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der Uebersiedelung nach Schloß Berg vollständig, so zwar, daß der König ihren Anblick nicht mehr haben wollte, überzeugt, daß sie da zu seiner Bewachung und nicht mehr zu seinem Schutze allein vorhanden seien. Aus diesem Grunde war man auch in Berg genöthigt, die Gensdarmen stets dem Anblick des Königs zu entziehen. Im Parke von Berg wurden unausgesetzt die Wege von Gensdarmen abpatrouillirt; diese hatten die Weisung, soiort bei Sichtbarwerden des Königs zu verschwinden. So war es auch an jenem verhängnißvollen Abend des Pfingstsonntags. So lange der König und v. Gudden auf dem Wege gingen, der an der Unglücksstätte vorüberführt, hielten sich die Gensdarmen verborgen, darnach setzten sie auf eben diesem Wege ihren Patrouillengang fort. Wie wir schon gestern bemerkten, ist es im höchsten Grade auf­fallend, wenn auch nicht unerklärlich, daß die zwei Gensdarmen, welche zur Zeit des Ausgangs des Königs auf dem Wege patrouillirten, von dem Vorfälle am Ufer und im Wasser nichts vernahmen. Berücksichtigt man aber, daß erstens von dem Momente, wo der König das Schloß verlassen, zwischen 6V2 bis 63/i Uhr bis zu dem Augenblick, den die stehengebliebene Uhr des Königs als den Zeitpunkt des Dramas bezeichnet, 7 Minuten vor 7 Uhr, kaum eine Viertelstunde verlief, sowie zweitens, daß zwischen dem Wege und der Unglücksstätte sich starkes Gebüsch befindet, welches auch Die dort stehende Bank vom Wege aus nicht sichtbar werden läßt, so ist erklärlich, daß die Gensdarmen, welche sich bei dem Herannahen des Königs verborgen hatten, wahr­scheinlich erst wieder auf den Weg heraustraten, als die Katastrophe, die sich überdies mit großer Raschheit abgespielt haben muß, bereits vorüber war. Jedenfalls ist bei derselben kein Laut hörbar gewesen, was schon daraus zu folgern, daß bekanntlich auf dem Wasser des Sees gesprochene Worte stellenweise bis weit in das Ufer herein hörbar sind. Die raffinirte Schlauheit, welche erfahrungsgemäß Irren, die sich mit Selbst­mordgedanken tragen, eigen ist, läßt mit Bestimmtheit annehmen, daß der König, dem die im Schlosse getroffenen Sicherheitsmaßregeln (man hatte Gucklöcher in den Thüren angebracht, die Tischmesser waren abgestumpft und abgerundet, so daß kein Attentat möglich) jedenfalls sofort klar geworden waren, bei dem 'Frühspaziergange mit Dr. v. Gudden auf der Bank an der Unglücksstätte ausruhend, gerade diesen Platz als für feine Absicht günstig in's Auge gefaßt hatte, so daß der König bei dem Abend­spaziergange mit Dr. v. Gudden vom Schlosse weg sich direet an diese Stelle begab und sofort an die Ausführung seines Vorhabens ging. Dr. v. Guddens Vertrauen auf die ruhige und fügsame Gebahrung des Königs war diesmal leider ein bei einem erfahrenen Psychiatriker nicht recht begreiflicher Fehler; er schickte den Wärter zurück, den Dr. Müller besorgterweise nachgesendet und bis der Wärter in's Schloß zurückkam, war aller Wahrscheinlichkeit nach die unglückselige That bereits geschehen.

