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26/04/1885 Erstes Blatt
 
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Nr. 96 Erstes Blatt. Sonntag den 26. April L88S

Weßener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Iheil.

Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Paar Strümpfe, 1 ledernes Täschchen, 1 silb. Löffel, 1 Silscheid, 1 Kinderhut, 2 Kinderkragen 1 Haarring mit Goldbeschlag, 1 Buch, 1 Schiefertafel, einige Pfennige, 1 Hundehalsband.

Gießen, am 25. April 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Kraemer.

Deutschland.

Darmstadt, 23. April. Gesetzentwurf, betr. die Wahlen zur Vertre­tung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen. (Schluß.)

Die dem Entwurf beigesügten Motive lauten wie folgt:

Die Bestimmung des Art. 35 des Gesetzes vom 8. Juni 1884, die allge­meine Einkommensteuer betr., wonach Einkommen unter 500 bei dieser Steuer außer Betracht zu bleiben haben, bedingt eine Aenderung derjenigen Be­stimmungen der Städte-Ordnung vom 13. Juni 1874, der Landgemeinde-O rd- mmg vom 15. Juni 1874 und hiermit zugleich der auf dieselben Bezug nehmenden Bestimmungen der Kreis- und Provinzial-Ordnung vom 12. Juni 1874, welche die Stimmfähigkeit bei den Wahlen zur Vertretung und Verwal- tastg der Gemeinden, Kreile und Provinzen und in Verbindung hiermit die Wählbarkeit bei diesen Wahlen von der Zuziehung zur Einkommensteuer ab- bängig machen, falls nicht diejenigen, welche mit einem Einkommen unter 500 v4L «ir geschätzt sind, ihres Wahlrechts verlustig gehen sollen.

Da nun nach dem zur Zeit den Ständen des Großherzogthums zur Be- radhung und Beschlußfassung vorliegenden Gesetzentwürfe, die Gemeinde-Umlagen betreffend, eine gesetzliche Regelung dahin zu erwarten steht, daß die von der Slaatssteuer befreiten Einkommen unter 500 JL der Gemeinde-Besteuerung un­terworfen bleiben, erscheint es angezeigt, in den betr. Gesetzesstellen der Städte- inb Landgemeinde-Ordnung die Einkommensteuer durch die Communalsteuer zu ersetzen und von der Zuziehung zu letzterer die Stimmfähigkeit und Wählbarkeit abhängig zu machen.

Die wenigen weiteren Aenderungen gesetzlicher Wahlbestimmungen, welche ter Entwurf enthält, erscheinen im Wesentlichen durch das Gesetz vom 8. Juli 1884, die Einführung einer Kapital-Rentensteuer betr., sowie durch die in Folge des Gesetzes vom 23. Februar 1881 eingetretene Verlegung des Rech­nungsjahres für den Gemeindehaushalt vom 1. Januar auf den 1. April ge­boten und finden in der zu den einzelnen Artikeln gegebenen Erläuterung ihre Begründung.

Zu Art. 1. Nach den gemachten Erfahrungen empfiehlt es sich, zu der durch das Gesetz vom 8. Januar 1852, die Bildung des Ortsvorstandes und die Wahl des Gemeinderaths betr,, ausgestellten, auch im Entwürfe der Städte- Dnb Landgemeinde-Ordnung vorgesehen gewesenen Bestimmung, wonach die Orts­burger beim Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nur stimmberechtigt sind, wenn sie in der Gemeinde wohnen, zurückzukehren.

Im Uebrigen bedarf wohl die vorgeschlagene veränderte Fassung des ersten Absatzes des Art. 13 der Städte-Ordnung und des mit demselben gleichlauten­de Art. 13 der Landgememeinde-Ordnung keiner näheren Begründung. Sie ifi gegeben, sobald die Einkommensteuer durch die Communalsteuer ersetzt und dem Kalenderjahr das Rechnungsjahr substituirt wird.

Wer communalsteuerpflichtig ist, wird, insofern in der Gemeinde Com- irunalsteuer erhoben wird, zu derselben zugezogen. Da aber Gemeinden vor­handen sind, in welchen Umlagen nicht erhoben werden, so muß in solchen Ge- meinben der Umstand, communalsteuerpflichtig zu sein, an die Stelle der Ziehung zur Communalsteuer treten. Die Fassung des Artikels ist für beide Me zutreffend.

