Md die benutzten Vorrichtungen an der Arbeitsstelle von Blut und Unrath zu reinigen und namentlich Häute, Fett, Blutgefäße und Schlachtwerkzeuge möglichst bald zu entfernen.
In den Gebäulichkeiten der Schlachthausanlsge darf nicht geraucht werden.
§ 18.
Das Mitbringen von Hunden in die Anstalt ist untersagt.
§ 19.
In die zum Schlachten bestimmten Gebäude darf zum Zwecke des Ausladens von Fleisch rc. nur mit Handkarren gefahren werden.
§ 20.
Alle Wagen, Karren rc. und das dazu gehörige Zugvieh müssen nach Anordnung des Schlachthausaufschers ausgestellt werden.
8 21-
Alles Lärmen, Schimpfen und Raufen in der Anstalt ist strengstens untersagt.
s 22.
Für das Verhalten der Gesellen, Lehrlinge und sonstigen Arbeiter ist der betreffende Meister oder Auftraggeber mit verantwortlich und hat jeden durch feine Leute etwa zugesügten Schaden zu ersetzen.
§ 23-
Jeder, der das Schlachthaus benutzt oder betritt, hat den Anordnungen des Schlachthausaussehers und den Vorschriften dieses Reglements unbedingt Folge zu leisten und, abgesehen von seiner Bestrafung, im Falle des Ungehorsams gegen die Bestimmung dieses Reglements, seine sofortige Entfernung daraus zu gewärtigen. Insbesondere ist von Seiten derjenigen, welche die
Schlachthaus-Anstalt benutzen, darauf zu sehen, daß die Einrichtungen in jeder Hinsicht geschont werden, widrigenfalls die Herstellungen von unnöthigen oder muthwillig verübten Beschädigungen wie auch die unterlassene Reinigung aus Kosten und Gefahr der Betreffenden vollzogen werden wird. Etwaige Be-- schwerden über den Schlachthausaufseher oder das übrige Personal sind ber Grobherzoglicher Bürgermeisterei Gießen vorzubringen.
§ 24.
Der Zutritt zu den Schlachthausanlagen ist ohne besondere Erlaubnis des Schlachthausaufsehers nur Denjenigen gestattet, welche dort in Ausübung der Aussicht (wie dem Octroi- und Polizeipersonal) .oder in Ausübung des- Schlachtens beschäftigt sind. Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt gänzlich untersagt.
§ 25.
Der Transport des Fleisches rc. aus dem Schlachthause darf nur entweder in geschlossenem Fuhrwerk oder mit reinen Tüchern so überdeckt geschehen, daß das Fleisch rc. nicht sichtbar ist.
§ 26.
Jede Übertretung dieses Polizeireglements wird, insofern solche nicht bereits in bestehenden Gesetzen oder dem Octroi-Reglement mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft, welche im Falle gerichtlicher Beitreibung in die Stadtkasse fließt.
§ 27.
Dieses Localreglement tritt in Kraft, sobald die projectirte Schlachthausanlage gebrauchsfähig hergestellt sein wird, worüber 3 Monate vorher von Grobherzoglicher Bürgermeisterei Gießen eine deßfallsige Bekanntmachung erlassen werden wird.
Gießen, am 28. Mai 1886.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Vermischtes. I
Mainz, 8. Juni. Ein soeben ergangenes Ausschreiben des Kreisamts Mainz erinnert daran, daß schulpflichtigen Kindern im Kreise Mainz ohne Begleitung ihrer Eltern rcsp. Pflegeeltern der Besuch von Wirths- und Tanzlokalen verboten ist und । daß Wirlhe bezw. Tanzhalter, welche solche Kinder in ihren Räumen dulden, mit Geldevent. Haftstrafen bedroht sind. Das Ausschreiben ist wohl auf den Umstand zurückzuführen, daß auf dem Lande jetzt die Zeit der Kirchweihen, Krieger-, Sänger- und Turnfeste angebrochen ist, bei welchen sich schulpflichtige Kinder häufig auf eigene Faust betheiligen.
- Ein Schmugglerstück läßt sich das „Berl. Tagebl." von der russischen Grenze (Jllowo) melden: „Eine sogenannte Starke, eine etwa 10 Monate alte Kuh, wurde dicht mit Spitzenzeug umwickelt und als für etwa 4000 X Spitzen auf dem Thiere Platz gefunden hatten, überzog man dasselbe mit einer zweiten Haut, die so kunstgerecht befestigt wurde, daß unmöglich etwas zu merken war. An den Stellen der Beine, wo die falsche Haut endete, hatte man Lappen gewickelt. Das junge schmächtige Kuhchen, das auf diese Weise zu einem sehr corpulenten Thiere herangewachsen war, passirte am Markttage ruhig die Grenze und erfreute mit seinem kleinen Köpfchen die russischen Beamten auf der Ragattka so sehr, daß sie ihm Brod reichten. Doch die Führer hatten zu langem Stehen keine Zeit, einige Hiebe mit der Peitsche, die natürlich das Thier nicht fühlte, und es trollte langsam brummend und sich nach den Brodspendern umsehend, auf der Chaussee weiter.
B.i t I e des Pferdes.
Bergauf — schlag' mich nicht. Bergab — treib’ mich nicht. Auf ebenem Wege — schone mich nicht. Im Stalle — vergiß mich nicht.
Heu und Hafer — versag mir nicht.
Reines Wasser — laß fehlen mir nicht.
Mit Schwamm und Bürste — versäume mich nicht. Weiches, trockenes Lager — entzieh mir nicht.
Matt oder heiß — verlaß mich nicht.
- Krank oder kalt — laß frieren mich nicht. Mit Gebiß und Zügeln — reiß mich nicht. Bist Du zornig — so schlag' mich nicht.
