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1886
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Erscheint tLglich mit Lvsnahme de« Morrtsg»
Bwrwmt Schulstraße 7.
Die italienische Königsfamilie ist anläßlich der Kammer<Eröff- nung am Sonntag von Florenz nach Rom zurückgekehrt. Die Rückkehr derselben gab der liberalen Partei Gelegenheit zu einer großen Demonstration, indem sich sämmtliche liberalen Vereine Roms aus dem Bahnhofe eingesunden hatten. Auch aus den Straßen hatte sich eine große Volksmenge angesammelt, welche da» Königspaar aus der Fahrt nach dem Quirtnal mit enthusiastischen Hochrusen begrüßte.
lieber den Fortgang der Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz betreffs Erneuerung des zwischen beiden Ländern bestehenden Zoll- und HandelS'VertrageS fließen die Mittheilungen äußerst spärlich. Schon dieser Umstand deutet daraus hin, daß es mit den betr. Verhandlungen nicht zum Besten steht und die soeben vom schweizer BundeSrathe beschloffenen ZoUerhöhungen, welche sich unverkennbar mit gegen Deutschland wenden, sind nicht geeignet, die Hoffnungen aus ein Zustandekommen des neuen Vertrages zu erhöhen. Allerdings fragt es sich noch, ob die Bundesversammlung den vom BundeSrathe beantragten Zollerhöhungen beistimmen wird, doch bei der sich auch in der Schweiz mehr unv mehr geltend machenden schutzzöllnerischen Stimmung erscheint die Annahme der vorgeschlagenen Zollerhöhungen, welche namentlich Nutzholz, Schuhmaaren, Mehl. Fleischwaaren, Baumwoll-, Moll- und Leinengewebe, Vieh, Consectionswaaren, Pelzwerk und Quincaillerien betreffen, als ziemlich gewiß und alsdann würden wahrscheinlich auch die Unterhandlungen über den neuen Vertrag als zwecklos abgebrochen werden müssen. Bedauerlich wäre ein derartiges negatives Resultat schon im Interesse der deutschen Industrie, deren oben genannte Products bislang in der Schweiz ein bedeutendes Absatzgebiet sanden. _____________
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Politische Ueberficht.
Gießen, 24. November.
Die Kronprinzessin der deutschen Reicher und von Preußen beging am Sonntag nach eben erfolgter Rückkehr aus dem Süden, die Feier ihrer 47. Geburtstages im engsten Familienkreise. Der Fülle edler und men« schenfreundlicher Werke, welche aus die Initiative und Leitung der hohen Frau zurllckzuiühren stnd, hat sich auch in dem vollendeten Lebensjahre eine reiche Ernte hinzugesellt und aus dem Gebiete der Künste und Wisienschasten wie nicht minder auf demjenigen werkthätiger Humanität machte sich wiederum dar uner» müdliche Wirken der Kronprinzessin in bemerkenrwerther Weise geltend. Mit freudigem Stolze blickt daher Preußens und Deutschlands Volk ans die hohe Frau, die tn erhabener Gesinnung ein leuchtender Vorbild der Gattin und Mutter ist und die herzlichsten Wünsche der Ration begleiten sie beim Eintritte in dar neue Lebensjahr.
Die Berathung der neuen Militär-Vorlage ist dem Derneh« men nach vom BundeSrathe am letzten Montage beendigt worden und wird man nun bald Näheres über ihren Inhalt erfahren. Die Versicherung der officiblen Blätter, daß die neue Septennatr-Borlage dem Reichstage gleich bei seinem Zusammentritte zugehen werde, gewinnt hierdurch an Wahrscheinlichkeit und könnte sonach ihre erste Lesung noch vor der Etairberathung stattfinden, während aller- ding« die Entscheidung erst nach der Weihnachlspause zu erwarten steht. Bei der geradezu nationalen Bedeutung, welche man der Militär-Vorlage entschieden zusprechen muß, sieht man den bezügliche» Verhandlungen allseitig mit begreif- lichcr Spannung entgegen, obschon auf eine sofortige Lösung der großen und ernsten Probleme, welche die Vorlage unzweifelhaft ausrollen wird, keinensalls zu rechnen ist.
