Vermischte-.
— Eine für die Tabakfabrikation wichtige Entscheidung hat, der „Voss. Ztg." zufolge, das Reichsgericht am 25. Mai 1886 gefällt. (R. d. R. Bd. 8, S. 385.) Das Reichsgesetz vom 16. Juli 1879, betreffend die Besteuerung des Tabaks, verbleiet die Verwendung von Tabaksurrogaten, ohne näher anzugeben, was unter „Tabaksurrogaten" zu verstehen ist. Das Reichsgericht führt nun Folgendes aus: „Surrogat i]t nach der Wortbedeutung und dem Sinne, den das gewöhnliche Leben und der gemeine Sprachgebrauch damit verbindet, ein Gegenstand, der an Stelle eines andern gewählt wird, um an dessen Stelle zu treten und ihn zu ersetzen, ein Ersatzmittel. Der $ 27 des eit. Gesetzes verbietet die Verwendung von Tabaksurrogaten bei der Herstellung von Tabakfabrikaten wesentlich im Steuerinteresse. Das Gesetz will aus dem Bau und der Verwendung von Tabak zur Fabrikation als Genußmittel eine Einnahme für den Staat erzielen. Mit dem Consum wächst der Bau und die Steuer-Einnahme; die Steuer wird verkürzt, wenn statt des Tabaks, der der Steuer des Gesetzes unterliegt, Stoffe bei der Fabrikation verwendet werden, die Micht Tabak sind und deßhalb der Steuer des Gesetzes nicht unterliegen, aber die Verwendung eines geringeren Quantums von Tabak bei der Fabrikation ermöglichen, deren Verwendung ein Fabrikat herstellt, das seinem Quantum nach als Tabak erscheint, vom Eonsumenten als Tabak hingenommen und consumirt wird, in Wahrheit aber nur zum Theil Tabak ist. Auch aus dieser Bedeutung des $ 27 und aus dem Abs. 2 desselben, der dem Bundesrathe Bestimmung über die von den zugelassenen Surrogaten zu entrichtenden Abgaben ge- statket, folgt: daß Tabaksurrogat nicht ist, was der Steuer des Gesetzes unterliegt, dagegen unterschiedslos Alles Surrogat ist, was der Steuer des Gesetzes nicht unterliegt und bei der Herstellung von Tabakfabrikaten so verwendet wird, daß dadurch die Verwendung eines geringeren Qnantums Tabak herbeigeführt wird". Das Reichsgericht führt dann aus, daß Zusätze, welche lediglich als Fabrikationsmtttel dienen, unter den Begriff des „Surrogats" nicht fallen, sofern sie eben nur in der zur Fabrikation nothwendigen Quantität zugesetzt sind, daß sie aber sehr wohl unter den Begriff „Surrogat" fallen können, wenn sie über den Bedarf als Fabrikationsmrttel hinaus in einer Menge zugesetzt sind, aus welcher zu folgern ist, daß sie dazu dienen sollen, als Ersatzmittel an Stelle eines entsprechenden Quantums Tabak zu treten. Bezüglich des Zusatzes von „Holzasche" ist nun durch Gutachten der technischen Deputation festgestellt, daß ein Zusatz bis 51t 15 pCt. sich als Fabrikationsmittel rechtfertigen läßt, daß aber jeder höhere Zusatz als durch die Zwecke der Fabrikation nicht gerechtfertigt erscheint. Falls daher im einzelnen Falle die technischen Sachverständigen nicht etwa noch zu einem abweichenden Gutachten gelangen, wird für künftig der Zusatz von 15 pCt. Holzasche als erlaubt, jeder Zusatz über 15 pCt. hinaus als Verstoß gegen das Gesetz anzusehen sein. Die Strafbarkeit ist, wie das Urtheil weiter ausführt, an sich von dem Nachweis eines besonderen Dolus (böse Absicht) völlig unabhängig. Nur im Falle, daß der Thäter nachweist, daß seinerseits Defraude nicht beabsichtigt mar oder nicht begangen werden konnte, tritt nicht die ordentliche Deftaudationsstrafe, sondern nur eine Ordnungsstrafe ein (§ 40 d. G.).
