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Wien, 7. October. Cholerabulletin. Es erkrankten, resp. starben in Triest 13/2, Oktober. Cholerabullettn. Es erkrankten, resp. starben

38/13 d"sonen. October. In Deputirtenkreisen gilt der Rücktritt des Finanz- ministe^ Sadt Carnot wegen fortdauernder Meinungsverschiedenheit mit der Wubget; ES1iStunwowietal^. DasJournal des Debats" sagt, der Minister halte an dem ausgestellten Budget fest, während die übrigen Minister jedweder Aenderung desselben nicht entgegen seien.

_ Die Abendblätter erklären es für unrichtlg, daß der spanische Botschafter die Ausweisung horilla's verlange und daß die Regierung nicht gewillt sei, dieselbe luniaeftehen Uebrtgens habe Zorilla keinerlei politische Kundgebung unternommen, welche die Auslieferung rechtfertige.

Freycinet besuchte heute das griechische Konigspaar.

London, 7. October, Bezüglich der Reise Lord Randolph Churchrll's nach dem Continent wird dem Reuter'schen Bureau von competenter Seite versichert es handle sich dabei nicht um diplomatische Angelegenheiten, die m irgend einer der Hauptstädte des Festlandes zu erledigen wären. Churchill unternahm vielmehr die Reise l^i.^Octob er!W ie^verlautet, haben fünf Minister demissionirt und sei Lopez Domingue- zur Königin berufen, um mit derselben zu conferiren.

Suakim, 7. October, sMeldung des Reuter'schen Bureaus.) Den Engländern befreundete Eingeborene erstürmten heute Morgen nach ernsthaftem Kampfe Tamar, einen ehemals befestigten Platz Osman Digma's. Die Rebellen verloren 200 Todte, viele Verwundete und mehrere Gefangene. Der Neffe Osman Digma's ist unter den Todten. Der Verlust der befreundeten Eingeborenen betragt 20 Todte und 20 ^wundete. Stober. Bei den Wahlen zu den Staatsämtern in Georgia haben die Demokraten gesiegt; ihr Candidat für den Gouverneurposten, General Gordon, wurde gewählt; ebenso haben sie die Majorität in der Staatslegrslatur.

Lokale-,

Gießen, 8. October. Vielfachem Wunsche zu begegnen, bringen wir in Nach­stehendem bie Bedingungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen zur Kenntniß der Leser:

8 1. Das Quantum des Wassers, für welches Zahlung an die Stadl zu leisten ist, wird durch'Wassermesser bestimmt.

§ 2. Die Ausführung der Abzweigung vom Hauptrohr, die Zuleitung bis in das Grundstück, die Lieferung und Anbringung des Wassermessers und des Haupt­absperrhahnes geschieht von Seiten der Stadt auf Kosten des Antragstellers, die Zu­leitung nebst Wassermesser und Haupthahn bleibt Eigenthnm der Stadt. Dieselbe be­sorgt, soweit die Zuleitung rc. nicht im Innern des Hauses liegt, die Unterhaltung und Reparatur auf eigene Kosten, während Unterhaltung und Reparatur der im Innern des Hauses gelegenen Theile der Zuleitung, sowie des Wassermessers und des Haupthahnes auf Kosten der Besitzer erfolgt.

8 3- Das Weiterführen der Leitungen innerhalb der Hauser und Grundstücke bleibt den Consumenten überlassen. Dieselben sind jedoch hierbei an die von der Stadt für diese Ausführungen zu erlassenden Bestimmungen gebunden. e

8 4. Der Wasserconsument ist dafür haftbar, daß das Wasser nur in den Grenzen feiner Besitzung verwendet werde. Wasserabgabe an nicht auf dem Grundstück wohnende Personen ist untersagt.

8 5. Für den Wasserverbrauch wird jeder Kubikmeter vorläufig mit 40 be­rechnet. Als Mindestbetrag des jährlichen Verbrauchs wird jedoch berechnet:

für ein Gebäude von einer Familie bewohnt 30

zwei Familien bewohnt 40

drei und mehr Familien bewohnt 50

Die Zahlung ist mit Ablauf des Quartals fällig.

8 6. Für die in 8 1 gedachten Wassermesser hat der Consument eine monat­liche Miethe von 1 JL für einen 20 mm weiten Wassermesser zu zahlen.

8 7. Eintretende Unterbrechungen der Wasserlieferung berechtigen den Con- sumenten zu keinen Ansprüchen an die Stadt. ,

8 8. Die Vertheilung des Geldbetrags unter die an der Consumtion be- theiligten Miether oder Pächter bleibt den Interessenten überlassen, da in jedem Grund­stück nur ein Wassermesser zur Ausstellung gelangt. Weitere Messer können jedoch von den Wasserabnehmern für die Miether ausgestellt werden. Letztere Messer sind von der Stadt zu beziehen. Das ganze Wasserquantum für ein Grundstück muß indeß durch den der Stadt gehörigen Waffermesser laufen.

