Zweites Blatt
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Donnerstag den I Juli
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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des wahren Werthes der betroffenen Gebäude unmittelbar vor dem Brande ver-
W Einführung von Ausnahme-Tarifen für Mergel denselben Beschluß wie bezüglich Frachtermäßigung für Kainit und rohe Staßfurter Kalisalze.
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5. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1886/87 betreffend.
Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1886/87 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden: a. Auf das gesammte Communal'Steuerkapital der Einwohner und Forensen 295,841,22.^. d. Aus das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde Gießen 3,139,00 «A c. Aus das Grundsteuerkapital, Parzellen - Vermeffungskosten 612,05 J4, wozu sich der Beitrag auf 1 A Steuerkapttal berechnet: für den Ausschlag a auf 25,980 H, für den Ausschlag b auf 0,352 für den Ausschlag c aus 0,205
6. Ordensverleihungen.
7. Namensveränderungen.
Die telegraphisch bereits erwähnten Beschlüsse, die der Landes-Eisenbahnrath in seiner letzten diesmaligen Sitzung vom 26. d. Mts. bezüglich der Erzfrachten gesaßt hat, lauten wörtlich wie folgt: 1) Der Landes- Eifenbahnrath erachtet eine allgemeine Frachtermäßigung sowohl sämmtlicher Rohstoffe zur Eisenerzeugung, als auch der Eisenerze und Kalksteine allein zur Zeit für ausgeschlossen. 2) Der Landes-Eisenbahnrath erachtet mit Rücksicht auf die außerordentliche Nothlage des Eisenstein-Bergbaues an der Lahn, Dill und Sieg eine ausnahmsweise der Zeit nach auf die Dauer dieses Ausnahme- Zustandes beschränkte Frachtermäßigung zu Gunsten der auf der rechten Rheinseite zwischen Lahn und Sieg, sowie im Gebiete der Sieg, Dill und Lahn telegenen Bezirke für geboten: a. für Erze innerhalb dieser Gebiete und aus diesen Gebieten nach der Ruhr, b. für Coaks in umgekehrter Richtung. Ferner wurde beschlossen, die ermäßigten Winterfrachtsätze zwischen Stettin und Swine- münde während der Dauer der geschlossenen Schifffahrt im Tarifwege ein- für Dieburg, allemal zu veröffentlichen. Endlich faßte der Landes-Eisenbahnrath bezüglich der
4. Ueberstcht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen der israelitischen Religions-Gemeinden der Kreises
gütet und bei den jährlichen Ausschlägen 5 Jahre lang die Versicherung»- Kapitalien der oben bezeichneten Gemeinde in einem um ein Fünfthell erhöhten Betrage in Rechnung gebracht werden sollen.
schaden nach gesetzlicher Bestimmung aus der Großh. Brandversicherungskasse zu zahlende Entschädigung Vortheil zu ziehen, oder doch, daß daselbst eine mit den Interessen der Großh. Brandversicherungs-Anstalt unverträgliche Fahrlässigkeit in Bezug aus Feuersgefahr obwaltet, sowie in Berücksichtigung des in Folge dessen zwischen den Leistungen der Ortsangehörigen von Trösel und den Gegenleistungen Großh. Brandversicherungs-Anstalt zu Tage getretenen offenbaren
Pos. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853, betr. die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden, angeordnet, daß die von jetzt an in Trösel entstehenden Brandschäden nur nach Verhältniß
Mißverhältnisses, hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 21. Mai d. Js. zu Nr. M. I. 12,591, auf Grund des Art. 23
Darmstadt, 25. Juni. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 18) enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Anmeldung unfalloersicherungspflichtiger Betriebe betreffend.
2. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:
Se. König!. Hoheit der Großherzog haben dem Schwimmmeister Joseph Rauch I. in Mainz in Anerkennung der von demselben am 19. v. Mts. mit Muth und Entschlossenheit bewirkten Rettung des 10jährigen Joses Janson von Mainz vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu bewilligen geruht.
3. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Heppenheim, die Vergütung der Brandschäden in Trösel betreffend.
Dieselbe lautet:
Aus Veranlassung der häufigen und umfangreichen in neuerer Zeit in Trösel stattgesundenen Brände und in Berücksichtigung der dieselben begleitenden Umstände, welche die Vermuthung rechtfertigen, daß in diesem Orte entweder vorsätzliche Brandstiftungen in der Absicht stattfinden, durch die für den Brand
hat er, soviel ich weiß, der dummen, schändlichen und einer civilisirten Nation unwürdigen Plünderung Erwähnung gethan. Man hat sich nicht damit begnügt, diese Summe von 65 Millionen zu nehmen — wohin sie gekommen ist, weiß Niemand —, sondern man hat auch im Palaste der Kaiserin-Mutter Diamanten, Perlen, Schmucksachen und Edelsteine geraubt. Aus den Begräbniß-Tempeln hat man alles genommen, was sich nur immer nehmen ließ: Kronen, Schärpen, Festkleider und lausend andere Gegenstände von großem Werthe. Was ist aus diesen Gegenständen geworden? Das ist es, was wir gern wissen möchten! Solche Vorgänge müssen klargestellt werden. General Courcy selbst muß es wünschen, denn es handelt stch um seine Ehre, und man würde, so lange hierüber Unkenntniß herrscht, es nicht verstehen, wie seine Freunde ihn zum Commando eines Armee-Corps in Vorschlag bringen können. Der General muß die Gerüchte kennen, die hierüber in Umlauf sind. Man spricht von Schulden, von dringenden Bedürfnissen. Es scheint mir das so unwürdig eines Mannes in seiner Stelle, daß ich es vorziehe, statt leise zu flüstern, es ihm laut zuzurusen." So das „Eosnement", dessen Glaubwürdigkeit übrigens nur sehr beschränkt ist. Daß Hüö von den Franzosen geplündert wurde, ist allerdings eine Thatsache und es ist auch schwer verständlich, weshalb ein französisches Blatt gegen die französische Armee die Anklage der Plünderung und gegen einen französischen General den ziemlich unverhüllten Vorwurf des Diebstahls erheben sollte, wenn er nicht von der Wahrheit seiner Angaben überzeugt wäre. Wie dem aber auch sei: das „Evenement" glaubt an solche Schändlichkeiten seiner eigenen Landsleute.
