Amerika.
In Utah ist die verslossene Woche für die Uebertreter des Edmunds'schen Gesetzes unter den Mormonen eine folgenschwere gewesen: an jedem Tage wurden 8 bis 10 der Angeklagten auf mehrere Jahre in's Zuchthaus geschickt, die Länge der Straszeit wurde nach der Zahl der gegen sie schwebenden Anklagen bemessen. Es ist seltsam, daß diese Leute sich überhaupt noch den Kosten eines ProcesseS unterziehen und nicht sofort ihre Schuld zugeben, va das Zeugntß gegen sie meist so überwältigend ist, daß nur ein Fanatiker eine Widerlegung desselben für möglich halten würde. Einer der Ver- urtheilten war z. B. der Meinung, daß, da er blos mit der dritten und jüngsten Frau in demselben Hause lebte und die erste und zweite Gattin sich nicht unter demselben Dache befänden, er das Edmunds'sche Gesetz nicht übertrete. Der Richter antwortete aus diesen Einwand, daß das zweimonatliche Kind seiner zweiten Frau genüge, um ihn der Schuld zu überführen. Ein anderer verhärteter Sünder fühlte seine Armuth und seine 9 Kinder als Milderungsgrund an, allein auch ihm gegenüber blieb das Gesetz unerbittlich, und das Zuchthaus empfing ihn aus 5 Jahre. In all' diesen Fällen wird von den Weibern und anderen Angehörigen der Angeklagten ohne Erröthen oder Zittern ein Meineid auf den anderen geschworen. Dies steht im Einklang mit der Glaubenslehre ihrer Kirche, die in dem jesuitischen Satze gipfelt: „Der Zweck heiligt die Mittel", und irgend einen Verstoß gegen menschliches Recht und Rechtsbewußtsein gut heißt, so lange derselbe zur Abwehr der vermeintlichen Verfolgung dient. Dies erläutert schlagender als jede Beweisführung die Verwerflichkeit eines Systems, das die Mormonenkirche über die allgemeine Regierung stellt und den Bekennern dieser Lehre den Grundsatz einimpst, daß sie nur der Kirche und ihren Aposteln Gehorsam schulden. Das Zeugniß, welches in diesen Processen abgelegt worden ist, hat zur Genüge bewiesen, daß eine gute Regierung in Utah erst dann möglich wird, wenn die Macht der Mormonenkirche vollkommen gebrochen ist. Falls die Verurtheilungen der übersührten Polygamisten mit Aeicher Strenge und Schnelligkeit weiter durchgesührt werden können, dürsten nicht viele Monate mehr vergehen, bis der hartnäckige Widerspruch der „Heiligen unserer Tage" gebrochen sein wird.
Telegraphische Depeschen tsLegr. Lor«rsvon-errr • Bv«sa«.
Berlin, 21. October. Der Kaiser, der heute Morgen 8 Uhr 35 Min. wohlbehalten hier eintraf, wurde am Bahnhöfe vom Stadtcommandanten, dem Gouverneur, dem Polizeipräsidenten, Kriegsminister :c. empfangen und von dem zahlreich anwesenden Publikum enthusiastisch begrüßt.
— Der Kaiser nahm schon zwei Stunden nach seiner Ankunft mehrere Vorträge entgegen und empfing den Gouverneur von Berlin, den Kriegsminister und den Generalintendanten der Schauspiele, Grafen Hochberg.
— Der Kaiser empfing Nachmittags den Staatssecretär Grafen Bismarck zum Dortrag.
Rom, 21. October. Der „Opinione" zufolge hat der hiesige österreichische Botschafter Ludolf nach vierzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit seine Versetzung in den Ruhestand nachgesucht, welche ihm bewilligt wurde. Ludolf verbleibt einige Zeit hier, um dem König sein Abberufungsschreiben zu überreichen.
Petersburg, 21. October. Das „Journal de St. Petersbourg" sagt bezüglich des Sinkens der russischen Fonds, nichts rechtfertige die Nervosität der Börse. Die bulgarischen Angelegenheiten seien nicht derartig, daß sie den europäischen Frieden stören könnten. Alle Eabinete anerkennten die unbestreitbaren Rechte Rußlands in Bulgarien, auch die Presse und selbst die englischen Zeitungen; somit scheine die bulgarische Krisis localisirt zu sein und nichts lasse befürchten, daß die vielfachen damit zusammenhängenden Fragen nicht friedlich gelöst werden könnten. Was die bulgarischen Machthaber angebt, so kennen sie den Willen Rußlands. Man müsse hoffen, daß sie auch die Nothwendigkeit der Situation anerkennen werden. Wir können nicht wissen, welche Mittel die kaiserliche Negierung anzuwenden gedenkt, um ihre Ansichten zur Geltung zu bringen; aber wir wissen, daß ihre Mäßigung ein weiterer Beweis ist, daß sie zu diesem Ziele gelangen will. Wenn sie genügende Garantien eines schließlichen Erfolges besitzt, wird sie nicht aus ihrer ruhigen Haltung treten und den Lauf der Ereianisse nicht überstürzen brauchen.
