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Dienstag en 23 März

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7.

Betreffend: Die Prüfung im Hufbeschlag.

Personen ernannt worden sind:

Gießen, den 12. März 1886.

Betreffend: Die Beaufsichtigung der Privatwaldungen.

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Gr-ßherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.

der altangestammten, nimmer wankenden Liebe zu Kaiser und Reich. Mag auch immer int Lause des Jahres manchs böses und hartes Wort fallen und mögen auch immer im politischen Parteigetriebe die Geister oft hart aneinander ge- rathen, am kaiserlichen Geburtstage begegnen sie sich alle auf neutralem Boden und wetteifern mit einander !in den Beweisen ihrer Verehrung für den ritter» lichen Helven, der an der Spitze des Deutschen Reiches steht- Und so wollen wir denn auch heute allesammt, ohne Rücksicht auf politische Parteistellung und Consession, Jung und Alt, Arm und Reich, Hoch und Genug, aus vollem Herzen unsere Glückwünsche zu des Thrones Stusen senden und uns vereinen in dem Rufe:

Dem Deutschen Kaiser Heil, heut' und tmmetbat!

Nicht die Fülle der Jahre selbst ist es, die den Deutschen Kaiser vor den übrigen Sterblichen und vor den Fürsten auszeichnet, die vor ihm gelebt haben und mit ihm leben; daß aber der greise Held bis m sein hohes Aller hinem, das er wahrlich nicht aus mühelosem Wege erreicht Hat, die bewundernswerthe geistige und körperliche Frische, die ungetrübte Schaffensfreudigkeit und den

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Zeugnisse ebenfalls vorzulegen.

Gießen, den 16. März 1886.

Für die Provinz Starkenburg: der Großh. Kreisveterinärarzt Dr. Schäfer zu Darmstadt, der Hosschmiedmeister Johannes Fink zu Darmstadt, der Großh. Bürgermeister Müller zu Roßdorf';

Für die Provinz Oberhessen: der Großh. Kreisveterinärarzt Professor Dr. Winkler zu Gießen, der Lehrschmied Ernst Mohr mann zu Gießen, der Rentner Wortmann zu Gießen;

Für die Provinz Rheinhessen: der Großh. Kreisveterinärarzt Dr. Wollpert zu Mainz, der Schmiedmeister Johann August Lißmann zu Mainz, der Major a. D. Göbel zu Alzey;

als Vorsitzender für die drei Provinzial-Prüfungscommissionen: £

der Großh. Obermedicinalrath Dr. Lsrenz zu Darmstadt.

Zugleich fügen wir an, daß die erste Prüfung im Hufbeschlag im Lause des Monats Mai d. I. stattfinden soll. e

Personen/ welche sich zur Zeit im Kreise Gießen aushalten und sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben em schriftliches Gesuch um 7>u- laffuna zu derselben längstens bis zum 31. April d. I. bei uns einzureichen. . r

Dem Gesuche ist der Geburtsschein des Bewerbers und der amtlich beglaubigte Nachweis über eine mindestens meriahrige £lj8ftrfeit im Schmiede Handwerk Beijutegen Hat der Bewerber eine Husbeschlagschule oder irgend eine andere Anstalt behufs seiner Ausbstdung besucht, so sind tue bezüglichen

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zu, Mitgliedern der nach § 1 der Verordnung vom 7. November v. Js., die Ausführung des Gesetzes über die Ausübung des HusbefchlagS betreffend, für die' Zeit vom 1. April 1886 bis dahin 1889 zu bestellenden Prufungs-Comnnsnonen folgende

Betreffend: Wie oben. . ©iefeen, ben 16. März 1886.

Das Großherzogliche Aeisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KretseS.

Sie werden beauftragt, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß etwaiger Jntereffenten in Ihren Gemeinden zu bringen-

Dr. Boekmann. _______________________

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Das Großherzogliche .Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Großh. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Cameralverwaltung, hat darauf aufmerksam gemacht, daß nach mehrfachen Erfa^ungen die Bestimmung des § 7 der Verordnung vom 8. December 1852, die Fortführung der Grundsteuerkataster betreffend (Regler.-Bl. S. 590) wonach die Bürger­meister verpflichtet sind, im Juli jeden Jahres unter Zuziehung der Feldgeschworenen über alle in der Gemarkung emgetretenen, nicht blos vorübergehende Veränderungen in der Culturart der Grundstücke Verzeichnisse aufzustellen, nicht überall mit der erforderlichen Sorgfalt befolgt werde, und daß es m den letzten Jahren insbesondere häufig vorgekommen sei, daß ohne forstpolizeiliche Genehmigung und ohne Wahrung m den Guterverzeichuissen Privatwaldungen m Feld odt,r Wieftn un g Elches Verfahren nicht nur die entsprechenden höheren Grundsteuern entgehen, sondern es auch ohne Störung der seit längerer Zeit getroffenen wirthschaftlichen Einrichtungen der Interessenten nicht möglich ist, solche größere Flächen dem Forstbetrieb zwangsweise wieder zuzusuhren, so sehen mir uns veranlaßt. Ihnen die genaue Befolgung der vorerwähnten Bestimmung emzuschärsen. . .

S ümfiba 34« insbesondere hat daher eine gründliche Revision stattzufinden, um die schon fttt längerer Zett vorgenommenen vorschriftswidrigen Umwandlungen festzustellen und hierdurch die Controle in den folgenden Jahren zu erleichtern. , Großh. Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameralverwaltung hat zu der in diesem Jahr vorzunehmenden eingehenderen Revision die Mitwirkung der Großh. Ober orster und Forstwarte ^gesagt. Wir beauftragen S^ mit der betreffenden Oberförsterei sich zu benehmen. Die Feldschützen, welche zum Revistonsgeschafte zuzuziehen sind, wollen Sie an­weisen, von jeder durch sie wahrgenommenen unbefugten Ausstockung oder sonstigen Urbarmachung von Privatwaldungen sofort der betreffenden Oberforsterer Anzeige zu machen. Verordnung vom 8. Deeember 1852 sind die betreffenden Verzeichnisse, nothigenfalls unter Anschluß von Meßbriefen,

bis zum k. August an das Großh. Steuercommistariat abzugeben. Sie wollen daher bis zum genannten Tage über den Stand der Sache an uns berichten.

3 Dr. Boekmann.

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Zum 89. Geburtstage unseres Kaisers.

Gießer», 22. März.

Mit jedem neuen Jahre, da« des Himmels Huld der Lebenszeit unseres aeliebten Kaisers hinzufügt, wird die kaiserliche Geburtstagsfeier im Volke eine innigere tiefere, ernstere. Fühlt doch ein Jeder, wie Gottes Gnade so sichtbar- lieb aus dem kaiserlichen Herrn ruht, wie er durch diese Gnade ausgezeichnet wird vor den übrigen Sterblichen und wie eine höhere Macht Deutscylands Geschicke noch lange in den treuesten und besten Händen bewahrt. So komme es denn daß der 22. März nicht nur ein Freudentag für das deutsche Volk aeworden und geblieben ist, sondern daß er auch ein Tag der Weihe, ein Tag, besten Bedeutung sich Jeder bewußt wird. Und je weniger laut und tosend die äußere Feier des kaiserlichen Geburtstages, desto gemüthooller, gehaltreicher ge> stattet sich die innere, namentlich in geselligen Kreisen stattfindende Feier Denn darin sind sich ja alle politischen Parteien im lieben deutschen Reiche gleich, in