufen."
Dasselbe Blatt theilt zugleich mit, baß bie Anschwellung in den Unter- liefet di üfeu, bis in den letzten Tagen wieder zurückgegangen ist, mit dem Hals« leihen des Kronprinzen in keinem Zusammenhänge steht, sondern durch ein Zahn- leiden hervorgerufen ist, zu dessen Behandlung ber hiesige Hofzahnarzt Dr. Telschow nach San Remo berufen ist.
Deutscher Reichstag.
8. Sitzung vom 7. December 1887.
Aus der Tagesordnung stehen zunächst bie Anträge der Abgg. Munckel (fretf.) und Rtnlelen (Centr.) aus Entschädigung unschuldig Verurtheiller.
Die Anträge unterscheiden sich dadurch, daß der Antrag Rtntelen auch eine Aenderung der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens vorschlägt.
Abg. Munckel erklärt, daß sich sein Antrag durchweg den vorjährigen Beschlüssen der Commission über diesen Gegenstand anschließe. Er selbst würde viel weiter gegangen sein. Jetzt, wo man das Princip, daß der Staat bei unverschuldeter Noth Abhülse zu schassen habe, durch das Altersversicherungsgesetz anerkenne, sei der Staat auch verpflichtet, Einen für unschuldig erlittene Strafen zu entschädigen. Redner cltlrt den Fall eines wohlhabenden Fabrikbesitzers, welcher abbrannte. Auf Betreiben der Gesellschaft, bei welcher er versichert, wurde er wegen Verdachts der Brandstiftung in Untersuchungshaft genommen. Sechs Monate war er in Untersuchung, dann wurde er sretgelassen. Inzwischen wurde der Coneurs über sein Vermögen erhärt und er verlor Alles, ohne daß ihm die geringste Entschädigung zu Theil wurde. Er werde nicht ruhen, als bis jede unschuldig erlittene Hast entschädigt werde.
Abg. Rintelen hält nach den srüheren Verhandlungen des Reichstags Com- missionsbeiathung der Anträge nicht für nöthig, wünscht ober, daß ber vorjährige Commissionsbericht nochmals gedruckt vorgelegt werde. Sein Antrag in Bezug aus das Wiederausnahineoerfahren bezweckt, möglichst zu verhindern, daß die Freisprechung im Wiederausnahmeversahren auf Grund eines seit der Verurtheilung entstandenen non liqaet erfolge.
Abg. Klemm (eons.): Im Princip bestehe Einverständniß über die Beschlüsse der vorjährigen Commission. Aber wenn man ein Recht formuliren wolle, so müsse man auch Ufte Grenzen ziehen, bis zu denen das Recht reichen solle und in dieser Beziehung lasten die vorliegenden Anträge doch große Bedenken bestehen.
Abg. Kulemann (natl.) steht auf dem Boden des Antrags und will insbesondere, daß ein Rechtsanspruch, nicht nur ein Billigkettsanfpruch geschaffen werde. Erforderlich sei es aber, zu verhindern, daß diejenigen entschädigt werden, deren positive Unschuld nicht erwiesen sei. Der Antrag Rintelen sei aber insofern bedenklich, als er die Bestimmungen über das Wiederaufnahmeverfahren so nebenbei mit abändern wolle. Es bleibe hiernach nur der Weg, im Urtheil auszusprechen, ob die Freisprechung nur auf Grund mangelnder Beweise oder, weil sich die Unschuld des Angeklagten herausgestellt hat, erfolgt.
Geh. Rath Lenthe erklärt, die Bundesregierungen seien der Meinung, daß die Entschädigung Sache der Einzelstaaten sei.
Abg. Munckel wendet sich gegen das Bedenken, daß die Entschädigung an einen wirklich Schuldigen gewährt werden könnte. Solche non liquets, aus Grund deren im Wiederaufnahmeverfahren eine Freisprechung erfolgen könne, feien ungemein selten. Das Wiederaufnahmeverfahren werde überhaupt zu selten gewährt, weshalb man es nicht noch beschränken dürfe.
Abg. Träger (freit) erklärt sich entschieden gegen den Standpunkt der Regierung, durch welchen die unschuldig Verurthetlten quasi auf den Gnadenweg gewiesen würden. So lange diese Frage nicht geregelt sei, fehle an der Krönung des Gebäudes der Socialreform ein wichtiges Glied.
Die Debatte wird geschlosten, Commissionsberathung ist nicht beantragt und somit findet die zweite Lesung direct im Plenum statt.
Es folgt die erste Beralhung des Antrags Munckel auf Verweisung der politischen unb Preßvergehen vor die Geschwornengerichte.