Ruftschuk, 21. October. Ein hiesiges Journal veröffentlicht einen von Stojanow unterzeichneten Artikel, in welchem Mittheilungen über das Handgemenge bei den Wahlen in Dubnitza gemacht werden, wobei die Anhänger der viel stärkeren Russenpartei die Deputirten Grenscharow und Zogrow getödtet haben.
— General Kaulbars ist heute nach Sofia abgereist.
Philippopel, 20. October. Seitens der Polizei fanden Verhaftungen russischer Parteigänger statt.
Lokales.
Gießen, 22. October. sSchulpferd Blondin.j Am Dienstag und Mittwoch wird im Cas6 Leib Herr Director G. Merellt Vorstellungen mit ganz neuen, hier noch nie gesehenen Experimenten geben; darunter die Wunder des Ben Ali-Bays, sowie Vorführung des Schulpferdes Blondin. Das „Leipziger Tageblatt" schreibt über letzteres: „Im Crystall-Palast zu Leipzig spaziert letzt als neueste Specialität ein Pferd über ein hochgespanntes Seil. Es heißt Blondin, gleich seinem berühmten menschlichen Vorbild. Das Pferd wird eine Treppe hinaufgeführt, von wo es dann den Seiltanz vor- und rückwärts beginnt. Das Publikum verfolgt diese Production mit athemloser Spannung und enthält sich des Beifalles, damit Blondin sich nicht aufrege. Nach Erreichung des festen Bodens jedoch nimmt das Bravorufen und Händeklatschen kein Ende, welches Blondin mit Kopfnicken dankbarst entgegennimmt. Da etwas derartiges hier noch nicht gesehen worden, ist der Andrang zu den Vorstellungen ein ganz enormer."
Gießen, 22. October. In letzter Zeit kommt es wieder häufiger vor, daß aus sogen. Bretterhauschen, die an Baustellen zum Aufenthalt für die Arbeiter und Aufbewahrung rhrer Kleider rc. ausgestellt sind, Kleidungsstücke und Lebensmittel von herumstreichenden arbeitsscheuen Menschen mittelst Einschleichens an Hellem Tage während der Arbeit gestohlen werden. Gestern ist nun ein solcher Langfinger, der einem Arbeiter em Paar ganz neuer Stiefel und einem andern das tägliche Brod aus einem solchen Häuschen an der Arbeitsstelle gestohlen hatte, ermittelt und verhaftet worden. Derselbe hatte die gestohlenen Gegenstände im Walde versteckt.
Ein Dienstknecht wurde ebenfalls gestern dahier verhaftet, weil er seinem Neben- knecht die Stiefel entwendet und sich damit verduften wollte.
Aie Criminalstatistilr des Groscherzogthums Hessen für das Jahr 1884.
n.
Die Zahl der Personen, welche rechtskräftig abgeurtheilt wurden, betrug 6204, von ihnen wurden 5656 verurtheilt. Hiervon hatten 559 das achtzehnte Lebensjahr noch nicht überschritten und zwar 468 männliche und 91 weibliche Personen. Unter den Verurtheilten über 18 Jahren befanden sich 4588 Männer und 652 Weiber; der Religionsangehörigkeit nach zerfielen dieselben in 3123 Evangelische, 1680 Katholiken, 15 Sektierer, 124 Juden und 114 Personen, deren Religion nicht festaestellt werden konnte.
Betrachten wir neben diesen absoluten Zahlen die relativen, so kommen im Großherzogthum auf 100,000 strafmündige Einwohner 751 Verurtheilte, während die
Durchschnittszahl für das Reich 1066 beträgt, also auch hier ein sehr günstiges Er- gebniß. Das Großherzogthum hat die fünfundfiebenzigste Stelle in der Skala der Eriminalität. Natürlich ist das für die relative Eriminalfrequenz angegebene Zahlenver- hältniß nicht bei allen Renten dasselbe. Bei den Verbrechen gegen den Staat, die Religion und die öffentliche Ordnung kamen im Großherzogthum nur 98 Verurtheilte auf 100,000 Einwohner; besonders günstig ist hierbei der Stand der Eriminalität in Rheinhessen. Die maßgebende Zahl ist 87, während auf Starkenburg 100 und auf Oberhessen gar 106 entfallen. Beim Hausfriedensbruch entfallen in Rheinhessen auf 100,000 Einwohner 35 Verurtheilte, in Starkenburg 12 und in Oberhessen nur 8, auf das ganze Staatsgebiet 18. Ungünstiger als bei dieser Delictsgruppe ist die Eriminalität Hessens bei den Verbrechen gegen die Person, wesentlich durch die großen Zahlen verschuldet, welche hierbei auf Oberhessen entfallen. Lösen wir diese Gruppe in die einzelnen Reate auf, so ergiebt sich, daß die ungünstige Stellung zunächst durch die starke Frequenz der Beleidigungen verursacht wird. Während im Reiche durchschnittlich 131 wegen dieses Delicts Verurtheilte auf 100,000 kommen, beträgt die Zahl für Hessen 147, wieder in erster Linie durch die oberhessischen Ziffern veranlaßt. Bei der einfachen Körperverletzung sind zwar die hessischen Verhältnisse günstiger zu nennen, dagegen ist die relative Frequenz der gefährlichen Körperverletzungen eine große; in Oberhessen wurden auf 100,000 Einwohner 150 wegen dieser Strafthat verurtheilt, in Starkenburg 125, in Rheinhessen 126 und im ganzen Staatsgebiete 132.