— fDie Touristin.) Vor Kurzem vermählte sich in London der Privatier Edward Bcrgot mit Miß Helene Marison, einem der gefeiertsten Mitglieder des Londoner Touristenclubs. Das Paar trat die Hochzeitsreise an, auf welcher es sechs Wochen verblieb, und langte am 26. v. M. wieder in London an, an welchem Tage Mr. Bekgot die — Scheidungsklage gegen seine Frau anstrengte. In derselben erklärte er, der „W. Allg. Z." zufolge, es sei ihm unmöglich, länger mit einer Frau zu leben, die ihn jede Nacht zwinge, Berge zu besteigen, um den Sonnenaufgang zu sehen, die ihn drei Tage nach der Hochzeit auf dem halben Wege zum Gipfel des Mont Blanc hilflos im Stiche ließ, weil er nicht nachkommen konnte und die ihm endlich in sechswöchentlicher Ehe nicht gestattete, die Bergschuhe abzulegen und die Pantosicl anzuziehen. Herr Bergot legte auch zwei ärztliche Zeugnisse bei, welche bestätigen, daß er sich am Rigi eine Knöchelverstauchung und auf den Hörnern von Bize bei Montreux eine Abschürfung der Rückenhaut zugezogen.
— sKaufen, pachten oder heirathen.) Das nachfolgende Inserat verlockenden Inhalts theilt der „Küstriner Bürgerfreund" mit: „Wegen eingetretenen Todesfalls will ich meine Windmühle in Terschnow verkaufen oder verpachten. Da ich eine Tochter habe, kann sich auch ein ordentlicher Mensch hineinheirathen. Frau Hoffmann." Bequemer kann es doch nicht gemacht werden.
— Bischof Dr. Korum von Trier hat auf einer Firmungsreise an der Mosel in. großer Gefahr geschwebt. Die Pferde scheuten hart am Moselufer vor einem Eisen- vahnzug und dem Umstande nur. daß einige beherzte Männer schnell die Pferdestränge durchschnitten, ist die Rettung oes Bischofs zu danken. Die Pferde stürzten in den Fluß, der Wagen blieb an der Barriere hängen.
Bamberg, 7. Juni. Zwei Soldaten des hiesigen Ulanen-Rcgiments wurden gestern Nacht 12 Uhr von einer Jnfanteriepatrouille aitgehalten. Sie versuchten zu entlaufen und nachdem dieselben den dreimaligen Haltrufen nicht Folge leisteten, wurde auf sie geschossen, wobei einer derselben sofort getödtet wurde.
— sWer hat mehr Kraft, zwei Ochsen oder dreißig Männer?] In Auerbach, bei Passau, wo's starke Männer in Hülle und Fülle gibt, ist jüngst diese Frage aufgeworfen und die Probe darauf gemacht worden. Der Tag wurde zum Festtage, eine unübersehbare Menge wohnte dem Schauspiele bei, die Häuser waren beflaggt, fast wären sogar weißgekleidete Jungfrauen dabei verwendet worden. Die dreißig Männer faßten ein Seil, an dessen einem Ende zwei starke Ochsen gespannt waren; auf ein Zeichen zogen die Männer und die Ochsan an, die Männer aber waren stärker und zogen die Ochsen zurück. — Wahrscheinlich dachten die Ochsen: Der Klügere gibt nach!
Literarische-.
— Mn populär-naturwissenschaftliches Prachtwerk.) Nach mehr als fünfjährigen Vorbereitungen bringt jetzt das bekannte Bibliographische Institut in Leipzig ein großes literarisches Unternehmen auf den Markt, das bestimmt ist, die lebensfrische Art der Darstellung, die Brehm in seinem berühmten „Thierleben" der Thierwelt zu Theil werden ließ, auch auf die anderen Naturreiche zu übertragen. Im Anschluß an das letztgenannte Werk werden sich unter dem Gesammttitel Allgemeine Naturkunde nun die folgenden Werke:
Erdgeschichte, von Dr. Melchior Neumayr, Professor an der Wiener Universität (2 Bände),
Pftanzenleben, von Professor Dr. Anton Kerner von Marilaun, Director des botanischen Gartens in Wien (2 Bände),
Der Mensch, von Dr. Johannes Ranke, Professor an der Münchener Uni-- versität (2 Bände),
Völkerkunde, von Prof. Dr. Friedrich Ratzel in München (3 Bände), jedes mit zahlreichen Abbildungen, Tafeln, Aquarelldrucken rc. versehen, zu einem das gesammte Leben der Erde und ihrer Geschöpfe umfassenden Ganzen vereinigen.
Zwei Bände sind davon bis jetzt erschienen. Sie bieten schon so viel des. Schönen, Lehrreichen und Interessanten in Wort und Bild und sind dabei von einer so exquisiten graphischen Ausstattung, daß in der That ein Werk zu erwarten steht^ wie wir es noch nicht besaßen. Für die Popularisirung der naturhistorischen Wissenschaften wird das Unternehmen zweifelsohne von außerordentlicher Wirkung sein.
— Wie sehr unsere Industrie auf allen Gebieten das Ausland zu überflügeln sucht und wie glänzend das in vielen Fällen gelingt, beweist die öfache Prämiirung. innerhalb Jahresfrist der Firma B. Mcising in Düsseldorf, deren Deutsche Liqueure. an vielen Orten Deutschlands in Eoncurrenz mit den feinsten und theuersten ausländischen Marken heute schon vorgezogen werden. Zudem sind die Preise wesentliche billiger, weil der hohe Eingangszoll nicht darauf lastet. Die Firma hat sich die Auf gäbe gestellt, nur das Allerfeinste zu liefern und bittet nur ihre Fabrikate einer Prüfung, zu unterziehen.
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