Nr. 211
Samstag bro 11. September
ießener Anz
1886.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bur“»- Sch-lß-aß- 7. Wt täglich mit Abnahme des Montags. WtLlMW; LLKN
Amtlicher Theit.
Betreffend: Drainirung in Flur X und XI der Gemarkung Lich.
Bekanntmachung.
Auf Antrag der Bürgermeisterei und des Gemeinderaths von Lich wird aus Grund des Gesetzes vom 2. Januar 1858, bie Entwässerung von Grundstücken betr. (Reg.-Bl. S. 33), ein Plan über die Drainirung der Fluren X und XI der Gemarkung Lich, soweit dieselben zwischen der Straße nach Langsdorf und der Oberhesstschen Eisenbahn gelegen sind, sowie der Grundstücke Flur X, Nr. 177 bis 209, welche rechts von der Straße nach Langsdorf liegen, sammt den zugehörigen Anlagen (Verzeichniß der Betheiligten, sowie nähere Darlegung des Unternehmens nebst Kostenüberschlag) vier Wochen lang, nämlich vom 18. September bi» 13. Oktober l. I., auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Lich offengelegt.
Die Abstimmung über die Ausführung des Planes soll
Montag den 18. Oetober I. I., Vormittags von 10—12 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Lich stattfinden.
Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuch und in dem offengelegten Namensverzeichniß der Betheiligten als Eigenthümer bzw. Besitzer der in Betracht kommenden Grundstücke eingetragen sind oder deren Erben. Zeitpächter, Lehnsherrn und Erbleihherrn haben kein Stimmrecht. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigtenliste müssen noch vor dem Abstimmungstermin bewirkt werden.
Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen durch die Ausführung des Unternehmens ein Schaden erwachse, oder welche es vorziehen, daß ihre Grundstücke ganz oder zu dem zur Ausführung der Entwässerung erforderlichen Theil abgetreten werden, oder welche, ohne im Plan und in der Stimmberechtigtenliste aufgeführt zu sein, sich dem Unternehmen noch anschließen möchten, kurz Alle, welche zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Erklärungen während der angegebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen, müssen solche aber spätestens in dem festgesetzten Termin bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung schriftlich oder mündlich abgeben.
Von Denjenigen, welche in dem Termin weder in Selbstperson, noch durch einen mit ortsgerichtlich beglaubigter Vollmacht versehenen Vertreter abgestimmt haben, wird angenommen, daß sie mit der Ausführung des Unternehmens einverstanden sind und keine Ansprüche zu bilden haben.
ES muffen daher nur Diejenigen in dem Termin erscheinen, welche gegen da- Unternehmen stimmen, oder sonst etwa» zur Sache vorbringen wollen und ihr Anliegen nicht vorher schon schriftlich vorgebracht haben.
Zur Deckung der Kosten soll ein Darlehen bei Großh- Landesculturrentenkaffe ausgenommen werden. Der Antheil der Einzelnen an der Schuld wird später nach Maßgabe ihres Nutzens an der Anlage durch den zur Leitung des Unternehmens von den betheiligten Grundbesitzern zu wählenden Ausschuß bestimmt und sodann entsprechendes Hebregister offengelegt werden.
Da in Zukunft keine specielle Benachrichtigung jedes einzelnen Betheiligten stattfindet, sondern das Erforderliche nur im Gießener Anzeiger, sowie m Lich durch die Schelle bekannt gemacht wird, so empfehlen wir den Auswärtigen Bemächtigte in Lich zu bestellen.
Gießen, den 7. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___________________________________________________________I. V.: Jost, Regierungsrath.__6383
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz der Assekuranz-Compagnie „Mercrrr" in Bremen die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Hessen auf Widerruf ertheilt hat.
Gießen, am 7. September 1886. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V: Jost, Regierungsrath.
Politische Neberficht.
Gießen, 10. September.
Kaiser Wilhelm ist mit seiner am Mittwoch Abend erfolgten Abreise von Berlin nach Süddeutschland in den zweiten Theil seines heurigen Reise- Programmes eingetreten. Wurde der erste Theil desselben durch die Badereisen nach Ems und Gastein charakterisirt, so gilt die nunmehrige Reise des kaiserlichen Herrn vorwiegend militärischen Zwecken, nämlich der Theilnahme an den großen Manövern des 15. (elsaß-lothringischen) Armee - Corps. Ein außergewöhnlich großer Kreis von Fürstlichkeiten wird den allerhöchsten Kriegsherrn bei dessen Anwesenheit im Reichrlande umgeben und dies, sowie die Festlichkeiten, welche in den Kreisen der reichsländischen Bevölkerung zu Ehren der Anwesenheit des Kaisers geplant sind, wird auch den heurigen Kaisertagen in Elsaß-Lothringen einen besonderen Glanz verleihen. Nach Beendigung seines Besuches im Reichslande wird der Kaiser, wie üblich, in Baden-Baden an der Seite seiner erlauchten Gemahlin, welche bekanntlich schon seit voriger Woche daselbst weitt, noch für einige Zeit Aufenthalt nehmen.
