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städte, wesentlich auch der Großh. Negierung und den Ständen bezüglich der Zuwendurg von Staatsmitteln zu danken. Daß die Realschulen seither nicht, gleich den übriger höheren Schulen, vollständig aus Staatskosten übernommen wurden, läßt sich darars erklären, daß sie in der Zeil ihrer vereinzelt auftretenden Gründung den Beweis ds allgemeinen Bedürfnisses die Erfüllung von Staatszwecken noch nicht zu er­bringen vermochten.

Heute aber, wo Tausende von Schülern aus allen Gegenden des Landes de Realschulen bevölkern, ist dies anders geworden und die Notwendigkeit und Nüt- lichkeit derselben für Handwerk, Industrie, Landwirthschaft u. s. w. ist allgemein anerkannt, die Erfüllung von Staatsinteressen durch die Realschulen außer Zweiftl gestellt.

Es dürfte sonach an der Zeit sein, der Frage näher zu treten, ob nicht auch du Kosten für diese Schulen, gleichwie dies in Betreff der Kosten für die übrigen höherer Schulen (Hochschule in Gießen, technische Hochschule in Darmstadt, Gymnasien zc.; der Fall ist, auf den Staat zu übernehmen seien, etwa mit Ausnahme der Kosten für die Schulgebäude, zumal die Gemeinden in den letzten Jahren mit mannigfachen Aus: gaben belastet worden sind, die man früher nicht kannte.

Hieran schließt sich naturgemäß die namentlich in neuerer Zeit angeregte uni bereits vielfach verhandelte Frage nach der Uebernahme der Kosten für die Volks: schulen auf den Staat. Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit in finanzieller wie pädagogischer Hinsicht springt in die Augen. Ihre Lösung wird nur auf Grund, ge­nauer Untersuchungen nach verschiedenen Richtungen möglich werden. Unleugbar drängt aber zu näherer Prüfung dieser Frage nicht blos die in vielen Gemeinden gerade mit Bezug auf die ihnen überwiesenen Schulkosten sehr empfindlich gewordene Eommunal- steuerlast, sondern auch die damit in Verbindung stehende Stellung der Lehrer den Gemeinden gegenüber.

Unter Bezug auf das Vorgetragene sehen sich die Unterzeichneten zur Stellung des folgenden Antrags veranlaßt:

Hohe Kammer wolle beschließen, es sei an Großherzogliche Staatsregierung das Ersuchen zu richten, die Frage der Uebernahme der Kosten aller öffent­lichen (staatlichen) Schulen, etwa mit Ausnahme der Kosten für die Schul­gebäude, auf die Staatskasse - abgesehen von bezüglichen Schulfonds und von prioatrechtlichen Verpflichtungen zur Bestreitung der Kosten für Schulen einer genauen Untersuchung zu unterziehen und über das Ergebniß der­selben der Kammer demnächst Mittheilung zu machen.

Schweiz.

Bern, 21. Juni. Der Nationalrath ging nicht aus den Antrag Joos, betreffend Anbahnung eines staatlichen Ankaufs der Eisenbahnen durch Entgegen­nahme von Verkaufs-Anerbietungen Seitens der Bahngefellfchaften, ein. Bun­desrath Welti erklärte, ohne die Verstaatlichung im Princip zu bekämpfen, den vorgeschlagenen modus procedendi für zweckwidrig.

England.

London, 21. Juni. Das Unterhaus nahm in zweiter Lesung die Bill wegen Abänderung der Alkohol-Scala und der Weinzölle, in dritter Lesung die internationale Autoren-Rechtsbill an.

London, 21. Juni. Unterhaus. Howard erklärt, der Oberst Lockart sei auf einer Erforschungsreise, nachdem er Gilgit und Chitral besucht, auf seinem Rückweg nach Indien durch das Land Hindukusch in Niederbadakschau angekommen. Das Gerücht von dessen Gefangennahme sei also unbegründet. Harcourt theilt mit, der Schluß des Parlaments werde am Freitag, die Aus­lösung am Samstag erfolgen. Bryce erklärt, er habe seinen jüngsten Mit- theilungen, betreffend die Neu-Hebriden, nichts hin.zuzusügen. England habe keinen Grund, sich über die Haltung der französischen Regierung in dieser Anne' legenheit zu beklagen. Beide Regierungen anerkennen das Abkommen von 1878 und 1883 für bindend. Die dritte Lesung der Finanz-Bill wird angenommen.

Telegraphische Depesche«.

Wolff'K Mrgr. «orrHpsrrdLNä ° Brrreaw.

Berlin, 21. Juni. DerReichs-Anzeiger" meldet: Der Wirkliche Ge­heime Legationsrath Reichardt ist zum Director im Auswärtigen Amte ernannt worden.

Berlin, 21. Juni. Das Künstlerfest im Ausstellungs-Park findet Freitag den 25. Juni statt.

