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trage demselben alle Cioil- und Militärgewalt, daher hat Jeder seinen Befehlen sich ru fügen. Ich fordere das bulgarische Volk auf, den Thron und das Vaterland vor den Verräthern zu schützen, welche unfern heldenmüthigen geliebten Fürsten vom Throne stürzen wollen, der Allmächtige kräftige die Hand des Volkes und der Armee, damit wir den vom Volke gewählten Fürsten schützen. Es lebe Alexander, der Fürst von Bulgarien."

Konstantinopel, 25. August. Meldung von Reuter's Bureaus Der Kriegs­minister suspendirte anläßlich der Vorgänge in Bulgarien die weitere Demobilisirung der Redif-Truppen, wies den Obercommandirenden von Macedonien an, sich nach Uskus zu begeben und ernannte Galib Pascha anstatt Hassan Pascha's zum General- Gouverneur in Salonichi. Der Truppenbesehlshaber von Salonichi ist angewiesen, die Truppen zu concentriren. In der bulgarischen Angelegenheit selber wird die Pforte, wie verlautet, keinerlei Entschließung fassen, bevor nicht die Antworten der Mächte auf ihr letztes Rundschreiben eingegangen sind. Die Meldungen aus Phi- lippopel vom 24. Abends wiederholen, daß die Bevölkerung und alle rumelischen Regimenter sich begeistert für Alexander ausgesprochen haben. Die vom Oberst Mutkurow erlassene Proklamation fordert zur Vertheidigung der Ehre des Fürsten und Bulgariens auf, die Ruhe wurde nirgends gestört.

London, 25. August. DieTimes" sagt, die weitere Entwickelung der Er­eignisse in Bulgarien rücke die Gefährdung des europäischen Friedens näher. Wenn Fürst Alexander friedlich entthront wäre, wenn der Wille der bulgarischen Bevölkerung sich mit der Entthronung einverstanden ausgesprochen hätte, wäre guter Grund zu der Erwartung gewesen, daß die Aufrechterhaltung des Friedens gewahrt worden wäre. Rußland scheine jedoch in einer Weise zu Werke gegangen zu sein, welches den Bürger­krieg in Bulgarien unvermeidlich und fruchtlos mache, damit derselbe einen Vorwand für die Intervention Rußlands liefern solle. Eine solche Invention würde die In­teressen mehr als einer europäischen Macht compromittiren. DieMorning Post" meint, die Mächte würden bald zwischen der russischen oder der türkischen Intervention in Bulgarien zu wählen haben.

Petersburg, 25. August. DieNowosti" und die russischePetersburger Zeitung" halten eine russische Intervention in Bulgarien umsomehr geboten, als daselbst eine Anarchie ausgebrochen ist. Erstere betonen, nur eine russische Inter­vention könne einer weiteren Verbreitung der Bewegung über die ganze Balkan- Halbinsel vorbeugen. Letztere meint, Rußland solle zur militärischen Occupation Bulgariens zunächst nicht schreiten, da die Ruhe Bulgariens allein etwaige neue Blut­opfer nicht werth sei.

Sofia, 26. August. (Privatdepesche.^ Karaweloff bildete eine neue Regierung mit Stambuloff und Nikiseroff als Regenten, Stoiloff, Radostaroff, Geschoss, Orochakoff, Panoff und Jovanokoff als Ministern. Hier herrscht völlige Ruhe.

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Berlin, 25. August. DieNordd. Allg. Ztg." sagt, die Einladung zur Theil- nahme an dem Feste der Wiedereroberung Ofens sei von Berlin in gesucht artiger Form, aber dennoch mit nicht stichhaltiger Motioirung, von München in schroffer Weise abgelehnt worden. Die höfliche sowohl wie die unhöfliche Art der Ablehnung zeuge von gleichem Mangel an politischem Takt.Wir verstehen es gern, daß das Gefühl der Deutschen durch die Behandlung ihrer Brüder in Siebenbürgen seitens der Ungarn verletzt sei, aber unsere Beziehungen zu Ungarn sind derart, daß wir besser thun, uns der Punkte zu erinnern, die uns mit Ungarn vereinen, als derer, die uns von ihm trennen."

