Ausgabe 
9.5.1886 Erstes Blatt
 
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Nr» 107 Erstes Blatt. Sonntag den 9- Mai

1880

ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher HHeil.

Betreffend: Die Ableistung des Versaffungseides. Gießen, am 6. Mai 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Ableistung des Versaffungseides der seit Januar l. Js. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Untertanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden, nämlich derjenigen aus den in dem Amtsgerichts­bezirke Gieße« liegenden Gemeinden

Montag, den 24. Mai I. IS., Dormittags 9 Uhr in dem Regierungsgebäude zu Gießen, derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg liegenden Gemeinden

Mittwoch, den 26. Mai I. Js., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Grüuberg, derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach liegenden Gemeinden

Freitag, den 28. Mai l. IS., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Lich und derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Ridda und Laubach liegenden Gemeinden

Montag, den 31. Mai L IS., Vormittags 9 Uhr in dem Rathhause zu Hungen.

Sie wollen die betreffenden Personen hiernach vorladen und daß dieß geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen uns anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen war.

Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben. _______________________________________________________Dr. Boekmanrr.__

Betreffend: Die Provinzal-Fohlenweide zu Merlau.

Bekanntmachung.

Dieselbe wird DienStag, den 1. Juni I. IS., zwischen 10 Uhr Dorm. und 2 Uhr Nachmittags, eröffnet und endet am 30. September l. Js. um dieselbe Zeit, wobei die Besitzer der Fohlen gehalten sind, beim Einfangen derselben behülflich zu sein.

Jedem Fohlen muß eine gezeichnete Kette und desgleichen Halfter beigegeben sein.

Die Hälfte des Gesammt-Weidegeldes (von 45 ^) muß mit dt. 22 50 H beim Eintrieb und mit dL 22 50 bis zum 1. August l. Js. an den Vorsitzenden der Commission, Herrn Dr. Dieffenbach zu Geünberg bezahlt werden, welcher weitere Auskunft über alle näheren Verhältnisse geben wird.

Die Fohlen erhalten neben Weide- und Kleefutter, oder. Heu, in der Abteilung für einjährige = 3 Pfund Hafer durchschnittlich pro Tag; in der Abtheilung für 2 und mehrjährige = 2 Pfund Hafer täglich; jedoch entsprechend mehr Kleefutter oder Heu. Dieses Futter wird in obigem Weide­geld mit bezahlt. Dabei ist es jedem Besitzer ermöglicht seinem Fohlen täglich eine weitere Ration Hafer geben zu lassen. Dieser Zusatz-Hafer kann in Natur geliefert oder muß an Herrn Pachter Güngerich zu Merlau mit dl. 7 50 pro Gentner bezahlt werden.

Geschlechtlich entwickelte Hengst-Fohlen, sowie kranke oder bösartige Thiere, welche eine Störung des Betriebs veranlassen, können zurückgewiesen werden.

Kurkosten sind von dem Eigenthümer der Fohlen zu tragen.

Anmettrungen müssen bei gedachtem Vorsitzenden alsbald geschehen.

Zur Beaufsichtigung der Pflege und Fütterung ist ein besonderes Curatorium ernannt.

Friedelhausen, den 1. Mai 1886.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberheffen.

_____________________________________________A. v. Nordeck zur Rabenau.______________________________________

Gefunden: 1 Kopshalter, 3 Taschentücher, 2 goldene Haarnadeln, 1 Kinderkragen, 1 Ring, 1 Messer, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Sonnen­schirm, 1 seidenes Halstuch, 1 Hundemaulkorb, 3 Schreibhefte.

Gießen, am 8. Mai 1886. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

zur

Am zum

Deutschland.

Darmstadt, 6. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Bei­lage Nr. 10) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Brandversicherungs - Commission, die Auf­bringung des Bedürfnisses der Großh. Landes - Brandversicherungs - Anstalt für 1885 betreffend.

2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1886/87 zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen.

3. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal-Bedürfniffe in den Gemeinden des Kreises Bingen.

4. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal- Bedürfniffe der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Friedberg.

5. Ordensverleihungen.

6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

7. Namensveränderungen.

8. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:

Am 22. April wurden die Gerichtsassefforen Dr. Markus Löb, Berthold Mannheimer, Dr. Bertram Sichel und Karl Friedrich Joseph Zuckmayer zu Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Rheinheffen und dem Oberlandesgerichte zugelaffen; an dems. Tage wurden die Gerichts- affessoren Eduard Holzapfel aus Gießen und Dr. Eduard Rosst aus Mainz Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgerichte Bingen zugelaffen.

neu errichtete Telegraphen-Jnspectorstelle übertragen worden ist, die landesherr­liche Bestätigung zu ertheilen.

10. Ruhestandsversetzungen.

Am 20. Februar wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Nieder- Beerbach Heinrich Leichtweiß, unter Anerkennung feiner langjährigen treuen Dienstsührung, mit Wirkung vom 1. April d. Js. an, in den Ruhestand versetzt, 11. Concurrenzeröffnung:

Erledigt ist: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Moos mit einem Gehalt von 900 dl

Darmstadt, 7. Mai. (Berkaus von Schulbedürfniffen betr.) Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangele­genheiten , hat an die Großh. Kreisschul-Commisstonen folgendes Ausschreiben gerichtet:Durch unser Ausschreiben vom 17. Mai 1883 Amtsbl. Nr. 6 ist den Lehrern und Lehrerinnen ebensowohl der Verkauf von Schulbedürf- nissen (Schulbüchern, Heften, Schreib- und Zeichen-Materialien, Stoffen zum Unterricht in weiblichen Handarbeiten), wie auch die Vermittelung von Be­stellungen auf solche ober die Empfehlung gewißer Lieferanten untersagt und diese Bestimmung durch das lithographirte Ausschreiben vom 9. October 1885 erneut eingeschärft worden. Nach dem Inhalt einer von Inhabern von Schreib­materialien-Handlungen aus allen Theilen des Großherzogthums bei uns einge* reichten Vorstellung müssen wir annehmen, daß die getroffene Anordnung vielfach nicht befolgt wird, da die Einführung der Schreibhefte der Jägerischen Papier­handlung zu Frankfurt a. M. neuerdings in ganz auffallender Weise zugenom­men hat, was nur auf die Empfehlung dieser Hefte von Seiten der Lehrer zurückgesührt werden kann. Wir müffen Ihnen daher aus's Nachdrücklichste empfehlen, den Lehrern die pünktlichste Beachtung der bestehenden Vorschriften wiederholt einzuschärfen und deren Befolgung sorgfältig zu überwachen."

Berlin, 7. Mai. In der gestern unter dem Vorsitz des Staatsmini­sters, Staatssecretärs des Innern v. Bötticher, abgehaltenen Plenarsitzung nahm der Bundesrath von der zwischen Preußen und Braunschweig abgeschlossenen Militär-Convention Kenntniß und überwies den Entwurf eines Gesetzes wegen

9. Dienstnachrichten:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: 17. März Den Telegraphen - Jnspector Treutler aus Potsdam, welchem 1. April eine für den Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Darmstadt