München, 27. September. Der russische Minister des Auswärtigen, v. Giers, ift heute Nachmittag hier eingetroffen und wird hier übernachten.
— Giers ist heute Morgen abgereist und begibt sich auf der Reise nach Kopenhagen auch nach Friedrichsruh.
Chemnitz, 28. Sept. (Socialistenprozeß.) Dre Verhandlung findet statt unter dem Vorsitze des Landgerichts-Präsidenten Brückner. Vertreter der Staatsanwaltschaft ist Oberstaatsanwalt Schwabe, Vertheidiger sind die Rechtsanwälte Otto Freitag i Leipzig) und Munckel (Berlin). Auch gegen den Mitangeklagten v. Vollmar, der wie Vierea durch Krankheit verhindert ist, wird nach vorheriger rechtzeitiger Anzeige der Behinderungsursache die Verhandlung ausgesetzt und eine separate Verhandlung gegen Beide für spätere Zeit beschloßen.
Chemnitz, 28. September. Im Sozialistenprozeß erkannten die Angeklagten ausdrücklich an, daß der in Zürich erscheinende „Sozialdemokrat" das offizielle Organ der socialdemokratischen Partei sei, sie verwahrten sich jedoch entschieden gegen die Annahme, daß sie mit der Verbreitung des Parteiorgans selbst irgend etwas zu thun hätten. Der Verlesung der Reichstagsrede Hasenclever's wiedersprach Rechtsanwalt Munkel als unstatthaft, weil Hasenclever darüber höchstens als Zeuge vorzuladen und zu vernehmen sein würde. Der Staatsanwalt ließ nach Lage der Sache unter Verzicht auf dieses Beweismittel dasselbe fallen. Die Verhandlung wurde auf morgen Vormittag 9 Uhr vertagt.
Wien, 28. September. Der „Polit. Corr." wird aus Philippopel gemeldet: Der Fürst besuchte die Hauptmoschee, wo er von der mohamedanischen Geistlichkeit und der Bevölkerung glänzend empfangen wurde. Der oberste Mufti begrüßte den Fürsten als „Fürsten von Nord- und Südbulgarien".
— Cin Telegramm aus Sofia meldet, daß 200 bewaffnete Macedonier dort eintrafen und sofort von der Grenze weg nach Oftrumelien dirigirt wurden.
Rom, 29. September. In Palermo kamen gestern 164 Erkrankungsfälle nnd 81 Todesfälle an Cholera vor, in den Provinzen Ferrara 8 Erkrankungen und 3 Todesfälle, in Reggio und Emilia 2 Erkrankungen.
Paris, 28. September. In Melun wurde Dusraigne (radical) zum Senator gewählt.
London, 28. September. Aus den Vorschlag Frankreichs empfahlen die Großmächte Griechenland eine ruhigere Haltung. Ein ähnlicher Schritt steht bezüglich der anderen Balkanregierungen bevor.
— Lord Salisbury ist gestern Abend hierher zurückgekebrt.
— Die „Times" bezeichnet die Gerüchte, nach welchen die englische Regierung eine Intervention in Oftrumelien und die Herstellung des statja quo ante in den Balkanstaaten verlange, für unbegründet. Die englische Regierung habe keinerlei gesonderte Schritte gethan und cooperire vielmehr mit den übrigen Mächten in dem Bestreben, eine Collision abzuwenden und eine Regelung der miteinander im Widerspruch liegenden Ansprüche herbeizuführen.
— In der Vorstadt Limehouse fand gestern eine große Kundgebung der Socialisten statt, woran gegen 80,000 Personen theilnahmen. Es wurden mehrere Resolutionen zu Gunsten der Versammlungsfreiheit angenommen. Die Kundgebung verlies ohne einen störenden Zwischenfall.
Zürich, 28. September. Seit 12 Stunden herrscht ununterbrochener noch fort; dauernoer Schneefall in der ganzen Nordschweiz. Bis jetzt hat derselbe besonders an den Bäumen Schaden angerichtet. Wenn Nachtsrost eintritt, sind die Reben ruinirt. Die Telegraphenverbindung ist stellenweise unterbrochen.
