Ausgabe 
21.2.1886 Erstes Blatt
 
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Mr. 4UL Erstes Blatt. Sonntag den 21. Februar L88S

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher H lj e i t.

Nr. 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 17. d. M-, enthält:

(Nr. 1632.)» Gesetz, betreffend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatjahr 1885/86. Vom '8. Februar 1886.

(Nr. 1633.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung, bedürfen. Vom 15. Februar 1886.

Gießen, am 19. Februar 1886. Hroßherzogliches Kreisamt Gießen.

______________________ Dr. Boekmann-__

Gefunden: 1 Taschentuch, 1 Vorstecknadel, 1 Portemonnaie, 1 Reisetasche, 1 leeres Fäßchen, 1 Messinghaken, 1 Handschuh.

Im Bazar gefunden: 1 Paar Handschuhe, 1 einzelner Handschuh, 1 Armspange, 1 Fächer.

Gießen, am 20. Februar 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

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Berlin, 19. Februar. In der gestern unter dem Vorsitz des Staats­ministers, Staatssekretärs des Innern v. Bötticher, abgehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath dem Gesetzentwurf über das Branntwein-Monopol die Zustimmung. Mit der bereits erfolgten Ueberweisung Des Entwurfs einer Ver­ordnung über die Einfuhr und die Ausfuhr von Gewächsen, sowie von sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues an den Ausschuß für Handel und Verkehr und des Antrags von Schwarzburg-Sondershausen, betr. die Versetzung der Stadt Sondershausen in eine höhere Servisklaffe. an den Ausschuß für Rechnungswesen und an den Ausschuß für das Landheer und die Festungen erklärte sich die Versammlung einverstanden. Sie beschloß, den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1886/87 dem Ausschuß für Rechnungswesen, den Entwurf eines Ge­setzes über den Verkehr mit Kunstbutter dem Ausschuß für Handel und Verkehr und dem Ausschuß für Justizwesen, den Antrag Preußens, betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig­keiten, sowie die Vorlage, betr. bie Erledigung einer Rathsstelle beim Reichsge­richt, dem Ausschuß für Justizwesen zur Vorberathung zu übergeben. Einem Anträge auf Ertheilung der Ermächtigung zum strafrechtlichen Einschreiten gegen eine Beleidigung des Bundesraths durch die Presse wurde stattgegeben. Endlich wurde über die Gewährung von Zollerleichterungen bei der Ausfuhr von Oel- fabrikaten Beschluß gefaßt.

Das Abgeordnetenhaus genehmigte in unerheblicher Debatte sämmt- liche Einnahmen des Eisenbahn-Etats. Der Antrag Letocka, den Waisenkindern Militär-Billets für die Ferienreisen zu gewähren, wurde der Budget-Commission überwiesen; nachdem der Minister Maybach erklärt hatte, die Ausführung des Antrags fei bisher durch finanzielle Erwägungen verhindert worden, es empfehle sich, die Tragweite dieses Antrags durch die Budget-Commission prüfen zu lassen. Nächste Sitzung morgen. ,

Dem Abgeordnetenhause ist der Gesetzentwurf zugegangen, betr. die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahn-Netzes und die Bethei- ligung des Staates bei mehreren Privateifenbahn-Unternehmungen. Derselbe enthält die Ermächtigung für den Bau von 23 kleineren Bahnstrecken, sowie zur Beschaffung von Betriebsmitteln und für die Betheiligung am Bau meh­rerer normalspurigen Bahnen und die Anlage zweiter Geleise auf mehreren Bahnstrecken, sowie für diverse Bauausführungen 57,742,000 «M. zu verwenden, zu deren Deckung, soweit nicht die Mittel bereits vorhanden sind, Schuldver­schreibungen ausgegeben werden sollen.

Reichstag.

E. R. Berlin, 18. Februar 1886.

In der heutigen Sitzung stand der Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Socialistengesetzes in Verbindung mit der Denkschrift der Preußischen, sächsischen und hamburgischen Negierungen über die Ausführung des Socialistengesetzes auf der Tagesordnung.

Dem Anträge des Abg. Hasenclever entsprechend beschloß das Haus, diese Leiden Materien getrennt zu verhandeln.

Es gelangt zunächst der Ziechenschaftsbericht zur Berathung.

