mit den bedeutenden norddeutschen Branntweinbrennereibetrieben nicht concurriren und wurden daher veranlaßt, den Brennbetrieb soweit wie möglich einzuschränken. Hierzu kommt, daß in denjenigen Gegenden, in welchen Zuckerfabriken entstanden sind, dein Zuckerrübenbau mehr Interesse zugewendet wird und Rübenschnitzel als Futtermittel benutzt werden.
An Kartoffeln allein und mit anderen mehligen Stoffen zusammen kamen im Etatsjahr 1885/86 zur Verwendung 20 765 600 Kgr., im Etatsjahr 1884/85 23 958 900 Kgr., mithin in 1885/86 weniger 3 193 300 Kgr. Dieser Wenigerverbrauch ist eine Folge des eingeschränkteren Betriebs der größeren Brennereien.
An Getreide allein wurde verwendet:
Roggen 24 200 Kgr. gegen 2 000 Kgr. im Vorjahr,
Gerste — „ „ 1500 „ „ „
Mais 244 300 „ „ 369 300 „ „
Die Branntweinmaterialsteuer hat in dem Etatsjahr 1885/86 einen um 2 537.30 JL geringeren Ertrag als im Vorjahr geliefert. Es wurden insbesondere weniger verwendet: Weintreber 12 275 Hectoliter, gepreßte Weinhefe 194 Hektoliter, Hefen brühe 180 Hectoliter, flüssige Weinhefe 155 Hectoliter; mehr verwendet wurden 4358 Hectoliter Steinobst.
Die Wenigerverwendung von Weintrebern und flüssiger Weinhefe ist auf die schlechtere Weinernte des Jahres 1885 zurückjuführen. Dagegen ist die Mehroerwendung von Steinobst wesentlich durch die reichliche Zwetschenernte des Jahres 1885 veranlaßt worden.
— sGerichts-Entscheidung.] Vielfach ist die Meinung verbreitet, daß der Bauherr sich um die beim Bauen nöthigen Vorsichtsmaßregeln nicht zu kümmern brauche, wenn er den Bau einem Unternehmer zur Ausführung überträgt. Diese Ansicht ist indessen eine irrige und eine Unterlassung in beregter Hinsicht kann große Verbindlichkeiten zum Schadenersatz nach sich ziehen, namentlich wenn durch diese Unterlassung Unglücksfälle hervorgerufen werden sollten. Das Reichsgericht hat die Verbindlichkeit des Bauherrn — nicht des Unternehmers — zur Beobachtung der Vorsichtsmaßregeln beim Bauen bereits in früheren Erkenntnissen ausgesprochen. Neuerdings hat das Reichsgericht wiederum in einer solchen Sache wie im obigen Sinne entschieden.
— fGefälschte Zeugnisses Im „Dresdener Anzeiger" liest man: Welch' schlimme Folgen es haben kann, Dienstboten anzunehmen lediglich auf schriftliche Zeugnisse hin und ohne deren Echtheit geprüft oder sich bei einer oder der andern der angegebenen früheren Dienstherrschaften erkundigt zu haben, zeigt folgender Vorfall: Der in Dresden wohnhafte Rentier S. nahm vor einiger Zeit auf Grund ausgezeichneter Zeugnisse einen Diener an, welcher den Namen Gustav Flüger, beziehungsweise Fliegner führte. Nach seinen Zeugnissen hatte derselbe innerhalb sechszehn Jahren nur zweimal seine Stelle gewechselt, hatte nur in Familien höherer Stände gedient und sich in den letzten 22 Monaten in Halle a. d. S. bet dem Kunstgärtner Becker aufgehalten, angeblich um sich noch in der Gärtnerei gründlich auszubilden. Alles das hat sich erst später als gefälscht und erlogen erwiesen. Die ihm von seinem neuen Dienstherrn geheißene polizeiliche Anineldung in Dresden wußte er durch die Vorspiegelung zu umgehen, daß seine Heimathspapiere noch in Halle bei der Polizei deponirt seien. Inzwischen zeigte sich der Mensch als ein überaus tüchtiger und gut geschulter Diener, war sehr thätig und bescheiden, hatte alle möglichen guten Eigenschaften, verzichtete zu Gunsten anderer Dienstboten auf freie Stunden, ging scheinbar in die Kirche und verstand es, in jeder Weise das Vertrauen seiner Herrschaft zu erschleichen, so daß die noch fehlende polizeiliche Anmeldung einigermaßen in Vergessenheit kam. Darauf hatte er es wohl zunächst abgesehen, denn in die Höhle des Löwen konnte er sich nicht wagen, weil er ein schon lange steckbrieflich, zuletzt von Hannover aus verfolgter Verbrecher ist. Die Enttäuschung für die Herrschaft sollte aber bald kommen, denn nach kaum drei Wochen hatte er, als diese einmal kurze Zeit abwesend war, den Schreibtisch seines Herrn erbrochen und aus demselben 2000 JL Geld, einen Brillantring und eine goldene Kette geraubt, einen Schrank hatte er mittelst Nachschlüssels geöffnet, noch