Laibach, 28. September. Der Bahnverkehr zwischen Tarvis und Pontafel und Tarvis und Aßling ist in Folge der Unfahrbarkeit, veranlaßt durch Regengüsse und Uebertretens der Wildbäche eingestellt.
Jnsbruck, 28. September. In Folge anhaltender Regengüsse droht allen Landes- theilen neue ernste Ueberschwemmungsgeiahr. Es sind Hilfsvorkehrungen getroffen. Bei Predazzo wurde bereits Militär in Anspruch genommen.
Bern, 28. September. Ueberall in der Schweiz ist starker Schneefall eingetreten. Der Rhein ist in Folge des Regens an mehreren Orten ausgetreten.
Palermo, 28. September. Gestern zählte man 95 Choleratodte.
Paris, 28. September. Einer Depesche des „Temps" aus Aden zufolge wurde nach der französischen Besitznahme von Ambado Abubaker Pascha auf Befehl des^^ lischen Vicekonsuls in Zeilah verhaftet. Der Kommandant des Katwnenbotes „MeteH^ welches sich in Zeilah befand, forderte den Vicekonsul auf, den Gefangenen sofort freizulassen, da er unter französischen Schutz stehe; hierauf erfolgte die Freilassung Abu- bakers. Ein englisches Kriegsschiff ist nach Zeilah abgegangen, englische Truppen wurden nach Boulhar bei Berberah entsandt.
Madrid, 28. September. Serrano ist ernstlich erkrankt.
Bukarest, 28. September. Der König empfing gestern im Schlosse Sinaia den neuen türkischen Gesandten Ahmet Zia Bey, welcher sein Beglaubigungsschreiben überreichte. Hierbei betonte der König die freundschaftlichen Gefühle für die Türkei, hervorhebend, daß er die innigsten Wünsche für eine lange und glücklich Negierung des Sultans hege.
Madrid, 28. Sept. Nach aus Cuba eingetroffenen Nachrichten sind die Jn- surgentenchefs Limbano, Sanchez, Mongo und Gonzalez sämmtlich getobter.
Amsterdam. 28. Sept. In Folge Verurtheilung des Socialdemokraten Vanoin- mcren wegen Majestätsbeleidigung zu einjähriger Einzelhaft fanden heute Ruhestörungen statt. Die Ruhestörer weigerten sich, der Aufforderung der Polizei, die mitge- drachten rothen Fahnen wegzunehmen, nachzukommen. Die Polizei war schließlich genöthigt, die Waffe zu gebrauchen und die Menge zu zerstreuen- Mehrere Personen wurden verwundet, vier verhaftet-
Petersburg, 28. September. Der Kriegsminister Wannowski ist hierher zurückgekehrt.
Konstantinopel, 28. September. (Telegramm des Rcuter'schen Bureaus.j Sir Drummond Wolff wird sich, wie bereits bekannt, in einigen Tagen nach Kairo begeben. Das jüngste Memorandum Wolff's an die Pforte enthält keine Vorschläge Englands bezüglich eines englisch - türkischen Einvernehmens in der egyptischen Frage. Eine englisch - türkische Besetzung Egyptens wird in dem Memorandum auch nicht erwähnt. Drummond Wolff berührte zwar die Entsendung türkischer Truppen als Eventualität, aber da Wolff entschieden die Feststellung des Termins für die Räumung Egyptens durch die englischen Truppen verweigerte, so hat die Pforte die Idee einer Truppensendung aufgegeben. Das Memorandum enthält dagegen die formelle Anerkennung aller internationalen Rechte in Egypten und auch der Suzeränität des Sultans, aber keinerlei Verpflichtungen Seitens Englands, sondern resumirt nur die Punkte, die sich aus den Besprechungen Wolff's mit den türkischen Dclegirten ergaben.
— (Telegramm des Reuter'schen Bureaus.^ Das neue Cabinet wartet die Rathschläge der Mächte ab, trifft aber fortgesetzt Vorbereitungen für den Fall, daß eine Action nöthig werden sollte und sollen die Reserven in den europäischen Provinzen einberufen werden.
