Einzelbild herunterladen

desselben zu dem früheren Rechtszustand hinführt. erscheint im Uebrigen lediglich als eine Consequenz der bezeichneten Auffassung, daß die Gemeinden, bezw. Gemarkungs-Inhaber, aus ihre Kosten Alles, was zur EigenthumS-Ueber- tragung erforderlich ist, zu thun und zu beschaffen, insbesondere die Kosten der Kaufnotuln, der Kauf- und Meßbriefe, sowie des Ueberschreibens des Geländes auf den Namen des Kreises im Grundbuch zu tragen haben. In letzterer Be- Ziehung ist übrigens zu beachten, daß in den Fällen, in welchen das Straßen- gelände von Dritten erworben wird, eine doppelte Ueberschreibung (zuerst aus den Namen der Gemeinde und dann aus den des Kreises) im Allgemeinen nicht nothwendig, vielmehr ein sofortiges Ueberschreiben auf den Kreis zu ermöglichen sein wird, sowie daß im Falle einer nachträglichen Ueberschreibung solcher Straßen, welche bereits auf den Namen der Gemeinde eingetragen sind, event. auf Grund des Art. 10 des Gesetzes, betreffend die Ausführung de» deutschen Gerichtskosten'Gesetzes vom 30. August 1879, Gebührenfreiheit gewährt werden könnte."(Darmst. Ztg.)

TMgrayWche Depesche».

Baden-Baden, 20. October. Se. Majestät der Kaiser machte heute Morgen weitere Abschiedsbesuche bei den hier weilenden fürstlichen Personen. Um 4 Uhr Nach­mittags nahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin mit den Großherzoglich badischen Herrschaften im Messmer'schen Hause das Diner ein. Um 5Vr Uhr reiste Se. Majestät der Kaiser, von dem Großherzog und der Frau Großherzogin von Baden begleitet, ab. Sämmtliche Fürstlichkeiten, die hier anwesenden Gesandten, die Spitzen der Behörden und viele Personen von Distinktion, waren auf dem Bahnhofe zur Ver­abschiedung anwesend. Das zahlreich versammelte Publikum brachte Seiner Majestät enthusiastische Hochrufe dar.

Berlin, 20. October. Dem Vernehmen nach ist die kaiserliche Ermächtigung zur Einbringung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallversicherung für Seeleute, im Bundesrathe dieser Tage eingeholt und ertheilt.

Danzig, 20. October. Das Schiedsgericht verurtheilte die strikenden Setzer der Schrot'schen und Alexander'schen Setzereien wegen Eontractbruches zu Schadenersatz.

Wien, 20. October. DieN. Fr. Pr." meldet aus Sofia: Gadban Pascha überreichte der bulgarischen Regierung eine Note, worin Namens der türkischen Re­gierung verlangt wird, daß der Zusammentritt der Sobranje bis auf Weiteres vertagt werde, da die russische Regierung mit den Wahlen und der Einberufung der Sobranje nicht einverstanden sei und die Mächte über einen Throncandidaten noch keinen Ent­schluß gefaßt hätten. Da ferner mehrere Bulgarien betreffende Fragen noch schwebten und Bulgarien an den Berliner Vertrag gebunden sei, so würde der Zusamnlentritt der Sobranje zwecklos und erfolglos bleiben.

Nach einem Telegramm des Telegraphen-Correspondenzburcaus aus Rust- schuk würde zur Verständigung mit Rußland kaum ein Entgegenkommen des gegen­wärtigen bulgarischen Eabinets genügen. Die Bedingung zur Annäherung würde ein Cabinetswechsel sein, dem man alsdann ein russenfreundliches Cabinet und die Ein­berufung einer neuen Sobranje folgen zu lassen hätte. Nach russischer Ansicht würde ein solches neues Eabinet erst constituirt werden, resp. die Sobranje sich auflösen können, wenn Europa über einen Throncandidaten einig sei. Gegen die compromsttirtcn bulgarischen Osficiere liege nach russischer Ansicht ein Grund zur Verfolgung nicht vor, da Stambulow am 24. August von Tirnowa aus eine Amnestie für die Teilnehmer am Staatsstreiche erließ und dies vorn Fürsten in Lemberg ratificirt wurde.

