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Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Tßeil.
Bekanntmachung.
Betreff: Die Vertilgung der Raupennester. Die Garten- und Feldbesitzer der Gemarkung Gießen werden hiermit aufgefordert, bis zum 31. l. Mts. an Bäumen, Sträucher und Hecken die Raupennester zu vertilgen.
Diejenigen, welche dieser Aufforderung nicht Folge geleistet haben werden, verfallen nach § 368, pos. 2 des Reichsstrafgesetzes in eine Geldstrafe bis zu fechszig Mark oder in eine Haftstrafe bis zu vierzehn Tagen. Außerdem wird die Vertilgung der sich vorfindenden Raupennester auf Kosten der Säumigen angeordnet werden.
Gießen, am 18. Mai 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
__Fresenius.__
Bekanntmachung. Herr Hofgärtner Noack auS Darmstadt wird, seinen letzten Bortrag über Obstbauwzucht und Obstverwerthung in Lang-Gons Sonntag den 23. Mai, Nachmittags 3 Uhr, in der Rompfischen Restauration am Bahnhofe halten.
Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden hiermit zu diesem Vortrage eingeladen.
Gießen, den 17. Mai 1886. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
__Nover.__ Gießen, den 17. Mai 1886.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen
an die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich ersuche Sie, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß Ihrer Gemeindeang^örigen zu bringen und dieselben auf diesen lehrreichen Vortrag noch besonders aufmerksam zu machen. Nover.
Deutschland.
Darmstadt, 15. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 12) enthält:
1. Ueberstcht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach i. O. pro 1886/87.
2. Dienstnachrichten:
Am 8. März wurde der Amtsgerichtsdiener in Michelstadt Adam Appel zum Aultsgerichtsdiener in Groß-Umstadt, an dems. Tage wurde der Amtsgerichtsdiener in Nieder-Olm Heinrich Kopp zum Amtsgerichtsdiener in Reinheim, an dems. Tage wurde der Fuß-Gensd'arm Gustav Zotz zu Goddelau zum Amtsgerichtsdiener in Nieder-Olm ernannt; am 10. März wurde dem Schullehrer Karl Ludwig Röder zu Eichelsachsen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rebgeshain, an dems. Tage wurde dem Schullehrer Heinrich Traumüller zu Rebgeshain die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsachen, am 11. März wurde dem Schulamtsaspiranten Adolf Weiffenbach aus Hahnheim eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schornsheim, an dems. Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Johs. Schlamp aus Neu-Bamberg eine Lehrerstelle an der evang. Schule zu Nierstein, am 16. März wurde dem Schulamtsaspiranten Karl Konrad Diehl aus Eudorf die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Billertshausen, am 19. März wurde dem Schullehrer Heinrich Schiff zu Mainflingen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Laubenheim übertragen; am 24. März wurden der Reallehrer Dr. Adolf Helmsdörfer zu Bingen und der Lehrer an der Volksschule zu Worms Karl Georg Spielmann zu Lehrern, sowie die Privat-Lehrerinnen Amanda Räder, Bertha Schulz, Marie Haller, Anna Schulz in Worms zu Lehrerinnen — an der höheren Mädchenschule zu Worms, sämmtlich unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, bezw. -Lehrerinnen und mit Wirkung vom 1. Mai l. Js. an ernannt; am 26. März wurde der von dem Herrn Grasen von Schönborn-Wiesentheid auf die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heusenstamm präsentirie Schullehrer Mathias Joseph Rauen zu Vynen für diese Stelle bestätigt; am 29. März wurde dem Schullehrer Konrad Hahn zu Bad Nauheim die Lehrerstelle an der Volksschule zu Gießen, am 31. März wurde dem Schulamtsaspiranten Josef Moser aus Haltenhofen, im Königreich Bayern, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Jügesheim übertragen; am 1. April wurde der Hülfsheizer Otto Müller auL Chemnitz zum Heizer bei den Oberhessischen Eisenbahnen ernannt.
3. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Höcgenau mit einem jährl. Gehalt von 900
Darmstadt, 17. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 12 enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Erbauung der Nebenbahn von Darmstadt nach Griesheim betreffend.
2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Erbauung der Nebenbahn von Darmstadt nach Eberstadt betreffend.
Darmstadt, 18. Mai. sZweite Kammer der Lcmdstände.j Nach längerer Unterbrechung nahm die II. Kammer heute ihre Berathungen wieder auf.
"Nach Verkündigung einer Reihe von neuen Einläufen und Berichtsanzeigen Ling man zur Tagesordnung über und bestätigte zunächst die Neuwahl eines Landtags- «bgeordneten für oen Bezirk Darmstadt-Großgerau, die in Folge des Ausscheidens des
nunmehris.n Ministerialrathes Baur aus der II. Kammer stattgefunden hatte und auf Herrn Earl Hechler, Secretär bei Großh. Brandversicherungs-Commission, gefallen war. Hierauf fand die Vereidigung des betr. Herrn statt.