Die Leichen des Königs und Dr. v. Guddens wurden von Dr. Müller, wie mitgetheilt, im Wasser, das Gesicht nach unten, schwimmend, ungefähr 20 Schritte vom Ufer entfernt gefunden und zwar, wie wir conftatiren, die Leiche des Königs in Hemdärmeln, während Dr. 0. Gudden völlig bekleidet war. Daß die Leichen, wie es in einer Meldung heißt, eine Strecke weit fortgeschmemmt worden seien, ist nichr richtig. Dagegen ist deutlich erkennbar; daß der König und Dr. v. Gudden von ver­schiedenen Stellen aus in das Wasser gegangen (nicht gesprungen) sind. Vom Ufer aus, wo die Schirme lagen, gehen die deutlich erkennbaren großen Schritte des Königs (König Ludwig, eine Hünengestalt, pflegte stets mit besonderen großen Schritten ein­herzugehen), bis in den See hinein; die Schritte v. Guddcn's dagegen kommen von einer UferfteUe einige Schritte seitwärts hinter dem Gebüsche in den See hinein und treffen mit denen des Königs an eben jener Stelle im See zusammen, wo die Spuren im Lettengrunde deutlich ein stattgefundenes Ringen bekunden. Von dieser Stelle ans finden sich sodann nur noch des Königs große Schritte eine kurze Strecke weiter in den See hinein bis zu einer Stelle, wo plötzlich der Seegrund tief abfällt und wo dem­zufolge auch die Schritte des Königs enden. Die beiden Hüte und Ueberrocf nebst Rock des Königs waren im Wasser, die Hüte augenscheinlich schließlich an das Ufer geschwemmt, die Röcke noch im Wasser schwimmend, als Dr. Müller die Leichen sand. Es läßt sich nun lediglich vermuthen, daß Dr. v. Gudden, während der König einen Augenblick auf der Bank saß, aus irgend einem Grunde sich für einen Moment ab­seits in das Gebüsch begab, welchen Moment der irre König benützte, um geraden Weges in den See zu gehen, v. Gudden wird den König plötzlich im Wasser schreitend gesehen haben, sofort in das Wasser hinein auf ihn zugegangen fein, an der bezeichneten Stelle versucht haben, den König zur Umkehr zu bewegen, wobei er ihn an den Kleidern faßte. Hierbei ist wohl möglich, daß der König sich einfach die Röcke vom Leibe ziehen ließ, sodann aber, als v. Gudden ihn weiter hindern wollte, sich energisch wehtte, wobei er dein Arzte den Schlag in das Gesicht und die Wundmale an Stirn sind Rase beibrachte und ihn sodann entweder würgte oder in's Wasser tauchte, bis 1 v. Gudden tobt war. Dann erst setzte der König mit eiserner Konsequenz seinen i Todesweg in den See hinein fort. Diese Consequenz ist um so bemerkenswerther, als I der König ein ausgezeichneter Schwimmer war. Daraus ist auch sicher zu schließen, I daß der Todeskampf des 41jährigen herkulisch gebauten Königs ein viel heftigerer gewesen I sein muß, als der des über 62 Jahre alten Dr. v. Gudden, der kein Schwimmer war. Fiel König Ludwig II. dem tragischen Verhängniß der hochgradigen geistigen Gestört­heit zum Opfer, .so starb Obermedicinalrath Dr. 0, Gudden jedenfalls in Erfüllung ferner Pflicht und seiner Treue gegen den König, aber auch, und das ist nicht zu leugnen, in Folge seines allzu großen Vertrauens auf seine richtige Schätzung von des Königs geistigem Zustande. Der König hatte augenscheinlich Dr. v. Gudden in volle Sicherheit zu wiegen gewußt, was bei einem erfahrenen Psychiatriker Wunder nehmen muß, andererseits aber erklärlich und zum Theile entschuldbar wird, wenn man weiß, welche gewinnende, ja, faseinirende Liebenswürdigkeit der nun tobte König im persön­lichen Umgang zu entwickeln fähig war. In jeder Beziehung ist also Dr. v. Gudden gefallen in der vollen Ausübung und als Opfer seines Berufes, feiner bewußten Pflicht folgend, selbst mit Nichtachtung seines eigenen Lebens, treu und unentwegt bis zum Tode.

Schweiz.