Abg. Viereck (Socdem.) geht zuerst auf die Bedeutung des Socialistengesetzes und dessen Entstehungsgeschichte ein, wird aber sehr bald vom Präsidenten zur Sache gerufen. Demnächst führte er aus, daß man seit 1874 mit den Kampfmitteln gegen sie Socialdemokratie begonnen, was indessen im Jahre 1875 zu einer Vereinigung Leider socialdemokratischer Richtungen geführt habe. Schon 1877 sei eine halbe Million locialdemokratischer Stimmen abgegeben und in Berlin seien zwei Socialdemokraten gewählt worden. Dies möge den ersten Gedanken zu dem Socialistengesetz hervor­gerufen haben und nach den Attentaten wurde das Gesetz zur Thatsachc. In der Denkschrift heißt es nun einmal, das Gesetz habe gewirkt, dann wieder, es habe nicht gewirkt, das sei ein ciroulus vitiosus, den er nicht verstehe. Die Absicht des Umsturzes rverfe man den Socialdemokraten mit Unrecht vor; man sollte ihnen vielmehr dankbar sein, daß man an ihnen eine große Partei habe, die vor dem Anarchismus schütze.. Zur Verhängung des kleinen Belagerungszustandes über Bielefeld habe kein Grund Vorgelegen, die Socialdemokratie habe dadurch nur Zuwachs erhalten. Belagerungs­zustand und Socialistengesetz tragen dazu bei, die Eoalitionsfreihcit illusorisch zu machen nnd schon dieser Gesichtspunkt müsse genügen, den Grund zur Aufhebung dieses Gesetzes Lu bieten.

Abg. Frohme (Socdem.) führte einen Fall aus Altona an, in welchem ein Staatsanwalt deswegen eine Beschuldigung als unbewiesen nicht habe gelten lassen, weil sie von Socialdemokraten ausgegangen sei, dadurch habe sich die Justiz zur feilen Dirne der Polizei herabgewürdigt.

(Präsident v. Franckenftein ruft den Redner der letztenAeußerungwegen zur Ordnung.)

Alles, was man den Socialdemokraten an Aufhetzung der einzelnen Bevölkerungs- klassen rc. vorwerfe, reiche lange nicht an die frivolen Hetzereien der Stöckerschen anti­semitischen Presse heran.

(Präsident v. Franckenftein ruft den Redner wegen des Vorwurfs bev Frivolität zur Ordnung.)

Redner bespricht dann mehrere Fälle von Mißbrauch der Amtsgewalt gegen Socialiften, sowie die Vorgänge auf dem Friedhöfe in Frankfurt a. M. Nicht aus freiem Willen, sondern der Noth gehorchend habe man die Socialreform begonnen, das Volk werde aber eine Socialreform aus Furcht nicht billigen; es fordere eine Reform aus Erkenntniß der unhaltbaren Zustände.

Minister v. Puttkamer hält sich für verpflichtet, die von dem Vorredner verdächtigten Polizeibeamten in Schutz zu nehmen, die hier schnöde und ungehörig an­gegriffen werden. Der Mord des Polizeiraths ist die Folge der Aufstachelung.durch Socialiften und Anarchisten. Die einzelnen Fälle kann er hier nicht erörtern; in dem Falle in Frankfurt sei gegen den betheiligten Beamten die Disciplinaruntersuchung. eingeleitet, deren Ergebniß abzuwarten sei. Der allerdings traurige Vorfall ist für die Socialdemrkraten ckaracteristisch, die das Leichenbegängnis zu politischen Demon­strationen benutzen, während Gelegenheit genug vorhanden sei, in Versammlungen zu sprechen.

