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26.2.1885 Zweites Blatt
 
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Ür. MS. Zweites Blatt Donnerstag den 26. Februar. L88S

Gießener Anzeiger

Amts- und Anjeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher H h e i t.

Loealpolizeireglemeut.

Setreffend: Den Gewerbebetrieb der «efindeverdinger.

Pr o oinzial-Hauptstadt Gießen Nachstehendes bestimmt:

Auf Grund des S 38 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und Att. 56 der Städteordnung «irdnach Anhörung ^St^tt^rbneten. fQrfammlunq und mit Genehmigung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom le. Januar: 1882 zu Nr. M. I. 1037 »n Betreff der Führung der Bücher der Gesindevermiether, sowie bezüglich der polizeilichen Controle über den Umfang und bie Art des GeschaftSbetnebeS derselben für dre

jeher Gesinbeverbinger ist verpflichtet, bie "Namen berjenigen Personen, lvelche üch bei ihm in der Absicht melden, um einen Dienst zu suchen, in em i*teschastvbuch nach Formular A und die Namen derjenigen Herrschaften, welche durch seine Permittelung Dienstboten suchen, in ein Geschäftsbuch nach Formular B nach der Reihenfolge der Meldungen einzutragen. Bee größerem Umfange des Geschäftsbetriebs steht dem Gesindeverdinger frei, beide Bücher getrennt für männliche und weibliche Dienstboten, zu führen.

Die vorstehend bezeichneten Geschäftsbücher muffen dauerhaft gebunden und mit fortlaufender Seitenzahl versehen fein; sie dürfen nicht eher in Gebrauch genommen werden, als bis sie Seitens der Ortspolizeibehörde paginirt und abgestempelt sind und die Seitenzahl beglaubigt ist.

Das Herausnehmen oder Zusammenkleben von Blättern, sowie das Ein- hesten neuer Blätter ist untersagt.

Alle Meldungen der Dienstherrschaften und Dienstsuchenden sind im Laufe des Tages, an welchem sie erfolgen, gut leserlich in deutscher Sprache und mit Tinte einzutragen.

Itach dem Abschluffe der Geschäftsbücher sind dieselben mindestens ein Jahr lang von dem Gesindeverdinger auszubewahren.

S 5.

Die Gesindeverdinger sind verpstichtet, über die ihre Vermittelung in Anspruch nehmenden Dienstboten alsbald bei der OrtSpolizeibehörde Auszüge aus den dasübst geführten Dienstbotenregistern und die darin eingetragenen Zeugnisse zu erheben und aus Verlangen den Dienstboten suchenden Herrschaften vorzulegen. Die Gesindeverdinger haben diese Auszüge und Zeugniffe in das Register (Formular A) in der Columne für Bemerkungen einzutragen.

Gießen, den 28. Januar 1882.

SrotzherjoglicheS

S 6.

Jeder Gesindeverdinger hat einen Gebührentaris auszustellen, welcher in deutlicher und erschöpfender Weise angeben muß, für welche Leistungen, von wem und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden.

Der Gebührentarif ist bei der Ortspolizeibehörde in zwei gleichlautenden Exemplaren einzureichen, von welchen das eine im Besitze der Behörde bleibt, während das andere von letzterer abgestempelt dem Gesindeverdinger zurück­gegeben und von diesem in seinem Gefchästslocale an einer leicht in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen bezw. auszuhängen ist. In gleicher Weise ist im Falle einer Aenderung der Gebühren zu verfahren.

Die in dem ausgehängten Gebührentarif bestimmten Sätze dürfen von dem Gesindeverdinger nicht überschritten werden.

S 7.

Der Gesindeverdinger ist verpstichtet, bie Ortspolizeibehörde und deren Voll­zugsorgane jeder Zeit in feine Geschäftsräume einzulaffen und die geführten Register auf Erfordern vorzuzeigen.

S 8.

Gesindeverdinger, welche ihr Gewerbe dazu mißbrauchen, Tienstboten zum Wechsel des Dienstes zu verleiten, werden mit einer, im Nichtzahlung-- falle in Hast zu verwandelnde Geldstrafe von 5 bis 50 Mark bestraft (Artikel 45 des Gesetzes vom 28. April 1877).

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldstrafe von Einer bis Dreißig Mark, oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Hast bestraft. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn ein Gesinde- verdinger feine Geschäftsbücher nicht ordnungsmäßig führt, oder in dieselben, fei es absichtlich, sei es fahrlässiger Weise, unrichtige Angaben eintragt.

Dieses Polizeireglement tritt mit 1. März 1882 in Kraft.

Polizeiverwaltuug Gießen.

Fresenius.

Politische Ueberficht.

GieHen, 25. Februar.

