Ausgabe 
22.8.1886 Zweites Blatt
 
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Nr. 194 Aw-ttes Blatt Sonntag den 22. August 1886.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Dureair r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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Wochen - Ueberfkcht.

Gießen. 21. August.

Eine weihevolle Erinnerungsfeier stand diesmal den profane­ren Wochendegebercheiten voran die hundertjährige Wiederkehr des Sterbe­tages Friedrichs des Großen. Dieselbe fand ihren osficielleu Ausdruck in dem am Dienstag in der Potsdamer Garnisonkirche, in dessen enger Grust der große Herrscher den letzten Schlaf schläft, stattgesundenen einfachen und doch so erhebenden Gedächtniß-Gottesdienst, an dösten Schlüsse Kaiser Wilhelm, sowie Kronprinz Friedrich Wilhelm Lorbeerkränze am Sarge ihres ruhmvollen Vor­fahren niederlegten ein ergreifender Moment! Sonst war bekanntlich auf ausdrücklichen Wunsch und Willen des Kaisers von allen anderen Feierlichkeiten -für den 17. August abgesehen worden und somit konnte die Theilaahme des deutschen Volkes an diesem Gedenktage nur in der Preste zum Ausdruck gelangen, in der denn auch die vielseitige Bedeutung des großen Hohenzollern-Fürsten für Preußen und Deutschland überall warm hervorgehoben wurde.

An die Feier in der Potsdamer Garnisonkirche schloß sich unmittelbar die sog. Kirchenparade an, bei welcher der Kaiser persönlich das Commando zum Präsenttren gab und der Kronprinz das 1. Garde-Regi» ment z. F. dem Kaiser persönlich vorführte.

Dem Kaiser liegt zur Zeit das Programm für die bevorstehen­den Kaisertage in den Reichslanden zur Genehmigung vor. Da der Monarch mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand größere Festlichkeiten abgelehnt hat, so wird sich das Programm nicht so großartig gestalten, als es ursprünglich beabsichtigt war. Am 10. September trifft der Kaiser in Straßburg ein, am 13. September beginnen die Kaiser-Manöver in der Gegend von BrurnalA am 19. September erfolgt die Abreise des Kaisers nach Metz.

In diese Woche fiel auch die 16jährige Wiederkehr des Jahres­tages der blutigen Kämpfe um Metz vom 16. bis 18. August, in denen es den deutschen Heeren nach schwerem Ringen gelang, die in Metz ein­geschloffene französische Armee unter Bazaine von dem Durchbruche der deutschen Cerntrungslinien abzuhalten und Bazaine von aller Verbindung mit dem übrigen Frankreich abzuschneiden. An zahlreichen Orten Deutschlands ist von den Krieger- und Militär-Vereinen der Wiederkehr dieser für das deutsche Heer so rühm- und bedeutungsvollen Schlachttage durch entsprechende Festlichkeiten gedacht worden. Ein eigenthümliches Zusammentreffen ist es übrigens, daß am 18. August gleichzeitig drei active preußische Generäle, die sich auch im deutsch-französischen Kriege einen hervorragenden Namen gemacht haben, ihr oOjähriges Dienst- Jubiläum feierten, nämlich die commandirenden Generäle v. Obernitz und v. Dannenberg und der General-Adjutant des Kaisers, Freiherr v. Steinäcker. Letzterer wurde vom Kaiser durch ein Glückwunschschreiben und die Verleihung des Großkomthurkreuzes des Hohenzollernffchen Hausordens ausgezeichnet; der Kronprinz übersandte dem Jubilar sein Portrait.

Der greise Bischof von Metz, Dupont des Loges, ist am Morgen des 18. August nach längerem Kranksein verschieden. Bischof Dupont vertrat Metz 1874 bis 1877 als Anhänger der Protestpartei im Reichstage, befleißigte sich aber sonst im politischen Leben einer klugen Zurückhaltung.

In Karlsruhe sind bei einem Hauseinsturz zahlreiche Personen tzeils getöbtet, theils mehr oder minder schwer verletzt worden. Die Zahl'der Lobten beläuft sich mit Einschluß derer, die noch nachträglich ihren Verletzungen erlegen sind, aus 13. Die übrigen Verwundeten liegen im Krankenhause und wurden vom Großherzoge, welcher auf die Kunde von dm Unglückssall seinen Sommeraufenthalt auf Mainau sofort unterbrochen hatte und nach Karlsruhe geeilt war, am Mittwoch besucht.

In Bezug aus die innere Politik liegt absolut nichts Neues vor und sind es nur die bevorstehenden ReichsLagswahlen in Lauenburg, Bromberg und Graudenz-Straßburg, welche den Preßorganen der verschiedenen Partei- richtungen einigermaßen Stoff zu Erörterungen geben.

