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Nr. 214. Mittwoch den 15. September 1886

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Birreanr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Amtlicher Hheit.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobn.

Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Gießen, am 13. September 1886. Betreffend: Ermittelung der landrvirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung unserer Verfügung vom 27. April l. I. Anzeiger Nr. 98 int Rückstände sind, werden an Erstattung der Berichte über den Fortgang der Ernteausnahmen mit Frist von 8 Tagen bei Meidung der Zusendung von Wartboten erinnert.

_________Dr. Boekmann. ______________________

Bekannt«« chnng.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Hospizien-Commisston für Arbeiter und Arbeiterinnen zu Offenbach a. M. die Erlaubniß ertheilt, zum Besten der Errichtung eines Hospizes für jugendliche Fabrikarbeiter und Lehrjungen aller Confessionen zu Offenbach a. M. eine Verloosung von Kunst- und Jndustriegegenständen zu veranstalten.

Die Verloosung, zu welcher nicht mehr als 12,000 Loose ä 1 X ausgegeben werden dürfen, muß spätestens innerhalb 3 Monaten vorgenommen werden und es muß der Werth der Gewinngegenstände mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose betragen.

Gießen, am 13. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__Dr. Boekmann.______________________________________

Bekanntmachung.

Nachdem die räudekranken Schafe zu Langd gehellt sind, wird die verfügte Gemarkungssperre hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, am 13. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen

___Dr. Boekmann.________________________________________

Betreffend: Den im Oktober 1886 vorzunehmenden Wiesengang. Gießen, am 13. September 1886.

Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen

an die Grobherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.

Nach Artikel 7 der Wiesenpolizei-Ordnung ist int Monat Oktober der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.

Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis längstens zum Ende k. M. anher vorzulegen.

In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

1) ob die Anordnungen, welche Sie bei dem int März l. I. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht;

2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wieiengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Ent­wässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren;

3) Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgeseh vom 7. Oktober 1830, Regierungs-Blatt Seite 365, Anwendung findet.

Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbefitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Proto­kollen einstwellen zu erwähnen.

Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Thellnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dies am Schluffe des Protokolls zu bemerken.

Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.

Dr. Boekmann.

Mi81J!

zwei Jahrhunderten die französische Fahne übermüthig von den Wällen der urdeutschen Stadt Straßburg wehte und Deutschland in seiner damaligen natio­nalen Zerrissenheit diese Schmach ohnmächtig mit ansehen und dulden mußte, beherbergt heute Straßburg, das wieder deutsch gewordene Straßburg, unfern greifen Heldenkaiser in seinen Mauern und schickt er sich an, auch den übrigen Theilen der wiedergewonnenen Provinzen einen Besuch abzustatten wahrlich, diese für uns Deutsche so erhebende Wandlung der Zeiten bedarf keines Commen- tars! In der elfäfsischen Hauptstadt begrüßt den Kaiser Heuer auch zum ersten Male ein regelrecht gewählter Gemeinderath, in welchem neben dem ein­heimischen auch das altdeutsche Element seine vollberechtigte Vertretung gesunden hat und dem ein altdeutscher Bürgermeister vorsteht und somit gewinnt der Kaiserbesuch in Straßburg auch nach dieser Richtung hin eine erhöhte Bedeutung.

Vom Bundesrat he ist, wie zu erwarten stand, der Gesetzentwurf über die Verlängerung des deutsch-spanischen Handelsvertrages unverändert ge­nehmigt worden.

Die viel ventilirte Frage, wer den bisherigen französischen Bot­schafter am Berliner Hofe, Baron de Courcel, ersetzen solle, ist durch die Ernennung Herbette's, des Ministerial-Directors im französischen auswärtigen Amte, in ziemlich unerwarteter Weise zum definitiven Austrag gelangt. Eine Menge Candldaten waren für diesen Posten genannt worden, nur Herr Herbette nicht, galt er doch für Die rechte Hand des Minister-Präsidenten Freycinet und

Politische Uebersicht.

Gießen, 14. September.

Elsaß-Lothringen bildet den Schauplatz der diesjährigen Kaiser­manöver, welche in diesen Tagen ihren Anfang nahmen und aus diesem An­lässe weilt denn Kaiser Wilhelm, begleitet von der Kaiserin und dem Kronprinzen des deutschen Reiches und umgeben von einem außergewöhnlich glänrenden Kreise deutscher Fürstlichkeiten, wiederum aus dem Boden der Reichslande. In der Landeshauptstadt Straßburg ist dem kaiserlichen Paare, welches Kronprinz Friedrich Wilhelm, die Großherzogin von Baden und Prinz Ludwig, der künf­tige bayerische Thronerbe, begleiteten, am Freitag ein außerordentlich festlicher Empfang zu Thell geworden.

Zum dritten Male ist es nun, daß der greife Schirmherr des Reiches in den Mauern Straßburgs weilt und diese wiederholte Anwesenheit unseres Heldenkaisers in der Hauptstadt der vor 16 Jahren wiedergewonnenen alten südwestlichen Grenzlande Deutschlands kann die Herzen diesseits wie jenseits des Rheins nur mit freudiger Genugthuung erfüllen. Der heurige Besuch des Kaisers in Straßburg erhält noch dadurch eine besondere Bedeutung, daß gerade in den Septembertagen vor 16 Jahren, am 27. September 1870, die altbe­rühmte Veste und ehemalige deutsche Reichsstadt capitulirte, nachdem sie vor 187 Jahren ebenfalls an einem Septembertage (30. September 1683) durch jchmählicheri Verrath in die Hände der Franzosen gefallen war. Während vor