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Drittes Blatr Sonntag den 9. Mai
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint -L-ttch mit ta MsntO--.
Schulstraße 7.
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Jahresbericht
des Iabrilr-Znspectors für das Großhermgthum Hessen für 1885.
1. Allgemeines.
Im Jahre 1885 sind eingegangen: 1 Steinbearbeitungsanstalt, 1 Thon- und Chamottemaarenfabrik, 1 Portefeuillewaarenfabrik, 1 Zündholzdrahtfabrik, 1 Cigarrenfabrik, 1 Hutfabrik, 1 Hasenhaarschneiderei, 1 Filz- und Schuhmaarenfabrik, 1 Puppenfabrik.
Neu entstanden sind: 1 Eisengießerei, 1 Metallwaarenfabrik, 1 Metall-Fa?on- dreherei und Stiftenfabrik, 2 Maschinenfabriken, 1 Gasfabrik, 1 Braunkohlen-Theer- schweelerei und Destillation, 1 Stearinfabrik, 1 Posamentirmaarenfabrik, 1 Strumpfund Filetmaarenfabrik, 1 Kidlederfabrik, 1 Cellulosefabrik, 3 Dampfsägewerke, 3 Cigarrenfabriken, 1 Nudelfabrik, 2 Dampfmolkereien, 1 Hutfabrik, 2 Schuhwaaren- fabriken.
Es wurden 250 gewerbliche Anlagen besucht, darunter 12 zweimal, 4 dreimal und 3 je vier-, sünf- und sechsmal. 91 Tage wurden auf Dienstreisen zugebracht. Vielfach wurde die eigentliche Berufsthätigkeit durch Ausarbeitung von Gutachten an die Großherzoglichen Kreisämter in Genehmigungs- und Beschwerdeangelegenheiten gehemmt oder unterbrochen, so daß oft längere Zeit der regelmäßige Besuch gewerblicher Anlagen nicht möglich war und an die Beobachtung der Arbeiterverhältnisse nicht gedacht werden konnte. Im Ganzen wurden ohne Beihilfe 115 Gutachten und Berichte erstattet und zwar an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz 9, an Großh. Kreisämter 53, an Gerichtsbehörden 10, an Polizeibehörden 10, an andere Behörden und Geiverbetreibende 33. Zu vielen Gutachten waren umfassende Vorarbeiten, Erhebungen und Untersuchungen erforderlich. Von Gerichtsbehörden außerhalb des Großherzogthums Hessen wurde ich in 3 Fällen in Anspruch genommen.
Von Großh. Oberstaatsanwalt wurde um Aeußerung über die Frage des Erlasses strafrechtlicher Bestimmungen gegen den Verrath von Fabrik- und Geschäftsgeheimnissen und um thatsächliche Mittheilungen hierüber ersucht. Diesen: Ersuchen wurde entsprochen. Der Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zur Anstellung von Ermittelungen über den Umfang der Wäschefabrikation und Confectionsbranche im Großherzogthum Hessen und die Lohnverhältnisse der Arbeiterinnen in diesen Gewerben nahm innerhalb der hierfür gegebenen Zeit die volle Thätigkeit in Anspruch. Die Ueberwachung der Ausführung der neuen gesetzlichen Vorschriften über die Einrichtung der Zündhölz^rfabriken erforderte wiederholte Besuche von Zündhölzerfabriken.
Durch Arbeiter wurde ich in 4 Fällen in Anspruch genommen. Drei Fälle betrafen Stellenvermittelung, der vierte Fall die Veranlassung des Arbeitgebers zur Zahlung einer höheren Entschädigung für die Verletzung des Arbeiters bei einem Unfall (vor dem Inkrafttreten des Unfalloersicherungsgesetzes).
2. Arbeiter, insbesondere jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen.
In einer Cigarrenfabrik fand ich ein 8 Jahre altes Kind beschäftigt. In einer Maschinenfabrik wurden jugendliche Arbeiter über die gesetzliche Zeit und in einer Wollspinnerei ein jugendlicher Arbeiter weit über die gesetzlich zulässige Zeit beschäftigt. In zwei Papierfabriken nahmen jugendliche Arbeiter, worunter auch ein Mädchen sich befand, an Nachtschichten Theil.
