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Nr. ML Mittwoch den 11. August 1886.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

r Schulstraße 7. Erschein, täglich.nut siusnahme des Montags. Nd^Peft'be^en °7-rk°-Mrüch M"ST

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Amtlicher Hßeit.

Betreffend: Maßregeln gegen dar Zigeunerunwesen. Gießen, am 7. August 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogkichen Bürgermeistereien Ver Landgemeinden des Kreises.

Um dem Unwesen der im Reichsgebiete umherziehenden Zigeuner-Banden ein Ende zu machen, ist auf Veranlassung des Reichskanzlers eine Reche von Bestimmungen vereinbart worden, welche wir Ihnen, soweit dieselben für Sie von Interesse sind, nachstehend mitthellen.

I. Was die ausländischen Zigeuner anlangt, so ist:

1) angeordnet worden, daß dieselben fernerhin weder bandenweise noch in kleineren Trupps, noch einzeln die Reichsgrenze überschreiten können.

2) dem Weiterzug derjenigen ausländischen Zigeuner, welchen der Eingang in das Reichsgebiet gelungen ist, soll energisch entgegengetreten werden. Wir machen es Ihnen daher zur,-Pflicht, bei dem Eintritte von Zigeunern in Ihre Ortschaften dieselben entweder uns alsbald zuzuführen, oder uns von ihrem Eintreffen unverzüglich, eventuell telegraphisch, Anzeige zu machen.

3) diejenigen Mitglieder von Zigeunerbanden, welche sich einer Uebertretung der Strafgesetze (z. V. durch Betteln, Landstreicherei, Feldfrevel, Diebstahl, Drohung u. s. w.) schuldig machen, sind unnachsichtlich festzunehmen und es ist uns hierüber sofort Anzeige zu erstatten.

II. Was die sogenannten inländischen, d. h. diejenigen Zigeuner betrifft, welche im Reichsgebiete chren dauernden Aufenthalt genommen haben, und unter zeitweisem Verlassen ihres regelmäßigen Wohnsitzes gemeinschaftlich in größerer Anzahl in Deutschland umherzustreisen pflegen, so bedarf es auch gegen diese eines verschärften Vorgehens.

-1) die Frage, ob solche Personen die Eigenschaften eines Inländers besitzen, ist in jedem Falle uns zur Entscheidung vorzulegen.

2) die der Landstreicherei, des Bettelns, der Nichtbeschaffung eines Unterkommens oder sonstiger strafbaren Handlungen schuldigen Personen dieser Art sind ebenso zu behandeln, wie die Angehörigen ausländischer Zigeunerbanden.

Schließlich empfehlen wir Ihnen, in vorkommenden Fällen dafür Sorge zu tragen, daß die schulpflichtigen Kinder von den fraglichen Banden abge­sondert und zum Schulbesuche angehalten werden.

__-I. V.: v. Bechtold.__

. Gießen, am 7. August 1886.

Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes, hier: Versicherungspflicht der Ziegeleibetriebe.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

am die Grotzherzsg!ichen Bür permeister eien des Kreises.

Das Reichsversicherungsamt hat durch Erlaß vom 30. April l. I. dahin entschieden.:

daß Ziegeleien, abgesehen von den Bestimmungen des § 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, auch dann alsFabriken^ zu betrachten und zur Unfallversicherung heranzuziehen sind, sobald in denselben jährlich im Durchschnitt 100200,000 Steine her- gestellt werden".

Wir beauftragen Sie hiernach, diejenigen Unternehmer von Ziegeleibetrieben in Ihren Gemeinden, welche die bezeichnete Menge von Steinen jährlich durchschnittlich Herstellen und ihre Betriebe noch nicht angemeldet haben, anzuhalten, dieselben innerhalb drei Wochen in der vorgeschriebenen Weise bei uns anzumelden. Da die Versicherungspflicht für vor dem 1. Oktober 1885 bereits vorhanden gewesene Betriebe von dem genannten Termin ab gift, so ist von dem Unternehmer eventuell dieser, nicht etwa wie dies häufig geschieht der Tag der Wiedereröffnung des Betriebes als Beginn der Ver- sichemngspflicht in den Anmeldungen anzugeben.

Die anmeldungspflichtigen Betriebs-Unternehmer wollen Sie auf die Strafbestimmungen des § 11 des Unfallversicherungsgesetzes aufmerksam machen und uns deren Namen unter Angabe des Betrags der durchschnittlichen jährlichen Herstellung von Steinen anzeigen.

Befinden sich keine Betriebe der fraglichen Art in Ihren Gemeinden, so ist auch hiervon Anzeige zu machen.

I. V.: v. Bechtold.

Deutschland.