Der Commandant von Rustschuk, Major Filow, welcher erklärt hatte, er könne die gegen ihn verhängte Versetzung zur Disponibilität, sowie die zehntägige Arreststrafe nicht annehmen, ist auf Befehl des Kriegsministers durch den Comman- danten des Rustsckuker Regiments verhaftet worden.

Nack einem Telegramm, derN. Fr. Pr." aus Sofia hätte die bulgarische Regierung die russische Note, worin eröffnet wurde, die russische Regierung werde vom 1./13. October ab jede den russischen Rathschlägen nicht entsprechende Handlung als ungesetzlich betrachten, dahin beantwortet, sie werde in allen ihren Handlungen nach wie vor im Sinne der Verfassung vorgehen.

Wien, 20. October. Cholerabulletin. Es erkrankten, resp. starben in Triest 9/2, Pesth 32/15 Personen.

Paris, 20. October. In Folge der Verständigung zwischen Freycinet und der betreffenden Commission wird die Einbringung des Berichts über den Handelsvertrag mit China bis zum Abschlüsse einer Zusatzconvention, worüber gegenwärtig behufs Ver­besserung des Vertrags verhandelt wird, verschoben.

London, 20. October. sTelegramin des Reuter'schen Bureaus.) Der Ober- Commandirende der englischen Armee in Birma, General Mac Pherson, ist heute am Fieber gestorben.

Belgrad, 20. October. In Folge des Auftretens der Cholera in Semlin ist für Reisende aus den inficirten Orten eine 7tägige ärztliche Beobachtung im Absteige­quartier, unter Ausschluß bes Verkehrs mit anderen Bewohnern, soweit solches mög­lich, angeordnet.

Rustschuk, 20. October. Baron Kaulbars richtete an die bulgarische Re­gierung eine Protestnote wegen des Vergehens gegen russische Unterthanen in Bul­garien. Mehrere Personen ieien mißhandelt und verhaftet worden, weil sie ihn besucht hatten. Ferner habe er mehrere russische Unterofficiere in bulgarischen Diensten, um sie zu schützen, in die Heimath zurücksenden müssen. Solche Vorkommnisse würden, wenn wiederholt, ernste Folge haben.

Ein seltsamer Angriff auf die deutsche Industrie.

Seitdem die deutsche Industrie mit wachsendem Erfolge in den großen Con- <urrenzkampf der Völker auf dem Weltmärkte eins, reist, steigert sich auch die Zahl ihrer Feinde und Neider, die der mächtig aufstrebenden Industrie- und Gewerbthätigkeit unseres Vaterlandes den ihr gebührenden Platz in dein friedlichen Völkerwetlkampfe nicht gönnen wollen. Es hat darum von den verschiedensten Seiten her nicht an zahl­reichen versteckten wie offenen Angriffen bald auf diesen, bald auf jenen Zweig der deutschen Industrie gefehlt und alle liefen mehr oder weniger darauf hinaus, die Leistungsfähigkeit unserer Industriellen in den Augen des Auslandes möglichst herab­zusetzen. So lange derartige, manchmal recht unsaubere Manöver lediglich von Privater Seite ausgingen, konnte es schon der deutschen Industrie getrost überlassen bleiben, sich durch gesteigerte Leistungen selber glänzend zu rechtfertigen. Aber anders liegt die Sache, wenn solche Angriffe von den Vertretern fremder Staaten, also von osficiellen Persönlichkeiten, ausgehen; jene erhalten alsdann eine ganz andere Bedeutung und dann ist es geradezu Pflicht der deutschen Negierungen, für die angegriffene heimische gewerbliche Thatigkeit einzutreten, wenn eben diese Angriffe sich als ungerecht­fertigt erweisen.