Die Liste der jugendlichen Arbeiter fehlte in 22, die Liste war nicht in Ordnung in 12 Fällen. Das Plakat: „Auszug aus den Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter" fehlte in 27 Fällen. 84 Arbeiter fand ich ohne Arbeitsbücher beschäftigt. Letzteres betraf besonders Arbeiterinnen in Fabriken auf dem Lande. In mehreren Fällen mußten Ortspolizeibehörden an die Vornahme von Revisionen gemahnt werden.
In einer Dampfziegelei bei Darmstadt wird jährlich eine Anzahl Ziegler aus dem Fürstenthum Lippe verwendet. Der Arbeitsvertrag wird mit einem Lippe'schen Ziegelmeister abgeschlossen, welcher dann im Frühjahr mit seinen Genossen auf der Ziegelei eintrifft. \ Ein Theil dieser Ziegler zieht im Herbst nach beendigter Formarbeit, ein anderer Theil gegen Weihnachten nach vollendeter Brennarbeit wieder in die Heimath zurück. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Tageslänge und der Witterung.
Sie dauert im Sommer öfter von 4Va Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends mit Mittag- und Vesperpausen. Die Bedienung des Ringofens erfordert auch Nachtarbeit mit 1 Arbeiter. Der Arbeitslohn geschieht nach Stückpreisen fertiger Waare und wird an den Ziegelmeister ausgezahlt, welcher seine Genossen auslöhnt und einen Vorzugslohn erhält. Ein Wohnbau für diese Arbeiter enthält einen Schlafsaal mit zweischläfrigen Betten für 30 Arbeiter, eine Küche und eine Stube für den Ziegelmeister. Die Mahlzeiten werden von zwei jungen Arbeiten: zubereitet und bestehen täglich aus Erbsenbrei und Speck. Nur Sonntags wird eine andere Speise gewählt und der Kirchenbesuch nicht versäumt. Die Lippe'schen Arbeiter sind sehr fleißig und pünktlich, sie halten strenge Ordnung, sowohl bei der Arbeit als sonstigen Lebensweise. Unverträglichkeit, Widersetzlichkeit, Trunkenheit oder dergl. kommt bei diesen genossenschaftlichen Vereinigungen Lippe'scher Ztegeleiarbeiter nicht vor und der Arbeitgeber ist mit ihnen sehr zufrieden.
Der Fabrikanten-Verein in Darmstadt hat seinen Mitgliedern, dem Beschluß einer Vereinsoersammlung entsprechend, die Lohnzahlung am Freitag (statt an: Samstag) empfohlen. Die wöchentliche Lohnzahlung am Freitag läge im Interesse der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, weil: a. alsdann die am Samstag noch fertig gestellten Maaren ungestört zum Versandt gebracht und die Comptoir-Arbeiten ganz oder zum größten Theile erledigt werden können, so daß der Sonntag Vormittag von Principal und Personal der Ruhe und Erholung gewidmet werden kann, was indirect wieder dem Geschäfte zu Gute kommt; b. wenn ein Arbeiter, ohne gekündigt zu haben, am Samstag wegbleibt, alsdann an: Sonntag Gelegenheit geboten ist, nach der Ursache des Wegbleibens Erkundigung einzmiehen und o. der Arbeiter durch Ablieferung des erhaltenen Lohnes am Freitag Abend an die Frau ev. Eltern in der Lage ist, zu einem geregelten Haushalte wesentlich beizutragen.
(Fortsetzung folgt.)
Vermischte-.
