Einzelbild herunterladen

Nr. 27S Mittwoch den 25. November 288K

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

vurcon - Schulstr-ß- 7. Erscheint tögiich mit »»Smchme de« St.nt.36. Ndi-VWen °7°°rk°Ijihrvch

tKmrT^ mi Ha'IillMBI IJg^jMUMM /.m.wwmrat

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Volkszählung im Jahr 1885. Gießen, am 19. November 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an Großherzogliches Polizeiamt Gießen und an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nachdem Ihnen nunmehr die Formularien für die Volkszählung zugegangen sind, empfehlen wir Ihnen, mit der Zählungscommission und den aus­gewählten Zählern die Bestimmungen und die Instruction nochmals genau durchzugehen.

Zählungscommissionen werden mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Volkszählung Alles so vorbereiten, daß mit dem Zählungsgeschäft pünktlich begonnen und dasselbe vorschriftsmäßig durchaesührt werden kann und sodann die Arbeiten derart fördern, daß das gesammte Material in vorgeschriebener Ordnung bis zum 21. December L I. längstens (§ 20 der Bestimmungen und Schlußsatz unseres Ausschreibens vom 19. September l. I. Anzeiger Nr. 223) uns vorliegt.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises Gießen für 1886/87.

Gießen, am 21. November 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzogltchen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, werden an Einsendung der rubr. Voranschläge mit Frist von 8 Tagen bei Meidung von Strafe erinnert.

-__Dr. Boekmann._______________________________________________________

Gießen, am 21. November 1885.

Betreffend: Das Unsallversicherungsgesetz, hier die Hessen-Nassauische Baugewerks-Berufsgenossenschaft.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des KreiseS.

Der obigen Berufsgenossenschaft gehören folgende Industriezweige an:

Baugewerbe:

Bauunternehmer, Privatarchitecten, Civilingenieure, Bautechniker und bautechnische Bureaus, Feldmesser, Geometer, Markscheider, Wiesenbauer und Drain­techniker, Maurer, Zimmerer, Glaser, Stubenmaler, Staffirer, Anstreicher, Tüncher, Stubenbohner, Stuckateure, Dachdecker (Ziegel-, Schiefer-, Schindel', Stroh-), Asphaltirer und Steinsetzer, Brunnenmacher, Einrichter von Gas- und Wafferanlagen, Ofensetzer;

ferner:

Anfertigung grober und feiner Steinwaaren, Steinmetzen (ohne Steinbrüche und Steinbrecher und ohne Schwemmsteinfabrikation), Baulackirer, Bauklempner (d. h. Spengler bei Bauten), Blitzableiterverfertiger und -setzer, Mühlenbau in Holz, Schiffsbau in Holz, Kunst- und Decorationsmaler bei Bauten.

Einem Ersuchen des Vorsitzenden der Section VI (Gießen) obiger Berufsgensssenschast entsprechend, beauftragen wir Sie, diejenigen in ihren Ge­meinden befindlichen Betriebe, welche einem der oben angeführten Industriezweige angehören und ihre Anmeldung zu der Berufsgenoffenschaft noch nicht be­wirkt haben, zu veranlassen, solche binnen einer Woche in doppelter Ausfertigung, unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten Arbeiter, bei Meidung einer Geldstrafe von 100 Mark, bei uns einzureichen.

Den Befolg dieser Auflage wollen Sie baldigst anzeigen und hierbei die Betriebe angeben, an welche Sie Aufforderungen haben ergehen lassen, be­ziehungsweise kurz berichten, wenn sich keine der in Betracht kommenden Betriebe in Ihren Gemeinden befinden.

Zur Beseitigung von Zweifeln, welche noch hier und da obzuwalten scheinen, machen wir bei diesem Anlasse nochmals ausdrücklich darauf aufmerk­sam, daß der Unfallversicherungspflicht alle Personen unterliegen, welche von dem Unternehmer als Arbeiter beschäftigt werden, also auch Kinder und Ver­wandte des Betriebsunternehmers, jedoch nicht die Ehefrau desselben. Bei der Unfallversicherung kommt es, abweichend von der Krankenversicherung, auf die Zahlung von Lohn und Gehalt nicht an. (Vergl. § 1 des Unfall- und § 1 des Krankenversicherungsgesetzes.)

___Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges, von dem kommandirenden General des XL Armee-Corps bestätigtes Erkenntniß vom 6. November ist der Dispositionsurlauber (Musketier) Johannes Frisch holz aus dem Bezirk des 1. Bataillons 2. Großh. Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 116 in contumaciam für fahnen­flüchtig erklärt und zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt worden.

Darmstadt, den 19. November 1885. Großh. Gericht der Großh. Hess (25.) Division.

fiBiiimnrrTniiinTiBiiBiwiniimMiBiiiinmfn nmr-iTTniiiiiBiimirnwm ................................

Darmstadt, 23. November. Se. Königl. Hoheit der Grobherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 22. November den Kreisrath des Kreises Groß-Gerau, Wilhelm Frei­herr Schenck zu Schweinsberg, mit Wirkung vom 1. December l. Js. an unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste,

an dems. Tage den Kreisrath des Kreises Oppenheim, Emil Kekulö, auf fein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. December l. Js. an unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

Darmstadt, 23. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 22. November den Rath bei der Provinzial Direction Starkenburg, Regierungsrath Franz Gros, zum Kreisrath des Kreises Oppenheim,

den Amtmann bei dem Kreisamt Heppenheim, Erwin Freiherr Löw von und zu Steinfurt, zum Kreisrath des Kreises Groß-Gerau,

den Amtmann bei dem Kreisamt Offenbach, Dr. Wilhelm Zeller, zum Rath bei der Provinzial-Direction Starkenburg mit dem Amtstitel Regierungsrath",

den Amtmann bei dem Kreisamt Oppenheim, Ferdinand Fuhr, zum Amtmann bei dem Kreisamt Offenbach, sowie

den Amtmann bei dem Kreisamt Lauterbach, Karl Bichmann, zum Amtmann b-i dem Kreisamt Heppenheim, sämmtlich mit Wirkung vom 1. De­cember l. Js. an, zu ernennen;

am 22. November dem Polizeirath bei Großh Polizeiamt Darmstadt, Wilhelm Haas, den Rang eines Kreisraths zu verleihen.

Darmstadt, 23. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben, von Romrod zurückgekehrt, dem Hülfs-Comitö für Bulgarien alsbald 1000 Jt zustellen lassen. Bis heute Mittag waren ungefähr 15,000 Bei­träge eingegangen.

Der Fürst von Bulgarien hat an den Commendator des Johannitter- Ordens im Großherzoglhum Hessen folgende Depesche gerichtet:Da durch rasch aufeinander folgende Gefechte viele Kranke und Verwundete vorhanden, erlaube mir anzusragcn, ob und in welcher Weise der Orden zur Linderung großen Elends beizutragen gesonnen ist. Alexander." Der Commendator Graf Görtz theilt dies zunächst den Mitgliedern der hessischen Genossenschaft mit und hofft, daß dieselben entweder durch persönliche Thätigkeit auf dem Kriegs­schauplätze oder durch Beisteuer zur Befriedigung des umfangreichen Beoürf- nisses beitragen werden,

Telegraphische Depeschen.

Wolffs telegr. Eorrespondenz-Bureau«

Berlin, 23. November. Ter türkische Botschafter Tewfik Pascha ist hier ein- getroffen.

Nachdem die Cholera in Marseille erloschen, ist die Bekanntmachung, wodurck der Hafen von Marseille für choleraverdächtig erklärt wurde, außer Kraft gesetzt worden

Prag, 23. November. Die wegen Hochverruths angcklagten 3 Anhänger der Anarchistenpartei, Christoph Czerny, Joseph Paezes und Joseph Ramgas sind zu mehr­jährigen schweren Kerkerstrafen verurtheilt worden. ' '

London, 23. November. Den Blättern wird aus Konstantinopel vom 21. HZ