DerNat.-Ztg." zufolge wäre Ober-Justizrath Stölzel zum Vorsitzenden der Justiz-Prüfungscommission designirt.

Bromberg, 25. August. Definitives Wahlresultat: Hahn 4822, Komirowski 3912, Schröder 2895. Die Stichwahl findet am 10. September statt.

Metz, 25. August. Die Beisetzung der Leiche des Bischofs fand heute feierlich unter großer Theilnahme in der Kathedrale statt. Dem Trauergottesdienste wohnten Äer Großherzog von Baden, der Statthalter Fürst Hohenlohe, Staatsminister Hofmann und 10 auswärtige Erzbischöfe und Bischöfe bei.

Wien, 25. August. Der russische Botschafter in London, Staal, ist in Franzensbad eingetroffen.

Salzburg, 25. August. Fürst Bismarck besuchte hier den Grafen Thun und reiste um la/< Uhr nach München und Regensburg weiter.

Paris, 25. August. Dem Vernehmen nach wird Kriegsminister Boulanger in der Budet-Commission einen Credit von 3 Millionen verlangen, um für jedes Armee­corps vollständiges Material für Luftschifffahrt zu beschaffen.

London, 25. August. Das Unterhaus setzte die Adreßdebatte fort und vertagte dieselbe bis morgen.

Beyrut, 25. August. Das englische Mittelmeergeschwader unter Befehl des Herzogs von Edinburg ist gestern hier angekommen.

UniverfitätS - Chronik.

Marburg, 24. Auguu. Dr. Georg Wissowa, bisher Privatdocent für klassische Philologie in Breslau, ist zum außerordentlichen Professor in der philo­sophischen Fakultät der hiesigen Universität ernannt worden.

Durch einen wunderbaren Zufall ist in der Zahl der feierlich am 5. August in der Heiligengeist-Kirche in Heidelberg zu Ehrendoctoren der Rechte proklamirten Personen in allen Zeitungen vergessen, schreibt dieHeidelb. Ztg.": Johann Gustav ö. ßoeper, königl. preußischer Wirkl. Geh. Ober - Regierungs - Rath , Director des königl. Hausarchios zu Berlin, welcher als fachkundiger Herausgeber und geistvoller Ausleger unseres großen Dichterfürsten in weitesten Kreisen bekannt, zugleich als gründlicher Kenner der königlichen Hausverfassung und des deutschen Fürstenrechts, seit länger als einem Menschenalter in den wichtigsten Rechtssachen der bewährte Rathgeber des preußischen Königshauses gewesen ist."

Geh. Hofrath Dr. Wilhelm Hankel, Professor der Physik an der Uni­versität Leipzig, feiert am 1. September das 50jährige Jubiläum seiner definitiven Anstellung als Oberlehrer an der höheren Realschule in Halle.

Der außerordentliche Professor der reinen technischen und analytischen Chemie an der technischen Hochschule in Graz, Dr. Richard Maly, ist zum ordent­lichen Professor der Chemie an der Universität mit deutscher Vortragssprache in Prag ernannt.

Der Privatdocent und Adjunct der forstlichen Versuchsstation in Wien, Dr. Joseph Möller, ist zum ordentlichen Professor der Pharmakognosie in Innsbruck ernannt worden.

Vermischtes

Bingen, 24. August. Während eines heute Mittag eingetretenen Gewitters von selten dagewesener Heftigkeit schlug der Blitz sowohl in das hiesige Rathhaus als auch in die katholische Pfarrkirche, glücklicherweise ohne zu zünden. An beiden Gebäuden wurde nur das Dach ganz unerheblich beschädigt. Der Schrecken und die Erregung der Bewohner der angrenzenden Häuser und Straßen sind leicht begreiflich. (Fr. Z.)