Posen, 21. Juni. In sämmtlichen katholischen Kirchen wurde gestern der Hirtenbrief Dinders verlesen, in der Franziskanerkirche in deutscher Sprache. In letzterer Kirche hielt Nachmittags der Erzbischof gelegentlich des Ablasses eine deutsche Ansprache, worin er hervorhob, daß er es für Pflicht erachte, zu seinen Diöcesanen in deren Muttersprache zu reden. DemPosener Tageblatt" zufolge ging nunmehr dem Erzbischof das Pallium durch Vermittelung des Cardinalerzbischofs Ganglbauer in Wien zu.

Ems, 21. Juni. Seine Majestät der Kaiser zog gestern den Oberpräsidenten v. Bardeleben, den Regierungspräsidenten v. Wurmb ustd den Badecommissar Kammer­herrn v. Lepel-Gnitz zur Tafel. Heute früh hat Se. Majestät bei bestem Wohlsein die Trinkkur im Zimmer begonnen. Später nahm Allerhöchstderselbe die Vorträge des Wirk!. Geheimen Rathcs v. Wilmowski und des Wirkt. Geheimen Legationsraths v. Bülow entgegen.

München, 21. Juni. Heute Vormittag fand in der Michaelskirche das erste Requiem für den verstorbenen König statt. Stiftsdekan v. Türk hielt die Leichenrede. Der Münchener Erzbischof celebrirte unter Assistenz dreier Bischöfe und des Dom­kapitels das Hochamt. Anwesend waren: Der Prinzregent, sämmtliche Prinzen und Prinzessinnen des Königshauses, der Prinz Georg von Sachsen, alle Gesandte, Minister und Hofchargen, Generale, beide Landtagskammern, sowie die Spitzen der Staats- und Stadtbehörden,

Stiftsdekan Türk legte seiner Trauerrede in der Michaelskirche den Spruch zu Grund.':Der Mensch, vom Weib geboren, lebt kurze Zeit und wird mit vielem Kummer gesättigt. Gleich der Blume sproßt er auf und welkt dahin. Er flieht wie ein Schatten und bleibt nie in seinem Stande." Der Redner hob die Hoffnungen hervor, zu welchen der junge König bei seinem Regierungsantritt berechtigte, wie sich dann der Geist des Königs allmählich durch gigantische Phantasiegebilde verdüsterte und dem Schattenhaften zuwendete. Türk betonte sodann die Initiative des Königs bei den denkwürdigsten Ereignissen der deutschen Geschichte, indem der König durch sein Vorgehen zu der Wiedervereinigung der getrennten deutschen Stämme zu einer nationalen Einheit und Größe mitgewirkt habe. Die Nation werde dies dem Könige stets gedenken. Der Kirche sei er ein wohlwollender Schirmherr gewesen. Niemals habe die Nachtseite des Lebens ein edleres Opfer gefordert. Die Rede schloß:Der Hingeschiedene König wurde ein Opfer der düsteren Macht, deren Dasein wir nicht begreifen, der gegenüber wir demüthig die unerforschlichen Nathschlüsse Gottes anbeten müssen. Dieses Opfer verdient unser tiefstes Mitleid; lasset uns das Erbarmen des Allmächtigen für die Seele des geliebten Königs erflehen."

Hirschberg, 21. Juni. In Fofie anhaltender wolkenbruchartiger Regengüsse sind der Zacken und der Bober ausgetreten. Warmbrunn, Herischdorf, Kunersdorf, die Sandoorstadt Hirschbergs, Straupnitz stehen theilweise unter Wasser. Beide Flüsse steigen noch. Der Bober flieg in zwei Stunden mehr als 1 Meter.

Die Ueberschwemmung des Bobers und des Zackens hat sehr große Dimen­sionen angenommen. Das Wasser steigt fortwährend. Die überschwemmten Ortschaften sind in größter Gefahr. Die Feuerwehren der ganzen Gegend sind allarmirt. Der Schaden ist enorm. Der Pegelstand des Bobers ist 3,5 Meter.

Wien, 21. Juni. In Folge von starken Regengüssen, welche von Samstag Abend bis heute Vormittag andauerten und namentlich gestern Abend von heftigem Sturmwinde begleitet waren, sind der Wienfluß und die Bäche in der Nähe der

Hauptstadt stark angeschwollen und stellenweise aus den Ufern getreten. Mehrere Ort­schaften sind überschwemmt, Weinfluren und Feldfrüchte beschädigt, zwei Menschen in den Fluthen des Wienflusses umgekommen. Der Bahnkörper der Franz-Josef-Bahn, ist an einigen Stellen, wenn auch nicht erheblich, beschädigt. Auch aus Böhmen, Schlesien und Ungarn werden Wasserschäden gemelder.

LokaieS.

