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Freitag den 29. Mai
Nr. 121
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WNreck«r Schulstraße 7.
Familie.
Ewald.
gute Behandlung aß n hen und eine ruhige ff f
der Theil- Gemeinden !fgefühltesten
untersagt, diejenige durch den südlichen Faroe-Sund den Schiffen nur unter der Bedingung, schwedische Kronlootsen an Bord zu nehmen, gestattet. Die Anordnung documentirt den Entschluß Schwedens, im Falle eines russisch-englischen Krieges stricte Neutralität zu beobachten und den englischen und russischen Kriegs- schiffen das Passiren der genannten Wafferstraßen unmöglich zu machen.
Die neuerlichen Unruhen in Central-Amerika nehmen einen bedenklichen Charakter an. Die vom Staate Honduras unternommene Vermittelung zwischen San Salvador und Guatemala, welch' letzterer Staat die in San. Salvador ausgebrochene Revolution unterstützt, ist gescheitert. Die Insurgenten unter Menendez sind zurückgeworsen worden und werden sich nun wohl mit den Truppen des Staates Guatemala vereinigen, deren Vorhut in der Stärke von 400 Mann die Grenze von San Salvador bereits überschritten hat. Diese Vorgänge dürsten der nordamerikanischen Union wahrscheinlich abermals einen geeigneten Vorwand zur Einmischung in die Angelegenheiten der centralamerikanischen Staaten geben und daß von einer solchen Intervention die letzteren selbst am wenigsten profitiren werden, braucht kaum eines besonderen Beweises. Die sortgesetzten Zwistigkeiten der centralamerikanischen Republiken unter einander werden eben der Union zu Gute kommen.
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$U 9 U ft Die^Großherzoaliche Direktion der Oberhessischen Bahnen wird diejenigen Beamten oder Dienststellen bezeichnen, durch welche nähere Auskunft über -die künftigen Anstellungsverhältniffe und über die Einreihung der betreffenden Dienststellen in das Civildiener-Wittwen-Jnstrtut erthellt wird.
Darmstadt, den 30. April 1885. .
Großherzoglrches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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Politische Ueberficht.
Gießen, 28. Mai.
Der Erkältungszustand des Kaisers ist erfreulicher Weise fort- -dauernd im Abnehmen beariffen und wird vorausstchllich auch der Katarrh in diesen Tagen gänzlich gehoben sein. Das Unwohlsein macht vorläufig die ge> neuere Feststellung der diesjährigen Relse-Dispositionen des hohen Herrn noch unmöglich, doch erhält sich die Annahme, die Abreise des Kaisers, und zwar nicht erst nach Wiesbaden, sondern direct nach Ems, werde gegen Mitte Juni erfolgen- ,. ' .
Fürst Bismarck hat die Feiertage keineswegs auf einer seiner ländlichen Besitzungen verbracht, wie man doch vermuthen konnte, sondern ist in Berlin geblieben. Dies legt die Annahme nahe, daß es wichtige politische Ge< -schäfte gewesen sind, welche den leitenden Staatsmann in ver Reichshauptstadt auch während der Festpause zurückhielten, wenngleich man über die Natur derselben nur Bermuthungen hegen kann. Der Besuch des englischen Cabinets- Mitgliedes, Lord Roseberry in Berlin, giebt hierbei zu denken. Am Freitag Abenv halb 11 Uhr traf der englische Minister in Berlin ein, wo er auf dem Bahnhose vom Grasen Herbert Bismarck empfangen und trotz der späten Abend- -stunde nach dem Reichskanzler-Palais geleitet wurde; hier verweilte der Lord Lis nach Mitternacht und begab sich dann erst nach seinem Absteigequartier, dem Hütet Kaiserhof. Der Besuch Lord Roseberry's in Berlin war, wie erinnerlich, schon vor einiger Zeit angekündigt worden, wurde aber aus unbestimmten Grün- den wieder verschoben, bis er nun doch zur Ausführung gelangt ist. Daß es eine wichtige Mission ist, welche den englischen Minister nach der deutschen Reichshauptstadt führt, liegt auf der Hand; schon der Umstand, daß der Lord es trotz der späten Ankunstsftunde für nöthig hielt, dem Reichskanzler noch seine Aufwartung zu machen, deutet dies an. Der Londoner „Standard schreibt denn auch, daß Lord Roseberry zwar keine osficielle Mission auszusuhren habe, allein man glaube, das Cabinet von St. James habe ihn ersucht, sich Kunde von der allgemeinen Natur der Politik des Fürsten Bismarck in der ägyptischen Frage zu verschaffen. Daneben wird wohl Lord Roseberry auch die afghanische Grenzfrage mit zur Sprache gebracht haben, da dem Vernehmen nach die englische Regierung wünscht, Kaiser Wilhelm möge den Schiedsspruch in der afghanischen Angelegenheit übernehmen; darüber, ob Kaiser Wilhelm geneigt ift, diesem Wunsche zu willfahren, verlautet noch nichts Näheres.
In Lahr hat am Pfingstmontag die feierliche Eröffnung Des ersten deutschen Reichs-Waisenhauses stattgefunden. Der Großh. Landescommiffar, der Stadtdirector, die Lahrer evangelische Geistlichkeit, die Spitzen der Civilbehörden, sowie zahlreiche Mitglieder von Corporationen und Vereinen wohnten der Feier bei. Die rastlosen Bestrebungen der Lahrer Reichs- Fechtschule haben demnach einen ersten schönen Erfolg auszuweisen und man darf nur wünschen, daß diesem einem so wohühätigen Zwecke gewidmeten Bestrebungen auch in Zukunft der Erfolg nicht ausbleiben möge.