Mainz, 22. August. sSubmissionswesen.j lieber die Anfrage der Großh Centralstelle in Darmstadt wegen Veranstaltung einer Enquete über die Lage des Kleingewerbes haben die hiesigen Jnnungsausschüsse eine Eingabe betreffs des Sub­missionswesens du Centralstelle übermittelt. Nachdem das heutige Submissionswesen als ein Hebel bezeichnet wird, welches wie ein Krebsschaden sich immer tiefer in das @eroerb§leben einfreffe, heißt es in der Eingabe weiter:Die Submissionen ganz abzuschaffen, dem wollen wir unter keiner Bedingung das Wort reden, denn sie sollen ^quasi den Markt bilden, der allen zugängig ist, um ihre gewerblichen Erzeugnisse preis- werth aus- oder anzubieien, aber sie sollen nicht handwerklichen Jobbern oder Vabanaue- sprelern Gelegenheit geben können, das Feld allein einzunehmen und den ehrbaren Handwerksmann bei Seite zu setzen. Wir lassen nachstehend jene Grundsätze folgen, die bei Aufstellung von Submlssionen unter die allgemeinen Bedingungen aufzunehmen

dringend nothwendig sind und welche sich als das Product jahrelanger Conirooersen und reicher Erfahrungen wohl durchdacht in allen Handwerkerkreisen, deren Resolutionen und Protokolle zugängig, herausgebildet haben. Offeranten, die allgemein als zahlungs­unfähig bekannt sind, und solche, die innerhalb verflossener drei Jahre genötigt waren, ihre Zahlungen einzustellen, sind vom Zuschlag ausgeschlossen. Bei Einreichung von Offerten muß zugleich die angesetzte Kaution, die in keinem Falle hoher wie 5 pEt. des Lieferungsbetrags sein darf, eingezahlt, resp. deponirt werden. Dieselbe bleibt für die zwei nächstfolgenden Mindestbietenden, welche nach dem den Zuschlag erhaltenen Offeranten kommen, so lange der Arbeits- oder Lieserungsvergebung zur Verfügung, bis dieselbe die Ueberzeugung gewinnt, daß der den Zuschlag Erhaltene auch wirklich in Ausführung des ihm übertragenen Verdinggegenstandes ist. Tritt jedoch der den Zuschlag erhaltene Offerant vor Ausführung der Sache zurück, so verfällt die depo- nirte Kaution als Neugeld und der nächstfolgende Mindestfordernde tritt zur Aus­führung heran. Der Mindestbietende ist unter allen Umständen vom Zuschlag aus­geschlossen. Die Ausfüllung der Preise im Einzelnen und nach dem angesetzten Massenverzeichniß hat durch den Offeranten selbst zu geschehen. Innungen, die sich als Körperschaft an Submissionsofferten betheiligen, sind als eine Vereinigung von Gewerbetreibenden mit gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 97a, Absatz 4, der Gewerbeordnung anzusehen. Im Uebrigen sollten sich die Bestimmungen über das Submissionsoerfahren dem diesbezüglichen Erlasse des preußischen Ministers der öffent­lichen Arbeiten vom 17. Juni 1885 in seiner Tendenz außer vorgenannten Punkten streng anlehnen. Dieselben sind in allen Theilen acceptabel und nach folgenden extractiven Grundsätzen ausgearbeitet: 1) die Ausschreibung muß den Bewerbern einen vollen Einblick in den zu verdingenden Gegenstand gewähren; 2) die ermittelten Preisansätze dürfen in den Ausschreiben nicht enthalten fein; 3) umfangreiche Arbeiten müssen auch kleinen Gewerbtreibenden und Handwerkern zugängig gemacht werden; 4) die nöthigen Fristen zur Fertigstellung und Lieferung der zu verdingenden Gegen­stände sind ausreichend zu bemessen; 5) die niedrigste Geldforderung als solche ist keineswegs vorzugsweise zu berücksichtigen; 6) die Verbindlichkeiten, welche den Sub­mittenten auferlegt werden, dürfen dasjenige Maß nicht übersteigen, welches Privat­personen in ähnlichen Fällen sich auszubedingen pflegen; 7) die Zahlungen sind auf's Aeußerstc zu beschleunigen und haben sich Abschlagszahlungen auf die ganze Höhe des jeweiligen verdienten Guthabens zu erstrecken; 8) die Kaution ist nicht höher als 5 pCt. zu bemessen; 9) eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet; 10) die Abrechnungen haben schnellstens nach der Abnahme der Arbeiten oder Liefer­ungen zu erfolgen. Diese von uns angegebenen Punkte, wenn sie von allen aus­schreibenden Behörden zur Geltung kommen, müssen sowohl die Offertnehmer, wie die Offeranten befriedigen und dem Submissionswesen seinen verderblichen Character nehmen."