Abg. Singer (Soc.) bestreitet dem Minister das Recht, die Verantwortung für die Frankfurter Friedhofsaffaire abzulehnen, der Minister mache ja in gleicher Werse immer bie socialdemokratische Fraktion für Ausschreitungen der Partei im Reiche verantwortlich. Das Leichenbegängniß ist doch nicht nur, wie der Minister be­hauptet, eine öffentliche' Versammlung, sondern auch eine Ehrenbezeugung für den Todten. Redner bespricht die Verbote von Versammlungen über Vortragsthemata, die an anderen Orten von Socialdemokraten unbeanstandet erörtert werden konnten. Warum also zweierlei Maß? Auflösungen von Versammlungen auf Grund unrichtig erfaßter Aeußerungen durch die überwachenden Organe seien gleichfalls vorgekommen; die Bestimmungen des Gesetzes oft in Berlin rücksichtslos in Anwendung gebracht. Die Neigung 511 Excessen und zur Verrohung liege auf ganz anderer Seite. In einem Falle habe sich ein Crirninalbeamter, Namens Jhring, unter der Maske eines Metall­arbeiters Mahlo in Arbeiterkreise geschlichen und einige Arbeiter, unter dem Scheine, mit ihnen übereinzustimmen, zu einem Attentat auf den Kaiser zu verleiten gesucht, doch habe man den Fuchs im Schafspelze erkannt; das spricht dafür, daß die Re­gierung künstlicher Mittel bedarf, um derartige Ausnahmemaßregeln gerechtfertigt er­scheinen zu lassen.

Minister v. Puttkamer kennt den vorgetragenen Fall nicht genau genug, um sofort antworten zu können; die Regierung halte sich keine agents provocateurs, aber der geheime Polizeidienst behufs Ueberwachung ist nothwendig. Hat sich ein unter­geordnetes Organ der Polizei Derartiges erlaubt, so werde er das schärfstens rügen.

In die Berathung über den Verlängerungsantrag eintretend, erklärt als erster Redner

Abg. Mayer Württembergs (Volkspartei), gegen das Ausnahmegesetz nach wie vor stimmen zu wollen.

Abg. Bebel (Soc.) hebt in anderthalbstündiger Ausführung hervor, daß ge­rade durch den Ausfall der letzten Wahlen bewiesen sei, daß das Gesetz seine Zwecke verfehle. Bei der nächsten Wahl wird sich ein weiteres Anwachsen der Sozialdemo­kratie zeigen. Die socialdemokratische Presse wird regierungsseitig in falschem Lichte dargestellt; man soll .uns nicht die Auslassungen derFreiheit" vorhalten; unser Organ ist derSocialdemokrat". Wie erbärmlich ist das große Deutschland gegen die kleine Schweiz.

Der Präsident ertheilt hierfür einen Ordnungsruf.

Der Redner appellirt an das Centrum; es sei ihm jetzt schon klar, daß von dieser Partei, die ja zum größten Theil aus Edelleuten und Geistlichen bestehe, bei der Abstimmung gerade so viel dissentiren werden, als zum Zustandekommen einer Majorität für die Verlängerung nöthig ist. Warten wir die Zukunft ab. Man denkt unS zu vernichten, aber wir werden siegen.

Fortsetzung der Berathung morgen.

Berlin, 19. Februar.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wies Abg. Dirichlek (dfr.) die seitens des Abg. Graf Behr bei Berathung des Antrags Rintelen gegen den verstorbenen Abg. Dr Hüter erhobene Anschuldigung zurück, daß dieser in den Wahlkreisen herumgereist sei und den Wirthen 100 JL in die Hand gedrückt habe. Er verlas zu diesem Zwecke ein Schreiben des Professors Eulenburg, in welchem dieser dem Abg. Hüter aus eigener Wahrnehmung bezeugte, daß von unerlaubter Wahlbeeinflussung nicht die Rede feilt könne.

Abg. Graf Behr (Reichsp.) stellte den Vorwurf der unerlaubten Wahlbeein­flussung in Abrede; im Uebrigen gebe er zu, daß er in der Erregung der Diskussion vielleicht schärfer gewesen sei, als er es eigentlich gewollt habe.

Das Haus setzte darauf die erste Berathung des Gesetzes betr. die Verlängerung des Socialistengesetzes fort. .., <

Minister v. Puttkamer kam auf dashört! hort!" zuruck, das ihm gestern entschlüpft sei, als Abg. Bebel von der wünschenswerthen Zerstörung aller Illusionen bezüglich eines Umschwungs nach einem Thronwechsel gesprochen hatte. Herr Bebel habe dadurch seinem Hasse gegen die Monarchie Ausdruck gegeben und von seinem Standpunkte auch mit Recht; denn in der Monarchie besitzen wir das stärkste Bollwerk gegen alle Umfturzbestrebungen, die Herr Bebel und seine Partei verfolgen, obwohl fie behaupten, den Umsturz mit friedlichen Mitteln erreichen zu wollen. Er, der Minister»