Die Eröfsnung de« Reichstage« erfolgt an diesem Donnerstag, Mittags 12 Uhr, im Weißen Skale des königlichen Schlvsies zu Berlin. Wie man hört, bat Kaiser Wilhelm den Wunsch geäußert, den Reichstag selber zu eröffnen, doch hängt die« selbstverständlich ganz davon ab, wie sich der Monarch an diesem Tage fühlen wird, andernsall« dürste Staatssecretär v. Bötticher die Thronrede verlesen. Daß dieselbe bedeutungsvolle Auslastungen Über die europäische Lage enthält, gilt al« zweisello«. Die Beschlußfähigkeit des Reichstages vorausgesetzt, wird die Wahl de« Präsidium» und der Übrigen Bureaux wohl schon am Freitag erfolgen können und nimmt man allgemein an, daß die Personen, welche bislang diese Aemter bekleideten, wiedergewählt werden.
Die Meldungen über eine erfolgte Verständigung zwischen Preußen und dem Vatikan hinsichtlich de» staatlichen Einspruchsrechtes und der An- zeigepfllcht bedürfen zwar noch der Bestätigung, aber an ihrer Richtigkeit läßt sich wohl kaum mehr zweifeln. Er heißt denn auch, daß dem preußischen Land- tage wiederum eine kirchenpolittsche Vorlage gemacht werden soll, die sich in der ongebeutiten Richtung bewegen würde; ob hierdurch nun endlich ein dauerhafte« Einvernehmen zwischen Preußen und der römischen Kurie erzielt werden wird, bleibt freilich noch immer eine ungewisse Sache. Daß die preußische Regierung von den versöhnlichsten Gesinnungen beseelt und bereit ist, bi» zur äußersten Grenze de« Entgegenkommen« zu gehen, zeigte schon da« jüngste kirchenpolitische Gesetz Ebenso wenig darf bezweifelt werden, daß Papst Leo XIII. für seine Pe.son von ausrichtiger Friedensliebe erfüllt ist; die versöhnlichen Worte, die er bei der Consccration de« neuen Limburger Bischofs gesprochen, bekunden die« in klarer Weise und auch die preußischen Bischöfe ihrerseits wünschen da» Einvernehmen zwischen Kirche und Staat zu fördern! aber im Vatikan wie in Preußen existirl eine Strömung, welche gegen diese» Ziel gerichtet ist und wever die Bischöfe noch felbst dar Oberhaupt der katholischen Kirche vermögen diese Strömung dauernd zu bekämpfen. Die Preßfehde gegen den Fuldaer Bischof beweist wieder einmal, daß gewissen Kreisen an einem wirklichen kirchlichen Frieden durch- aur nicht« liegt, derselbe paßt nun einmal in ihre dunkeln Pläne nicht hinein und leider ist eben diese Coterie sehr einflußreich; sie wird sich auch trotz der «eilgehmdstrn kirchenpolitischen Revision immer wieder in Erinnerung und zur (Stellung bringen I
Die hochgehenden Wogen der Discussion über die europäische Lage in den öfierreld&ifc5»un0arifd&en SDeleßationen legen sich allgemach, aber dec Eindruck dieser bedeutungsvollen Debatten wird in der öffentlichen Meinung Europas noch geraume Zeit nachwirken. Richt nur die eigentliche bulgarische Frage ist in ihnen behandelt worden, sondern es gelangten in diesen Verhandlungen auch eine ganze Reihe anderer interessanter Probleme der europäischen Politik, die mit der bulgarischen Krisis mehr ober weniger im Zusammenhänge stehen, zur Erörterung, sodaß die Delegations-Sitzungen seit Wochen den Brennpunkt der europäischen Lage bildeten. Für die österreichische Regierung Haden die Delegations-Verhandlungen das erfreuliche Resultat ergeben, daß die Vertreter des österreichischen wie des ungarischen Parlamentes in ihrem Ver- trauen auf die Orientpolitik der Regierung übereinstimmen und für die letztere ist dieses Vertrauensvotum in Hinblick auf den sonstigen Kampf der verschiedenen Nationalitäten des Kaiserstaates unter einander von erhöhter Bedeutung. In der Samstagssitzung des Budgetausschuffes der österreichischen Delegation sprach denn auch Mmister Graf Kalnoky seine volle Genugthuung über die Einstimmig, feit der Delegationen über die Ziele und Aufgaben der österreichisch-ungarischen Politik aus und hob dankend die werthvolle Stärkung und Unterstützung seiner Bestrebungen hervor.
Nix. 27S Zweites Blatt Donnerstag dm 25. November
ZVsrMLscLteH.