Zürich, 16. Juni. Nachdem gestern Mittag vor der Hauptwache ein Auflauf stattgehabt wegen der Verhaftung zweier tumultuirender strikender Schlaffer, entstand Abenvs 7 Uhr bei der Uebersührung eines Schloffers zum Gerichtshaus ein großer Auflauf. Die mit Pflastersteinen stark bombardirte Polizei-Eskorte feuerte scharf, verwundete zwei Knaben und töbtete einen Tischler. Die Polizeiwache wurde van der Menge belagert, worauf die Polizei den Platz mit gefälltem Bajonette säuberte. Das Militär ist in der Kaserne eonstgnirt.

Der Stadtrath und Regierung traten zusammen, um etmaiaer Wieder­holung der tumultuarischen Auftritte rechtzeitig vorzubeugen.

Srankreich.

Paris, 16. Juni. DemTemps" zufolge ist die Nachricht, Constans werde als Botschafter nach China gehen, unbegründet.

Einem Telegramm aus Saigon von heute zufolge wurde in Thanhold ein Kapitän und ein Lieutenant durch vergiftete Pfeile getöbtet. In Anam haben neuerdings wieder Niedermetzelungen von Christen stattgefunden. Die Aufständischen zündeten einige Dörfer in der Umgegend von Touranes an.

Belgien.

Mons, 16. Juni. In Quareqnon wurden die Arbeiter durch eine große Schaar von Sinkenden genöthigt, die Arbeit niederzulegen. Gensd'armerie verhinderte die Schaar, weiter zu gehen. Der Gouverneur vom Hennegau reiste nach. den von Arbeitseinstellungen bedrohten District.en ab. Eine Escadron Lanciers ist nach Hornu abgegangen, eine zweite Escadron geht demnächst nach Quaregnon ab.

Australien.

Melbourne, 16. Juni. (Reuter-Meldung.) Der französische Trans- portdampserDives" kam mit Truppen am 1. Juni bei den Neuen Hebriden

an. Die französische Flagge wurde dort gehißt. Der Kapitän der dort liegen­den britischen GoeletteUndine" und der Commandant des französischen Schiffes besuchten einander.

TüesiDVhtschr DerÄchsm.

München, 16. Juni. DieNeuesten Nachr." schreiben: Der Prinzregent er­hielt folgende Telegramme:Aufs Tiefste durch den Heimgang des Königs erschüttert, theile ich den Schmerz, den Du und das gelammte königliche Haus empfinden, mit ganzem Herzen, und bitte Gott, daß er Dich in dem schweren Berufe mit seinem Segen begleiten möge. Friedrich Wilhelm, Kronprinz." Ferner:Tief erschüttert sprechen meine Frau und ich Dir und allen Verwandten unsere innigste Theilnahme zu den schweren Schicksalsschlägen aus, welche Dick, Dein Haus und ganz Bayern getroffen., Rudolf, Kronprinz v. Oesterreich." Ferner ein Telegramm Jacobini's an den Nuntius in München:Der heilige Vater, schmerzlichst berührt durch den tief betrübenden Heimgang des Königs von Bayern, beauftragt Cw. Excellenz, dem Prinzregenten Luitpold die Condolenz Sr. Heiligkeit auszusprechen." (Der Nuntius kam dem Auftrage gestern in einer Audienz beim Prinzregenten nach.) Ein offi- eielles Telegramm über die Königin-Mutter an den Rath Moralt lautet:Die Er­krankung ist bedeutend besser; die Gelenke sind fast frei, kein Fieber, keine Com- plicationen." Die Oberhofmeisterin von der Mühle fügt hinzu:Majestät dankt für die Theilnahme."