Günstiger sind die Resultate bei den Delicten gegen das Vermögen. Es ist nicht ohne Interesse, zu constatiren, daß die Häufigkeit, mit welcher die hierhergehörigen Angriffe verübt werden, in Rheinhessen, der reichsten Provinz, die bedeutendste ist und zwar bei allen Delicten, welche sich gegen das Vermögen als Angriffsobject richten. Auf den Grund dieser Erscheinung, welche mit einer in den Kreisen der Moralstatistiker vielfach verbreiteten Ansicht durchaus nicht harmonirt, kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.
Betrachten wir nunmehr zum Schluß die Strafquantitäten, welche gegen die Verurtheilten ausgesprochen wurden, so wurde von der niedersten Gefängnißstrafe — 1 Tag bis 3 Monat — in den meisten Fällen 84,34pEt. Gebrauch gemacht und damit die durchschnittliche Häufigkeit, in welcher diese Strafgröße in Deutschland Anwendung findet, erheblich überschritten. Gefängniß von 3 Monaten bis 1 Jahr wurde in 13,51 pEt., Gefängniß von 1 Jahr bis 2 Jahren l,73pEt. und höhere Gefängniß- strafe nur in 0,42 pCt. von Fällen erkannt. Alle diese Zahlen bleiben hinter den Durchschnittszahlen mehr oder minder zurück. Zuchthausstrafe von 1 bis 2 Jahren wurde in 60,46 pEt., solche von 2 bis 5 Jahren in. 34,11 pEt. und solche von mehr als 5 Jahren in 5,93pCt. Fällen angewendct. Mit Ausnahme des geringsten Betrags der Zuchthausstrafe bleiben auch bei dieser Strafart die erkannten Strafgrößen hinter den Seitens der übrigen Gerichte erkannten durchschnittlich nicht unbedeutend zurück. Die schwersten Strafen wurden am häufigsten, wie wohl allgemein, gegen den im wiederholten Rückfalle verübten Diebstahl ausgesprochen. Verbältnißmäßig selten wurde von der schwersten Zuchthausstrafe bei den Verbrechen gegen die Sittlichkeit (Unzucht unter Mißbrauch eines Vertrauensverhältnisses, mit Gemalt, an Bewußtlosen, an Kindern, Nothzucht rc.) Gebrauch gemacht; während dieselbe im Reiche durchschnittlich in 4,22pEt. Fällen erkannt wurde, wandte man sie in Hessen nur bei 2,17 pEt. Verurtheilten an; dem entspricht es, daß Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis 1 Jahr wegen dieser Delicte in einem Maße zur Anwendung kam, welche die Durchschnittsgröße des Gebrauchs bedeutend übersteigt.
Im Ganzen wurden 250 Jahre 9 Monate Zuchthaus, 392 Jahre 9 Monate 3 Wochen und 2 Tage Gefängniß und außerdem in einem Falle lebenslängliche Zuchthausstrafe ausgesprochen; letztere erging wegen eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit. (Str.-G.-B. 8 176-178.) (D. Z.)'
UniverfitätS - Chronik.
— In der juristischen Fakultät der Berliner Universität hat sich Dr. jur. Endemann als Privatdocent habilitirt.
— Tie Professur der Ehirurgie an der Universität Würzburg wird nunmehr bestimmt durch Professor Schönborn, derzeit in Königsberg, besetzt werden.
— Italien hat nicht weniger als 22 Universitäten. An der Spitze steht Neapel mit 3894 Studenten, es folgen Turin, Rom, Bologna, Padua, Pavia u. s. m. Die kleinste Universität ist Ferrara mit — 39 Studenten. Die medicinischen Fakultäten des Königsreichs zählen mehr als 5000 immatrikulirte Hörer, während die philosophischen nur von 550 Studenten besucht werden.