Ein solcher Fall liegt nun in der bekannten Angelegenheit des Consuls der Vereinigten Staaten in Chemnitz, Herrn Tanner's, vor. Derselbe hat an seine Re­gierung einen Bericht über die verschiedensten Zweige der Chemnitzer Industriethätig- keit, speciell aber der Textilbranche, erstattet, der an Verstellungen und Uebertreibungen das Menschenmögliche leiftct und welcher schließlich von den Chemnitzer Fabrikaten auf die deutschen Manufacturwaaren im Allgemeinen übergeht und auch den letzteren gegenüber einevernichtende Kritik" ausübt. Wir können an dieser Stelle nur einige von den zahlreichen Anschuldigungen wiederholen, welche Herr Tanner gegen die deutsche Industrie schleudert, doch dürsten sie zur Charakteristik seines Machwerks hinlänglich genügen. So behauptet der sehr ehrenwerthe Vertreter der nordamerikanischen Union, daß die amerikanischen Fabrikate durchgängig besser seien als die deutschen; die deutschen Fabrikanten wüßten dies auch und daher verkleideten sie ihre Maaren unter englischen Namen, um sie so concurrenzsähiger zu machen, da indessen die Deutschen rhr Rohmaterial und ihre Arbeit etwas billiger erhielten, so sei es unmöglich, mit ihnen zu concurriren. Weiter sagt Herr Tanner, daß die Preise der deutschen Maaren Zu fallen begannen, sobald deren Werthlosigkeit im Auslande erkannt worden sei; der

Preis deutscher Arbeit sei so niedrig, daß die Arbeiter nur von Brot und Kunst­butter (!) leben könnten und für so armseligen Lohn würde natürlich auch armselige Arbeit geliefert. Es dürfte daher für den amerikanischen Empfänger, meint Herr Tanner ganz ernsthaft, die Frage nahe liegen, ob es sich nicht empfehlen würde, den Handel mit den deutschen Manufacturwaaren ganz aufzugeben u. s. w., u. s. w.

Es erhellt schon aus dieser kurzen Blüthenlese, in welchem Tone sich der Be­richt des amerikanischen Consuls bewegt. Ueberflüssig ist es, zu betonen, daß alle in dem Bericht erhobenen Anschuldigungen theils absolut unwahr, thetls arg übertrieben sind und man begreift, daß in den Kreisen der Chemnitzer Industriellen, namentlich unter den Fabrikanten der Mirkwaarenbranche, gegen den Vertreter der Unions­regierung die hellste Entrüstung herrscht. Hat sich doch die genannte Branche gerade in Nordamerika durch die Solidität ihrer Erzeugnisse ein ausgedehntes Absatzgebiet erobert, dessen Wiederverlust sie befürchten muß, wenn die amerikanischen Käufer der­artige Auslassungen ihres osficiellen Vertreters in Chemnitz zu hören bekommen, denen doch von rechtswegen ein größeres Gewicht betgelegt werden muß als privaten Be­richten. Glücklicher Weise denkt man in den Kreisen der amerikanischen Käufer selbst ganz anders über die Leistungsfähigkeit der Chemnitzer und überhaupt deutschen Textil­branche, als Herr Tanner, wie aus Zuschriften aus diesen Kreisen heroorgeht. Trotzdem ist und bleibt es eine seltsame Erscheinung, wie Herr Tanner in seiner osficiellen Eigen­schaft dazu komnit, derartige unqualisicirte Angriffe gegen einen hochachtbaren, wichtigen Zweig der deutschen Industrie zu richten, denn wenn er sich nur einigermaßen in den betreffenden Chemnitzer Verhältnissen orientirt hätte, so hätte er unmöglich zu der­artigen Anschauungen kommen können.