M. Coblenz, 6. Mai. Heute Vormittag 10 Uhr fand Hierselbst im Hotel Bellevue die constituirende Versammlung der neubegründeten „Westdeutschen Binnen- schtfffahrts - Berufs - Genossenschaft" statt. An derselben nahmen auch Herr Geh. Regierungsrath Berg als Vertreter des Reichsversicherungsamts in Berlin Theil, welcher den ersten Theil der Debatten persönlich leitete. Anwesend waren circa 150 Personen (darunter die namhaftesten rheinischen Dampfschiffrheder)', welche ins- gesammt 610 Stimmen von Interessenten vertraten. Bisher hatte ein Consortium unter Leitung des Herrn Directors Keßler aus Mannheim die Vorbereitungen für den heute erfolgten Schritt geleitet und auch ein Statut ausgearbeitet, nach welchen: der
neue Verband die Baggerei, die Binnenschifffahrt mit und ohne Dampf, die Flößerei, den Führ- und Prahmbetrieb und das Schiffsziehen (Treidelei) umsasfen soll. Bei der zunächst erfolgten Wahl des provisorischen Vorstandes lehnten Herr Geh. Rath Haniel und Herr Director Keßler den Vorsitz wegen Geschäftsüberhäufung ab und es wurden gewählt Herr Dr. Göcke von der Rhein-Ruhr-Canalverwaltung in Duisburg zum Vorsitzenden, Herr Melchers aus Mainz zum Schriftführer, die Herren Keßler (Mannheim), Weßel, Senator aus Bremen, Holzhändler Mohr aus Mannheim, Geh. Rath Haniel aus Ruhrort und Rheder Wiche aus Münden zu Beisitzern. Zu dem Verbände wurden zwischen 9500 bis 15000 Personen als zugehörig gerechnet und der ganze Bezirk in 5 Sectionen eingetheilt, nämlich: 1) Baden, Württemberg, Bayern ohne Frankenland, Hohenzollern und Reichslande, 2) Franken, Hessen, die Südhälfte von Hessen-Nassau und der Kreis Wetzlar; 3) Rheinland, aber ohne den Reg--Bezirk Düsseldorf, Birkenfeld und Wetzlar; 4) Reg.-Bez. Düsseldorf, Arnsberg und die Kreise Recklinghausen, Consfeld und Borken; 5) den Rest des Reg.-Bezirk Münster, Aurich, Osnabrück, ganz Oldenburg, Hannover, Braunschweig, beide Lippe, Waldeck, Coburg- Gotha, die Kreise Schleusingen und Eisenach, Sachsen-Meiningen ohne Saalfeld. Zu Sitzen der ersten Sectionsversammlungen wurden Mannheim, Mainz, Cöln, Ruhrort und Bremen gewählt, vorbehaltlich späterer Aenderungen. Die später auf 3 Wochen bestimmten Einladungssristen zu den Versammlungen wurden für die nächste Versammlung der Sectionen auf 8 Tage beschränkt, da das Genossenschaftsgesetz schon am 1. Juli er. in Kraft treten soll und der Herr Vertreter des Reichsversicherungsamtes dringend auf die Kürze der Zeit hinwies, binnen welcher noch sehr vieles geschehen und auch noch die Schiedsgerichte eingesetzt werden müßten. Alle Einladungen werden nur brieflich, nicht durch die Presse, erfolgen, da der Bereich der Genossenschaft ein zu großer ist, zu viele Insertionen nöthig würden. Nach diesen Festsetzungen erfolgte noch eine Durchberathung der Statuten, welche einige redactionelle Aenderungen herbeiführte, worauf dann gegen 2 Uhr die Versammlung schloß.
Frankfurt a. M. Vor einigen Jahren passirte einem reichen Londoner Bankierssohn, der auf einem Bryk selbstkutschirend durch den Stadtwald fuhr, das Malheur, einen Knaben, der mit seinen Eltern im Walde promenirte, zu überfahren. Der junge Mann sah damals sofort ein, daß er an dem Unheil lediglich die Schuld trage und zahlte an den Vater des Kindes zum dermaleinstigen Nutzen desselben die Summe von 6000 JL und verpflichtete sich außerdem freiwillig, besonders da es ihm sehr leid that, ein so hübsches Kind verletzt zu haben, jährlich 1500 JL. zu zahlen, bis das Kind ein Alter von 18 Jahren erlangt habe. Regelmäßig am 1. April trafen die 1500 JL hier ein. Dieses Jahr jedoch nicht. Schon glaubte man, daß der Engländer sein Versprechen gebrochen. Dem war jedoch nicht so. Gestern langte ein Schreiben bei dem Vater des Knaben an, in welchem ihm mitgetheilt wurde, daß der junge Engländer beim Sturz von einem Reitpferde ■ das Genick gebrochen habe und deßhalb in der Absendung des Geldes eine Verzögerung eingetreten sei. Der Brief enthielt den versprochenen Betrag und einen Vorschlag des Vaters des Verstorbenen, der dahin geht, daß er sich mit dem Vater des nun wieder vollkommen hergestellten Knaben durch eine einmalige Zahlung abfinden wolle. Das Kind zählt jetzt 10 Jahre und hätte innerhalb der nächsten acht Jahre noch 12,000 JL. zu empfangen. Man bietet nun eine einmalige Zahlung von 7500 JL an, worauf der Vater des Knaben auch einging.
