Ausgabe 
26.7.1885 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung.

Am 1. Juli ist nach dem Vorgänge anderer Theile Deutschlands auch für das Großherzogthum Hessen und den Regierungsbezirk Wiesbaden eine Arbeiter-Colvoie in Neu-Ulrichstein bei Homberg a. d. O. (Oberhessen) eröffnet worden.

Indem wir untenstehend einen Auszug aus den allgemeinen Vorschriften zur öffentlichen Kenntniß bringen, bitten wir die Bewohner des Großherzog- thums Hessen und des Regierungsbezikks Wiesbaden dringend, uns in unserem Kampfe gegen das Stromerthum und Vagabundenthum und in unserem Be­mühen, arbeits- und mittellos umherziehende Personen zu einem geordneten Leben zurückzuführen, kräftigst zu unterstützen.

Es handelt sich nicht nur darum, uns dazu die erforderlichen Geldmittel fortdauernd zu gewähren, sondern auch darum, daß den wandernden Personen die Gabe an den Thüren unter allen Umständen versagt wird und dieselben durch Vermittelung der Verpflegungsstationen an unsere Arbeiter - Colonie Neu-Ulrichstein gewiesen werden.

An alle Bewohner des GroßherzogthumS Heffen und des Regierungs­bezirks Wiesbaden ergeht hiermit die dringende und herzliche Bitte, uns bei unseren Bestrebungen kräftigst zu helfen.

Frankfurt a. M., den 1. Juli 1885.

Der Vorstand des Vereins für das Grotzherzogthum Heffen und den Regierungsbezirk Wiesbaden zur Beschäftigung Arbeitslofer.

Der Vorsitzende:

Dr. Goldmann, Oberconsistorial - Präsident.

Auszug

aus den allgemeinen Vorschriften für die Arbeiter-Colouie Neu-Ulrichstein

1) Ausgenommen werden mir arbeitswillige, stelle^- oder arbeitslose Männer jeder Confession. Der Aufenthalt in der Arbeiter-Eolonie ist ein freiwilliger. Der Colonist kann die Anstalt jederzeit ohne vorherige Aufkündigung verlassen, sofern er für empfangene Kleider re. in keinem Schuldverhältniß zu derselben stehl.

2) Die Verpflegung der Eolonisten ist nach den Erfahrungen anderer Eolonien ein­gerichtet und, den localen Verhältnissen angepaßt, eine ausreichende. Geistige Getränke sind ausgeschlossen.

3) Wer geistige Getränke in die Anstalt einschmuggelt, wird ohne Weiteres sofort mit Verlust seines Guthabens entlassen.

4) Anständiges freundliches Betragen gegen, die Vorgesetzten sowohl, als gegen die Mitarbeiter muß von den Eolonisten verlangt werden, da ihre Behandlung Seitens ihrer Vorgesetzten zwar eine ernste, aber eine wohlwollende ist.

3. 5) Strengsittliche Zucht und religiöser Geist werden auf der Eolonie gepflegt. Ver­stöße hiergegen, rohes, gemeines Betragen wird nicht geduldet und zieht die Strafe der Entlassung nach sich.

6) Wer wegen schlechten Betragens entlassen wird, findet nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung Ser diesseitigen Verwaltung in einer anderen Eolonie Auf­nahme.

7) Für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Eolonisten durch Geistliche ?c. der betreffenden Confession wird Sorge getragen. Jedem Eolonisten ist der Besuch des Gottesdienstes seiner Eonfession und die Theilnahme an gemeinsamen AnSachten gestattet.

8) Der Eolonist hat seine Legitimationspapiere bei Eintritt in die Anstalt abzuliefern.

9) Jeder Eolonist verpflichtet sich, die zur Handhabung der inneren Ordnung auf­gestellte Hausordnung genau zu befolgen, und jede ihm vom Jnspector oder dessen Gehilfen aufgegebene Arbeit zu verrichten. Faule, träge und widersetzliche Arbeiter werden sofort entlassen.

10) Die Eolonisten haben bei ihrem Eintritt sich einer Revision ihres Körpers und ihrer Effecten zu imterziehen. Die Kleider werden sofort zur Desinfecrion ab­gegeben, der Körper durch ein Bad gründlich gereinigt. Von den eigenen Kleidern werden die brauchbaren Theile nach deren Wäsche ansgebessert und uon der An­stalt gegen Quittung aufbcwahrt. Seitens der Anstalt werden dein,Eolonisten Arbeitskleider gegen Quittung geliefert; diese hat er durch Arbeitsleistung abzu- verdienen und sie werden erst Sann, wenn dies geschehen, sein Eigenthum.