In Russisch-Polen sollen in nächster Zeit größere Manöver zweier Armee-Corps unter dem Befehle des General-Commandanten, General Gurko, gegeneinander stattfinden. Das eine dieser Armee-Corps wird aus 39 Bataillonen, 50 Schwadronen und 72 Geschützen, das andere aus 48 Bataillonen, 40 Schwadronen und 90 Geschützen bestehen. Außerdem sollen auch größere Manöver im Wilna'schen Militärbezirke und in den Ostsee-Provinzen stattfindm, wo die in den Lagern von Riga und Dünaburg befindlichen Truppen in der Nähe letzterer Festung gegen einander manöveriren werden. — Eine Depesche aus Baku besagt, daß der seitherige englische Grenz-Commiffar in Afghanistan, Lumsden, in Baku eingetroffen und alsbald nach Tistis weitergereist ist.
Aus specielle Anordnung des Königs von Schweden ist die Nordpaffage wie die Südpaffage des Faroe-Sundes durch Torpedo-Anlagen gesperrt. Die Durchfahrt durch den nördlichen Faroe-Sund ist bedingungslos
M-chen aus r alt, fleißig und in fc wandert, sucht Stelle. N
Deutschland.
Darmstadt, 27. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 8. Mai den Lehrer an der seitherigen höheren Bürgerschule zu Wimpfen a. B., Leopold Ensgraber, zum Lehrer an der Realschule daselbst, am 15. Mai den provisorischen Realgymnasial-Lehrer Dr. Karl Kost in Gießen zum Lehrer an dem Realgymnasium und der Realschule daselbst zu ernennen;
am 16. Mai den ersten Bibliothekar der Landes-Universität, Professor Dr. Ludwig Noack, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner als Universitäts-Bibliothekar geleisteten ersprießlichen Dienste mit Wirkung vom 16. August d. Js. an, in den Ruhestand zu versetzen.
Darmstadt, 26. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 8) enthält: t t
1. Bekanntmachung, die nachträgliche Aufnahme der von her früheren Oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft übernommenen Beamten und Bediensteten in den Staatsdienst betreffend. r L _ .
2. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
3. Namensveränderung.
4. Dienstnachrichten:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnadigst geruht: Am 14. April dem evang. Pfarrer Hermann Kromm zu Stockstadt die evang. Psarr- stelle zu Wixhausen zu übertragen; am 28. April dem evang. Psarrverwalter Ludwig Huber zu Herchenhain die evang. Pfarrstelle zu Dietzenbach zu übertragen; am 1. Mai dem evang. Pfarrer Ludwig Friedrich Hofmann M Ptanig die evang. Pfarrstelle zu Hering zu übertragen; am 10. Mai dm in Gemäßheit der Ard 2, 3 unv 4 der Deklaration vorn 31. Januar 1837 über die Ruck- gäbe der Verwaltung des diesseitigen Kaufunger Stiftsfonds an die Althesnsche Ritterschaft ces GroßherzogthurnS Hessen von den beteiligten adeligen gamuien zu einem der drei Overoorsteher gewählten und präsentirten Freiherrn Georg Riedesel zu Eisenbach auf Schloß Altenburg für die Dauer der gegenwärtigen, bis Ende 1890 laufenden Wahlperiode in der geoachten Eigenschaft Landesherrlich zu bestätigen. , „, , , r, ,
Am 21. April wurde dem Schullehrer an der Gememdeschule zu Psung- stadt Feroinand Hof eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Besinn, gen übertragen; am 24. April wurde der von dem Großh Krersrathe d°L | Kreises Bensheim, dem kath. Psarrer und dem Stadtvorstande daselbst aus die.
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der
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Betreffend: Die nachträgliche Aufnahme der von der früheren Oberhessischen Eisenbahn-Gesellschaft übernommenen Beamten und Bediensteten in den Staatsdienst.
Bekanntmachung.
Nach dem Gesetze vom 18. April 1885 können diejenigen, auf Grund des Art. III des Vertrags vom 21. December 1875, betreffend die Ueber- traqunq des Eiaenthums der Oberhessischen Bahnen an den Staat (Regierungsblatt Nr. 30 von 1876), seiner Zeit übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Eisenbahnen, welche nicht schon früher in Anwendung des Art. 4 des Gesetzes vom 4. Mai 1881 (Regierungsblatt Nr. 12 von 1881) in 'Den Staatsdienst ausgenommen wurden, nachträglich in denselben ausgenommen werden, wenn sie innerhalb Der von uns ihnen zu bestimmenden letzten Frist die Bereiterklärung zum Uebertritt in den Staatsdienst nach Maßgabe der für die Civildiener bestehenden Bestimmungen abgeben, und zwar unter Verzichtleistung auf alle Rechte, welche sie durch die frühere vertragsmäßige Anstellung gegen die Verwaltung der Oberhessischen Bahnen erworben haben. (Regierungsblatt y^r hiermit die Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Bahnen, welche nachträglich in den Großherzoglichen Staatsdienst
übertreten wollen, auf, ihre Erklärung nach dem bei der Großherzoglichen Direction der Oberhessischen Bahnen bereitüegenden Formular bis zum letzten
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