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8. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:
Am 5. Juni wurde der Rechtsanwalt Eduard Holzapfel in Bingen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Nidda zugelassen.
9. Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
(Schluß folgt.)
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Politische Ueberfkcht.
Gießen, 30. Juni.
Der Bundesrath hatte sich kürzlich mit einer Ergänzung und Abänderung des Eisenbahn-Betriebsreglements in Bezug auf die Beförderung einiger Versandtartikel zu beschäftigen, wobei es sich um Vermeidung der Gefahr des Explodirens handelte. Der ursprüngliche Entwurf ist durch den Bundesrath noch etwas verschärft worden.
Heber die Beweggründe, welche die königlich sächsische Regierung veranlaßt hatten, im Bundesrathe sich gegen die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen zu erklären, waren verschiedene Angaben verbreitet worden. Wie nachträglich bekannt wird, ist Seitens der königlich sächsischen Regierung ausdrücklich anerkannt worden, daß die Errichtung des Seminars durch die Interessen des Reichs erfordert wird, daß sie aber nicht vermag, sich mit der in Aussicht genommenen Verbindung der Anstalt mit einer Landesanstalt einverstanden zu erklären, und daher genöthigt sei, gegen die Vorlage zu stimmen. — Wie verschiedentlich verlautet, wären nunmehr an das Reichsamt des Innern auch Eingaben gelangt, welche das Zustandekommen einer deutschen Industrie- Ausstellung zu Berlin im Jahre 1888 lebhaft befürworten, so daß man hofft, daß diese neuen Eingaben den frühem, welche gegen die Ausstellung gerichtet waren, die Spitze bieten und der Bundesrath sich schließlich doch für die Reichs- Hülse von 3 Mill. A erklären wird.
Fürst Bismarck begiebt sich in den nächsten Tagen zunächst auf kurze Zeit nach Schönhausen, dann nach Kissingen und von dort später nach Gastein,
der Chef der Reichskanzlei, Geheimer Ober-Regierungsrath Dr. Rottenburg, wird ihn begleiten.
Nach der Ausstellung des Schatzamts betrugen im April und Mai die Einnahmen aus Post und Telegraphie 28,921,034 oder 1,540,769 A mehr als in derselben Vorjahrszeit, aus der Reichseisenbahn nach vollendeter Abrechnung 7,512,400 oder 199,800 c/Z weniger.
Eine der längsten Sessionen, die der Reichstag je gehalten, ist I letzten Samstag zu Ende gegangen. Sie währte vom 19. November 1885 bis 26. Juni 1886, wobei allerdings wiederholt Unterbrechungen von einigen Wochen stattsanden. Die Session muß in Anbetracht ihrer Länge zu den weniger fruchtbaren gezählt werden. Von größer» Gesetzen, die zur Annahme gelangten, sind außer dem Etat nur zu nennen: die Erneuerung des Socialistengesetzes auf zwei Jahre, die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die land- und forst- wirthfchaftlichen Arbeiter und die Personen des Soldatenstandes, der Bau des Nordostsee-Kanals, die Reform der Zuckerbesteuerung, die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten, die Zulassung des Rechtswegs in Zollstreitsachen, die Heranziehung von Militärpersonen zu Gemeinde-Abgaben und die Militär- und Civilpenfionsgesetze. Dagegen ist die Angelegenheit, welche recht eigentlich den Mittelpunkt der ganzen Session bildete, die Reform der Branntweinsteuer, sowohl in der Gestalt des Monopols, als in derjenigen einer Verbrauchsabgabe gescheitert und Die Frage der Reichssteuer-Reform geht damit ungelöst in eine neue Tagung hinüber.
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Durch königliche Verordnung hat da» belgische Heer in seiner Infanterie eine neue Klaffe von Osficieren erhalten: „Unterosstciere von guter Führung können, wenn sie nach achtjährigem Dienste erwiesenermaßen die erforderlichen Kenntnisse und Eigenschaften besitzen, ein Diplom erhalten, das ihre Befähigung bezeugt, vorkommenden Falls die Obliegenheiten von Hülfs-Officieren zu versehen; sie müssen sich dann aber auch verpflichten, noch 5 Jahre weiter zu dienen. Sre erhalten im Dienst dieselbe Löhnung und dieselben Vergünstigungen wie die Unter-Lieutenants und tragen auch die Rangabzeichen. Ihre Befähigung haben sie theoretisch und praktisch in einer Prüfung zu erweisen.
Das Pariser Journal „Evönement" veröffentlicht einen sehr bösen Artlkel, ver sich mit der Plünderung der anarnitischen Kaiserpaläste beschäftigt und in dem behauptet wird, daß bei dieser Gelegenheit (am 6. Juli 1885) für nicht weniger als 65 Millionen in Gold und Silber von den französischen Truppen geraubt worden sei! „Wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht - heißt es in dem Artikel -, „so gab damals eine Depesche de» Generals Courcy allerdings bekannt, daß man sich einer im Staatsschätze befindlichen Summe von 15 Millionen in Barren bemächtigt habe, aber niemals
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