Zwei wichtige Gesxndheitsregeln.
„Nur nicht gleich werfen lassen!" Das ist ein im Volke öfters gehörter Grundsatz, welcher so viel bedeutet, als: Wenn dir's einmal nicht ganz wohl ist und du — anstatt deiner Berufsarbeit in gewohnter Wrise nachzugehen - dich zur Pflege lieber auf's Sopha oder in's Bett legen möchtest, so widerstehe diesem Verlangen mit aller Energie; es wird schon von selbst wieder besser. Denn — so meint man oft — hat man sich einmal niedergelegt, so wird's gewöhnlich nicht so leicht wieder gut und öfters wohl gar eher noch schlimmer als besser. Dieser Grundsatz hat unter Umständen in der That etwas für sich. Denn wer im Volke gleich bei jedem leichten Unwohlsein den Arzt rufen und sich in's Bett legen wollte, der dürfte nur zu ost mit seiner Beruss- pflicht und auch mit seinem Geldbeutel in Widerspruch gerathen und in Verlegenheit kommen. Bei Appetitlosigkeit z. B. und damit verbundenem, meist von verdorbenem Magen kommenden Kopfweh suche man lieber Besserung, anstatt auf dem Sopha, durch einen Gang oder durch sonstige körperliche Bewegung in frischer freier Luft. Namentlich aber sei man unerbittlich gegen etwaiges Zureden Anderer: „Iß nur ein Stück neubackenen Kuchen oder einen Kloß mit; vielleicht wird's dann besser!" Das wäre das Thörichste, was man thun könnte. Auch auf den guten Rath: „Trink' einen Bittern, ein Glas Rum oder Cognac!" womit man gern bei der Hand ist, gebe man nichts. Weit besser wählt man zur Unterstützung der Natur eine Tasse schwarzen Kaffee oder Dr. Bock's „liebstes Hausmittel" in solchem Falle: eine Tasse reines, möglichst warm zu genießendes Wasser, welches im Magen lockert und aufweicht. Damit lege man sich Abends rechtzeitig zu Bett, um meistens schon am anderen Morgen eine wesentliche Besserung und wohl auch schon wieder einigen Appetit zu verspüren. Denn Diät, Enthaltsamkeit von Speise und Trank, bis der Appetit von selbst wieder kommt, ist in diesem Falle die allerbeste Medicin.
Ganz anders aber verhält es sich, wenn das Uebelbefinden von Erkältung her- rührt und mit Fieberschauern verbunden ist, so daß cs Einem unter häufigem Ab- schütteln „kalt über den Rücken läuft". In diesem Falle muß ohne Widerrede der Grundsatz lauten: „Nur nicht hinhängen lassen!"
Wenigstens Abends muß es heißen: Sobald wie möglich nicht etwa auf's Kanapee, sondern gleich in's Bett! Man trinke ein Glas laues Zuckerwasser — nichts anderes! — Man decke sich sorgfältig zu und bringe sich, indem man zugleich das Gesicht mit einem leichten Tuche überdeckt, in einen gelinden Schweiß, bis man keinen Frostschauer mebr spürt. Dann aber nehme man sich etwa beim Wechseln des Hemdes vor neuer Erkältung in Acht, die man sich sogar im Bette zuziehen kann. Zuckerwasser ist aber um deswillen das beste Schwitzmittel, weil es nicht zugleich, wie etwa der grüne Thee oder der schwarze starke Kaffee das Blut in Wallung bringt und so das Uebel eher verschlimmert als bessert. Nöthigenfalls muß man die kleine Schwitzkur noch einmal wiederholen; aber so viel ist ausgemacht: bei Erkältungskrankheit und Fieberschauern führt nichts so schnell und sicher zum Besserbefinden als vorstehende Kur. Krankheitsstoff im Körper kommt mir immer vor wie ein Tintenfleck auf weißer Stubendiele oder in weißer Wäsche; je eher man ihn wieder zu entfernen sucht, desto leichter weicht er dem Waschen und Scheuern und umgekehrt. Darum: „Nur nicht hinhängen lassen!"
S t k m i f t e $
Darmstadt, 20. October, prge&niffe der Branntweinbesteuerung im Groß- herzoqthum Hessen im Et'atsjahr 1885/^6.] Die Maischbottichsteuer ergab im Etatsjahr 1885/86 einen Ertrag von 374 045.35 JL, im Vorjahr 1884/85 hatte sich ein Ertrag ergeben von 413064.40 JL Das Jahr 1885/86 ist gegen das Vorjahr hiernach um 39 019.05 «/& zurückgeblieben. Dieses geringere Steucrerträgniß ist im Wesentlichen durch den andauernden Preisrückgang des Branntweins verursacht worden. Es konnten nämlich die Besitzer selbst größerer Brennereien der niedrigen Branntweinpreise wegen