Ein Erlaß des Erzbischofs von München-Freising ordnet an, daß in allen Kirchen baldmöglichst die Todtenvesper nebst Vigilie, bann Tags darauf ein solennes Seeleuamt, ferner daß in allen Kirchen feierliches Trauergeläute sechs Wochen hindurch täglich stattzufinden hat. Ter Erlaß schließt:Wir vertrauen darauf, der ehrwürdige Clerus unseres Erzbisthums werde durch angemessenen Vollzug unserer Anordnungen nicht blos der Pflicht gegen den von Gott uns gesetzten Landesherrn erfüllen, sondern auch der tiefsten Dankbarkeit entsprechenden Ausdruck geben, welche die katholische Kirche Bayerns unserem geliebten Königshause in so hohem Grade schuldet."

DemBayer. Cour." zufolge findet die Beisetzung der Leiche des Königs durch den Erzbischof von München-Freising statt. An den Traueract schließt sich die Todtenvigilie. Montag um IOV2 Uhr findet Trauergottesdienst mit Requiem in der Michaelkirche statt.

München, 16. Juni. Von autoritativer Seite wird mitgetheilt:Das angeb­liche Gutachten des konigl. Leibchirurgen (nicht königl. Leibarztes) Dr. v. Schleiß, welches in der Beilage zurAllgem. Ztg." voiu heutigen Tage abgedruckt ist, beruht nicht etwa auf einer schriftlichen Erklärung des Genannten, was man nach dem Aus­druckGutachten" vermuthen sollte, sondern ist nicht mehr und nicht weniger als die Erzählung eines Journalisten, der bei Schleiß war. Die WienerPresse", welcher das sogenannte Gutachten entnommen ist, giebt dies auch ausdrücklich an. Aus der Stellung des Herrn v. Schleiß würde man unter regelmäßigen Verhältnissen die Ver- muthuug ableiten können, daß derselbe Se. Majestät andauernd ärztlich behandelt und jedenfalls öfters gesehen hat, dies war aber durchaus nicht der Fall. Mit Sicher­heit kann behauptet werden, daß seit Beginn der siebziger Jahre, also seit ungefähr fünfzehn Jahren, Dr. v. Schleiß den verstorbenen König nur ein oder höchstens zwei Mal im Jahre bei Gelegenheit des Empfanges der Beamten von Füssen und Starn­berg einige Minuten lang gesehen hat. Da ein solcher Empfang in den letzten andert­halb Jahren überhaupt nicht mehr statthatte, sah auch Herr v. Schleiß den König nicht mehr. Es kennzeichnet feine Stellung, daß er nicht mehr Zutritt zu Seiner Majestät hatte, als diese gar nicht zum Hofe gehörigen Beamten. Uebrigens hat Herr v. Schleiß der gestrigen Sektion beigewohnt und an erster Stelle das Sektionsprotokoll unterschrieben."

München, 16. Juni. Nachdem dieWiener Presse" ein angebliches Gutachten des Leibarztes des Königs, Schleiß v. Löwenfeld, veröffentlicht hat, worin behauptet wird, der König fei nicht irrsinnig, und gleichzeitig mitgetheilt wurde, dieAllg. Ztg." hätte das Gutachten nicht aufnehmen wollen, bestreitet dieAllg. Ztg." auf das Entschiedenste, ein solches Gutachten erhalten zu haben. DerBayer. Cour." ist von Geheimrath Schleiß ermächtigt, zu erklären, er wisse gar nichts von einem Gut­achten und es liege eine grobe Mystifieation vor.

London, 16. Juni. Das Unterhaus erledigte in der Einzelberathung die Bill, betreffend die Abänderung der Weinzölle.

Amsterdam, 16. Juni. Bei den Wahlen zur zweiten Kammer wurden alle sieben in Amsterdam aufgestellten liberalen Candidaten mit großer Majorität gewählt.

Lokales.

Gießen, 17. Juni. Samstag den 19. l. M., Vormittags SVz Uhr, findet im Regierungsgebäude dahier eine öffentliche Sitzung des Kreisausschusfes statt mit folgender Tagesordnung t

1. Reklamation des Kaspar Jung IV. zu Klein - Linden gegen den Vor­anschlag dieser Gemeinde pro 188687 wegen Aufbringung der Kosten der Zuchtbullen.