8 9. Die Kosten für den Anschluß eines Hauses betragen:

1) Aufgraben des Straßenrohres und Pflasteraufbrechen,

2) Anbringung der Rohrschelle mit Abzweigstutzen und Anbohrhahn,

3) Anbohrung des Rohres,

4) Anbringung des Haupthahnes im Innern des Gebäudes,

5) Zuwerfen des Hauptrohres und Wlederherstellung der Oberfläche,

Gesammtpreis = 24 JC, hierzu kommen:

6) pro laufendes Meter, 20 mm weites Bleirohr zu liefern und zu verlegen einschließlich sämmtlicher Erdarbciten und Wiederherstellung der Oberfläche ä 3 60

7) für Durchstemmen eines Fundaments und Vermauern 1 JL 50

8) für Aufstellung eines Wassermessers, incl. Lieferung und Anbringung eines hölzernen Gehäuses, 21 JL.

8 10. Werden von einem Hausbesitzer Zweifel über die Richtigkeit der Angaben eines Wassermessers erhoben, so findet dessen Abnahme und Prüfung statt. Weicht der Wassermesser von der Nichtigkeit zum Nachtheil des Consumenten ab, so wird ihn: für den letzten Monat das zuviel Gezeigte in Abzug gebracht, im umgekehrten Falle das zuwenig Gezeigte nachträglich berechnet.

Zeigt der Wassermesser richtig, so hat der Consument die Kosten der Prüfung zu tragen.

8 11. Die Wasserabnehmer haben dem hierzu beauftragten städtischen Beamten jederzeit die Untersuchung der Privatleitung, des Hauptabsperrhahnes und des Wasser­messers zu gestatten.

Bestimmungen über die Anlage der Hauöeinrichtungen zur Benutzung deS städtischen Wasserwerks zu Gießen.

8 1. Die Ausführung der Wasserleitungseinrichtungen hinter dem Wassermesser ist Sache des Hausbesitzers. Die Wahl des Installateurs für die Errichtung der Hausleitungen ist freigestellt, jedoch wird die Großherzogliche Bürgermeisterei die Namen derjenigen Geschäftsleute öffentlich bekannt machen, welche sich im Besitz der nöthigen Einrichtungen insbesondere Probirpumpe mit Manometer befinden und ferner dieses Regulativ zum Zeichen der Anerkennung unterschreiben.

8 2. Die Leitungen in den Gebäuden müssen so angelegt werden, daß die Temperatur des Wassers nicht unter den Gefrierpunkt sinkt, fie also gegen die Ein­wirkung des Frostes gesichert sind. Dazu ist erforderlich, daß alle Theile, die außer­halb des Hauses in der Erde liegen, eine Bedeckung von 1,5 Meter erhalten und daß im Innern der Gebäude die Verlegung von Röhren und sonstigen Theilen, abgesehen von Kellern, möglichst in geheizten Räumen, also namentlich in Küchen stattfindet. Die Röhren müssen außerdem mit einer Umhüllung versehen werden.

Abzweigleitungen in Waschküchen und Hofräumen sind für den Winter mit be­sonderer Absperr- und Entleerungsvorrichtung zu versehen.

Die Anlage muß gegen äußere Verletzung gesichert fein, weshalb die Verlegung der Röhren zweckmäßig in einem Mauerschlitz geschieht, der mittelst Holzverschalung geschlossen wird.

Die Verlegung der Röhren durch Schornsteine, Dung- rc. Gruben ist untersagt.

Als Material für die Wasserleitungsröhrcn ist Bletrohr zu nehmen, welches vom besten, zinnfreien Weichblei gefertigt ist und mit einer dünnen Schicht von Schwefelblet versehen sein muß. Die Anwendung von Schmiedeeisenrohr mit galvani­scher Verzinkung ist ebenfalls gestattet. Gasröhren sind unter allen Umständen aus­geschlossen.

Die Bleiröhren müssen durchaus gleichmäßige Wandstärke und mindestens folgende Gewichte haben:

Durchmesser Gewicht pro lfd. Meter

13 mm 2,5 kgr

20 4,10

25 6,6

8 3. Da eine plötzliche Hemmung der Wasserströmung einen Rückstoß auf die Zuleitungsröhren und die daran befindlichen Hähne mit sich bringt, so dürfen zum Abzapfen des Wassers nur Niederschraubhähne oder Ventile, in keinem Fall aber Conushähne verwendet werden. Für Küchenhähne ist eine Dimension von 13 mm immer ausreichend.