Bern, 2. Mai. Durch einen wildgewordenen Stier, der sich von seinem Führer losgerissen und seinen Lauf durch mehrere Straßen unserer Stadt genommen hatte, sind heute um die Mittagszeit gegen 20 Personen verletzt worden, bis in der Nähe des Bärengrabens einige von einer Hebung zurückkehrende Schützen auf das wüthende Thier eine Salve abgaben und es zu Boden streckten. Schwer verletzt ist auch der Commandant der städtischen Feuerwehr, Herr A. Macuard, ein kräftiger Mann, der von dem Stier niedergeworfen, mit den Hörnern gestoßen und mit den Hufen gestampft wurde, so daß ihm ein Schenkel gebrochen, eine Hand durchbohrt und mehrere Zähne eingeschlagen sind und sein Zustand, wenn auch keine innere Verletzung stattgefunoen hat, ernste Besorgniß erregt.
Luxemburg, 2. Mai. Ein großes Unglück fand heute Morgen am Bahnhofe zu Ettelbrück statt. Auf dieser Station verzweigen sich verschiedene Bahnen, und so kam es, daß vier Reisende, drei Frauen und ein Mann, in einen falschen Zug stiegen. Als sie den Jrrthum gewahr wurden, war der Zug schon in der Fahrt begriffen und die unbesonnenen Leute hatten nichts Eiligeres zu thun, als aus dem Wagen herauszuspringen. Während die eine der Frauen unter den Zug kam und tobt auf dem Platze blieb, trugen die beiden anderen schwere Verletzungen davon. Nur der Mann, ein luxemburgischer Grenzaufseher, kam mit heiler Haut davon.
— sEin unangenehmer Kunde.) Vor einigen Tagen passirte einem Zahn- Operateur in Lübben das Mißgeschick, daß ihm ein Landmann, dem er einen Zahn ausziehen wollte, so fest in den Daumen der rechten Hand biß, daß das Glied ziemlich bedeutend verletzt, namentlich der Fingernagel total durchbissen wurde.
Geschichts-Kalender.
v. Mai.
1474. Peter von Hagenbach, Karls des Kühnen Statthalter in den von dem Habsburger Siegmund ihm verpfändeten Landen am Oberrhein, wird von den schwergedrückten Bürgern von Breisach gefangen und nach erfolgtem Todesurtheil durch das Beil hingerichtet. Die Bürgerschaft von Breisach hatte sich einige Zeit vorher an den Herzog gewandt und Klage über das sittenlose und herrische Kriegsvolk und über den Landvogt geführt, worauf Karl erwiderte, „den verdammten Deutschen" thue Hagenbach recht; scharf müßten sie im Zaume gehalten werden. ,
1760. Graf Nikolaus Ludwig von Zinzendorf, der Gründer der Herrnhuter Gemeinden, stirbt auf seinem Gute Herrnhut. '
1805. Friedrich v. Schiller, der beliebteste und bekannteste deutsche Dichter, stirbt, kaum 45 Jahre alt, zu Jena. y r r A ~
1850. Fürsten-Congreß in Berlin, von Preußen berufen, veranlaßt durch Oesterreichs Einberufung zu einer „auße:ordentlichen Plenarversammlung des Bundes" nach Frankfurt a. M., wodurch dieses Preußens Bestrebungen bezüglich einer Reichsverfassung zu durchkreuzen gedachte. Der Fursten-Con- greß dauerte bis zum 16. Mai und veranlaßte die Einsetzung eines provisorischen Fürsten-Collegiums. . ...
1864. See-Treffen bei Helgoland zwischen österreichischen und dänischen Schissen, welches einen für erstere günstigen Verlauf nahm.
1866. Das preußische Abgeordnetenhaus wird aufgelöst.
An demselben Tage fordert der deutsche Bundestag, Preußen solle über seine Rüstungen eine befriedigende Erklärung geben, worauf Preußen entgegnete : „Es rüste nur zur Abwehr und wenn der Bund nicht Sachsen und Oesterreich zur Abrüstung veranlasse, so sei es genöthigt und verpflichtet, sein Bundesverhältniß der Selbsterhaltung unterzuordnen."
1873. Das preußische Abgeordnetenhaus genehmigt die sogenannten Maigesetze.