Abg. Munckel verwahrt sich dazegen, daß der Antrag ein Mißtrauensvotum gegen den Richterstand sein solle. Er sei schon zur Zeit der sog. Kreisrichlerkammern gestellt worden, also zu einer Zeit, da gegen den Richterstand liberalerseits gewiß keine Bedenken bestanden. Aber die Beamten ständen unter der Autorität der Regierung und gäben derselben nach. Gerade jetzt mache sich dies geltend; es ziehe überall so etwas wie militärischer Geist durch, Jeder fühle sich zuerst als Premier- oder Seconde- lieiitenant der Reserve. Redner exemplificirt auf eine Anzahl Processe der letzten Zeit wegen Beleidigung des Reichskanzlers, von Staatsanwälten rc., welche schwere Bestrafungen zur Folge gehabt, während Freisinnige mit Beleidigungsklagen gegen Beamte abgewiesen worden seien. Eine große Ueberraschung habe ihm und seinen Freunden die neue Definition des Begriffes „geheime Verbindung" bereitet. Danach sei es ihm zweifelhaft, ob nicht auch die Ehe mit ihren intimen Vorgängen als „geheime Verbindung" aufzufassen und strafbar fei. Aehnlich sei es mit dem Begriff „grober Unfug." Man begehe denselben jetzt schon durch Veröffentlichung sensationeller Nachrichten. Er bitte, den Richter in der Ausübung seines Berufs nicht an die Politik zu erinnern und deshalb bie politischen Vergehen vor bie Geschworenen zu »erweisen.
Abg. Dr. Hartmann (coni.): Vom Standpunkte des Vorredners aus betrachtet sei dessen Antrag auf der einen Seite nicht umfassend genug, nach der anderen zu weitgehend. So würden Zuwiderhandlungen gegen das Dynamttgesetz mit aufzunehmen, eine Anzahl von Vergehen durch die Presse auszuschließen sein. Was die Urtheile wegen Zugehörigkeit zu geheimen Verbindungen anlangt, io habe ja das Chemnitzer Landgericht auf Freisprechung erkannt. Das Reichsgericht habe das Urtheil wieder umgestoßen. Was soll denn gewonnen werden, wenn den Landgerichten diese Proteste entzogen werden? Schließlich seien die Geschworenen auch Menschen und menschlichen Erwägungen und Empfindungen zugänglich. Dazu komme die große Belastung, die den Geschworenengerichten durch den Antrag Munkel erwachsen würde. Die Geschworenen würden schließlich das ganze Jahr in Function sein müssen und wir würden an Stelle ber angestellten Richter gewohnheitsmäßige Geschworene erhalten. In dem oor- geschlagenen Umfange seien die Geschworenengerichte noch nirgends in Anspruch genommen. Die Mehrheit des deutschen Volkes sei mit dem jetzigen Zustande zufrieden und verlange keine Aenderung. (Beifall.)
Aba. Dr. Wind 1 horst hält eine Erweiterung der Competenzen für sehr wünschenswerth, da der Berufsrichter leicht verknöchere. Auch seien die staatsanwalt- schaftliche und bie richterliche Sarribre mehr getrennt zu halten. In ber Bevölkerung, namentlich auf bem Lanbe, sei man allerbings einer weiteren Belastung ber Geschworenengerichte wenig geneigt.
Die Weiterbcrathung wirb vertagt.
Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Einführung ber Gewerbeorbnung in Elsaß- Lothringen, nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S tekgr. Bureau.
Berlin, 7. December. Getreidezoll - Commission. Bei der fortgesetzten Be- rathung über den § 1 ber Regierungsvorlage wurden die Anträge Ow's, den Buch- weizenzoll auf 5, den Zoll für Hülsenfrüchte auf 4, für Gerste auf 3 JL festzusetzen, abgelehnt, ferner lehnte man die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Zollsätze für Buchweizen, Hülsenfrüchte, Gerste, Raps und Rübsaat ab. Von einer Abstimmung über die übrigen Zollsätze wurde, so lange noch kein definitives Resultat über die Hauptsächlichsten Getreidearten sich ergeben hat, abgesehen. Die Commission begann
darauf die Beralhung des Hammacher'schen Antrags wegen Aufhebung des JdentitätL * ] nachweises und vertagte schließlich die Weiterberathung dis Freitag.
Pari-, 7. December. Präsident Carnol berief heute Nachmittag Falliercs und offerirte thm die Cabinetsbildung. Fallieres lehnte ab, indem er sich auf fernen Gesundheitszustand berief, sowie auf den Mangel genügenden Ansehens, um die Verantwortlichkeit der Regierungszewalt auf sich zu nehmen. — Der „Agence Havas" zufolge meinen indessen Fallieres Freunde, er werde hoch annehmen. Sollte Fallieres bei der Ablehnung beharren, so gilt es für wahrscheinlich, daß Carnot Gablet berufen wird.