8 4. Jede Hauseinrichtung muß, bevor sie von dem Installateur an die seitens der Stadt hergestellte Leitung angeschlosscn wird, einer Prüfung und Probepressung von 10 Atmosphären seitens des betreffenden Installateurs unterworfen werden und zwar in Gegenwart des beauftragten städtischen Beamten.

Durch diese Prüfung der Anlage übernimmt die Stadt jedoch keine Verpflichtung oder Garantie für deren Güte und dauernde Haltbarkeit. In dieser Beziehung ist vielmehr der Unternehmer allein dem Auftraggeber verantwortlich.

Eingesandt.

Gießener Wasserwerk.

Da in allernächster Zeit die Einführung der städtischen Quellwasserleitung in die Wohnungen stattfinden soll und nun auch die Bedingungen bekannt werden, unter welchen die Stadt den Anschluß und die Entnahme des Wassers gestattet, so möge es gestattet sein, diese Angelegenheit einer öffentlichen Besprechung zu unterziehen.

Der Preis, unter welchem die Stadt das Wasser an Private abgeben will beträgt (vorläufig) 40 Pfg. pro Cbm.; mindestens muß aber von einem Gebäude' welches eine Familie bewohnt, 30 JL, von 2 Familien 40 JL und einem solchen von 3 und mehr Familien bewohnten 50 JL jährlich entrichtet werden. Hierzu kommt noch, abgesehen von den Einrichtungskosten, die Miethe des Wassermessers welcke 12 JL jährlich beträgt.

Wir haben die Ueberzeugung, daß die Preise mindestens um die Hälfte zu hoch gegriffen find. Eine uns vorliegende vergleichende Statistik von dem Köuigl. Baurath Salbach führt 33 deutsche Städte auf, in welchen die Vergütung für Wasserentnahme auch nicht annähernd obigen Satz erreicht; als höchste dominirt Wiesbaden mit 25 A pro Cbm.

Es mag unter Umständen gestattet sein, einen solch hohen Preis zu verlangen, wenn z. B.'kostspielige Pumpwerke mit bedeutenden Betriebs- und Unterhaltungskosten^ Hochreservoirbauten in flacher Gegend oder sehr lange Zuleitung die Herstellung eines Wasserwerks mit großen Kosten verknüpfte. Wenn man aber, wie hier, in denkbar einfachster Weise das Wasser der Stadt zuführt, so sehen wir keinen Grund, warum ein solch außergewöhnlicher Preis verlangt wird.

Die Berechnung des Wasserpreises nach dem Cbm. für den gewöhnlichen Haus­gebrauch halten wir überhaupt nicht für die richtige. Will die Stadt sich eine gesicherte Einnahme verschaffen, so gebe sie das Wasser an Private zu einem gewissen Procent­satze des Miethwcrthes der Wohnungen ab. Nehmen wir 3pCt. an, so hätte eine Familie, deren Wohnungsiniethe 500 JL beträgt, jährlich 15 Wassermiethe zu zahlen und eine Wohnung von 1000 JL, deren Ausstattung etwa ein Bad enthält, 30 jL Nehmen wir nun weiter an, der Grundpreis des Cubikmeter sei 20 so würde für

obige Beträge die Wohnung von 500 JL 200 Liter und die von 1000 JL 400 Liter täglich verbrauchen können, ein Quantum, das in Wirklichkeit durchschnittlich kaum erreicht werden dürfte. Wir meinen hierbei selbstverständlich nur den Verbrauch im Innern des Hauses. Springbrunnen, Hydranten. Straßensprenghähne rc. kann man nach Weite der Mundstücke und Sprunghöhe resp. nach Quadratfläche des zu be­sprengenden Raumes extra tarifiren. Die Abgabe des Wassers für den Gewerbebetrieb hätte nur nach Waffermesser zu geschehen und könnte je nach Verbrauch Rabatt- bewilligung eintreten. Um einer Vergeudung des Wassers vorzubeugen, kann die Wasserwerksverwaltung, analog anderen Städten, Wassermesser zur Controle aufstellen natürlich auf ihre Kosten.

Weben der großen Einfachheit obiger Bercchnungswetse bietet dieselbe noch andere Vortheile. Sie stellt das Verhältniß zwischen Miether und Vermiether bezüglich des Wasserbezugs klar. Jeder weiß, was er für sein Wasser zu bezahlen hat und braucht nicht ängstlich an die Zapfstelle heranzugehen, um ja nicht zu viel zu entnehmen und so den eigentlichen Segen einer Wasserleitung in Frage zu stellen.