Selbstverständlich lassen die Chemnitzer Industriellen solche unerhörte An­schuldigungen gar nicht auf sich sitzen und sind sie bereits bei der sächsischen Regierung dahin vorstellig geworden, auf diplomatischem Wege die nöthigen Schritte zur Ehren­rettung der Chemnitzer Industrie zu thun. Bei dem lebhaften Interesse, welches die sächsische Regierung der Weiterentwickelung der heimischen Industrie widmet, kann nicht bezweifelt werden, daß sie sich der Sache voll und ganz annehmen wird und es steht darum zu erwarten, daß derBericht" des Herrn Tanner kein weiteres Unheil anstiften wird. Es verlautet denn auch, daß Consul Tanner abberufen werden soll und darf man hieran wohl die Hoffnung knüpfen, daß sein Nachfolger die Pflichten seines Amtes anders auffassen und sich nicht dazu hergeben wird, den dunkeln Be­strebungen zur Verunglimpfung der deutschen Industrie noch einen osficiellen Mantel nmzuhängen.

Lokales.

Gießen, 21. October. Wie gestern gemeldet, traf Se. Majestät Kaiser Wilhelm gestern Abend nach 10 Uhr auf hiesigem Bahnhofe ein und setzte nach ein­genommenem Thee seine Reise nach Berlin fort. Trotzdem der Perron abgesperrt war, hatte sich doch eine zahllose Menschenmenge am Bahnhofe eingefunden.

K. Gießen, 21. October. ^Sterblichkeit in Gießen.) In der Woche vom 10. bis 16. October d. I. ereigneten sich in der Stadt Gießen 10 Todesfälle, von welchen 6 Erwachsene und 4 Kinder, darunter 3 des ersten Lebensjahres, betroffen wurden. Unter den beiden Erwachsenen zum Tode führenden Krankheiten sind Zucker­harnruhr und Lungenschwindsucht je zweimal, Krebs und Gehirnentzündung je einmal zu verzeichnen, während von den 4 Kindern die Hälfte an Verdauungsstörungen und je eines an Gehirnentzündung und Krämpfen starben.

Vergangene Nacht entstand in einem Papierlager in einer Nebengasse Feuer, welches durch daneben schlafende Gehülfen noch rechtzeitig entdeckt wurde; erst nach zweistündiger schwerer Arbeit konnte dasselbe von diesen gegen 6 Uhr bewältigt werden, als es sonst an dieser Stelle gefährliche Ausdehnungen hätte an­nehmen können.

Vermischte-.

Baden-Baden, 18. October. Nach persönlichen Erkundigungen an Ort und Stelle kann ich mittheilen, daß die Leiche der gestern früh aufgefundenen Gräfin Arnim-Muskau rein durch Zufall von drei Bauern aus Langenbrand (im Murgthale, unterhalb Forbach und Gansbach) aufgefunden worden ist. Die geistesschwache Schwiegermutter des Schneiders M. daselbst war in Folge häuslicher Differenzen ver­schwunden und wurde nun von den drei Schwiegersöhnen murgaufwärts gesucht. Am Ende der romantischen Murgthalstraße, in der Nähe von Weiffenbach, sahen die Männer Frauenkleider am Rechen einer jener Schleusen hängen, welche die Murg von Weissenbach ab flößbar machen. Statt der Vermißten fanden sie nun eine Leiche, die dem Zustande der Kleider nach längere Zeit im Wasser gelegen haben mußte und so­fort als die der vergeblich gesuchten Gräfin erkannt wurde. Sämmtlicher Schmuck, sowie das Geldtäschchen mit Inhalt waren vorhanden, die drei Hundertmarkscheine bereits schwarz geworden. Da nun auch in dieser Gegend eifrige Nachsuchungen statt- fanden, so ist anzunehmen, daß die gemüthskranke Gräfin zur Zeit jener Recherchen bereits ertrunken war und erst jetzt vom angeschwollenen Flusse an die seichte Stelle getrieben worden ist. Sie hat sich wahrscheinlich am 11. September im weit aus­gedehnten Waldrevier verirrt und ist in der Dunkelheit an das felsige und steile Ufer der vielfach gewundenen Murg gerathen. Die Finder der Leiche benachrichtigten sofort den Gensdarmeriewachtmeister in Weissenbach, der seinerseits dem Grasen Arnim tele- graphirte. Gestern Nacht kehrte der Graf auf kurze Zeit nach Baden-Baden zurück, um die Verwandten seiner verunglückten Frau in Kenntniß zu setzen und die nöthigen Vorkehrungen zum Begräbniß zu treffen und reifte heute Morgen wieder in's Murg­thal zurück. (F. I.)