— Fallieres lehnte endglltig die Bildung des Cabinets ab. Carnot ließ darauf Gablet zu sich entbieten.
Wien, 7. December. Anläßlich der Meldung eines hiesigen Blattes, daß an die russische Regierung von interejfirkn Mächten eine diplomatische Anfrage betreffs der auffallenden Truppenoerstärkungen an ber Grenze ergangen sei, kann das „Fremben- blatt" auf Grunb authentischer Informationen versichern, daß von einem solchen Schritte in hiesigen maßgebenben Kreisen absolut nichts bekannt sei.
London, 7. December. Der „Standard" bringt einen Artikel über die Zusammenziehung russischer Truppen ander österreichischen Grenze, den er mit folgender Bemerkung schließt: „Wir können ungeachtet aller Besorgnisse vor einer bevorstehenden Collision nicht umhin, zu glauben, baß in ber bekannten Stärke unb in ben friedfertigen Absichten Deutschlands die sicherste Gewähr gegen eine Störung des europäischen Friedens zu finden ist."
Lokales.
Gießen, 8. December. Nachverzeichnete Lehrlinge sind bei der diesjährigen Lehrlingsardetten-Ausstellung in Darmstadt ausgezeichnet worden (Sammelstelle Gießen):
Note 1, für vorzügliche unb sehr gute Leistungen.
1. Euler, Gottfried, von Daubrlngen, Eisengießer unb Former in ber Main- Weser-Hütte ber Buberus'schen Werke in Lollar.
2. Brasch, Philipp von Gießen, Maschinenbauer in der Werkstätte der Ober- hessischen Eisenbahn in Gießen.
3. Lehr, August, von Arnsheim, Bäcker bet Herrn W. Löber in Gießen.
4. Wißner, Peter, von Londorf, Bäcker bei Herrn Ehr. Faß in Gießen.
Note II, für gute Leistungen.
1. (Silber t, Louis, von Leihgestern, Schreiner bei Herrn W. Müller in Gießen. 2. Horn, Karl, von Gießen, Schreiner bei Herrn Ferd. Kreiling in Gießen.
3. Sommer, Georg, von Gießen, Schreiner bei Herrn K. Köhler in Gießen. 4. Bose, Wilhelm, von Gießen, Schlosser bei Herrn Just. Kreiling in Gießen.
5. Vogel, Karl, von Gießen, Schlosser bei Herrn Karl Stohr in Gießen.
6. Weiß, Heinrich, von Gießen, Schlosser bei Herrn Karl Krailing in Gießen.
7. Becker, Heinrich, von Mainzlar, Eisengießer und Former in der Main- Weser-Hüne in Lollar.
8. Zipp, Gg. Conrad, von Niederhausen, Eisengießer und Former in der Main-Weser-Hutte in Lollar.
9. Karden, Heinrich, von Ruttershausen, Eisengießer und Former in der Main-Weser-Hütte in Lollar.
10. Bauer, Wilhelm, von Lollar, Fein-Mechaniker bei Liebrich's Nachfolger, Herren Gebr. Schmidt in Gießen.
11. Gailfuß, Fritz, von Gießen,. Fein-Mechaniker bei Liebrich's Nachfolger in Gießen.
12. Vogt, Ludwig, von Gießen, Schmied bei Herrn Th. Vogt in Gießen.
13. Braun, Ludwig, von Daubringen, Bäcker bei Herrn M. Lenz in Gießen.
14. Rohrbach, Karl, von Gießen, Schuhmacher bei Herrn C. Berg in Gießen. Note III, für befriedigende Leistungen — lobende Erwähnung.
1. Pfeiffer, Karl, von Gießen, Tapezier bei Herrn Th. Brück in Gießen.
2. Stückrath, Karl, van Gießen, Tapezier bei Herrn L-tückcath in Gießen.
3. Aff, Ludwig, von Gießen, Schlosser bei Herrn C. Stohr in Gießen.
4. Weißbäcker, Max, von Gießen, Schlosser bet Herrn C. Stohr in Gießen.
5. Schmidt, Ludwig, von Lollar, Eisengießer und Former in der Main- Weser-Hütte in Lollar.
6. Schad, Ernst, von Gießen, Fein-Mechaniker bei Liebrich's Nachfolger in Gießen.
7. Faber, Karl, von Gießen, Spengler bei Herrn C. A. Faber in Gießen.
8. Dietz, Adam, von Gießen, Elfenbeinschnitzer bei Herrn K. Schwan in Gießen.
Es sind somit mehr wie die Hälfte der eingelieferten Arbeiten prämiirt worden.
