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Nr. 203

Samstag dm 4. September

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bttrwtti Schulstraß- 7. Erscheint täglich mit »««nahm- des Montag». 2 W-

p Durch bte Post bezogen viertelzährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Gießen, den 1. September 1886. Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Landgemeinden des Kreises Gießen für 1887/88.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KreiseS.

Sie werden beauftragt, alsbald mit Aufstellung der Voranschläge für 1887/88 zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung in dem vorgeschriebenen Termine 15. November l. I. an uns erfolgt. Wir empfehlen Ihnen hierbei das Folgende:

1) Die Vertreter der Forenfen sind gemäß Art. 40, Absatz 2 der Landgemeindeordnung zur Berathung der Voranschläge einzuladen, wenn die Erhebung einer Umlage stattfinden soll, zu welchen auch die Forensen beizutragen haben.

2) Die Voranschläge derjenigen Gemeinden, in welchen das Großherzogliche Haus ein Normalsteuerkapital von 857,14 JL hat und wenn dem Fiscus- nicht infolge des Gesetzes vom 3. Mai 1858 ein Stimmrecht im Gemeinderath zusteht, sind in einem Exemplar bei Beginn der zweiten Offen­legung der betr. Großh. Oberförsterei zur Einsicht vorzulegen. Bescheinigung, daß dies geschehen, ist dem Voranschlag beizufügen.

3) Bei Berechnung der Holzerlöse sind die seitherigen Tarifpreise zu Grunde zu legen.

4) Als Beiträge zur Kreiskasse sind diejenigen Beträge einzustellen, welche pro 1886/87 angefordert wurden.

5) Das Betriebskapital darf nicht zu knapp angesetzt werden, damit Verlegenheiten der Kasse und Kassenanlehen vermieden werden.

6) Die Einsendung der Voranschläge hat jedenfalls im bestimmten Termine zu erfolgen, da wir im Interesse einer ordnungsmäßigen Budgetwirthschaft Frist nicht erthellen werden. Sollten aus besonderen Gründen einzelne Rechnungen bis zu dem Termin noch nicht gestellt sein, so ist dem § 41, Absatz 2 der Voranschlagsinstruction entsprechend die Uebersicht Beilage 4 aus Grund des Handbuchs zu fertigen.

Im Uebrigen wollen Sie nach unserem früheren Ausschreiben, sowie nach unseren Bemerkungen und Entschließungen zu den vorhergehenden Vor­anschlägen verfahren.

______________________________________________________________ I. V.: Jost.___________________________________________________________________

Gießen, den 2. September 1886. Betreffend: Die Ausführung der Unfalluntersuchungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreise».

Nachstehend abgedrucktes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 20. Aug. 1886 zu Nr- M. J. 17688 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit.

I- Jost.

Darmstadt, am 20. August 1886. Betreffend: Die Kosten der Unfalluntersuchungen.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz

an die Großherzoglichen Kreisämter.

Die Kosten, welche durch eine in Gemäßheit des § 53 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 von der Ortspolizeibehörde vor­genommene Unfalluntersuchung entstehen, sind als Kosten der örtlichen Polheiverwaltung zu betrachten und fallen als solche der Gemeindekaffe zur Last.

Die durch die Teilnahme der Genossenschastsorgane in der Untersuchungsverhandlung, sowie der auf Antrag der Genossenschaft zugezogenen Zeugen und Sachverständigen und den Bevollmächtigten der Krankenkassen erwachsenden Kosten, werden nach §§ 25, 54 Abs. 2 und 45 des Unfallversicherungs­gesetzes von der Genossenschaft übernommen.

In Vertretung: v- Knorr. Best.

Betreffend: Aufstellung der Kirchenvoranschläge. Lang-Göns, den 2. September 1886.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen

an die Kirchenvorstände des Dekanats.

Sie wollen alsbald die Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1887/88 in die Hand nehmen.

________________________________________________________ Strack.___

Dekanatsbote.

Der Dekanatsbote geht diesmal DienStag den 7. und Mittwoch den 8. September.

Lang-Göns, den 2. September 1886. Dr. Strack, Dekan.

Nußland.

Petersburg, 2. September. DerRegier.-Anz." veröffentlicht ein Telegramm des Fürsten Alexander an den Kaiser, welches letzterem am 18. Au­gust a. St. (30. August n. St.) durch Vermittelung des Leiters des russischen Consulats in Rustschuk zugegangen, sowie die Antwort, welche der Kaiser dem Fürsten telegraphisch nach Philippopel ertheilte. Das Telegramm des Fürsten lautet :Sire! Nachdem ich die Regierung meines Landes wieder übernommen Habs, wage ich es, Eurer Majestät meinen ehrerbietigsten Dank auszusprechen dafür, daß der Vertreter Eurer Majestät in Rustschuk durch seine osficielle Ge­genwart bei meinem Empfange der bulgarischen Bevölkerung gezeigt, daß die kaiserliche Regierung den gegen meine Person gerichteten revolutionären Act nicht billigen kann. Gleichzeitig bitte ich um die Erlaubniß, Ew. Majestät meinen Dank aussprechen zu dürfen, für die Entsendung des Generals Fürsten Dolgorukow als außerordentlichen Gesandten Ew. Majestät! Indem ich die legale Gewalt wieder in meine Hände nehme, ist es mein erster Schritt, Ew. Majestät auszusprechen, daß ich die feste Absicht habe, j-des mögliche Opfer zu bringen, um die hochherzigen Intentionen Ew. Majestät unterstützen zu können, welche dahin gehen, Bulgarien aus der schweren Krise herauszubringen, welche se gegenwärtig durchmacht. Bitte Ew. Majestät, den Fürsten Dolgorukow zu |

ermächtigen, sich direct baldmöglichst mit mir zu verständigen, ich werde glücklich sein, Ew. Majestät den sicheren Beweis meiner unveränderlichen Ergebenheit gegen Ihre erhabene Person geben zu können. Das monarchische Princip nöthigt mich, den gesetzmäßigen Zustand in Bulgarien und Rumelien wieder herzuftellen. Da Rußland mir meine Krone gegeben, so bin ich bereit, dieselbe in die Hände seines Souverains zurückzugeben."

Die Antwort des Kaisers lautet:Ich habe das Telegramm Ew. Hoheit erhalten. Ich kann Ihre Rückkehr nach Bulgarien nicht guthetßen, da ich ver- hängnißvolle Consequenzen für das Land voraussehe, das schon so geprüft ist. Die Mission Dolgorukows ist inopportun geworden. Ich werde mich jeder Ein­mischung in den traurigen Zustand der Dinge enthalten, welchen Bulgarien wie­der überliefert ist, so lange Sie dort bleiben werden. Ew. Hoheit werden zu würdigen wissen, was Sie zu thun haben. Ich behalte mir vor, zu beurtheilen, was mir das geheiligte Andenken meines Vaters, das Interesse Rußlands und der Frieden des Orients gebieten."

Petersburg, 2. September. Der Redaction derNeuen Zeit" wird geschrieben: Für Rußland gtebt es hinsichtlich Bulgariens nur zwei Wege: Entweder Occupation Bulgariens zur Beseitigung der Anarchie oder Ueberlaffung Bulgariens an die Anarchie auf unbestimmte Zett. Die Würde Rußlands läßt nicht die Möglichkeit irgendwelcher Compromiffe zu.