— In Erfurt hat sich eine angesehene, vermögende Dame, die in der Marstallgasse wohnende Frau U. erhängt. Frau U., welche von ihrem Gatten getrennt lebte und ganz allein stand, hatte ein einziges Kind, ein hübsches neunjähriges Mädchen, an welchem ihr ganzes Herz hing. Da erkrankte die Kleine plötzlich an der Lungenentzündung. Die um ihren Liebling besorgte Mutter wurde deßhalb von einer tiefen Schwermuth befallen. Bei der augenfälligen Verschlimmerung der gefährlichen Krankheit hat sie wiederholt zu einer Hausgenossin geäußert: „Wenn mein armes Kind stirbt, das einzige Wesen, was mich noch an die Welt fesselt, so mag ich auch nicht länger leben. Für wen soll ich dann arbeiten und wirken. Besser, ich vereine mich dann mit meinem Liebling durch den Tod." — Die Aeußerungen waren nur zu ernst gemeint. Morgens um 1/z5 Uhr starb das Kind und um V26 Uhr erhängte sich die Mutter.
Hamburg, 14. August. Die Untersuchung gegen den angeblichen Literaten und Afrikareisenden Siegmund Israel nimmt, wie der „Weser - Zeitung" geschrieben wird, immer größeren Umfang an und immer mehr stellt sich heraus, daß man es hier mit einem Schwindler und Hochstapler ersten Ranges zu thun hat, der in der geriebensten Weise die Leute zu täuschen gewußt hat. Gestern wurde derselbe aus der Untersuchungshaft dem Schöffengericht vorgeführt, das ihn wegen unbefugter Führung des Lieutenantstitels vorläufig zu zehn Tage Haft verurtheilt hat. Seine Strafe wegen seiner Betrügereien dürfte eine recht schwere fein, da Israel seit feiner Rückkehr von Angra Pequena, dem einzigen Orte in Afrika, den er wirklich besucht zu haben scheint, außer mit einigen journalistischen Arbeiten nichts verdient, trotzdem aber auf ziemlich großem Fuße gelebt hat, wozu ihm seine Schwindeleien die Mittel geliefert haben.
— Der Untergang der Brigg „Ada White" auf der Reise von Rio Janeiro nach Newyork erfolgte aus eigentümlichen Ursachen. Das Schiff hatte eine Ladung von 12,000 Säcken Kaffee. Nicht weit von Jamaico erhob sich ein Nordweststurm und die Wogen gingen hoch über das Fahrzeug. Etwas Wasser kam in den Kaffee und die Folge davon war, daß die Bohnen anschwollen und die obersten Sacke platzten. Alles wäre noch gut abgegangen, wenn nicht die Kaffeebohnen die Pumpen verstopft hätten. So war es der Mannschaft unmöglich, gegen das Wasser anzukämpfen. Sobald die ganze Ladung sich vollgesogen hatte, ging sie auf wie Hefe. Nach Verlauf weniger Stunden zerbarst die Brigg buchstäblich unter dem Drucke der immer mehr anschwellenden Masse. Alle Hoffnung, das Schiff zu retten, verschwand und die Mannschaft verließ es bei Eap Hatteras.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine für Einjährig-Freiwillige höchst wichtige allerhöchste Verordnung, betr. Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 25. September 1875. Dieselbe verdient in hohem Grade die Beachtung derjenigen jungen Leute, welche gesonnen sind, ihrer Wehrpflicht als Einjährig-Freiwillige nachzukommen. Es ist bisher ungemein häufig vorgekommen, daß junge Leute beim Abgang von der Schule sich damit zufrieden geben, daß ihnen Seitens der Schule das Zeugniß zur Berechtigung zum einjährigen Dienste ausgestellt war. Dies genügte indessen nicht. Das betreffende Zeugniß, das zum wirklichen Eintritt berechtigte, mußte von der Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige auf Grund des ersten Zeugnisses ausgestellt sein und war dies nicht der Fall, so entstanden Weiterungen, die indessen darum von wirklich nachtheiligen Folgen nicht begleitet waren, weil die Ministerialbehörde dieses Zeugniß noch nachträglich bewilligen konnte. Dies Verhältniß ist durch die neue Verordnung vollständig geändert worden. Es heißt in der allerhöchsten Verordnung wörtlich:
„Wer sich behufs Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nicht spätestens bis zum 1. Februar seines ersten Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird, bei der betr. Prüsungs-Com- mission anmeldet und den Nachweis der Berechtigung nicht bis zum 1. April desselben Jahres bei der Ersatz-Commission seines Gestellungsortes erbringt, verliert das Anrecht auf Zulassung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst."