Im österreichischen Kaiserstaate wendet sich die allgemeine Auf­merksamkeit mehr und mehr den bevorstehenden Feierlichkeiten in der ungarischen Hauptstadt anläßlich des 200jährigen Jahrestages der Rückeroberung Ofen« durch das kaiserliche Heer und seine deutschen Hülsstruppen (2. Septbr. 1686) zu. Von ungarischer Seite wird schon jetzt Alles gcthan, um die 200jährige Wiederkehr des Tages, an welchem der türkische Halbmond, der seit 1529 un­unterbrochen auf den Zinnen Ofens geleuchtet hatte, für immer in den Staub sank und hiermit die drückende Herrschaft der Türker auch im übrigen Ungarn so gut wie gebrochen wurde, mit dem hellsten Glanze zu umgeben und kann man dies den Ungarn nicht verdenken ist ihr Lind doch von diesem Tage an dem Christenthum und der abendländischen Cubur gleichsam wiedergegeben worden! Auch Deutschland wird bei den Ofener Festlichkeiten, die mit der Eröffnung der Ofener historischen Ausstellung bereis ihren Anfang genommen haben, officiell durch seinen General-Consul in Bvda-Pesth vertreten sein, da­gegen werden die Vertreter des deutschen Bürgerthrms fehlen, nachdem der Ma­gistrat von Berlin und das Gemeinderaths-Collegiun von München die Einladung zur Theilnahme an der Ofener Erinnerungsfeür abgelehnt haben. Die Magyaren mögen aus den ablehnenden Beschlüssen der beiden größten deutschen Residenzstädte ermeffen, wie tief sich das Magyarmthum durch seine haßerfüllte Verfolgung des deutschen Elementes die Sympathien der öffentlichen Meinung Deutschlands entfremdet hat!

Zwischen England und Rußland ist die leidige afghanische Grenz- srage, bie man schon selig entschlummert glaubte, wieder aufgetaucht. England will bis zum Eintritt des Winters seine Grenzcommission nach Indien zurück- rufen, gleichviel, ob bis dahin mit Rußland eine Verständigung über den noch unabgegrenzten Theil der nezren afghanischen Grenze in der Nähe des Oxus erzielt worden ist oder nicht. Seit Jahr und Tag beschäftigt sich nun die englisch-russische Commission mit der Festsetzung der neuen Grenze zwischen Afghanistan und dem Gebiete der Turkmenen und schon mehrere Male wurde gemeldet, daß die Commission ihre Arbeiten bis auf einen kleinen Rest nahezu beendigt habe. Aber merkwürdiger Weise konnte dieser Nest immer nicht er­ledigt werden und scheint es, daß die Verhandlungen wiederum abgebrochen werden sollen, ohne das Grenzregulirungsgeschäft zu einem definitiven Abschluß gebracht zi;' haben. Es ist klar, daß hierin nur der Keim zu neuen Zwistig­keiten zwischen England und Rußland gegeben sein würde.

Dieser Tage meldete man aus London die Beschlagnahme der Geestemüikder» FischerschmackMartha" durch ein englisches Kanonenboot. Es wird indeffen versichert, daß in den Berliner politischen Kreisen diesem Vor­gänge keinerlei Bedeutung beigemeffen werde und daß deßhalb die Affaire nicht geeignet sei, die gegenwärtigen guten Beziehungen zwischen Berlin und Lon­don auch nur im Geringsten nachtheilig zu beeinflussen. Wie es heißt, handelt es sich um eines jener kleinen Fahrzeuge, die auf der Nordsee einen fliegenden Handel mit Spirituosen und Nahrungsmitteln treiben und sich im Eifer des Geschäfts oft bis an die englische Küste verirren. Wie erinnerlich, war im vorigen Jahre aus ähnlicher Veranlassung ein englisches Fischerboot in der Nähe der deutschen Küste aufgebracht worden. Derartige Zwischenfälle werden erst dann aufhören, -wenn die Grundsätze der erst kürzlich im Haag statt­gefundenen Conferenz zur Verhütung des Branntweinhandels auf der Nordsee, wo Deutschland, England, Holland und Belgien vertreten waren, seitens der betheiligten Staaten auch anerkannt und energisch durchgeführt werden.

Aus der Republik Uruguay kommt die Kunde von einem poli­tischen Attentate. Beim Besuche des Montevideoer Theaters wurde der Prä­sident der Republik von einem unbekannten Manne durch einen Revolverschuß leicht an der Wange verletzt. Die erregte Volksmenge ergriff den Thäter so­fort und mißhandelte ihn dergestalt, daß er bald darauf starb. Weitere Einzel­heiten über den Vorgang fehlen noch.