Die vorgesehene Aenderung im zweiten Absätze des Art. 13 der Städte- DrDnung ergiebt sich aus der vorgeschlagenen Aenderung des ersten Absatzes dieses Artikels.

Zu Art. 2 und 3. Da die Stimmsähigkeit nicht mehr von der Zuziehung |iir Einkommensteuer, sondern von derjenigen zur Communalsteuer abhängig ge­recht wird, erscheint es angezeigt, nur diejenigen an der Ausübung der Stimm- ^rechtigung gehindert sein zu lassen, die mit der Entrichtung der Com- mnalsteuer, und nicht auch diejenigen, die mit der Entrichtung der directen ktaatssteuern sich im Rückstände befinden.

Zu Art. 4. Der erste Absatz des Art. 18 hat gegenüber der früheren Ostung einen Zusatz durch Einfügung der Kapital-Rentensteuer erhalten. Im lktzt-en Absatz des Art. 18 ist an Stelle des Kalenderjahres das Rechnungsjahr getreten.

Darmstadt, 24. April. Die Sitzung der ersten Kammer ist auf rillige Tage verschoben.

ßuglaud.

London, 24. April. Morgen findet wiederum ein Cabinetsrath statt Die-Daily News" schreibt bezüglich der englisch-russischen Differenzen, die hauptsächlichste Hoffnung auf eine friedliche Beilegung der Schwierigkeiten hänge gegenwärtig von der Möglichkeit einer Grenzregulirung auf breiterer Basis ab, worüber Unterhandlungen, abgesondert von der Pendjeh-Affatre, schweben. Die Mily News" glaubt indessen, daß der Schriftwechsel mit Petersburg noch nicht gllnz ohne Hoffnung sei. Mit weniger Zuversicht spricht sich dieTimes" aus,

welche meint, daß Rußland kaum einen Schritt thun werde, um der englischen Regierung entgegenzukommen. Es sei jedoch kein Grund vorhanden, weshalb die Krisis plötzlich akut werden müßte. Selbst die Abberufung der Botschafter Thornton und Staal wurde nicht gerade zu einem endgiltigen Bruche führen, sie würde jedoch die Situation accentuiren und die Aufmerksamkeit anderer Mächte wachrufen. Wenn diese Mächte wünschten, den Kampf abzuwenden, der Tausende in den neutralen Staaten finanziell ruiniren würde, so würden sie gut thun, Rußland zu bewegen, mit Vorschlägen für ein Compromiß hervorzutreten, welche die englischen Minister ohne Schande erwägen könnten.

E. K. Berlin, 24. April. sReichStag.j Die Berathung der Zolltarifnooelle ist auch heute mir wenig gefördert morden, Nach den bisherigen Bestimmungen deS TarifeS werden die Gewebe auS Baumwolle in dichte und undichte classificirt und danach verzollt. Die Regierungsvorlage hat keine Aenderung vorgeschlagen; in der vorberathendeu Commission war ein Antrag auf Beseitigung der durch diese Classi- stcation hervorgerufenen Unklarheiten gestellt, indessen mit Rücksicht auf die darüber von der Regierung gegebenen Erklärungen wieder zurückgezogen worden. Zur gegen­wärtigen Plenarberathung ist dieser Antrag indessen von den Abgg. Grad, Lohren, Leto'cha und v. Fischer auf's Reue eingebracht worden, wurde aber schließlich zurück­gezogen, nachdem der Vertreter der Regierung erklärt hatte, daß eS hier sehr schwierig sei, neue Bestimmungen zu treffen, ohne einzelne Industriezisteige zu schädigen itiib große Beunruhigung hervorzurufen. Die Baumwollen Industrie sei im Ganzen mit den be­stehenden Zöllen verwachsen und jede Verschiebung bedenklich. Da der Bundesrats möglichei'weise durch Annahme des Antrages in die Lage kommen könnte, den ganzen Gesetzentivurf zu genehmigen, so empfehle es sich eher einen selbständigen Antrag auf Einführung eines anderen Classisicationssystems einzubringen. Die PositionSpitzen und alle Arten Stickereien" wurde ohne Discussion von 250 auf 350 Mark per 100 Kilogramm erhöht, ebenso der Zoll für Schmirgeltuch, das bisher zollfrei einging, mit 6 Mark genehmigt. Eine außerordentlich mühselige und bis in die kleinsten Details eindringende Discussion entspann sich über die Fixirung der Zollsätze für leinene Garne und leinene Waaren; die vorgeiwmmenen Zollabänderungen, die zu­meist die gebräuchlicheren niederen Sorten berühren, erfordern eine Kenntniß der Nkaterie, wie sie eigentlich nur Spinnern und Webern innewohnen kann, aber es darf nicht ungesagt bleiben, daß sich einzelne der Herren Abgeordneten, die man sonst nur in Socialpolitik und im Eulturkampf thätig sieht, sich mit der Vorlage sehr vertraut erweisen. Einige Anträge der Abgg. Prege und Lohren, die eine Abänderung einzelner Zollpositionen, unter Einreihung in höhere Zollsätze bezweckten, wurden ab- gelehnt, dagegen die Regierungsvorlage angenommen. Entsprechend der vorauf­gegangenen Entscheidung für das accomodirte Baumwollengarn wurde der Zoll für accomodirten (leinenen) Nähzwirn von 36 Mark auf 70 Mark erhöht; für Leinwand, Zwillich und Drillich (ungefärbt, ungedruckt und ungebleicht) von 6 Mark auf 12 Mark, desgleichen ungefärbte Fußdecken aus Kokos-, Hanf- und Jutefasern, während für solche Decken im gefärbten Zustande statt des bisherigen Zolls von 12 Mark ein solcher von 24 Mark beschlossen wurde; Daniast aller Art wurde von 60 Mark auf 120 Mark erhöht.