Der deutsche Kronprinz hat die Besichtigung der bayerischen Truppen bei Augsburg und Nürnberg beendigt und sich alsdann nach Straßburg begeben; auf der Fahrt dahin dürste er in Appenweier mit seinem kaiserlichen Vater zusammengetroffen sein. Dem Kronprinzen find ouch bei seiner jüngsten Anwesenheit ta Bayern von den weitesten Kreisen der Bevölkerung die herzlichsten Sympathie-Beweise zu Theil geworden und speciell in Augsburg und Nürnberg hat der hohe Herr einen geradezu enthusiastischen Empfang gesunden.
Laut kaiserlicher Verordnung ist der Reichstag auf den 16. September einberusen und werden bereits an diesem Freitage die zuständigen Ausschüsse des Bundesrathes zusammentreten, um die einzige Vorlage, welche dem Parlamente nach den Versicherungen der osficiösen Blätter gemacht werden soll, diejenige über die Verlängerung des deutsch-spanischen HandeSvertrageS bis zum 1. Februar 1892, zu berathen. Ob noch andere Gegenstände den Reichstag beschäftigen werden, steht dahin; einstweilen handelt es sich um die Ratification des verlängerten Vertrages mit Spanien und hat die Regierung offenbar große Eile, denselben unter Dach und Fach zu bringen, da sie nicht einmal den Zusammentritt des Reichstages zu seiner ordentlichen Session im October oder spätestens November abwarten will. Ob die bevorstehende außerordentliche Session nur eine rein geschäftliche sein wird, wie es doch wenigstens die Natur des zu verhandelnden Gegenstandes vermuthen läßt, bleibt allerdings abzuwarten. I
Der weimarische Staatsminister und Bevollmächtigte des Großherzogthums beim Bundesrathe, Stichling, feierte am Mittwoch sein 50jähriges Dienstjubiläum unter der Theilnahme weiter Kreise. Der Jubilar ist ein Enkel Herders.
In Düsseldorf ist am Dienstag die 40. Hauptversammlung des Gustav-Adols-Vereins mit einer Begrüßungs-Ansprache des Vorsitzenden des Rheinischen Hauptoereins, ConsistorialrathS Natorp, eröffnet worden. Alsdann hielt der Vorsitzende, Consistorialrath Prosessor Dr. Fricke aus Leipzig, eine Rede, in welcher er betonte, daß der Verein zum ersten Mal in diesem Jahre in der Rheinprovinz tage und dann der neuerdings wiederholt aufgetretenen Forderung nach Rückkehr des Jesuitenordens gedachte, der die Vernichtung der evangelischen Kirche und des Protestantismus noch heute als seine wichtigste und vornehmlichste Ausgabe betrachte.
Der König von Portugal ist am Dienstag Abend, von Frankfurt a. M. kommend, in Sigmaringen zum Besuche seiner Schwester, der Fürstin von Hohenzollern, eingetroffen.
Aus dem Felde der auswärtigen Politik concentrirt sich nach wie vor das Hauptinteresse auf die bulgarische Frage und die mit ihr zusammenhängenden Nebenfragen. Die bisherige Ungewißheit über die Weiterentwicke- lung der bulgarischen Dinge nach der Rückkehr des Fürsten Alexander hat sich insofern gehoben, als die freiwillige Verzichtleistung des Fürsten auf den bulgarischen Thron nunmehr perfekt geworden ist. Als künftigen Herrscher des Landes bezeichnet man jetzt schon den Prinzen Alexander von Oldenburg, den Comman- deur des russischen Garde-Corps, und werden auf dem russischen Consülate in Sofia bereits Unterschriften zur Unterstützung dieser Candidatur gesammelt. Der oldenburgische Prinz, welcher trotz seiner deutschen Abstammung durchaus russisch denkt und suhlt, würde freilich ein Rußland ergebener Herrscher auf dem bulgarischen Throne sein, als es der „Battenberger" war!
Von den zahllosen Meldungen und Commentaren, welche über die Situation in Bulgarien vorliegen, dürsten diejenigen über eine bestimmtere Stellungnahme Englands in den bulgarischen Angelegenheiten hervorzuheben sein. In einem kürzlich erlassenen Rundschreiben empfiehlt das Londoner Cabinet die Festhaltung des Berliner Vertrages als der sichersten Basis für die Lösung der bulgarischen und ostrumelischen Schwierigkeiten. Ferner wird in dem Rundschreiben die Ueberzeugung ausgedrückt, daß eine Revision des ostrumelischen Statuts im Sinne des bulgarischen Volkes keinen Eingriff in den Berliner Vertrag bedeuten würde und befürwortet das Schreiben zu diesem Zwecke die Beschleunigung türkisch-bulgarischer Verhandlungen. Aus diesen Vorschlag haben.