Mannheim, 18. October. Wie dem hiesigenGeneral-Anzeiger" aus Achern mitgetheilt wird, gerieth vorgestern Bürgermeister Roth von Furschenbach beim Wässern von Wiesen mit seinem Schwiegervater Knaps in Streit, in dessen Verlauf er diesem mit einer Grabenaxt mit solcher Wucht auf die Brust schlug, daß der Getroffene sofort todt zusammenstürzte. Knaps war schon wegen Mordes zu lebenslänglichem Zuchthaus verurtheilt, bei der Vermählung des Großherzogs von Baden aber begnadigt morden. Bürgermeister Roth stellte sich dem Gerichte freiwillig.

Kreuznach, 18.October. Selten hat die hiesige Güterexpedition einen solchen Andrang von Fuhrwerken gesehen, als in den letzten vierzehn Togen. Schon mit Tagesanbruch kommen aus allen benachbarten Orten, besonders vom Hunsrückcn, mit Obst, hauptsächlich mit Aepseln, beladene Wagen hier an, um ihre Fracht nach dem Bahnhofe zu bringen. Ost kann man 50 Wagen und mehr hintereinander auf der Güterbahnhofstraße halten sehen. Auch heute Morgen fuhren endlose Reihen Fuhr­werke, sämmtlich hoch mit Säcken Aepfel beladen, durch unsere Stadt. Im Ganzen sind in den letzten beiden Wochen ca. 150 Waggons Aepfel, wovon jeder 200 Gentner enthielt, vom hiesigen Bahnhofe aus expedirt worden. Durchschnittlich beträgt der Preis der Aepfel 6 JL pro Gentner, das macht für die 150 Waggons die schöne Summe, von 180,000 3L. Ein einziges kleines Dorf auf dem Hunsrücken hat durch den Obstoerkauf eine Einnahme von 26,000 JL erzielt. Gelahmter kann der Werth der Obstzucht wohl nicht zu Tage treten. Manche Gemeinde findet in diesem Jahre für den schlechten Ausfall der Weinlese in der reichen Obsternte einen schönen Ersatz. Die Aepfelausfuhr dürfte noch 8 Tage in der bisherigen Weise fortdauern. -Die meisten Waggons gehen nach Baden und Württemberg.

Hebei- das Grubenunglück auf ZecheConsolidation", bei dem 51 Bergleute ihren Tod fanden, schreibt derCompaß", Organ der Knappschafts-Berufsgenossenschaft für das Deutsche Reich: Nach dem authentischen Bericht des Grubenvorstandes ist Seitens der Königlichen Bergbehörden festgestellt worden, daß die Explosion durch einen in der Kohle abgethanen Sprengschuß, welcher in umfangreicher Weise Kohlen­staub entzündet hat, verursacht wurde. Seitens der Schlagwetter-Commission ist schon vor längerer Zeit das Verbot der Schießarbeit mit Schwarzpulver auf allen Schlag- wettergrubcn empfohlen worden und es dürfte der Vorstand der Knappfckafts-Beruss- genossenschaft angesichts dieses schrecklichen Unglücks nunmehr der Frage näher treten müssen, ob er nicht zur Bekämpfung dieses gefährlichen Feindes des Berg­mannes auf Grund des § 78 des Unfallgesetzes mit einem solchen Verbct vorzugehen haben wird.

(Der gefälschte Index.) Vor der Strafkammer des Bezirksgerichts Leopolds- stadt halte sich in Wien der gewesene Gymnasialschüler Friedrich Sch. wegen Ueber- tretung der Falschmeldung zu verantworten, weil et einen Index, den er auf einer Klinik im allgemeinen Krankenhause gefunden, auf feinen Namen gefälscht hatte. In­teressant sind die Motive, die den Angeklagten dazu verleitet haben, und die Art und