Wer also nach dieser Verordnung es versäumt hat, sich bis zum 1. Februar desselben Jahres, in welchem er das 20. Lebensjahr vollendete, bei der betr. Prüfungs- Commission anzumelden und den Nachweis zur Berechtigung bis zum 1. April desselben Jahres bei der Ersatz-Commission seines Gestellungsortes zu erbringen, geht unwider
ruflich der Berechtigung verlustig, da von nun an die Ministerial-Jnstanzen nicht mehr das Recht haben, die Berechtigung nachträglich zu ertheilen.
Paris, 16. August. Ein gräßlicher Fall von religiösem Wahnsinn, der bis zum Verbrechen geht, versetzt die Bevölkerung der Hautes Alpes in große Aufregung. In Fontchristian bei Brian?on wohnten zwei Schwestern, Marie und Christine Ollag- nier, 45 und 47 Jahre alt, in bester Eintracht und oblagen, durch ein Vermögen von 40,000 Fr. von Nahrungssorgen frei, nur noch religiösen Hebungen und Kasteiungen. Letzten Montag erklärte Christine Ollagnier, Gott sei ihr im Traume erschienen und habe von ihr als Zeichen ihrer Hingebung verlangt, daß sie ihm ihre Schwester Marie opfere. Marie fand dies ganz natürlich und willigte darein, zu sterben, um ihrer Schwester und Gott genehm zu sein. Dienstag kehrten die beiden Schwestern von der Frühmesse heim, nahmen etwas Kaffee und gleich darauf brachte Christine mit einem Rasirrnesser Marien je zwei schwere Wunden an den Armen und je eine auf den Füßen bei, indeß das Opfer nach der Aussage der Ucberlebenden Gebete murmelte. Die Mörderin fing das Blut ihrer Schwester auf, um es als Reliquie zu bewahren. Nachdem Marie verblutet hatte, kleidete Christine sie in eine weiße Robe und ging zum Notar von Brianoon, um das Testament der Verstorbenen zu hinterlegen. Diesem erzählte sie den ganzen Verlauf und erklärte gleichzeitig, sie hätte dem Wunsche Gottes gemäß alle Werthpapiere verbrannt. Ein Irrenarzt wird über die Zurechnungsfähigkeit der Schwestermörderin zu entscheiden haben.
London, 14. August. Die Kohlenbezirke im Leigh-District von Südwest- Lancashire, die bis jetzt von Unfällen verschont geblieben, hatten gestern auch ihren Unglücksfall. Schlagende Wetter zerstörten den östlichen Schacht und vernichteten an vierzig Menschenleben. 250 Bergleute stiegen Morgens hinein, 50 derselben begaben sich nach jenem Schacht, wo die Gasentzündung durch die Unvorsichtigkeit eines Bergmannes mit seinem Grubenlicht stattfano. Grubenkundige und Aerzte waren rasch bei. der Hand, aber der Unglücksort war 700 Ellen vom Grubenmunde entfernt und dazu noch durch herabgestürztes Gerölle und Staffeleien, sowie durch den qualmenden Nachschwaden völlig unnahbar. Erst zwei Stunden nach dem Knall wurden die ersten Leichen zu Tage gefördert und auf Gestellen zur Ansicht ausgestellt und dann erhob sich unter den Angehörigen, Greisen, Frauen und Kindern, herzzerreißender Jammer, sobald die Erkennung einer Leiche erfolgte. Das Bergwerk ist als das Woodend- oder Bedford-Kohlenbergwerk bekannt und gehörte Herrn.John Speakman; es ward vor acht Jahren eröffnet.
