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-kr. 86 Drittes «latt Sonntag Den 11 April 1886
Amts- und Anzeigeblati für den Kreis Gießen.
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Polizei-Verordnung,
die Bade - Anstalten m Gießen betreffend.
Auf Grund des Artikels 296 des Polizeistrasgesetzes und des Artikels 56 pos. 1 der Städteordnung wird nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 26. August 1885 zu Nr. M. I. 19971 verordnet wie folgt:
§ 1.
Die polizeiliche Aufsicht über die Badeanstalten und die öffentlichen Badeplätze an der Lahn steht dem Großherzoglichen Polizeiamte zu, welches dieselbe durch die ihm unterstellten Vollzugsorgane ausübt.
§ 2.
Den Weisungen der diensthabenden Polizeibeamten (f. § 1) ist in jedem Falle, unbeschadet des Rechts der Beschwerde bei Großherzoglichem Polizeiamte, unweigerlich Folge zu leisten.
§ 3.
Jeder Unfug im Wasser und in den Badeanstalten ist untersagt. Ebenso ist jede Beschädigung der Badeanstalten, der Uferbauten an denselben, der Nachen, sowie allen dazu gehörigen Geräthe und Einrichtungen untersagt.
8 4.
Das Mitnehmen von Hunden in die Badehäuser ist nicht gestattet.
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Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle gelegenen Badehause an, stromauswärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, ist das Baden in der offenen Lahn (außerhalb der Badehäuser), sowie das Entkleiden an beiden Ufern verboten.
Bei dem Baden in offener Lahn, sowie innerhalb der Badeanstalten haben sich die Badenden, falls sie sich nicht in einer geschlossenen Zelle baden, ohne Ausnahme der Badehosen zu bedienen.
Gießen, den 28. August 1885.
§ 6.
Die Benutzung von Seife, das Waschen von Kleidungsstücken innerhalb der Badeanstalten, sowie jede sonstige Verunreinigung der Bade-Zellen und Hallen ist untersagt.
§ 7.
Die Badehäuser dürfen von Personen, welche nicht abonnirt sind, oder das Badehonorar nicht bezahlt haben, nicht betreten werden.
In die Frauenbäder dürfen Knaben nicht mitgenommen werden.
§ 8.
Das Tränken, Schwemmen, oder Waschen von Rindvieh, Schafen und Schweinen in der Lahn zwischen den beiden sber- und unterhalb der Lahnbrücke gelegenen Wehren ist vom 1. Mai bis 15. September untersagt.
Pferde dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August nur bis 7 Uhr Morgens und nach 8 Uhr Abends und an den übrigen Tagen der Monate Mai und August sowie im Monat September nur bis 7 Uhr Morgens und nach 7 Uhr Abends zur Schwemme gebracht werden.
8 9.
Das Localreglement für die Provinzialhauptstadt Gießen vom 8. Mai 1856, betreffend das Polizeistrafgesetz, insbesondere Baden in Flüffen, tritt außer Wirksamkeit.
8 10.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die einschlägigen Strafbestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs und des Polizeistrafgesetzes zur Anwendung zu kommen haben, mit einer Geldstrafe von einer bis dreißig Mark geahndet.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Wochen - Ueberficht.
Gießen. 10. April.
Der Kaiser erfreut sich des vollkommensten Wohlseins und zeigt in allen seinen Bewegungen und seiner ganzen Haltung eine Frische und Rüstigkeit, welche nicht im Entferntesten mehr an die längere Dauer des jüngsten Unwohlseins des hohen Herrn erinnert. Es steht daher zu hoffen, daß der allerhöchste Kriegsherr in gewohnter Weise den herannahenden Frühjahrs- Besichtigungen der Berliner und Potsdamer Garnison wird beiwohnen können, lieber die Frühjahrs-Badereisen des Kaisers sind irgendwelche Dispositionen noch nicht getroffen.
In dem Befinden der Frau Kronprinzessin des deutschen Reiches geht es täglich beffer und auch die Besserung in dem Befinden der ältesten Tochter des kronprinzlichen Paares, Prinzessin Victoria, schreitet in regelmäßiger Weise fort. Dagegen sind die beiden jüngeren Töchter desselben, die Prinzessinnen Sophie und Margaretha, an den Masern erkrankt und auch Prinz Heinrich von Preußen, welcher sich zu einem kurzen Aufenthalte nach dem Harze begeben hatte, ist dort von derselben Krankheit befallen worden.