11) Mit ansteckenden Krankheiten Behaftete werden nicht aufgenommen.

12) In den ersten 14 Tagen ihres Aufenthalts erhalten die Eolonisten eine Arbeits­vergütung nicht. Rach dieser Zeit wird je nach Fleiß, Geschicklichkeit und Leistung eine vom Jnspector festzusetzende Vergütung von 20 bis höchstens 40 Pfennig gut geschrieben. Beim Abgang wird dieses Guthaben nach Abzug seiner etwaigen Verbindlichkeiten entweder sofort gegen Quittung dem Eolonisten ausbezahlt oder nach dem Ermessen des Jnspcctors an die Qrtsbehörde des künftigen Aufenthalts­ortes zur Auszahlung gesandt.

13) Der Aufenthalt in der Eolonie soll in der Regel die Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten.

In dieser Zeit hat sich der Eolonist möglichst nach Erlangung einer Arbeits- Stelle zu bemühen. Auch macht die Anstalt es sich zur Aufgabe, Arbeitsstellen für die Eolonisten zu erlangen. Beim Abgang erhält der Eolonist ein Zeugniß.

14) Meldungen zur Aufnahme werden zur Tageszeit auf dem Bureau angenommen. Trunkenen Personen wird die Ausnahme in die Eolonie verweigert.

15) Rach Eröffnung der Anstalt, am 1. Juli 1885, werden vorerst, bis zur Vollen­dung der Bauarbeiten, nur 25 Eolonisten, später entsprechend mehr aufgenommen.

Bürger ge^ellscliafte

Sonntag den 26. Juli:

Parthie auf den Staufenberg

mit Extrasug nach Lollar.

Abfahrt 166 Nachm. Rückfahrt von Lollar 10 Uhr Abends.

NB. Billete werden an die Mitglieder und deren Familienangehörige V2 Stunde vor Abgang des Zuges am Bahnhose verabfolgt. Nichtmitglieder können für 60 Pfg. ä Person theilnehmen.

5428 Der Borstand.

Gießener Zitherkranz.

Der auf heute den 25. Juli anberaumte Gemüthliche Abend im Philofophenwald findet bei ungünstiger Witterung im Saale de- Cafe Leib statt. Anfang 8 Uhr.

5432 Der Vorstand.

Vorattseigee Röhrles Bierhalle (früher Pöschel). Dienstag den 28. ds. Mts.

Großes Militar-Concert ausgcMrt von der gtnucn Kapelle des Hefsifcken Jäger- Bataillons Str. "11, unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Einig.

5439 JP. Immeli Restaurateur.

Geiieralfechlscliiile Lahr

Verband Giessen.

Sonntag den 26. ds. Mts.:

Grosses

Zilliei-Concerl

im Saale des

Iensschen Menkellers, ausgeführt vom Zither - Verein Alpenröschen".

Jedermann ist freundlichst eingeladen.

Entree 20 Pfg. Anfang 8 Uhr.

Programm an der Kaffe. 5409

Vielseitigen Wünschen zu entsprechen, feiert der Metallarbeiter-Fach­verein am 2. August noch ein

Waldfest am Ludwigsbrunnen.

Abmarsch 2 Uhr vom Ludwig-Platz mit Mustk. Entree 23 Pfg. Bier a Schoppen 13 Pfg.

Fremde haben Zutritt- 5419

Zahlreichem Besuch sieht entgegen

_______________________Das Comite.

<or Wiener Hof.

K*

Sonntag den 26. Juli:

Grosses Mililär-Goneert

des Musikdirectors O. Engel

mit der ganzen Kapelle des

1. Grofth Hess. Dragoner- (Garde- Dragoner -) Regiments Rr. 23 aus Darmstadt.

Anfang 7 Uhr. Entree 30 Pfg.

5441 L. Hermann.

WermieMngen.

4870] Eine schöne Wohnung, 6 bis 7 Zimmer, Zubehör und allen Bequemlich­keiten, mit Garten, auf 1. October zu oermiethen._______Frankfurterstraße 53.

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F. G. F. 3

Montag 8 Uhr: U e v n n g.

Redaction: A- Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Cbr. Vie tick) in Gießen.

Die heutige Nummer enthält 2 Blätter und 1 Beilage.