— [®ie Zwangsvollstreckung in Forderungen.^ Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Zwangsvollstreckung in Geldforderungen sind im Publikum noch wenig bekannt; es liegt daher ein Hinweis auf dieselben und das einschlägige Verfahren im Interesse der Allgemeinheit. y c r ,
Die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen setzt das Vorhandensein emes vollstreckbaren Schuldtitels (Urtheil, Vollstreckungsbefehl, Kostenfestsetzungsbeschluß k.) voraus, welcher dem Schuldner zugeftellt sein muß. Der Antrag wird bei dem Vollstreckungsgerichte unter Vorlage des Schuldtitels, Angabe der Forderung, sowie Bezeichnung des Drittschuldners, d. i. derjenige, bet welchem die Forderung (Ausstand) sich befindet, eingereicht. Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei welchem der Schuldner im Deutschen Reiche seinen allgemeinen Gerichtsstand hat und in Ermangelung eines solchen das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen des Schuldners befindet. Das Gericht verfügt die Pfändung, indem es dem Drittschuldner verbietet, an den Schuldner zu zahlen und dem Letzteren gebietet, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben, zu enthalten. Dem Gläubiger wird die Forderung nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungsstatt zum Renu- werthe überwiesen. Das Gericht überläßt dem Gläubiger die Bewirkung der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Betheiligten durch den Gerichtsvollzieher. Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:
1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger verpfändet sei.
Diese Erklärungen des Drittschuldners können bei Zustellung des Pfandungs- beschlusses oder innerhalb der vorbestimmten Frist von 2 Wochen an den Gerichtsvollzieher erfolgen. Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für den aus der Nrcht- erfüllung seiner Verpflichtung entstehenden Schaden.
Da die Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses oft mit Umständen verknüpft tft, die möglicherweise eine Vereitelung der Pfändung herbeiführen können, so empfiehlt sich, besonders in dringenden Fällen, die gesetzlich gestattete sogen, vorläufige Beschlagnahme vor der Pfändung, welche außer den Zustellungs- und Schreibgebühren keine Kosten verursacht und in Folge seiner Einfachheit am schnellsten zum Ziel führt. Dieselbe erfolgt auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch die Benachrichtigung des Gläubigers an den Drittschuldner, daß die Pfändung der betreffenden Forderung bevorstehe, mit der Aufforderung, nicht an den Schuldner zu zahlen. Gleichzeitig ift der Schuldner aufzufordern, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung, zu enthalten. Diese Benachrichtigungen haben die Wirkung eines Arrestes (vorläufige Sicherung) und müssen durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Am zweckmäßigsten überläßt man die Anfertigung dieser Schriftstücke dem Gerichtsvollzieher und der Gläubiger versieht sie mit seiner Unterschrift. Ist die Zustellung erfolgt, so muß jedoch der Gläubiger innerhalb 3 Wochen vom Tage der Zustellung an den Drittschuldner an gerechnet, in der oben angedeuteten Weise die Pfändung bei Gericht mündlich oder schriftlich beantragen, worauf Erlaß förmlichen Pfändungsbeschlusses erfolgt. , t r,
Die Unkenntniß des Verfahrens bei Pfändung von Forderungen hat schon manche Gläubiger in Schaden gebracht, es mögen deshalb die vorstehenden Zeilen bei der Anwendung dieses Verfahrens ein Nathgeber fein und zur Verhütung leicht ein- tretenber Nachtheile beitragen.
Aus dem Odenwald. Ein interessantes Denkmal aus der Römerzeit befindet sich in der Friedhofskapelle zu König i. O. Es besteht in einem Restes mit der Darstellung der Minerva. Der Stein ist 38 Eentimeter hoch, 19 Centtmeter breit, 14 Zentimeter dick und oben abgerundet. Die Gestalt der Göttin ist lang gewandet, doch läßt der bis auf die Füße reichende Ueberwurf die Formen des Körpers, besonders der Beine, genau heroortreten. Ueber das Obergewand ist noch ein anderes übergeworfen, das bis zu den Hüften reicht. Die Gestalt ruht auf dem lmken Bein. Der Kopf, auf dem sich wohl noch Locken, die von den Ohren heradgekammt stnd, aber keinen Helm mehr erkennen läßt, ist nach links gewendet. In der Rechten, in Kopfhöhe erhoben, hält die Gestalt den auf dem Boden aufstehenden Speer; dte Finger der Hand sind noch deutlich zu unterscheiden. Die stark beschädigte Linke stutzt sich auf den Schild, auf dem wiederum eine noch wohl zu erkennende große Eule fitzt. Dos Bewegungsmotiv der ganzen Gestalt entspricht ziemlich genau dem des Praxitclischen Hermes, wenn dieser Bergleich hier, bei allerdings so ungleichartigen Gegenständen.
nlMmMch'er. yiL MrtmailN. rer, Gymnasial-
hloffcr, Pfarrer.
Professor Riegel, mdecker.
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