Schluß oder Vertagung der parlamentarischen Geschäfte? Das ist jetzt die Frage, welche den Reichstag fast mehr interessirt, als die Verhandlungen selbst. Zu einer Entscheidung hierüber scheint es aber doch noch nicht gekommen zu sein, wenngleich der Senioren-Convent des Reichstages der Regierung in Hinblick auf die sich immer mehr und mehr geltend machende Ermüdung des Reichstages den Schluß der Session nctf) vor Ostern dringend anempfohlen hat und müßte die Regierung alsdann die neuen Branntweinsteuer- Entwürfe auf die lange Bank schieben. Zur Stunde ist es aber noch durchaus unbekannt, ob man sich an leitender Stelle hierzu entschließen wird und man muß daher auch alle Gerüchte, von denen die einen wissen wollen, der Reichstag würde spätestens Mitte nächster Woche geschloffen werden, während die andern behaupten, es würde nur eine Vertagung eintreten, einstweilen auf sich beruhen lassen. Daß bei unseren Reichsboten die Sehnsucht nach dem endlichen Schluß der parlamentarischen Geschäfte anfängt, alle anderen Rücksichten zu überwiegen, bewies auch die ungemein schwache Besetzung des Hauses bei der wichtigen Specialberathung des Gesetzentwurfes, betr. die Ausdehnung der Unfallversiche- rung auf die land- und sorstwirthfchastlichen Arbeiter, welche den Reichstag am Dienstag und Mittwoch beschäftigte.
Im preußischen Abgeordnetenhause ist am Mittwoch die erste und behutsamste der Vorlagen gegen die PolonisirungSgesahr — die Colonisations-Vorlage für Po'en und Westpreußen — unter Dach und Fach gebrach! worden. In namentlicher Abstimmung wurde an diesem Tage da« Gesetz unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung — also mit Hinzufügung der Commissions-Bestimmungen über die Rentengüter — mit 214 gegen 120 Stimmen angenommen; dagegen stimmten die Polen, das Centrum, die Freisinnigen und die Abgg. v. Meyer (Arnswalde), v. Geclach (Gardelegen) und Berger (Witten.)
Die kir eben politische Situation stagnirt einstweilen und wird es erst mit den zu Anfang nächster Woche zu erwartenden Beschlüssen des preuß. Herrenhauses über die Kirchen-Vorlage eine Veränderung erfahren. Ob die betr. Entscheidung des Herrenhauses der Herstellung des endlichen Friedenswerkes zwischen Dem Staat und Der katholischen Kirche in Preußen förderlich fein wird, muß abgewartet werden.
In Bückeburg, der Haupt- und Residenzstadt des Fürstenthums Schaumburg-Lippe, ward am Donnerstag die Vermählung des Prinzen Wilhelm von Württemberg, des präsumptioen württemdergischen Thronfolgers, mit der Prinzessin Charlotte von Schaumburg-Lippe, im Beisem zahlreicher fürstlicher Gäste gefeiert
Heber die aus Westafrika gemeldete Beschießung und Zerstörung der Eingeborenen-Stadt Money-Bi mb ia, an der Kamerun-Küste, durch oas deutsche Kanonenboot „Cyclop" sind noch immer keine ausklärenden Nachrichten eingegangen.
Die protestantische Bevölkerung Oesterreichs beging am Donnerstag'eine für sie bedeutsame Gedenkfeier. Am 8 April war-n 25 Jahre vergangen, daß den österreichischen Protestanten durch kaiserliches Paten: völlige Glaubensfreiheit und Rechtsgleichheit gewährleistet wurde. In Erinnerung an diesen für die evangelische Kirche in Oesterreich hochwichtigen Tag sprach am Mittwoch eine vom Kaiser empfangene, aus 3Mennern der augsbur gischen wie der helvetischen Confession zusammengesetzte Huldigungs-Devutation dem Kaiser den Dank der österreichischen Protestanten unter U berreichung einer Ergebenheits-Adresse aus. In seiner Antwort gab der Monarch seinem Wohlgefallen über die Treue der evangelischen Kirche und seiner Befriedigung über die stets loyale und mgßvolle Haltung der evangelischen Bevölkerung Ausdruck und entließ die Deputation mit der Versicherung seiner fortdauernden Huld