Der Rei ch-tag hat sich nach den ermüdenden Zolldebatten der beiden letzten Wochen eine kleine Erholung gegönnt, indem er sich am Samstag bis zum 2. Mürz vertagte, an welchem Tage die dritte Lesung des Nachtrags-Etats '.Kamerun ic) stattsindet. In der Zwischenzeit tritt das preußische Abgeordne­tenhaus durch die Berathung des Cultusetats hervor, welche auch diesmal wie dies fast immer zu geschehen pflegt zu interessanten Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Parteien über die politische Lage gesührt hat. In der Generaldebatte waren besonders Die letzten Reichstagswahlen und hierbei wiederum die Haltung des CentrumS gegenüber den Confervativen Gegenstand einer lebhaften Polemik. Herr Windthorst sagte allerdings nichts Neues, wenn er betonte, daß das Centrum bei den jüngsten Wahlen Alles ausgeboten habe, um das Zustandekommen einer conservativ - nationalliberalen Regierungs- Partei zu verhindern, und bei der ausschlaggebenden Stellung des CentrumS erscheint oicfes Bestreben auch sehr erklärlich. Ob indessen das Tafeltuch zwi­schen dem Cntrum und den Confervativen thatsächlich durchschnitten ist, wie man au« den jeweiligen Ausführungen der parlamentarischen Führer des CentrumS entnehmen könnte, erscheint minbeffens sehr zweifelhaft, besonders in Hinblick auf den Verlauf der Zolldebatten im Reichstage, und die im kommenden Herbst stattfindenden Neuwahlen zum Abgeordnetenhause dürsten leicht eine Wieder­annäherung zwischen beiden Parteien bocumenliren.

Der Schlußact der westasrikanischen Conserenz ist für diesen Donnerstag in Aussicht genommen, lieber bie Frage, wie der neue Congo- staat zu den Ergebnissen der Conferenz Stellung nehmen wird, schreibt die Nat.-Ztg." : Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Internationale afrikanische Gesellschaft die Generalacte her Conferenz mttunterzeichnen wird. Man nimmt vielmehr an, daß sie ihren Beitritt zu den Beschlüssen des europäischen Concerts Anter einer besonderen Form erklären wird. Die Formel dieses Beitritts ist Lurch Die an erster Stelle interessirte Persönlichkeit, wie versichert wird, noch nicht festgestellt.

Die Bedeutung der neuen Erwerbungen Deutschlands m -er Südfee besteht sowohl in der Vorzüglichkeit der Länder selbst und ihrer Anlagen zu Plantagen, als auch in ihrer günstigen Lage vom merkantilischen Gesichtspunkte aus, Diese Inselgruppe, welche sich um bie Nordküste von Neu-

Guinea grupvirt, liegt nämlich aus dem Wege von Asien nach Australien, und dürfte sich dort mit der Zett ein ähnliches Handels- und Schifffahrts-Emporium wie in Singapore entwickeln. Die bedeutendste Insel ist Neu-Guinea, von der Deutsch­land den besten Theil im Norden occupirt hat. Die Nordküste ist besonders reich an Baien und Häfen. Es liegen der Reihe nach von Osten nach Westen die Holnicate-Bai, die Hercules-Bai, Huon-Bai, Astrolabe-Bai uno die Bonzland- Bai, die sämmtlich den Schiffen eine Zufluchtsstätte gewähren. Folgende Inseln ziehen sich in einem Halbkreis um die Nordküste von Neu-Guinea herum 1) D'Urville-, 2) Deblois-, 3) Garnot-, 4) Vulcan-, 5) Dampierre-, 6) Lorny, 7) Roik-, 8) New-Britain- (mit vielen Häsen), 9) WillaumeS-, 10) New-Jrland-, 11) Fischer-, 12) Kaon-, 13) New-Hannals-, 14) Matthieu- und 15) Adrniralitats- Infel. Außer diesen 16 dicht zufammenliegenden Inseln, von denen das Gebiet Neu-Guinea allein 4000 Ouadratmeilen und Die Insel New-Britain 700 Ouadrat- meilen umfaßt, so daß diese 16 Inseln zusammen schon 5500 Quadratmeilen groß sind, sind noch unter deutschen Schutz gestellt die nordöstlich liegenden Marschall-Inseln und die Duke of Dork-Jnseln, den Samoa-Jnseln gegenüber. Eine deutsche Flotille, welche bei Neu-Guinea staüonirt wäre, würde Damit den gejammten Insel-Archipel, von den Samoa-Jnseln bis über Neu-Gumea hinaus vollständig beherrschen. Sämmlliche Inselgruppen, welche in Diesem ^ezirre liegen, stehen daher in der deutschen Machtsphäre, so daß für bie deutsche Colo- nifation in der Südfee ein weites Feld gewonnen ist.

Die schweizerischen Blätter fahren {ort, nch mit dem Thun und Treiben der aus eidgenössischem Boden weilenden Änarchmen, sonder« der in Basel aushältlichen, zu beschästigm. Der Baielec,,Bo ksireund meint constatiren zu sollen, daß es auch der nfrigsten d^zn unm^^ Iei. dre Zahl der in Basel aufhältlichen Anarchisten uberhamll sestzustellen. Dre dieser Partei angehörigen Personen seien nämlich nicht alle |o nau> und aumchNg, ihre T-fimiungen offen und laut auszusprechen und begrerflecher 2Lene trugen dieselben auch keinerlei Abzeichen mit nch, an tu ohne Weiteres zu erkennen wären. Auch diejenigen Anarchisten, welche nch als wlche aussprechen und geriren, seien nicht so leicht zu ermitteln, da die Mehrzahl von ihnen sich vor der Polizei in Acht nehme. Er werde daher N'-mand tn der Lage fein, die Zahl der in Basel aushältlichen Anarchisten anzugeben, und er beruhten alle bezüglichen Mitchellungen, wie sie bis jetzt veron-Mlicht worden teien, auf bloßen Bermuthungen. Znsbesondere sei die Angabe, daß sich m Basel eine eigentliche