— Der englische Militär-Attachö Trotter und der englische Eonsul Fawcett sind gestern Abend aus Philippopel wieder hier eingetroffen und der englische Botschafter in Petersburg, Thornton, wird im Lause des October hier erwartet.
— Das neue Ministerium suchte bei der Uebernahme der Geschäfte auch seinerseits bei den Botschaftern die Intervention der Mächte nach.
— Die Pforte benachrichtigte Wolff von der sofortigen Wiederaufnahme der Unterhandlungen.
Belgrad, 28. September. Vier Bataillone der bulgarischen Miliz haben die serbische Grenze van Raikow Suvat bis Babinnos im Kreise Knjazeva beseht.
Athen, 28. September. (Telegramm der „Agence Havas".j Der König ist heute hier eingetroffen und wurde enthusiastisch empfangen. Eine große Menschenmenge begleitete ihn im Zuge, welchem macedonische, kretensische, epirotische und thracische Fahnen vorangetragen wurden, nach dem Palais. Der König erschien sodann auf dem Balkon des Palais und hielt eine Ansprache an die Menge, in der er sagte, die gegenwärtigen, besonders ernsten Umstände erforderten Muth nnd Besonnenheit, es würden große Opfer, gefordert werden, die der griechische Patriotismus gerne auf sich^nchmen werde. Das gr-icchische Volk müsse Vertrauen zu dem Patriotismus seines Souverains und zu der Weisheit seiner Regierung haben.
Philippopel. 27. September- Es sind energische Maßregeln getroffen, um jede Agitation bezüglich Macedoniens zu verhindern- Jeder, der sich einer derartigen «lgitatonschen Handlung schuldig macht, soll sofort vor ein Kriegsgericht gestellt werden. An die Militär- und Civilbehörden in den Provinzen sind Rundschreiben er
lassen worben, in welchen dieselben angewiesen werden, die größte Aufmerksamkeit auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu richten und jede provozirende Handlung in den Grenzdlstrikten zu verhindern.
Das Zlnsallversicherungsgesetz
vom 6. Juli 1884 tritt am 1. October d. I. in Kraft; für alle diesem Gesetze unterliegenden Unfälle wird also von diesem Termine ab nach Maßgabe dcffelben Entschädigung geleistet. Daß dem durch Unfall beschädigten Arbeiter eine ausreichende Entschädigung gesichert werden müßte, darüber sind alle Parteien einig. Ob dieser Gedanke in dem Gesetze richtig durchgefübrt ist, darüber herrscht Streit. Wir wollen heute darauf nicht eingehen, sondern die Entscheidung darüber der Erfahrung überlassendes kommt-uns heute nur darauf an, an der Hand eines von hervorragend sachverständiger Seite herrührenden Artikels in der neuesten Nummer des „Deutschen Reichsblattes" (das auch Anfragen aus dem Leserkreise über das Gesetz gern beantworten wird) die davon betroffenen Kreise über ihre hauptsächlichsten Rechte und Pflichten zu unterrichten.
Das Gesetz bezieht sich nur auf gewerbliche Arbeiter und auch nur nuf einen Theil derselben, nämlich auf die in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gruben, Werften und Bauhöfen, in Fabriken und Hüttenwerken, und bei Ausführung uoi£ Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhaucr- und Brunnenarbeiten, sowie im <schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeiter. Außerdem fallen unter das Gesetz noch alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Anwendung kommen. Als Fabriken gelten diejenigen Betriebe, in welchen mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden. Das Kleingewerbe ist alfo ebenso wie Land- und Forstwirthschaft ausgeschlossen.
Auch ein Theil des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfallversicherung vom 28. Mai d. I. tritt bereits am 1. October in Kraft, nämlich die Ausdehnung auf den Betrieb der Posten, Telegraphen und Eisenbahnverwaltungen, einschließlich der Bahnen untergeordneter Bedeutung und der Straßenbahnen, die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltung. Damit ist auch die Einführung der Krankenversicherunq für die Post- und Telegraphenbeamten verbunden, welche bei den Eisenbahnen unü bei der Marine- und Heeresverwaltung großentheils schon durchgesührt iff.