Frankfurt, 23. August. Die Constabler-Wache ist zum Verkauf ausgeboten. Die zu bebauende Fläche beträgt 1322 Quadratmeter, wovon 1092 Quadratmeter bebaut werden können, da 230 Quadratmeter für den Hof übrig bleiben müssen. Das jetzige Terrain erfährt nach Osten und Westen (Fahrgasse und Durchgang von der Zeil nach dem Baugraben) eine Einschränkung, dagegen erhalt es einen Zuwachs nach Süden, d. h. nach der Bornheimer Straße hin. Die Häuser Fahrgasse 121 und 123 werden niedergelegt. Als Kaufpreis werden 700,000 JL gefordert, geboten sind bis jetzt 610,000 JL Bei der Uebergabe sind 20pEt. des Kaufpreises baar anzuzahlen. Der Rest bleibt bei einer Verzinsung von 4pCt. mindestens drei Jahre als erste Hypothek stehen. Wenn ein Jahr nach der Uebergabe noch nicht mit der Herstellung von Gebäultchkeiten begonnen worden fein sollte, sind weitere lOpCt. des Kaufpreises zu zahlen.

Lübeck, 23. August. Unweit des an der Secundärbahn Lübeck-Travemünde belegenen Dsrfe Serentz ereignete sich gestern Abend um 9 Uhr ein entsetzliches Brand- unglück, dessen Ursachen heute noch nicht bekannt waren. Um die genannte Zeit aing in dem isolirt belegenen, von dem Anbauer Stüv mit dessen Frau und 3 Kindern bewohnten sog. Ausbau ein Feuer auf, welches die früh zur Ruhe gehenden Bewohner anscheinend im Schlafe überrascht hat. Frau Stüv und die drei Kinder kamen in den Flammen um, während Stüv schwer verletzt an die nächste Bahnstation gebracht wurde. Auch 8 Haupt Rindvieh gingen mit zu Grunde. (F. Z.)

Bern, 23. August, lieber das Eisenbahnunglück bei Düdingen entnehmen wir derZ. P." noch einige Einzelheiten. Wenige Minuten, nachdem der Zug die Station Schmitten hinter sich hatte, singen die Wagen an zu rütteln und zu schütteln, sie wurden aus dem Geleise herausgehoben, schienen in den Boden sich eingraben zu wollen, wurden aber quer über die Bahnlinie und zum Theil an die Böschung ge­worfen. Die Passagiere erlebten schreckliche Momente. In dem einen Wagen ertönten die Worte:Die Beine auf die Bänke", und Jung und Alt, Herren und Damen kamen dem Kommando unwillkürlich nach. Dann ein furchtbares Geraffel und der Zug stand still. Die Passagiere stiegen aus, soweit sie hierzu im Stande waren. Und da sahen sie, wie die zwei Gepäckwagen förmlich zermalmt waren. Der erste hatte sich augenscheinlich überschlagen und der zweite sich in ihn hineingebohrt. Vom Gepäck war das meiste gar nicht mehr erkennbar. Die eiserne Barriere war gebrochen, ebenso lagen, zum Theil auf weite Entfernung, Eisen- und Holzstücke herum. Elf weitere Wagen, lauter Personenwagen, waren entgleist und weil die nachfolgenden an den vorderen jeweilen ein Hinderniß in der Vorwärtsbewegung gefunden, standen sie in dm verschiedensten Richtungen auf dem Bahngeleise und an der Böschung- Das Ende des Zuges, sieben Wagen, der Postfourgon inbegriffen, hatte sich vom übrigen Theile des Zuges losgelöst und stand unbeschädigt auf den Schienen, ebenso die beiden Loco- motiven. Die eine brauste jedoch bald Düdingen und Freiburg zu, um dort den Vor­fall zur Kenntniß zu bringen. Inwieweit Personen verletzt waren, ließ sich nicht sofort genau erkennen. Von verschiedenen Seiten her ertönte Hilfegeschrei. Daß die zwei Zugführer übel davongekommen, trat sofort zu Tage; dem einen war ein Bein förm­lich abgeschnitten und auch der andere war verstümmelt. Die Barriörenwarterin lag blutüberströmt am Boden; sie hatte Wunden an der Brust und einen Fuß so verletzt, daß eine Amputation von vornherein sich als nothwendig zeigte. Ein Kindlein, das sie kurz vorher auf den Armen getragen, war vermuthlich durch den Luftdruck in einen nahen Acker geschleudert worden, nahm jedoch keinen nennenswerthen Schaden. Ebenso­wenig ein Conducteur, der, er weiß nicht, wie es gekommen war, plötzlich hinter einer Hecke am Boden lag. Alle aber priesen sich glücklich, daß das Unglück nicht einige hundert Meter vorher, wo die Wagen in die Tiefe hätten kollern müssen, erfolgt war und ebenso, daß auch der zweite Wagen hinter der Locomotive ein Packwagen gewesen. Verletzt wurden schwer: 2 Zugführer, eine Barriörmwärterin, 1 Passagier; leicht: etwa 12 Personen.