— sFrommer Wunsch.^ Der Gutsherr und seine Familie bringen heuer, wie alljährlich, einige Wochen der heißesten Jahreszeit auf ihrem wundervoll gelegenen. Landsitze zu. Am St. Annentage, dem Namenstage der gnädigen Frau, großes Galadiner im Schlosse; zahlreiche Gäste aus der Umgebung weit und breit; auch das Beamtenpersonal, mit dem Herrn Oberförster an der Spitze, ist der Tafel zugezogen. Im Hofe, unter den Fenstern des Speisesaales, steht im Feiertagsanzug die Schaar der Waldheger, Knechte und Mägde versammelt unter Führung des Jspans. Das- Huldigungsprogramm gipfelte in folgendem Glanzpunkte: Oben würde der Herr Oberförster den wohlstylisirten und memorirten Huldigungstoast sprechen und würde derselbe mit dem ehrerbietig-ergebenen Wunsche schließe!»: „Langes Leben, Glück und Freude sei unserer gnädigen Frau beschieden!" Darauf würden natürlich unter lauten Hochrufen die Gläser zusammenklirren und auf das Klirren und die Eljen sollte unten die Schaar der Dienerschaft in den Jubelruf ausbrechen: „Und dem gnädigen Herrn auch! Und dem gesammten Herrenhause auch! Und dcm Herrn Oberförster auch!" Das Diner nahm seinen Verlauf; der schöne Moment nahte. Auf einer großen Tablette bringt einer der Diener — nebenbei gesagt, ein neuer, und noch etwas un- anstelliger Bursche — die kostbare Garnitur geschliffener Champagnerkelche getragen, die dann der Kammerdiener an die einzelnen Gedecke zu vertheilen — gehabt hätte, denn beim Eintritt in den Speisesaal stolpert der ungeschickte Junge über die Thür- schwelle, fällt der Länge nach auf das Parket hin und schmettert das feine Glasservice in tausend und aber tausend klirrende Trümmer. Unisono ein Schreckensruf aus allen Kehlen und in das Chaos von Tönen schmettert die Stentorstimme des Hausherrn — eines etwas jähzornigen Mannes — drein: „Tölpel Du! Man sollte Dir die Ohren ausreißen!" Unten aber hatte die Schaar der Dienerschaft durch die offenen Fenster das Klirren der Gläser und die allgemeinen lauten Rufe vernommen und stimmte in tiefsten Brusttönen den Herzenswunsch an: „Und dem gnädigen Herrn auch! Und dem gelammten Herrenhause auch! Und dem Herrn Oberförster auch!"
— (Die reiche Erbin.^ Vor vier Wochen starb in Paris der Hausbesitzer Bruon gerade an dem Tage, an welchem seine einzige Tochter ihre Hochzeit feiern sollte. Diese ward selbstverständlich verschoben. Nach sechs Tagen verschied die Mutter des Mädchens, die sich bisher des besten Befindens erfreut hatte. Sofort nach der Beerdigung brachte der Bräutigam seine Verlobte in die Wohnung feiner verheiratheten. Schwester, wo sie vorläufig verweilen sollte. Am 10. d. M. promenirtc das Brautpaar. Der Bräutigam sagte, wie sehr er den Tag herbeisehne, der sie auf ewig verbinden solle. Das Mädchen lehnte sich fest und zärtlich an feinen Arm und flüsterte: „Ja, und unser häusliches Glück soll gar nichts stören, weder Geldfragen, noch fremde Einmischungen, und um dessen ganz sicher zu sein, habe ich auch meine Eltern vergiftet." Der Bräutigam glaubte an einen schlechten Scherz, allein die Braut erzählte ihm ihr Verbrechen in Details, die keinen Zweifel übrig ließen. Noch in der Nacht machte der junge Mann die gerichtliche Anzeige. Die Eheleute Bruon wurden exhumirt und man fand bei den Leichen deutliche Spuren von Blausäure. Henriette B^uon ist verhaftet.
— Mitglieder der Petersburger Kaiserlich Technischen Gesellschaft unternahmen jüngst in einem von ihnen angefertigten, für die Kriegszwecke der russischen Armee bestimmten Luftballon eine Fahrt von Petersburg nach Kronstadt. In Folge der plötzlich entstandenen starken Luftströmung konnten sie aber in Kronstadt nicht landen und auch in Oranienbaum gelang es ihnen nicht, sich niederzulassen. Denn mittlerweile legte ein fürchterlicher Sturm los, der den Ballon in das Meer hinaustrieb und 19 Meilen vom Cap Karawaldaj entfernt in's Wasser schleuderte. Die drei Insassen der Gondel wären sicherlich ertrunken, wenn nicht ein englisches Schiff, welches auf der Fahrt nach London begriffen war, sie aufgenommen hätte. Der Capitän dieses Schiffes, Herr Coll, fab den Ballon herabstürzen, steuerte darauf los und kam noch rechtzeitig an Ort und stelle. Mit seinem Schiffe kehrte er dann um und brachte die Geretteten nach Kronstadt.
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