Wie hoch werden sich nun nach oben Gesagtem die Einnahmen der Stadt stellend

Soviel mir erfahren, beträgt der tägliche Zufluß von den Quellen ca. 530 Cbm. Nehmen wir an, daß von diesen täglich cn. 400 Cbm. abgegeben werden können (100 Cbm. sollen die öffentlichen Brunnen absorbiren, 30 Lbm. für andere Zwecke), so ergiebt sich bei einem Preise von 20 H pro Cbm. eine jährliche Einnahme von ca. 29 200 Soviel wir wissen betragen die Wasserleitungsarbeiten bis zur jetzt projectirten Fertigstellung rund 160 000 JL und sollten wir denken, daß eine jährliche Einnahme von beinahe 30 000 JL eine recht erkleckliche wäre.

Sollten diese letzteren Angaben nicht ganz stimmen, so bitten wir um Be­richtigung, allzuviel wird nicht am Ziel vorbeigeschossen sein.

Wir sehen voraus, daß uns der Einwand gemacht werden wird, daß, wenn das Wasser zu diesem Preise abgegeben werden soll, am Ende die Leistungsfähigkeit der Quellen nicht Stand hielte. Wir sind der Ansicht, daß eine zu große Ängstlichkeit in dieser Beziehung nicht am Platze ist. Die Erfahrung hat bisher überall gelehrt, daß, wo nicht gerade der Wasserbezug obligatorisch ist, wie z. B. in Köln, kaum die Hälfte der Bevölkerung an der Entnahme des Wassers theilnimmt. Bei uns kommt weiter der Umstand noch hinzu, daß ein Theil unserer Bewohner in den hochgelegensten Stadltheilen, der Druckoerhältnisse halber, an der Leitung überhaupt nicht participiren kann und Militär und Staat werden demnächst ihre eigene Wasserleitungen haben. Sollte jedoch trotz alledem das vorhandene Wasser unseren Bedarf nicht decken, nun, so sind wir ja in der glücklichen Lage, noch mehr Quellen erwerben zu können, welche Angelegenheit wir unserem verehrl. Stadtvorstand und dem technischen Leiter des Unternehmens, Herrn Ingenieur Rosenfeld, oerttauensvoll in die Hände legen dürfen.

Wir kommen nun zu einem anderen Punkte, betreff, die Zuleitung von den Hauptsträngen nach den Wohnungen. Wir wollen die in dem Statut aufgestellte Be­rechnung, nach welcher eine Zuführung von 10 Dieter Länge JL 82,50 kosten würde, weiter nicht bemängeln, zumal sie in ihren Haupttbeilen eine richtige sein mag, sondern stellen uns auf den Standpunkt, daß außer einer Abfindungssumme (etwa JL 25) für jedes Haus, der Anschluß von Seiten der Stadt hergestellt werden muß. Man be­denke, daß die Hausbesitzer für die innere Einrichtung schon Ausgaben genug haben und belaste sie nicht mit solch durchaus nicht gerechtfertigten Kosten, zumal alle Materialien rc. Eigenthum der Stadt bleiben. Soll die Wasserleitung wirk­lich ein Segen für unsere Stadt fein, fo erschwere man ihren Bewohnern nicht allzu sehr die Benutzung derselben.

Wir wollen hoffen, daß die obigen Bemerkungen an zuständiger Stelle eine Beachtung finden mögen und daß bie Wormiiunfl des Wasserpreises eine wesentlich anbere luertien wird, so daß ein billiger Bezug unseres unentbehrlichsten Lebensmittels, bes Wassers, uns zum Segen unb der Stadt zum Nutzen gereichen möge. N.

Vermischte-.

i}riebbcrg, 3. October. Heute Nachmittag um 4 Uhr wurde der letzte Veterane der Frerhertskriege und älteste Bürger unserer Stadt zur letzten Ruhe ge­leitet. Wer den alten, in Ehren ergrauten Veteranen, Unter - Adjutant Hasselbaum, uäher kannte, mußte ihn wegen seines schlichten und treuen Wesens achten unb ehren.

?!.^ioener. Zurückgezogenheit verbrachte er, nachbem er 45 Jahre ununterbrochen in hessischen Diensten gestanben, ben Rest feiner Tage feiner Familie wibmend, in unserer Stabt. Am 3. December v. I. feierte er seinen 90. Geburtstag, bei welcher Gelegenheit er burch Geschenke und Gratulationen von Nah unb Fern erfreut würbe. Er nahm Theil an ben Felbzügen von 1814 und 1815, sowie am Ausmarsche nach Schleswig-Holstein im Jahre 1848 unb nach Baben im Jahre 1849. Jtn Jahre 1859