Darmstadt, 9. August. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 7. August den Polizeirath bei dem Polizeiamte Darmstadt, Friedrich Haas, zum Kreisrath des Kreises Offenbach und

den Amtmann bei dem Kreisamte Worms, Konrad v. Grolman, zum Vorstand des Polizeiamts Darmstadt unter Ertheilung des Charakters als Regierungsrath" mit Wirkung vom 1. September d. Js. an,

an demf. Tage den Kreisrath des Kreises Erbach, Karl Jost, zum Rath bei der Provinzial-Direction Oberhessen mit dem AmtstitelNegierungsrath" und den Rath bei der Provinzial-Direction Oberhessen, Hermann v. Bechtold, zum Kreisrath des Kreises Erbach, mit Wirkung vom 1. September d. Js. an,

an dems. Tage den Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht der Provinz Oberhessm, Emil Zimmermann, zum Ersten Staatsanwalt bei dem Land­gericht der Provinz Starkenburg und den Staatsanwalt bei dem Landgericht der Provinz Oberheffen, Ludwig J öckel, zum Ersten Staatsanwalt bei diesem Gericht zu ernennen.

Kolland.

Amsterdam, 9. August. Der Kriegsministcr ordnete an, daß das 7. Infanterie-Regiment an den diesjährigen Manövern nicht theilnehmen, son­dern in Amsterdam verbleiben soll.

ßnglarrd.

Belfast, 9. August. Von den bei der Ruhestörung am Samstag Abend Verwundeten sind 6 gestorben. 500 Mann Infanterie und eine Schwadron Kavallerie wurden hierher gesendet.

Belfast, 9. August. Die Ruhestörer griffen früh 6 Uhr abermals die Polizei an; letztere gebrauchte die Schußwaffe und ein Aufrührer blieb tobt, mehrere wurden verwundet. Von den am Samstag Verwundeten sind bisher 41 gestorben.

Der Tumult dauert fort, eine zahlreiche Menge ist anwesend. Die Polizei schießt auf die Ruhestörer, deren viele verwundet werden. Die Zahl der seit Sams tag Verwundeten wird auf 130 angegeben.

New-Uork, 9. August. Nach einer von der mexikanischen Grenze ein- gegangenen Nachricht hätte der Redacteur Cutting, welcher heute nach Chihnahna abgeführt werden sollte, den Schutz des Gouverneurs von Texas angerufen, weil er fürchte, auf dem Wege von Chihnahna getödtet zu werden.

Heidelberger SubilSumsbriefe.

VII.

Heidelberg, 9. August.

Z. Alles Schöne hat einen Anfang und ein Ende, nur die Liebe nicht.Die Liebe höret nimmer auf!" fagt der Apostel,und das schlechte Wetter in Heidelberg ebenfalls nicht", könnte man hinzufügen.

Kaum war der Festzug am Samstag zu Ende, als die goldene Sonne, als ob sie dem Festcomitv nun der Dienste genug geleistet, plötzlich wieder ihren Regenwolken- schleier vor's Gesicht zog und den unwürdigen Sterblichen ihres Anblickes beraubte. Deßungeachtet war der große allgemeine Commers der Studentenschaft in der Festhalle, welchem auch der Großherzog mit seinem Sohne, die akademischen und städtischen Behörden anwohnten, so außerordentlich gut besucht, daß die Erringung eines Sitz­platzes zu den Unmöglichkeiten gehörte.

Der Großherzog hielt eine ganz vorzügliche Ansprache an die SUwentenschaft, worin er dieselbe ermahnte, sich ihren Idealismus zu bewahren und mit einem Hoch auf Se. Majestät den deutschen Kaiser schloß. Die Kraft und Klangfülle des, Organs des hohen Redners wirkte auf Jeden überraschend. Bis in die Ernsten Winkel des ungeheuren Raumes drang die Stimme des Fürsten laut und vernehmlich durch um» selbst der jugendstarke Vorsitzende der Studentenschaft, Studiosus Kmus. seltsamerweise ein Mitglied der nichtfarbentragendenVtnetta", welcher die Rede de^ Reotor magnificentissimue mit (einem kurzen rhetorischen Lobgesang auf dessen^politische und wissenschaftliche Verdienste erwiderte, erreichte die Wucht, Gewalt und Verständlichkeit des Organs seines fürstlichen Vorredners bei Weitem nicht.

Der Commers dauerte bis gegen 3 Uhr Morgens, Ebenso lange dehnte stch vorgestern der reizende Festball in derHarmonie" hin, womit die Studenteii, an ihrer Spitze die Saxo-Borussen, der tanzlustigen Damenwelt eine willkommene Nach­feier der prächtigen Schloß- und Brückenbeleuchtung bereiteten. Gestern Abend bei dem außerprogrammmäßigen Costümfest auf dem Schlosse trieb erst die Mitteniachtstunde die Theilnchmer nach Hause. Dazu kamen dann noch die beiden Theatervorstellungen der Frankfurter Schauspieler mit denrelegirtcn Studenten" und Kleist'szerbrochenen