Gieße«, 22. Juni. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am Donnerstag -en 24. Juni 1886, Nachmittags 4 Uhr.

1. Ausloosung städtischer Schuldverschreibungen.

2. Den Hagelschlag vom 1. Juni l. I. betr.

3. Verwerthung von Gehölz betr.

4. Verpachtung der Kellerräume unter der neuen Stadtmädchenschule.

5. Feststellung der Baufluchtlinien im Teufelslustgärtchen.

6. Gesuch des Octroierhebers Wilhelm Ockel um Bauerlaubniß.

7. Desgleichen des Bäckermeisters Horn.

8. Gesuch des Johann Seibel um Erlaubniß zur Anlegung eines Luft­schachtes.

9. Gesuch des Kaufmanns Ernst Müller um Erlaubniß zur Herstellung eines Wasserabflusses.

10. Gesuch wegen Ueberlassung der Turnhalle.

Gießen, 21. Juni. sSchwurgericht.j Unter Ausschluß der Oeffentttchkeit fand heute die erste Schwurgerichtssitzung statt. Der 52 Jahre alte Friedrich Faulstich von Heldenbergen ist der Verbrechen nach § 176 resp. 173 desR.St.G.B. beschuldigt. Der Angeklagte, ein trauriges Bild menschlicher Verrohung und Herab- gekommenheit wird von den Geschworenen schuldig gesprochen und demgemäß von dem Gerichtshof in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf dieselbe Zeit verurtheilt.

Gießen, 22. Juni. Bei dem am Sonntag im Mannheimer Velocipedistenclub in Mannheim abgehaltenen Wettrennen beteiligte sich auch der hiesige, noch junge Radfahrverein, indem er zu zwei Nennen sein Mitglied W. Hamel anmeldete. Derselbe siegte bei dem Erstrennen und ging als Erster mit einem Vorsprung von ca. 8 Meter durch's Ziel. Infolge Protestes des Frankfurter Velocipedclubs, der solchen damit begründete, daß das Nad des Siegers nicht das vorgeschriebene Gewicht von 17 Kgr. habe, wurde Hamel an dem darauffolgenden Entscheidunasfahren ausgeschlossen. Da Hamel sich alsJunior" bei dem nächsten Rennen wieder betheiligen darf und der Verein bei Wahl seiner Maschinen vorsichtiger sein dürfte, so wird ihm hoffentlich der diesmal entgangene Preis von Rechts wegen zukommen.

Gießen, 22. Juni. Die Vorbereitungen zum Schützenfest am 18. Juli beginnen immer greifbarere Gestalt anzunehmen und es zeigt sich auch hier wieder, daß die Wahl Gießens als Festplatz eine sehr glückliche zu nennen ist. Es geht dies daraus hervor, daß der Andrang von Schaubudenbesitzern ein überraschend großer, bis weit über die Grenzen unseres engeren Vaterlandes hinaus reichender ist, ein Beweis, daß sich die Reflectanten von der Lage des Ortes und den Festanordnungen ein besonders gutes Geschäft versprechen. Die Erwartung dürfte nicht getäuscht werden, die Schieß­ordnung entspricht vollständig der der großen Schützenfeste und auch sonst wird alles getan, um dem Feste einen der Bedeutung des Schützengaues Hessen und Nassau angemessenen Eharacter zu geben. Schützenhalle und Vorplatz bieten über 2000 Plätze, Raum ist also vorhanden. Zur Erinnerung an das Fest wird eine Medaille geprägt. Nachstehend lassen wir das ausführliche Festprogramm folgen: Samstag den 17. Juli, Abends 8 Uhr: Bankett in der Festhalle. Sonntag den 18. Juli, Morgens 6 Uhr: Weckruf mit Kanonendonner. 10 Uhr: Frühconcert im Standquartier (Restauration Stein, Seltersweg), sodann Abholen der fremden Schützen von den Bahnhöfen. Mittags 12 Uhr: Gemeinsamer Mittagstisch im Standquartier. 2 Uhr: Aufstellung des Festzuges nach der Zugordnung. Vr3 Uhr: Abmarsch durch die Hauptstraßen der Stadt nach dem Festplatz. Beginn des Preis-Schießens. 4 Uhr: Großes Concert, Tanz und Volksbelustigung. Montag den 19. Juli: 812 Uhr: Preis-Schießen. 10 Uhr: Früh-Concert auf dem Festplatz. Nachmittags 28 Uhr: Preis-Schießen. 4 Uhr: Großes Eoncert, Tanz und Volksbelustigung. Dienstag den 20. Juli: 812 und 24 Uhr: Dreis-Schießen. 10 Uhr: Früh-Concert auf dem Festplatz. Nachm. 4 Uhr: Schluß oes Preis-Schießens. Ueberreichung der 1. Preise und Festprämien. Großes Concert, Tanz und Volksbelustigung. 9 Uhr: Großes Brillant-Feuerwerk in 3 Abteilungen.