2. Beschwerde des Heinrich Hirtzinger zu Rodheim gegen einen Beschluß des Gemeinderaths daselbst wegen Verweigerung des Gemeindenutzens.

3. Reklamation des Joh. Dörr II. u. Cons. zu Saasen wegen der Ab­schätzung von Obstbäumen bei Gelegenheit der Consolidation in dortiger Gemarkung.

4. Rekurs des Brauereibesitzers Friedrich Textor zu Gießen gegen euren Polizeibefehl wegen des Zustandes des Fluthgrabens an den Hardthofen.

= Gießen, 17. Juni. Ein gemächlicher Transporteur war es, welcher gestern Nachmiltag hier einen zur Jnhaftirung im Justizgefängniß bestimmten Gefangenen mit der Bahn einbrachte. Anstatt die trockenen Räume des Gefängnisses aufzusuchen, be­gaben sich Transporteur und Gefangener in's Wirthshaus und erquickten sich dort durch einen Trunk, bis gegen Mitternacht ein Schutzmann, dem die Beiden aufgefaUen waren, sich ins Mittel legte und die Schwelger wieder auf die rechte Bahn, d. h. ins Arresthaus verbrachte.

Vermischte-.

Darmstadt, 10. Juni. (Sitzung der Großh. Centralstelle für.die Landwirth- schast und die landwirthschaftlichen Vereine.) Nach Begrüßung der erschienenen Mit­glieder giebt der Präsident, Herr Geheimerath Dr. Jaup, zu 1) der Tagesordnung: Geschäftliche Mittheilungen", der Versammlung Nachricht, daß der in der vorigen Sitzung angenommene Antrag:Die Großh. Staatsregierung zu ersuchen: 1) der Ver­waltung der Landescultur-Nentcnkasse Weisung dahin zu ertheilen, daß bei Benutzung der Kasse den, Darlehnsnehmern auf Verlangen der Betrag baar im Courswerth der Nentenobligationen oder die Nentenobligationen selbst im Nominalwerth verabfolgt werden; 2) eine umfassendere Revision des Landescultur-Nentcnkasfe-Gesetzes bei Ge­legenheit der Feststellung eines Gesetzentwurfes betreffend die Errichtung einer Landes- ereditkasse vorzunehmen", von der Großh. Staatsregierung alsbald in Erwägung ge­zogen worden sei, dem zweiten Theil aber mit Rücksicht auf die schwebenden Vorver­handlungen bezüglich der Errichtung einer Landescredilkasse eine weitere Folge vorläufig nicht bald gegeben werden können und daß auch infolge dessen der erste Theil nicht weiter verfolgt worden, neuerdings fei derselbe wiederholt in Erwägung gezogen und wäre eine baldige Entschließung zu erwarten. Dem weiteren Beschlüsse in der vorigen Sitzung der Großh. Eentralstelle:Die Großh. Centralstelle beschließt, Großh. Staats­regierung zu ersuchen, den Großh. Hessischen Bevollmächtigten zum Bundesrath beauf­tragen zu wollen, auf Grund der Resultate der in Preußen über die bezügliche Frage angestellten Enquete unter Hinweis auf den Inhalt des Antrages Dettweiler dahin zu wirken, daß gesetzliche Bestimmungen gegen den mißbräuchlichen Handel mit sogen Kunstbutter getroffen werden", habe die Großh. Staatsregierung stattgegeben und es scheine, daß die Angelegenheit im Bundesrathe willfährig auf genommen worden sei.

Zu 2) der Tagesordnung:Antrag auf anderweite Organisation des landw. Vereinswesens".

Der Landtagsabgeordnete Herr Freiherr von Nordeck zur Rabenau hat bei der zweiten Kammer der Stande beantragt, die hohe Kammer wolle beschließen, die