Einstimmig wurde sodann beschlossen, einer Beschwerde des Gastwirths Kübel in Herbstein wegen der Gerichtsfahrten nach Freiensteinau und dem Ansuchen desselben an Großh. Regierung, diese Fahrten durch Submission an den Wenigstnehmenden zu vergeben, keine Folge zu geben.
Bezüglich der Vorstellung der Revisions-, Buchhaltungs- und Calculaturbeamten der Großh. Oberrechnungskammer, der Buchhaltung Großh. Ministeriums der Finanzen, einschließlich des Katasteramtes, der Großh. Hauptstaatskasse, sowie der Main-Neckar- Bahn, dahin gehend: „Hohe II. Kammer der Landstände wolle die Eintheilung der 94 in Betracht kommenden Rechnungsbeamten nach Dienstaltersklassen mit einem Maximal- gehalte von 3600 JL bei der Großh. Regierung hochgeneigtest in Anregung bringen", wurde der Ausschußantrag einstimmig angenommen, der rubr. Vorstellung keine Folge zu geben. Der Ausschuß wurde dabei von der Erwägung geleitet, daß es bedenklich sei, nach so kurzer Zeit eine abermalige tiefgreifende Aenderung in der Gehaltsregulirung der fraglichen Beamtenklasse vorzunehmen. Außerdem hält er es für unthunlich, daß das von den Petenten gewünschte System nur bei ihnen und nicht zugleich auch bei allen anderen Beamtenkategorien eingeführt werde. In ähnlicher Weise erklären sich die Herren Abgg. Schröder und Wolfs kehl. Letzterer würde es freudig begrüßen, wenn Großh. Regierung die Durchführbarkeit der in Frage stehenden Einrichtung in Erwägung ziehen wollte.
Bezüglich der Abänderung des Art. 5 des Gesetzes vom 12. Octobcr 1870, die Pensionirung der Volksschullehrer betr. waren von den Abgg. Küchler, Möhn und Schröder Anträge gestellt worden. Die Abgg. Küchler und Möhn hatten ihre Anträge^zurückgezogen zu Gunsten des Antrages Schröder: dem Absatz 1 des Art. 5 folgende Fassung zu geben: „Die Dienstzeit wird bei Bestimmung der dem Schullehrer gebührenden Pension für die Schullehrer, die vor dem Jahre 1870 ihre Schlußprüfung bestanden haben, von dem Ablauf von 3 Jahren nach ihrer ordnungsmäßig erfolgten Entlassung aus dem Seminar an gerechnet."
Für diesen Antrag sprechen die Abgg. Möhn, Han st ein, Schröder, Wolfs- kehl, Wasserburg, während der Ausschuß im.Einverständniß mit Großh. Regierung denselben abzulehnen bittet.
Einstimmig wird endlich beschlossen, den Antrag an den Ausschuß zurückzuverweisen, da sich Großh. Regierung bereit erklärt, der Frage näher zu treten, wie etwa, vorkommende Härten und Ungleichheiten zu vermeiden seien.
Bei Berathung über das Gesuch des Georg Pfeifer IV. zu Wohnbach, die Er- theilung eines Jagdwaffenpasses betr. stellte Abg. Ohly den Antrag, die Sache an den Ausschuß zurückzuver.weiscn. Derselbe wurde jedoch abgelehnt und der Ausschußantrag, dem Gesuch des Bittstellers keine Folge zu geben, da derselbe schon dreimal wegen Jagdvergehen bestraft sei, angenommen. _
Desgl. wurde der Vorstellung des Georg Zöppritz een. ans Stuttgart bezüglich des Verhaltens des Generalsecretärs Dr. Weidenhammer zu dessen Anerbieten, seine Kenntnisse zur Hebung der Milchviehzucht im Großherzogthum in anspruchlosester Weise zu Dienst zu stellen, keine Folge gegeben, da der Beschwerdeführer eine Abhülfe seiner Beschwerde durch das dem Generalsecretär vorgesetzte Ministerium des Innern und der Justiz herbeizuführen nicht ersucht hat und sich in Folge dessen II. Kammer noch nicht für zuständig hält. „
Desgl. beschließt man, der Vorstellung der Gemeinde Kirtorf, die Herstellung eines Feldwegs betr., keine weitere Folge zur Zeit zu geben.
Das Gesuch des Philipp Metzger zu Darmstadt, entlassener Eondueteur der Main-Neckarbahn, um Rückzahlung von Beiträgen zur Civildiener-Wittwenkasse, wurde abschläglich beschieden.
Die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, um Bewilligung von 654 JL zur Bestreitung der Kosten für die Beschaffung von Mobilien für daS Schullehrerseminar zu Bensheim aus den bei Errichtung von 2 Lehrsälen erzielten Ersparnissen, wurde einstimmig genehmigt.
Man beschloß ferner Beitritt zum Beschluß I. Kammer, „aus den bei dem Neubau des Kreisamtsgebäudes zu Offenbach erzielten Ersparnissen zur Mobiliaraus- stattung des gedachten Gebäudes (nach Antrag der Herren Küchler und Kugler) die Summe von 600 zu bewilligen"; außerdem Großh. Regierung um eine Vor-