Die beiden Riesengeschütze, welche im Krupp'schen Etablissement zu Essen für das See-Arsenal in Pola ausgeführt wurden, sind Samstag Nachmittag in einem Sonderzuge hier angekommen, um über Gießen, Hanau, Aschaffenburg, Kufstein, Brenner, Villach, Laibach, Divacco nach Pola geführt zu werden. Jedes der beiden Geschütze wurde auf einen eigens zu dem Zweck erbauten Plateaumagen mit 8 Achsen geladen, dessen Länge 10,30 m und dessen Selbstgewicht 39,000 kg betrug bei einer Tragfähigkeit von 75 Tons. Den beiden Transportwagen waren noch fünf Schutz- und Packwagen beigegeben. Die Länge jedes dieser Riesengeschütze beträgt 10,40 m, der Durchmesser am Bodenstück 1,45, an der Mündung 0,60 m. Die Fracht für die ganze Strecke beträgt nach derK. Ztg." das hübsche Sümmchen von annähernd 5800 Mark.

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Butzbach, 19. Juni. Am 25. Juli werden die Vertreter der oberhessischen freiwilligen Feuerwehren in Butzbach tagen. Kameraden aus nah und fern tauschen ihre Erfahrungen zum Nutzen der Gesammtheit und zur Förderung des eigenen Wissens aus. Nach Schluß der Verhandlungen wird das hiesige Corps eine Hebung am neu­erbauten Steigerthurm vornehmen. Zu dem gernüthlichen Beisammensein nach Er­ledigung der geschäftlichen Theile wird die Kapelle des 118. Infanterie - Regiments concertiren und dürfte sich, auch bei ungünstigem Wetter, der 25. Juli für alle Be­sucher unserer Stadt zu einem genußreichen Tage gestalten, da die Festhalle (Land- wirthschaftliche Halle) ihres großen Raumes wegen die Aufnahme eines zahlreichen Publikums gestattet.

Frankfurt a.M., 21.Juni. Ein Student aus Bayern, der in einem hiesigen Hotel logirte und sich heute Morgen daselbst ohne Begleichung seiner Zeche entfernen wollte, wurde von einem Kellner eingeholt und nach der Wache des 2. Polizeireviers verbracht. Kaum hier angenommen, zog er einen Dolch, den er bei sich führte, hervor und erstach sich. Der Tod trat alsbald ein. Der Verlebte soll sich schon zuvor mit Selbstmordgedanken getragen, insbesondere in dem Hotel schon den Versuch gemacht haben, sich durch Oeffnuug der Pulsadern das Leben zu nehmen. Er soll auch die Absicht gehabt haben, sich durch einen Eisenbahnzug überfahren zu lassen.

Polizcicommissarius Meyer, welcher bekanntlich wegen der Vorgänge auf dem Friedhof zu Frankfurt a. M. bei Gelegenheit eines socialdemokratischen Leichen­begängnisses zu 3 Monaten Gefängniß verurteilt worden war, ist begnadigt und wird als Beamter wieder Verwendung finden. Derselbe befindet sich bereits wieder in Frankfurt a. M.

Wie dieA. Z." aus militärischen Kreisen hört, soll von nun an der bayrische Helm nicht mehr mit den Anfangsbuchstaben des Königlichen Namens, sondern mit dem bayrischen Wappen wie solches bei dem Gensdarmeriehelm der Fall ist versehen werden. Ob damit zugleich auch die, bekanntlich von England importirte, unschöne und vor Allem unpraktische Raupe durch eine andere zweckmäßigere Zierde ersetzt wird, ist eine offene Frage.

Bei den über Bayern hereingebrochenen unglücklichen Ereignissen sucht man unwillkürlich nach Parallelen in der Geschichte. Aehnliches hat sich in Baden zuge­tragen. Nach dem Tode des Großherzogs Leopold übernahm sein zweiter Sohn Friedrich zuerst die Regierung als Prinz-Regent an Stelle seines älteren Bruders Ludwig, der geisteskrank war. Bei seiner Vermählung (September 1865) nahm der Prinz-Regent mit Zustimmung der Agnaten die Würde eines Großherzogs an. Der nominelle Großherzsg Ludwig starb einige Monate später. Aus der englischen Geschichte ist die Geistesstörung bekannt, die den König Georg III. nicht lange nach seinem Regierungsantritt befiel, die sich aber erst seit 1788 in heftigeren und anhaltenderen Anfällen äußerte. Die Aerzte erklärten den König für zeitrveilig gestört und regierungs­unfähig, seine Negierungsfähigkeit aber nicht für ausgeschlossen. Die Opposition im Parlament drang auf sofortige Einsetzung einer Regentschaft, die dem Prinzen ooit

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