Für die übrigen Gewerbe, auf welche die Unfallversicherung außerdem noch durch das Gesetz vom 28. Mai b. I. ausgebehnt ift, nämlich für die Baggerei, bas Fuhrwerk, bie Binnenschifffahrt, Flößerei, ben Prahm- und Fährbetrieb, Schiffsziehen, bie Spebition, ben Speicher- unb Kellerbetrieb unb aus bas Geschäft ber Güterpacker, Güterlabcr, Schaffer, Bracker, Wager, Messer, Schauer unb Stauer ist bie Organisation ber Berufsgenossenschaften noch nicht vollenbct unb baher muß die Einführung noch ausgesetzt bleiben.
Die Entschädigungen, welche nach dem Unfallversicherungsgesetze gewährt werben, sind folgende: „Von der 14. Woche nach Eintritt des Unfalles an übernimmt bie Unfallversicherung die Kosten des Heilverfahrens unb für bie Tauer ber Erwerbsunfähigkeit eine Rente, welche bei völliger Erwerbsunfähigkeit 2/3 bes Arbeitsverbienstes beträgt, bei theilweiser entsprechend ermäßigt wirb. Im Tobesfatte wirb an Be- erbigungskoften ber 20fache Betrag bes täglichen Arbeitsverbienstes des (Metöbtetcn, minbestens aber 30 JL gewährt. Die hinterlassene Wiltwe erhält eine Rente von 15 pCt. — also etwa den siebenten Theil, genau 3/2O — bes Arbeitsverbienstes; für bie Wittwe unb alle Kinber zusammen soll bie Reute aber nicht mehr als 60 pCt. (gleich 3/5) betragen. Eltern unb Großeltern, welche von bem Getöbteten unterhalten sinb, bekommen ebenfalls 20 pCt. — ben fünften Theil seines Arbeitsverbienstes. Bis zum Enbe ber 13. Woche haben bie Krankenkassen nach bau Krankenocrsicherungs- gesetz bie Heilung zu besorgen uub bas vorgeschriebene Krankengelb zu gewähren. Von ber 5. Woche an wirb aber das letztere auf Kosten ber Unfallversicherung soweit erhöht, daß es statt ber Hälfte zwei Drittel bes Arbeitsverbienstes beträgt.
Diese Entsck äbigungen werben nur bann nicht gewährt, wenn ber Verletzte seinen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, also auch bann gewährt, wenn er sich Unvorsichtigkeiten hat zu Schulben kommen lassen. Der von einem Eisenbahnzuge überfahrene Arbeiter erhält also keine Entschäbigung, wenn nachgewiesen wirb, baß er sich absichtlich, um sich zu tobten, bem Zuge in benWeg gestellt hat; wohl aber erhält er sie, wenn er bei ber Arbeit an ben Geleisen aus das Herannahen bes Zuges nicht geachtet hat unb in Folge solcher Unachtsamkeit zu Schaben gekommen ist.'
Die Entschäbigung hat nicht ber Arbeitgeber zu zahlen, bei welchem ber Verletzte beschäftigt ist. Zum Zweck ber Unfallversicherung sinb nämlich alle Betriebsunternehmer' eines zusammengehörigen Gewerbes für das ganze Reich ober für einzelne Theile beffelben zu großen Genossenschaften vereinigt, biefe haben gemeinschaftlich bie Entschäbigung zu tragen unb gegen biefe haben bie Arbeiter ihre Rechte geltend zu machen.
Bei jedem nicht ganz unerheblichen Unfälle findet nun zunächst eine vom Betriebsunternehmer selbst zu veranlassende polizeiliche Untersuchung statt, zu welcher auch Vertreter der Krankenkasse des Verletzten unb sonstige Betheiligte zugezogen werben. Die Entschäbigung wirb von bem Vorstanbe ber Berussgenofsenschaft festgesetzt. Gegen besten Entscheibung kann ein aus Vertreten! ber Berufsgenossenschaften, der Arbeiter unb einem Unparteiischen bestehenbes Schiebsgericht angerufen werben. Von biefem ift bann noch eine Berufung an bas Reichsversicherungsamt in Berlin zulässig.
