Ausgabe 
18.4.1886 Erstes Blatt
 
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Nn

Ur. 92

Erstes Blatt

Sonntag den 18. April

1888

Mrei- vierteljährlich 2 Mart 26 Pf. mit

Durch die Poft bezogen vierteljLhrlich 2 D

Schulstraße 7.

Erscheint mit kB Moni«--.

Betreffend: Die Einsendung von Tage- und Handbuchsauszügen.

Gießen, am 15. Aprll 1886.

5 einen sanften

Gießen, am 17. April 1886.

Betreffend: Die Nachsuchuug der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen.

2888

TQ-1A.

ausgestellt sein müssen.

'der bittet

9e Mittheilung, ' unvergeßliche

'liebenen.

Mittags 2 Uhr, 2903

sichtigten Erfolg bleiben, ferner eine Vorlage wegen Revision des Gesetzes über den Gebrauch von Sprengstoffen, endlich ein Gesetzentwurf über die Befugniß zum Waffentragen. Der Finanzminister Bernaert brachte eine Kreditforderung von 1 Mill. Frcs. ein zum Zweck der Unterstützung derjenigen Industriellen, deren Werkstätten und Fabriken bei den letzten Unruhen durch Feuer zerstört worden sind.

Charterst, 16. April. Bei den Unterhandlungen wegen der Wieder­aufnahme der Arbeit in den Kohlenwerken betheiligen sich die Bürgermeister als Vermittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Bisher hatten die Unterhand­lungen kein Resultat. In Jumet, Lodelinsart, Marchiennes und Goffelies ist die Arbeit noch nicht wieder ausgenommen.

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Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Deutschland.

Darmstadt, 16. April. Dar Großherzogliche Regierungsblatt Rr. 10 enthält:

Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Grünberg und Homberg betreffend.

Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit Allergnädigst zu verordnen ßeruht haben, daß die seither zu dem Amtsgericht Homberg gehörige Gemarkung Weitershain abgetrennt und dem Amtsgericht Grünberg wieder zugetheilt werden lalle, so wird diese Allerhöchste Anordnung mit dem Anfügen zur öffentlichen kcnntniß gebracht, daß die angeordnete Veränderung mit Wirkung vom 1. Juli d. Js. in Kcast tritt.

Darmstadt, den 9. April 1886.

Grobherzogliches Ministerium des Inner» und der Justiz.

Finger.

Prätorius.

lt angrenz. Stube ist zu vermiethen. ittergasse 5, II. St.

& Garte»

«wes--

Mann, in der Ra» alvaareN'Branlhc ter bescheidenen An- l aus Comptoir per unter M. an die Er-

ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Aelgien.

Brüssel, 16. April. Deputirtenkammer. Vom Justizminister Devolder mrde heute ein Gesetzentwurs eingebracht über Die Bestrafung der Aufforderung ZI Begehung von Verbrechen und Vergehen, auch wenn letztere ohne den beab-

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L werden ranh'e- 9*

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und zu verpflegen;

Im Uebrigeu wird aus die Bestimmungen der $$ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen. Grobherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

e. ein Unbescholtenheitszeugnitz, welches für Zöglinge von höhere« Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das SchulMgniß.

Sodamr wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. d: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung der Vaters oder Vormundes, iu der Lage zu sein, den Freiwillige» während des einjährigen Dienstes unterhalten zu könne», nicht fehlen darf.

ßu pos. d: daß die Schulzeugnis, nut Ausnahme der ReisHAlgniße für die Untvetfität und die besäßen ofleichgestellten HoMWÄr »M Reifezeugnisse Är die Prtzrra der Gymyaften gnd RealschMn I. Ord

Telegraphische Depeschen.

«ES telegr. «orrespondeaz - Bvrea«.

Berlin, 16. April. Im Diätenproceß des Fiskus gegen den früheren Neichs- tagsabgcordneten Langhoff verurtheilte das Kammergericht den Beklagten zur Heraus­zahlung von 1500 JL empfangener Fractionsdiäten, weil Art. 32 der Verfassung nach seiner Entstehung und nach der übereinstimmenden Ansicht der überwiegenden Anzahl der Staatsrechtslehrer ein absolutes Verbotsgesetz enthalte und die bezügliche Be­stimmung des allgemeinen Landrechts sich auch auf Handlungen gegen reichsrechtliche Verbotsgesetze beziehe.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur danu anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. feinen dauernden Ausenthütsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar deS Jatrres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zm» einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis za« 1. April des­selben Jahres zu erbringen.

Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst gHchrieden sein und ist hierzu ein Bogen in Actevsormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

Dem Gesuche find folgende Papiere beizufüge«:

*. Gebvrlszeugniß;

d. ein EinwMguugs - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig«! während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bskkiden, auszurüsten

ursche auf sofort gc- itö, Marktplatz 21.

Mann, verh., rotlier eigenes Geschäft be­stelle auf einem Offerten bittet man mederjulegen^..

u. Möbel te und billigste auf.

Cansteiberg^

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde» hierdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige besuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Anzeigen.

'.5 Hospital, ä-chen für die Ä, i etwas bewandert, für bit chirurgische gesucht. 2895 tiltnro

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien, die Kirchen« und Stiftungsvorstände, sowie die Vorstände der israel. Religionsgemeinden des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserem Amtsblatt Nr. 5 vom 26. August v. I. noch nicht entsprochen und die Protocolle über vorgenommene Kaffen- stürze bis jetzt nicht eingesandt haben, werden mit Frist von 8 Tagen an deren Vorlage errinnert.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Bau- und Culturveränderungs-Verzeichniffe.

An sämmtliche Großh. OrtSgerichte des Bezirks.

Wir ersuchen Sie alsbald dafür Sorge zu tragen, daß bezüglich derjenigen Gebäude, welche in den, Ihnen dieser Tage k. H. zugehenden, Bau- veränderungsverzeichniffen als rückständig bezeichnet sind, Meßbriefe ohnfehlbar bis zum 1. Juli l. Js. an uns abgeliefert werden und erwarten von Ihnen, daß Sie, in Befolgung des Ausschreibens Großh. Amtsgerichts Gießen vom 20. August 1885 in Nr- 198 des vorjährigen Anzeigers, Strafanträge gegen die säumigen Grundbesitzer, dem § 4 der Verordnung vom 8. Dezember 1852 gemäß, bei genanntem Gericht stellen werden.

Gießen, den 15. Aprll 1886.

Großh. Steuer-Commiffariat Gießen.

Süffert.

Gefunden. 1 Wagenrad, 1 Regenschirm, mehrere Kleidungsstücke in einen Teppich eingebunden, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 2 Halstücher, 1 Taschentuch.