120 v*t daraus gestohlen, dann in der Richtung nach Leipzig das Weite gesucht und gefunden. Wie sich nun herausstellte, hat der Mensch vom ersten Tage seines Dienstantritts an begonnen, das Haus auszuplündern, wie und wo er nur konnte. Aus den verschlossenen Behältern hat er mittelst Nachschlüssel nach und nach eine Menge Tisch-, Bett- und Leibwäsche, sowie Garöerobestücke gestohlen und durch Versetzen in Geld umgewandelt. Er hatte die Frechheit, aus zerschnittenen Betttüchern sich weiße Schürzen machen zu lassen, welche er trug. Kurz vor seiner Flucht wurden ihm noch 100 JL eingehändigt, um dieselben bei der Post einzuzahlcn; auch diese hat er als nobles Abschiedsgeld angesehen. Dieses noble Subject ist unzweifelhaft unter die Klasse Derjenigen zu rechnen, welche speciell als Hausdiebe, aber nur in größerem Maße operiren, wobei die Fabricirung von glänzenden Zeugnissen die Hauptrolle spielt und leider oft mit Erfolg. Gauner dieser Art finden in großen Städten ein ganz leichtes und günstiges Feld für ihre Zwecke, denn gute Diener sind immer gesucht. Es sei noch bemerkt, daß der wirkliche Name des fraglichen Gauners Julius Sander ist. Derselbe ist geboren in Auras bei Breslau und 38 Jahre alt.
Venedig, 18. October. sBöse Ueberraschung.] Kürzlich wurde hier in flagranti ein Unbekannter festgenommen, als derselbe sich in einem Laden eben eines kostbaren Shawls bemächtigen wollte. Auf die Polizei geführt, stellte sich heraus, daß der Dieb interimistisch beim hiesigen Tribunal als — Untersuchungsrichter fungirt.
— sAus der Jnstructtonsstunde.j Major: „Warum sind die Stabsoffiziere der Infanterie beritten?" — Infanterist: „Ich weiß's — aber ich trau' mi nit —" — Major: „Na heraus damit!" — Infanterist: „Weil's zum Marschiren g'wöhnlich z'dick san."
Kirchliche ANzeigen der Gtadt Metzen.
Evangelische Gemeinde.
Gottesdienst.
18. Sonntag nach Trinitatis, 24. Oktober- Ernte-Dankfest.
Vormittags 9y2 Uhr: Pfarrer Dingeldey.
Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Schlosser.
Kollekte für unfern Kirchenbaufonds nach beiden Gottesdiensten.
Kinderkirche, Nachmittags 2 Uhr, Pfarrer Schlosser.
Montag, den 25. Oktober, Abends 8 Uhr, Bibelstunde in der Kleinkinderschule, Markus, Kap. 1, von Vers 21 an, Pfarrer Dr. Naumann.
Am Sonntag, den 31. Oktober, feiern wir das Reformationsfest; an demselben im Vormittagsgottesdienft auch das heilige Abendmahl; die Beichte wird in Verbindung mit dem Abendmahl unmittelbar vor demselben gehalten werden. Am Reformationsfest wird nach beiden Gottesdiensten eine Kollekte für die Gustav- Adolfs-Stiftung erhoben werden.
Die Pfarrgeschäste in der Woche vom 24. bis 30. Oktober besorgt Pfarrer Dingeldey.
Katholische Gemeinde.
19. Sonntag nach Pfingsten.
Von 7 Uhr an Beichte.
Um 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. Communion.
„ VglO Uhr: Hochamt und Predigt.
„ 2 Uhr: Andacht.
Gottesdienst in der Synagoge.
Freitag Abend 5 Uhr, Samstag Morgen 8 Uhr, Samstag Mittag 4 Uhr, Samstag Abend 55 Uhr. -
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