Gießen, 8. Decbr. (Theater.) Daß die Darstellungen ber Rudolp h'schen Gesellschaft sich bereits die vollen Sympathien unseres kunstliebenden Publikums erworben Huben, beweist der anhaltend gute Besuch der Vorstellungen. Die bis jetzt gegebenen Stücke zeugten von gutem Geschmack und sorgfältigster Einstudirung. Der vielfach gespendete Beifall hat auch die allgemeine Anerkennung am das Lebhafteste ausgedrückt. In dem flotten Ensemble hatten brs jetzt besonders Gelegenheit sich her- vorzuthun: Fräulein Franziska Rottmeyer, deren herzgewinnende Natürlichkeit die Zuschauer im Sturme erobert und Herr Heinrich, dessen liebenswürdige Komik immer eine freudige Stimmung beim Publikum hervorruft. Auch Herr Hooffacker ist ein eleganter Darsteller von Liebhaberrollen, dem sich die Herren 'Kreißel und Klein würdig anschließen. Die Damen Frl. Bauer und Frl. Selma Hesse sind in Erscheinung und Spiel sehr sympathische Erscheinungen. Für ältere Charakterrollen gefällt die geistvolle Darstellung durch Frau Buiffon ganz ausnehmend, während die Herren Wotfch und Gittermann treffliche Repräsentanten der derberen Komik sind. Alles in Allem, untere Künstlerschaar verfügt über exquisite Kräfte, welche unter der energischen Regie des Herrn Rudolph uns noch manche genußreiche Ausführung bereiten werden. ß.
Vermischtes.
Darmstadt, 6. December. (Ehrengeschenk.) Wir lesen in der „Krz.-Ztg." Bei dem Scheiden Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei RhKn aus ber Stellung als Commandeur der Großh. Hess. (25.) Division tm Juli ds. Js. wurde unter den Officieren, Sanitäts-Osficieren und Beamten des Großh. Hessischen Kontingents allseitig der Wunsch laut, Sr. Großh. Hoheit als „sichtbares Zeichen ihrer tiefen Verehrung und Dankbarkeit" ein Ehrengeschenk zu widmen. Eine alsbald zur Feststellung und Beschaffung desselben berufene Commission bestimmte als Gabe einen silbernen Tafelaufsatz, zu dessen Ausführung einem bewährten Meister fehr sinnig und glücklich gewählte Motive gegeben wurden. Der harmonifche, künstlerische und durchaus vornehme Eindruck, den das fertiggestellte Kunstwerk im Ganzen gewährt, wie auch die durchweg sorgsame unb elegante Ausarbeitung im Kleinen legt berebteS Zeugniß ab von bem außer orbentlich.n Fortschritt bes vaterländischen KunstgewerbeS in den letzten Jahren. Aus einer silbernen, innen vergoldeten, auf vier Löwentatzen ruhenden Sckale, welche zur Aufnahme von Blumen dient, erhebt sich eine Säule, welche den hessischen Löwen trägt, der das in Email ausgeführte Wappen Sr. Großh. Hoheit hält. Auf dem Postament der Säule stehen, dieselbe flcnfiicnb, als Vertreter der Division vier Soldatengestalten, nämlich: 1 Gardist des 1. Großh. Hess. Jnfanterie- (Leibgarde)-Regiments Nr. 115 mit dem neuen Gewehr; ein Landwehrmann des 3. Großh. Hess. Infanterie Regiments (Leib Regiment) Nr. 117; der Stabstrompeter des 2. Großh. Hess. Dragoner-Regiments (Leib-Dragoner-Rcgiment) Nr. 24 mit der Trompete, an der sich eine Standarte befindet (Se. Großh. Hoheit hat in diesem Jahre, bei Gelegenheit des 25jährigen Jubiläums, als zweiter Inhaber des Regiments letzterem eine Trompetenstandarte verliehen); ein Feld - Artillerist des Gr oßh. Hess. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Corps) mit einer Granate jum Laden bereit. Auf dem vorderen der durch diese vier Soldaten gebildeten Felder ber Säule ist bie Wibmung: „Dem scheidenden Commandeur, Seiner Großh rzoglichen Hoheit, General ber Kavallerie, Heinrich, Prinz von Hessen unb bet Rhein, die Groß- herzoglich Hessische (25.) Division" angebracht, während auf den drei anderen Flächen 1 die Schlachten und Gefechte, an welchen Se. Hoheit in den Feldzügen 1864, 1866 und j 1870—71 theilgenommen hat, verzeichnet sind. An den vier Seiten des Sockels
; befinden sich in korrekter Ausführung die Seiner Großh. Hoheit verliehenen Haupt- Kriegsordcn: der Orden Pom le merite, das Eiserne Kreuz 1. Classe, das hessische