Paris, 18. August. Vor den Geschworenen des Lot-Departements stand dieser Tage ein vierzehnjähriger Schäfer unter der Anklage des versuchten Vatermords. Der Junge hatte sich ohne die Erlaubniß seiner Eltern bei Bauersleuten verdungen und wurde von dem Vater etwas unsanft heimgeholt. Er schien sich übrigens in diese Maßregel, zu finden und versprach sogar, seinen Eltern nicht mehr den Kummer an- zuthun, sie ohne ihr Vorwiffen zu verlassen; allein er brütete heimlich Rache und überfiel mitten in der Nacht seinen Vater im Schlafe. Nur die Zipfelmütze des Mannes diente ihm als Anhaltspunkt für den Hieb, den er mit einer kleinen Axt führte. Statt den Hals zu treffen, wie dies seine Absicht gewesen war, zerichmetterte er dem Schlafenden die Kinnlade und sprang bann, heulend und schreiend:Diebe! Mörder! Wir sind bestohlen. Wir werden nichts mehr zu essen haben!" zum Fenster hinaus. Tie Nachbarn liefern herbei, der Taugenichts betrat mit ihnen die Kammer, wo er den Mordversuch begangen hatte, aber hier erhob sich der Alte ungeachtet der zerschlagenen Zähne und des aus dem Munde strömenden Bluts und sperrte ihn selbst in eine Tenne ein, bis die Gensdarmm kamen. Vor Gericht gab Jean Lapeyriere zu, daß er allerdings seinem Vater hätte den Garaus machen wollen, verwahrte sich aber dagegen, als ob es seine Absicht gewesen wäre, demselben Schmerzen zu ver­ursachen. Ter Junge war wegen seines störrischen Charakters und wegen seiner Grausamkeit gegen Thiere verrufen. Die Geschworenen erkannten, daß er mit Vor­bedacht gehandelt hatte und wurde er zu 20jähriger Einsperrung verurtheilt.

(Stürme in Texas.j Nach einer Depesche aus Galveston haben daselbst ver­heerende Stürme gewüthet. Der ganze südliche und südöstliche Stadttheil ist über- .schwemmt. Man fürchtet für die Sicherheit der an den exponirten Punkten wohnenden Familien. Der Ort Haric in Sinora ist vollkommen von den Fluthen hinweg­geschwemmt worden und blieb nicht ein Haus stehen. Die Stadt hatte 700 Einwohner.

ist noch nicht bekannt, wie viele Menschenleben verloren gegangen sind und wie hoch sich der Verlust an zerstörtem Eigenthum beläuft.