Dies sind bie hauptsächlichsten, unsere Leser intereffirenben Bestimmungen bcs Gesetzes.
Lokales.
Gießen, 29. September. In bereitwilligster Weise ist bie Bürgerschaft ber Aufforberung bes Herm Bürgermeisters nachgekommen: bie Stabt prangt heute Morgen im schönsten Flaggenschmucke. Selbst ber conftanten Depression ist es nicht gelungen, ben bekannten Wetterstrich burch bie Rechnung zu machen, beim bie Sonne kämpft, wie es scheint, siegreich, mit bem Gewölk, unb so sehen wir In jeher Beziehung einem heiteren Feste entgegen.
Gieße«, 29. September. (Tas 30. Stiftungsfest der Freiwilligen Gail'schen Feuerwehr.) Obgleich der Himmel kein freundliches Gesicht zeigte, so nahm das Fest doch seinen programmmäßigen Verlauf. Nachdem dasselbe Morgens 7 Uhr durch die Reveille eröffnet worden, waren bie Vormittagsstunden für ben Empfang ber auswärtigen Gäste bestimmt, welche auch mit ben einlaufenben Eisenbahnzügen in ziemlicher Anzahl eingetroffen waren unb nach bem Stanbquartier (Cas6 Leib) geleitet würben.
Nachmittags 3 Uhr versammelte sich bas Corps im Stanbquartier, um hier eine von Herrn Carl Schulze gestiftete Stanbarte in Empfang zu nehmen. Der erste Hauptmann, Herr Gg. Marx, hieß bie anroefenben Festlheilnehmer herzlich willkommen unb brachte benfelben ein Hoch, worauf Herr Schulze bas Wort ergriff, um mit einer Ansprache bie bem Corps zugebachte Standarte dem Hauptmann zu übergeben, welcher dieselbe mit Dank und der Versicherung entgegennahm, daß dieselbe von Seiten des Corps stets in Ehren gehalten werden solle und brachte bem Stifter ber Stanbarte ein dreifaches Hoch. Das Banner selbst ift in ebenso finniger wie geschmackvoller Weise ausgeführt unb macht bem Stifter sowohl als bem Anfertiger alle Ehre.
Hierauf begaben sich bie Festtheilnehmer in georbnetem Zuge nach bem Oswalb's Garten, um ber bafelbft ftattfinbenben Hebung beizuwohnen. Die Schulübung sowohl als ber Branbangriff verlief in ieber Beziehung gut. Die Geräthe befanben sich in orbnungsmäßigem Zustanbe unb ber geschlossene kräftige Wasserstrahl legte Zeugniß ab, baß bie spritze burch ben nunmehr breißigjährigen Gebrauch in keiner Weise gelitten hat. An bie Hebung schloß sich noch eine Hybranteuprobe, welche burch bas ausgeworfene Wasserquantum bewies, von welchem stutzen biefe Einrichtung bei einem ausbrechenben Branbe ist.
Unter Theilnahme bes Stabtvorstairdes, ber Gießener Freiwilligen Feuerwehr, sowie ber Vertretungen ber auswärtigen Wehren bewegte sich nun ber Festzug, dessen Schluß das Corps mit seinen durch Pferdebespannung transportirten Geräthen bildete, durch die in reichem Flaggenschmuck prangenden Straßen ber Stabt, überall sympathisch begrüßt unb mit Blumensträußen bedacht, nach Stein's Garten, um bie bis zum Beginn bes Bankets noch freien Stunbcn in geselliger Weise zu üerbringen.
Zu bem Banket selbst hatte sich eine große Anzahl Teilnehmer cingefunben, so daß die Räume des Leid'schcn Saales dieselben kaum zu fassen vermochten. Die
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