Bgs Zlnfallversicherungsgesetz in der prarir.

Das Unfalloersicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 ist am 1. October 1885 in Kraft getreten. Einige wichtige seitdem gemachte Erfahrungen sind in einem längeren Aufsatze desArbeiterfreund" von P. Ehr. Hansen in Kiel dargelegt. * Der Verfasser, welcher in einer wichtigen Berufsgenossenschaft thätig mitwirkt, hebt zunächst hervor, daß nicht weniger als reichlich drei Millionen Arbeiter nunmehr gegen die Gefahren des Berufslebens sichergestellt worden seien. Er bezeichnet es als einen Vorzug dieser deutschen Gesetzgebung, daß mit derselben nach dem Vorgänge der englischen Arbeiter­gesetzgebung schrittweise vorgegangen sei und man sich vor einer vorzeitigen principiellen Verallgemeinerung gehütet habe.

Es wird vom Verfasser bedauert, daß vom § 2 des Gesetzes, wonach auch Unter­nehmer versicherungspfltchtiger Betriebe sich versichern können, besonders.im Klein­gewerbe, noch so wenig Gebrauch gemacht worden ist. Die Höhe der den Ver­unglückten, bezw. den Hinterbliebenen, auf Grund des Gesetzes zustehenden Renten­bezüge wird, unter Hinweis auf einen praktischen Fall, als eine ausreichende dar- gethan; insbesondere empfiehlt der Verfasser auch das in dem Gesetze vorgesehene System der dauernden Rente gegenüber demjenigen einmaliger Abfindungen, lieber die innere Organisation der Berufsgenossenschaften ist bei der Kürze der Praxis noch kein abschließendes Urthetl gefällt worden. Bei Erwähnung der Bestimmungen des Gesetzes über die Vertretung der Arbeiter und die Bildung des Schiedsgerichts werden gewisse Mängel der Organisation nicht verschwiegen, andererseits erfahren auch die praktischen Schwierigkeit^ Berücksichtigung, welche einer grundsätzlich vollkommeneren Gestaltung in dieser Hinsicht entgegenstehen.

Die Bestimmungen der SS 51 ff. über die Feststellung und die unter Ver­mittelung der Postbehörden bewirkte Auszahlung der Entschädigungen scheinen sich nach Ansicht des Verfassers ausgezeichnet zu bewähren. Das Umlageoerfahren macht die Einreichung jährlicher Lohnnachweisungen erforderlich, was freilich einige Mühe­waltung für die Betheiligten zur Folge haben wird. Jedenfalls aber, so heißt es in dem Aufsatz, besitzt dieses Rechnungswesen einen außerordentlich schätzbaren Vortheil. Dasselbe wird in allen Kreisen des deutschen Gewerbelebens eine wirkliche Buch­führung zur Nothwendigkeit machen, woran es bekanntlich namentlich bei den kleineren Betriebsinhabern leider Gottes so sehr fehlt. Es ist dies ein beiläufiger Gewinn des Gesetzes, der bisher noch wenig gewürdigt worden ist und der doch sehr hoch geschätzt werden darf. Die Lohnlisten der Arbeitgeber werden auch eine vortreffliche Grundlage für eine künftige zuverlässige Lohnstatistik bilden." k

Nicht berührt wird von dem Verfasser die so viel umstrittene Kostenfrage, da die in's erste Verwaltungsjahr fallenden Einrichtungs- und Verwaltungskosten be­deutend höher sind wie später. Der Aufsatz schließt mit der beachtenswerthen -ome, daß Freunde und Gegner des Gesetzes sich daran gewöhnen möchten, ru Wort und Schrift mit möglichster Objcctivität zu urtheilen. Gewiß sind darüber Meinungs­verschiedenheiten zulässig, ob die Gesetzgebung in einzelnen Punkten das Richtige ge­troffen hat,aber man sollte jetzt endlich den Streit ruhen lassen , bis die Praxis unzweifelhaft nachgewiesen hat, wie denn in Wahrheit da, wo es Roth thut, eine Ver­besserung stattfinden kann. Man sollte insbesondere Alles vermelden, was rrgendwie das Vertrauen der unteren Klassen zu den Absichten der Regierung und der ^olko- oertretung erschüttern kann, und einer versönlichen Stimmung -^um geben, die davon Zeugniß ablegt, daß, wenn auch von vornherein die Ansichten über die Richtigkeit des beschrittenen Weges von einander abweichen mochten, doch Allen das Ziel einer größeren Sicherstellung des deutschen Arbeiterstandes gegen die wirtschaftlichen Folgen von. Berufsunfällen gleich bedeutsam und erstrcbenswerth erschien.'