Morgen wird die Berathung der Zollvorlage fortgesetzt.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Correspondenz - Bureau.

Berlin, 24. April. Das Abgeordnetenhaus genehmigte heute den noch übrig gebliebenen Theil der Provinzialordnungs - Vorlage für Hessen - Nassau in erster und zweiter Lesung. Ebenso wurde der Antrag Bödicker, betr. das Spielen in auswärtigen Lotterien, in der Commissionsfassung mit dem Anträge angenommen, daß die Ver­öffentlichung der Lotterielisten der verbotenen Lotterien mit Geldstrafe bis zu 50 bedroht wird.

Morgen findet die 3. Lesung der auf der heutigen Tagesordnung befindlich ge­wesenen Gegenstände statt.

Wie die'Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet, verlautete es in Rerchs- tagskreisen, daß die engere Versammlung des Staatsraths sich bei der Berathung der Börsensteuer für die procentuale Besteuerung entschieden habe, ohne jedoch detaillirte Tariffeststellungen zu votiren. . ..

Berlin, 24. April. Im Abgeordnetenhause verlautet, im Zustande Reichen- sperger's sei eine bedenkliche Abnahme der Kräfte eingetreten. .

Paris, 24. April. Eine Depesche Bridre's aus Hanoi vom 23. ds. meldet: Die chinesischen Commissäre, aus Hongkong kommend, verließen heute Haiphong. Die chinesischen Truppen vor Kep zogen sich auf Bac-le zurück. Es liegt kemerler Schwie­rigkeit vor. . . _ , .. r.

Rom, 24. April. DerPopolo Romano" bezeichnet die Nachricht, stauen habe England gegenüber sich verpflichtet, die englischen Truppen m den größeren Städten Egyptens durch italienische zu ersetzen, ^>uakim und k erber zu besetzen und eventuell in dem englisch-russischen Conslicte mit England zu cooperiren, als ieder Begründung entbehrend. DieAgence Stefani" bestätigt die Richtigkeit dieses Dementis. .. -. , . _

Petersburg, 24. April. Die Newa ist hier elssrei, bet Kronstadt noch Nicht.

Raab, 24. April. Der Raabsluß durchbrach den Damm und ubersluthete theil- weise die Aecker und Wiesen des Oedenbiirger und Raaber Comttats, auch sind mehrere Ortschaften überschwemmt. . ,. af £ n L ,

London, 24. April. Unterhaus. Aus die ^lnfragen LaboucbereS und-

Richards, ob, im Falle die Lösung der englisch-russischen Streitfrage auf dem Wege der Unterhandlung nicht hcrbeigeführl werde, die RAierung die guten Dienste einer bcfreunbeten Macht anrufen wolle, bevor sie an die ^daffen appelllre, erwiderte Glad­stone: Die Regierung habe im Laufe des jüngstcii und aegenwartigen Schriftwechsels nie etwas gesagt, was die in diesen Fragen angeregte ^dee präjudiciren töimte aber e* sei zu bedenken daß jede im Parlament abgegebene Ettlarung thatsachuch eine*